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  5. Klausuren Mai 2022
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Antworten

 
Klausuren Mai 2022
GastNordrheinWestfalen
Unregistered
 
#91
04.05.2022, 11:33
Weiß jemand aus NRW noch, ob der Mandant vorgerichtlich zur Rückzahlung der Kaution aufgefordert hat?
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Gast
Unregistered
 
#92
04.05.2022, 11:44
Das hat gestern meines Erachtens nach auch nichts mit der Arbeit eines Volljuristen zu tun. Es war einfach so viel, dass man keine Zeit hatte auch nur ein paar Minuten über bestimmte Punkte nachzudenken. Klar, hatte ich bestimmte Punkte noch gesehen, aber man entscheidet sich ja auch dazu, ein paar Dinge nicht anzusprechen, weil man es zeitlich gar nicht schafft. 

Ich sehe es so wie die anderen, einfach Normen hinklatschen und nur ein Satz dazu schreiben ist auch nicht mein Stil. Wenn ich von nur einem Korrektur lese, dass der Punkt nicht tief genug erörtert wurde, dann raste ich aus...
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Gast
Unregistered
 
#93
04.05.2022, 14:10
(04.05.2022, 11:33)GastNordrheinWestfalen schrieb:  Weiß jemand aus NRW noch, ob der Mandant vorgerichtlich zur Rückzahlung der Kaution aufgefordert hat?
Die Kläger hatten ausdrücklich die Rückzahlung verweigert zuvor
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gast..
Unregistered
 
#94
04.05.2022, 14:10
(04.05.2022, 11:33)GastNordrheinWestfalen schrieb:  Weiß jemand aus NRW noch, ob der Mandant vorgerichtlich zur Rückzahlung der Kaution aufgefordert hat?

Nein, hat er nicht. Zudem hat doch der Vermieter ein ZBR - jedenfalls für einen Teil der Kaution. Daher ging doch keine WK oder?
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Gast_2.0.
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 0
Registriert seit: May 2022
#95
04.05.2022, 14:41
(04.05.2022, 09:54)Gast schrieb:  
(04.05.2022, 09:17)Gast_2.0. schrieb:  
(03.05.2022, 21:57)Gast schrieb:  
(03.05.2022, 21:49)Gast schrieb:  
(03.05.2022, 21:15)GastNRW23 schrieb:  Die Kaution gab es hier in NRW noch zusätzlich zum Teppich !

Dann hoffe ich, dass es an anderer Stelle knapper war, denn selbst ohne euren Teppich war das doch heute zeitlich wieder kaum machbar. Besser als gestern, gestern war völlig abartig, aber heute war’s auch wieder Müll.
pVV und Delikt findest du abartig??

Also ich kann jeglichen Unmut über die Umfänge absolut nachvollziehen, abartig waren die beiden Klausuren aber keinesfalls. Ich schreibe gerade meinen Verbesserungsversuch und empfand die ersten beiden Klausuren regelrecht angenehm im Vergleich zu meinem Erstversuch. 

Die Umfänge sind einfach enorm, aber das ist leider usus bei den LJPA's und damit muss man sich wohl abfinden. Inhaltlich gibt es aber sehr sehr viel schlimmere Klausuren - glaubt mir  Cheese


Hast du im August das erste Mal geschrieben?

Tatsächlich war es der August, ja. Ist ja lediglich meine persönliche Einschätzung, aber den August-Durchgang fand ich wirklich schrecklich - zumindest die Zivilrechts-Woche.
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Gast
Unregistered
 
#96
04.05.2022, 15:15
Es ist aber normal, dass die Klausuren völlig überfrachtet sind. An meinen Klausuren stand an jeder Einzelnen "zu kurz" oder ähnlich. Hatte jeweils zwischen 16 und 22 Seiten, bei einer eher großen Schrift. Trotzdem können die Klausuren gut sein, wenn die Lösung richtig ist und die wesentlichen Begründungen ausführlicher sind. Von daher nicht entmutigen lassen  DaumenHoch
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GastKoeln
Unregistered
 
#97
04.05.2022, 15:22
(04.05.2022, 14:10)gast.. schrieb:  
(04.05.2022, 11:33)GastNordrheinWestfalen schrieb:  Weiß jemand aus NRW noch, ob der Mandant vorgerichtlich zur Rückzahlung der Kaution aufgefordert hat?

Nein, hat er nicht. Zudem hat doch der Vermieter ein ZBR - jedenfalls für einen Teil der Kaution. Daher ging doch keine WK oder?

Ich meine auch er hat und die Klägerin hat verweigert.
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GastNordrheinWestfalen
Unregistered
 
#98
04.05.2022, 16:06
(04.05.2022, 15:22)GastKoeln schrieb:  
(04.05.2022, 14:10)gast.. schrieb:  
(04.05.2022, 11:33)GastNordrheinWestfalen schrieb:  Weiß jemand aus NRW noch, ob der Mandant vorgerichtlich zur Rückzahlung der Kaution aufgefordert hat?

Nein, hat er nicht. Zudem hat doch der Vermieter ein ZBR - jedenfalls für einen Teil der Kaution. Daher ging doch keine WK oder?

Ich meine auch er hat und die Klägerin hat verweigert.


Oh man, vielen Dank für eure Antworten! Ich habe es am Ende der Klausur einfach nicht mehr finden können. Aber irgendetwas zur Kaution stand jedenfalls in der Klageschrift...
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Gast
Unregistered
 
#99
04.05.2022, 16:24
(04.05.2022, 15:15)Gast schrieb:  Es ist aber normal, dass die Klausuren völlig überfrachtet sind. An meinen Klausuren stand an jeder Einzelnen "zu kurz" oder ähnlich. Hatte jeweils zwischen 16 und 22 Seiten, bei einer eher großen Schrift. Trotzdem können die Klausuren gut sein, wenn die Lösung richtig ist und die wesentlichen Begründungen ausführlicher sind. Von daher nicht entmutigen lassen  DaumenHoch

Das stimmt. Die Themen vorgestern und gestern sind aber relativ normal. 2 Mal Miete mit den üblichen Sachen, Kaution ist auch Klassiker, sofortige Beschwerde mittlerweile auch. Aber der Umfang ist brutal. Durchhalten ist die Devise.
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Karlo
Unregistered
 
#100
04.05.2022, 17:41
Irgendwie merke ich, dass ich die Klausur gestern ( Hessen) total verkackt habe. Ich habe direkt angenommen, dass das Mietverhältnis wirksam gekündigt worden ist, da sich der Rechtsstreit ja erledigt hatte und somit gar nicht diskutiert, ob das wirklich wirksam war. Zudem habe ich leider 546a II geprüft und die Zahlung als Schadensersatz tituliert aber durch 571 abgelehnt, da es unverschuldet war und der Beklagte nicht wirklich in zumutbarer Zeit eine neue Wohnung finden konnte. Meint ihr das wird mir komplett als - angerechnet? Denke den ganzen Tag darüber nach ? und bei der Kaution habe ich 812 als AGL genommen mit dem Mietvertrag. Hab eine Verrechnung durch gehen lassen. Könnte gerade heulen, weiß nicht wieso ich nicht 546 a I geprüft habe
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