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  5. Nachteilsausgleich Bayern
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Nachteilsausgleich Bayern
Gast14
Unregistered
 
#1
29.05.2022, 13:03
Guten Tag,

leider hat meine Hand bzw. mein Handgelenk in letzter Zeit aufgrund der vielen Klausuren im Referendariat den Geist aufgegeben. Hat jemand Erfahrungen, wie es bezüglich einer Schreibverlängerung in Bayern aussieht? Anscheinend muss man dies rechtzeitig beantragen, in der Regel sechs Wochen vor dem Examen, § 13 II 1 JAPO. 
1. Sehen die Korrektoren, dass man einen Nachteilsausgleich hatte? (Könnte sich vielleicht unterbewusst negativ auswirken...)
2. Hatte jemand in Bayern eine Schreibverlängerung und kann berichten?

Vielen Dank
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Gast
Unregistered
 
#2
31.05.2022, 20:15
Ich hatte mir damals auch überlegt, einen Nachteilsauslgeich zu beantragen, da ich nach einer Fraktur ein gelähmtes Ellbogengelenk und damit einhergehende Probleme bei längerem Sitzen und Schreiben habe. Es ist aber nicht die Seite meiner Schreibhand. Ich habe damals erfahren, dass es auf dem Zeugnis steht und es gelassen. Hatte auch angst, dass es zu Problemen bei Verbeamtung / Berufsunfähigkeitsversicherung führen könnte.
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Gast
Unregistered
 
#3
10.06.2022, 17:05
Die Korrektoren sehen nicht, dass du eine Schreibverlängerung hattest und es steht auch nicht in deinem Zeugnis (siehe 68 JAPO), es handelt sich ja schließlich um einen Nachteilsausgleich. Beim Landesjustizprüfungsamt gibt es eine eigene Ansprechperson, die man kontaktieren kann. Du musst idR zum Amtsarzt bei dem für dich zuständigen Gesundheitsamt (am besten mit vorhandenen Arztberichten zu deiner Einschränkung), der dann prüft, ob und inwieweit eine Prüfungsbehinderung und damit auch die Chance auf eine Schreibverlängerung besteht.
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GastNrw672
Member
***
Beiträge: 100
Themen: 2
Registriert seit: Jan 2022
#4
12.06.2022, 09:59
Bekommt man den auch nach einem Bandscheibenvorfall?
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GastNrw672
Member
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Beiträge: 100
Themen: 2
Registriert seit: Jan 2022
#5
12.06.2022, 11:13
Und bis wann im Voraus müsste es beantragt werden?
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