10.05.2022, 14:00
Hi,
ich habe in meiner "eigentlich" fertigen Dissertation einen rechtsvergleichenden Teil. Mein DV ist mit dem Aufbau leider nicht ganz einverstanden. Meinte nur, dass ich mir ansehen soll, wie man eine Rechtsvergleichung aufbaut. Konkrete Verbesserungsvorschläge hatte er nicht. Auf meine Nachfrage hat er Zweigert/Kötz empfohlen. Eine wirkliche Anleitung habe ich weder dort noch in anderen Werken gefunden.
Hat jemand eine Empfehlung?
ich habe in meiner "eigentlich" fertigen Dissertation einen rechtsvergleichenden Teil. Mein DV ist mit dem Aufbau leider nicht ganz einverstanden. Meinte nur, dass ich mir ansehen soll, wie man eine Rechtsvergleichung aufbaut. Konkrete Verbesserungsvorschläge hatte er nicht. Auf meine Nachfrage hat er Zweigert/Kötz empfohlen. Eine wirkliche Anleitung habe ich weder dort noch in anderen Werken gefunden.
Hat jemand eine Empfehlung?
10.05.2022, 14:10
Empfehlung: Aktuelle rechtsvergleichende Dissertationen anschauen und deren "Schema" kopieren
10.05.2022, 15:34
Zugänglicher (und aktueller) als den Zweigert/Kötz fand ich das Werk von Kischel. Eine "Anleitung zur Rechtsvergleichung" im Sinne eines Patentrezpets wirst du aber auch dort vergeblich suchen. Es gibt kein allgemeines Aufbauschema für eine rechtsvergleichende Darstellung. Da wir deinen Entwurf nicht kennen, lässt sich auch nur mutmaßen, was deinen Doktorvater daran stört.
Ein typischer Kritikpunkte an rechtsvergleichenden Darstellungen (insbesondere in Doktorarbeiten) ist bspw., dass der Grundsatz der funktionalen Rechtsvergleichung nicht hinreichend beachtet wird. Das bedeutet, dass dem deutschen Rechtsinstitut nur ein vermeintliches Schwesterinstitut gegenüber gestellt wird. Dabei wird dann häufig übersehen, dass die ausländische Rechtsordnung das zugrunde liegende Regelungsproblem noch auf ganz andere Weise löst. Eng damit verbunden ist das Problem, dass die fremde Rechtsordnungen anhand von Kategorien und Begriffen der eigenen Rechtsordnung diskutiert wird, die dort gar kein Maßstab sein mögen. Eine andere vielfach zu sehende Schwachstelle betrifft die Quellenauswahl. Das kann einerseits in der ausschließlichen bzw. überbordenden Verwendung deutschprachiger Sekundärliteratur liegen. Andererseits kann der Fokus auf den ausländischen Gesetzeswortlaut zu groß sein, ohne dass die Rechtsanwendungspraxis hinreichend in den Blick genommen wird.
Ob von dem Vorgenannten etwas auf dein Manuskript zutrifft, kannst du nur selbst bewerten.
Ein typischer Kritikpunkte an rechtsvergleichenden Darstellungen (insbesondere in Doktorarbeiten) ist bspw., dass der Grundsatz der funktionalen Rechtsvergleichung nicht hinreichend beachtet wird. Das bedeutet, dass dem deutschen Rechtsinstitut nur ein vermeintliches Schwesterinstitut gegenüber gestellt wird. Dabei wird dann häufig übersehen, dass die ausländische Rechtsordnung das zugrunde liegende Regelungsproblem noch auf ganz andere Weise löst. Eng damit verbunden ist das Problem, dass die fremde Rechtsordnungen anhand von Kategorien und Begriffen der eigenen Rechtsordnung diskutiert wird, die dort gar kein Maßstab sein mögen. Eine andere vielfach zu sehende Schwachstelle betrifft die Quellenauswahl. Das kann einerseits in der ausschließlichen bzw. überbordenden Verwendung deutschprachiger Sekundärliteratur liegen. Andererseits kann der Fokus auf den ausländischen Gesetzeswortlaut zu groß sein, ohne dass die Rechtsanwendungspraxis hinreichend in den Blick genommen wird.
Ob von dem Vorgenannten etwas auf dein Manuskript zutrifft, kannst du nur selbst bewerten.
10.05.2022, 16:32
Zweigert/Kötz ist methodisch echt nicht so sauber. Waren vermutlich die Ersten, die sich dazu Gedanken gemacht haben, deswegen wird da immer drauf verwiesen. Hier Constantinescos Dreiteiler ist zwar ein wenig arg detailliert, der scheint da aber mal in die Tiefe gegangen zu sein.
10.05.2022, 18:06
Du könntest es auch mit dem Oxford Handbook of Comparative Law (insb. Beitrag von Ralf Michaels) versuchen, wenn deine UB das hergibt
10.05.2022, 23:50
Danke euch für die brauchbaren Hinweise. Hilft mir wirklich weiter
