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  5. Klausuren Mai 2022
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Klausuren Mai 2022
Gast
Unregistered
 
#81
03.05.2022, 21:57
(03.05.2022, 21:49)Gast schrieb:  
(03.05.2022, 21:15)GastNRW23 schrieb:  
(03.05.2022, 21:13)Gast schrieb:  
(03.05.2022, 21:09)GastNRW23 schrieb:  
(03.05.2022, 20:57)Gast schrieb:  Diesen Teppich Teil gab es in Hessen irgendwie gar nicht. Was hat es damit auf sich?

Ne, also eure Klausur klingt doch ziemlich anders. Der Mandant wollte noch einen weiteren Gegenanspruch begutachtet haben. Im Sommer 2021 ist irgendein Abflussrohr (?) in seiner Wohnung kaputt gegangen und die Klägerin hat daraufhin ein Handwerksunternehmen in die Wohnung geschickt um den Schaden reparieren zu lassen. Der Handwerker hatte eine glimmende Zigarette in der Hand und hat die auf dem Teppich des Mandanten fallen lassen. Reinigung hat 200 Euro gekostet. Die wollte er als Gegenanspruch geltend machen.

Bei uns in Hessen wollte er die Kaution zurück. Man konnte sich noch überlegen, ob er auch seinerseits die Kosten für das Räumungsverfahren erstattet bekommen könnte. Aber das wäre meines Erachtens nur möglich gegen den Anwalt…

Die Kaution gab es hier in NRW noch zusätzlich zum Teppich !

Dann hoffe ich, dass es an anderer Stelle knapper war, denn selbst ohne euren Teppich war das doch heute zeitlich wieder kaum machbar. Besser als gestern, gestern war völlig abartig, aber heute war’s auch wieder Müll.
pVV und Delikt findest du abartig??
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GastNRW23
Junior Member
**
Beiträge: 24
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2022
#82
03.05.2022, 22:05
(03.05.2022, 21:49)Gast schrieb:  
(03.05.2022, 21:15)GastNRW23 schrieb:  
(03.05.2022, 21:13)Gast schrieb:  
(03.05.2022, 21:09)GastNRW23 schrieb:  
(03.05.2022, 20:57)Gast schrieb:  Diesen Teppich Teil gab es in Hessen irgendwie gar nicht. Was hat es damit auf sich?

Ne, also eure Klausur klingt doch ziemlich anders. Der Mandant wollte noch einen weiteren Gegenanspruch begutachtet haben. Im Sommer 2021 ist irgendein Abflussrohr (?) in seiner Wohnung kaputt gegangen und die Klägerin hat daraufhin ein Handwerksunternehmen in die Wohnung geschickt um den Schaden reparieren zu lassen. Der Handwerker hatte eine glimmende Zigarette in der Hand und hat die auf dem Teppich des Mandanten fallen lassen. Reinigung hat 200 Euro gekostet. Die wollte er als Gegenanspruch geltend machen.

Bei uns in Hessen wollte er die Kaution zurück. Man konnte sich noch überlegen, ob er auch seinerseits die Kosten für das Räumungsverfahren erstattet bekommen könnte. Aber das wäre meines Erachtens nur möglich gegen den Anwalt…

Die Kaution gab es hier in NRW noch zusätzlich zum Teppich !

Dann hoffe ich, dass es an anderer Stelle knapper war, denn selbst ohne euren Teppich war das doch heute zeitlich wieder kaum machbar. Besser als gestern, gestern war völlig abartig, aber heute war’s auch wieder Müll.

Da hast du völlig Recht. War auch zeitlich eine totale Katastrophe. Das finde ich ehrlich gesagt ziemlich schade und auch nicht wirklich praxisgerecht. Man kann ja wirklich gar nicht zeigen was man kann. Da zeigt sich ja letztlich nicht unbedingt wer ein guter Jurist ist, sondern wer schnell schreiben kann und glücklicherweise schnell den Einstieg findet. 
Und an meinen Vorredner: Gestern fand ich persönlich sogar auch noch weniger geil als heute. ? Inhaltlich in 7 Stunden alles machbar. Aber halt nicht in 5. Zumindest nicht zu meiner Zufriedenheit. Nicht ansatzweise.
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Gast
Unregistered
 
#83
03.05.2022, 22:16
(03.05.2022, 21:57)Gast schrieb:  
(03.05.2022, 21:49)Gast schrieb:  
(03.05.2022, 21:15)GastNRW23 schrieb:  
(03.05.2022, 21:13)Gast schrieb:  
(03.05.2022, 21:09)GastNRW23 schrieb:  Ne, also eure Klausur klingt doch ziemlich anders. Der Mandant wollte noch einen weiteren Gegenanspruch begutachtet haben. Im Sommer 2021 ist irgendein Abflussrohr (?) in seiner Wohnung kaputt gegangen und die Klägerin hat daraufhin ein Handwerksunternehmen in die Wohnung geschickt um den Schaden reparieren zu lassen. Der Handwerker hatte eine glimmende Zigarette in der Hand und hat die auf dem Teppich des Mandanten fallen lassen. Reinigung hat 200 Euro gekostet. Die wollte er als Gegenanspruch geltend machen.

Bei uns in Hessen wollte er die Kaution zurück. Man konnte sich noch überlegen, ob er auch seinerseits die Kosten für das Räumungsverfahren erstattet bekommen könnte. Aber das wäre meines Erachtens nur möglich gegen den Anwalt…

Die Kaution gab es hier in NRW noch zusätzlich zum Teppich !

Dann hoffe ich, dass es an anderer Stelle knapper war, denn selbst ohne euren Teppich war das doch heute zeitlich wieder kaum machbar. Besser als gestern, gestern war völlig abartig, aber heute war’s auch wieder Müll.
pVV und Delikt findest du abartig??

Die Menge an unzähligen prozessualen Kleinigkeiten. Inhaltlich anspruchsvoll war es eher weniger.
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Gast
Unregistered
 
#84
03.05.2022, 22:21
(03.05.2022, 22:05)GastNRW23 schrieb:  
(03.05.2022, 21:49)Gast schrieb:  
(03.05.2022, 21:15)GastNRW23 schrieb:  
(03.05.2022, 21:13)Gast schrieb:  
(03.05.2022, 21:09)GastNRW23 schrieb:  Ne, also eure Klausur klingt doch ziemlich anders. Der Mandant wollte noch einen weiteren Gegenanspruch begutachtet haben. Im Sommer 2021 ist irgendein Abflussrohr (?) in seiner Wohnung kaputt gegangen und die Klägerin hat daraufhin ein Handwerksunternehmen in die Wohnung geschickt um den Schaden reparieren zu lassen. Der Handwerker hatte eine glimmende Zigarette in der Hand und hat die auf dem Teppich des Mandanten fallen lassen. Reinigung hat 200 Euro gekostet. Die wollte er als Gegenanspruch geltend machen.

Bei uns in Hessen wollte er die Kaution zurück. Man konnte sich noch überlegen, ob er auch seinerseits die Kosten für das Räumungsverfahren erstattet bekommen könnte. Aber das wäre meines Erachtens nur möglich gegen den Anwalt…

Die Kaution gab es hier in NRW noch zusätzlich zum Teppich !

Dann hoffe ich, dass es an anderer Stelle knapper war, denn selbst ohne euren Teppich war das doch heute zeitlich wieder kaum machbar. Besser als gestern, gestern war völlig abartig, aber heute war’s auch wieder Müll.

Da hast du völlig Recht. War auch zeitlich eine totale Katastrophe. Das finde ich ehrlich gesagt ziemlich schade und auch nicht wirklich praxisgerecht. Man kann ja wirklich gar nicht zeigen was man kann. Da zeigt sich ja letztlich nicht unbedingt wer ein guter Jurist ist, sondern wer schnell schreiben kann und glücklicherweise schnell den Einstieg findet. 
Und an meinen Vorredner: Gestern fand ich persönlich sogar auch noch weniger geil als heute. ? Inhaltlich in 7 Stunden alles machbar. Aber halt nicht in 5. Zumindest nicht zu meiner Zufriedenheit. Nicht ansatzweise.

Ja so sehe ich es auch. Es war wahrlich nicht ernsthaft inhaltlich anspruchsvoll. Aber eben viel zu viel. Ich hätte gern die Zeit gehabt, alles schön meinem Können entsprechend darzustellen. Tja… war halt nicht.
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Gast
Unregistered
 
#85
03.05.2022, 22:27
(03.05.2022, 15:16)Gast schrieb:  Darf ich fragen, was ihr in den Zweckmäßigkeitserwägungen geschrieben habt? Ich hatte leider so gut wie keine Zeit mehr und habe mir da total einen abgebrochen. Und wie habt ihr den Teil mit der WG gelöst? Habe da eigentlich nur ein paar Sätze aus dem Kommentar abgeschrieben...

Zweckmäßigkeit 
- widerklange (Kostendegression. Schnelle Klärung innerhalb eines Verfahrens; alternative wie eigenständig einfordern außergerichtlich bringt wohl nichts, weil Kläger Zahlung bereits abgelehnt hatten. Deshalb auch keine Gefahr des 93 zpo. Mahnverfahren etc. deshalb auch nur unnötig Zeit kostend und ohne Mehrwert )
- beide Kläger widerklangend verklagen 
- Mandant könnte auch ohne Anwalt auftreten (kein Anwaltszwang); wäre aber unzweckmäßig, Sache komplex mit widerklange
- Aufklärung, dass Gestattung der PKH dennoch kostenpflicht nach 123 bedeuten kann 
- prozessvollmacht unterzeichnen lassen
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Gast
Unregistered
 
#86
03.05.2022, 22:28
(03.05.2022, 22:27)Gast schrieb:  
(03.05.2022, 15:16)Gast schrieb:  Darf ich fragen, was ihr in den Zweckmäßigkeitserwägungen geschrieben habt? Ich hatte leider so gut wie keine Zeit mehr und habe mir da total einen abgebrochen. Und wie habt ihr den Teil mit der WG gelöst? Habe da eigentlich nur ein paar Sätze aus dem Kommentar abgeschrieben...

Zweckmäßigkeit 
- widerklange (Kostendegression. Schnelle Klärung innerhalb eines Verfahrens; alternative wie eigenständig einfordern außergerichtlich bringt wohl nichts, weil Kläger Zahlung bereits abgelehnt hatten. Deshalb auch keine Gefahr des 93 zpo. Mahnverfahren etc. deshalb auch nur unnötig Zeit kostend und ohne Mehrwert )
- beide Kläger widerklangend verklagen 
- Mandant könnte auch ohne Anwalt auftreten (kein Anwaltszwang); wäre aber unzweckmäßig, Sache komplex mit widerklange
- Aufklärung, dass Gestattung der PKH dennoch kostenpflicht nach 123 bedeuten kann 
- prozessvollmacht unterzeichnen lassen
- Angst vor weiteren Klagen nehmen durch eigene negative FK Anträge 
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Gast_2.0.
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 0
Registriert seit: May 2022
#87
04.05.2022, 09:17
(03.05.2022, 21:57)Gast schrieb:  
(03.05.2022, 21:49)Gast schrieb:  
(03.05.2022, 21:15)GastNRW23 schrieb:  
(03.05.2022, 21:13)Gast schrieb:  
(03.05.2022, 21:09)GastNRW23 schrieb:  Ne, also eure Klausur klingt doch ziemlich anders. Der Mandant wollte noch einen weiteren Gegenanspruch begutachtet haben. Im Sommer 2021 ist irgendein Abflussrohr (?) in seiner Wohnung kaputt gegangen und die Klägerin hat daraufhin ein Handwerksunternehmen in die Wohnung geschickt um den Schaden reparieren zu lassen. Der Handwerker hatte eine glimmende Zigarette in der Hand und hat die auf dem Teppich des Mandanten fallen lassen. Reinigung hat 200 Euro gekostet. Die wollte er als Gegenanspruch geltend machen.

Bei uns in Hessen wollte er die Kaution zurück. Man konnte sich noch überlegen, ob er auch seinerseits die Kosten für das Räumungsverfahren erstattet bekommen könnte. Aber das wäre meines Erachtens nur möglich gegen den Anwalt…

Die Kaution gab es hier in NRW noch zusätzlich zum Teppich !

Dann hoffe ich, dass es an anderer Stelle knapper war, denn selbst ohne euren Teppich war das doch heute zeitlich wieder kaum machbar. Besser als gestern, gestern war völlig abartig, aber heute war’s auch wieder Müll.
pVV und Delikt findest du abartig??

Also ich kann jeglichen Unmut über die Umfänge absolut nachvollziehen, abartig waren die beiden Klausuren aber keinesfalls. Ich schreibe gerade meinen Verbesserungsversuch und empfand die ersten beiden Klausuren regelrecht angenehm im Vergleich zu meinem Erstversuch. 

Die Umfänge sind einfach enorm, aber das ist leider usus bei den LJPA's und damit muss man sich wohl abfinden. Inhaltlich gibt es aber sehr sehr viel schlimmere Klausuren - glaubt mir  Cheese
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Gast
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#88
04.05.2022, 09:25
(04.05.2022, 09:17)Gast_2.0. schrieb:  
(03.05.2022, 21:57)Gast schrieb:  
(03.05.2022, 21:49)Gast schrieb:  
(03.05.2022, 21:15)GastNRW23 schrieb:  
(03.05.2022, 21:13)Gast schrieb:  Bei uns in Hessen wollte er die Kaution zurück. Man konnte sich noch überlegen, ob er auch seinerseits die Kosten für das Räumungsverfahren erstattet bekommen könnte. Aber das wäre meines Erachtens nur möglich gegen den Anwalt…

Die Kaution gab es hier in NRW noch zusätzlich zum Teppich !

Dann hoffe ich, dass es an anderer Stelle knapper war, denn selbst ohne euren Teppich war das doch heute zeitlich wieder kaum machbar. Besser als gestern, gestern war völlig abartig, aber heute war’s auch wieder Müll.
pVV und Delikt findest du abartig??

Also ich kann jeglichen Unmut über die Umfänge absolut nachvollziehen, abartig waren die beiden Klausuren aber keinesfalls. Ich schreibe gerade meinen Verbesserungsversuch und empfand die ersten beiden Klausuren regelrecht angenehm im Vergleich zu meinem Erstversuch. 

Die Umfänge sind einfach enorm, aber das ist leider usus bei den LJPA's und damit muss man sich wohl abfinden. Inhaltlich gibt es aber sehr sehr viel schlimmere Klausuren - glaubt mir  Cheese

Die inhaltlichen Knaller kommen bestimmte noch früh genug, wollen wir sie nicht heraufbeschwören. Upside_down  Ich denke, das ist immer recht ausgeglichen. Rennfahrerklausur und/oder Exotenklausur. 
In Strafrecht würde ich zum Beispiel auf ein Urteil wetten. Das lief in NRW seit fast 2 Jahren nicht mehr.
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Gast
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#89
04.05.2022, 09:54
(04.05.2022, 09:17)Gast_2.0. schrieb:  
(03.05.2022, 21:57)Gast schrieb:  
(03.05.2022, 21:49)Gast schrieb:  
(03.05.2022, 21:15)GastNRW23 schrieb:  
(03.05.2022, 21:13)Gast schrieb:  Bei uns in Hessen wollte er die Kaution zurück. Man konnte sich noch überlegen, ob er auch seinerseits die Kosten für das Räumungsverfahren erstattet bekommen könnte. Aber das wäre meines Erachtens nur möglich gegen den Anwalt…

Die Kaution gab es hier in NRW noch zusätzlich zum Teppich !

Dann hoffe ich, dass es an anderer Stelle knapper war, denn selbst ohne euren Teppich war das doch heute zeitlich wieder kaum machbar. Besser als gestern, gestern war völlig abartig, aber heute war’s auch wieder Müll.
pVV und Delikt findest du abartig??

Also ich kann jeglichen Unmut über die Umfänge absolut nachvollziehen, abartig waren die beiden Klausuren aber keinesfalls. Ich schreibe gerade meinen Verbesserungsversuch und empfand die ersten beiden Klausuren regelrecht angenehm im Vergleich zu meinem Erstversuch. 

Die Umfänge sind einfach enorm, aber das ist leider usus bei den LJPA's und damit muss man sich wohl abfinden. Inhaltlich gibt es aber sehr sehr viel schlimmere Klausuren - glaubt mir  Cheese


Hast du im August das erste Mal geschrieben?
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Gast
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#90
04.05.2022, 11:17
(04.05.2022, 09:17)Gast_2.0. schrieb:  
(03.05.2022, 21:57)Gast schrieb:  
(03.05.2022, 21:49)Gast schrieb:  
(03.05.2022, 21:15)GastNRW23 schrieb:  
(03.05.2022, 21:13)Gast schrieb:  Bei uns in Hessen wollte er die Kaution zurück. Man konnte sich noch überlegen, ob er auch seinerseits die Kosten für das Räumungsverfahren erstattet bekommen könnte. Aber das wäre meines Erachtens nur möglich gegen den Anwalt…

Die Kaution gab es hier in NRW noch zusätzlich zum Teppich !

Dann hoffe ich, dass es an anderer Stelle knapper war, denn selbst ohne euren Teppich war das doch heute zeitlich wieder kaum machbar. Besser als gestern, gestern war völlig abartig, aber heute war’s auch wieder Müll.
pVV und Delikt findest du abartig??

Also ich kann jeglichen Unmut über die Umfänge absolut nachvollziehen, abartig waren die beiden Klausuren aber keinesfalls. Ich schreibe gerade meinen Verbesserungsversuch und empfand die ersten beiden Klausuren regelrecht angenehm im Vergleich zu meinem Erstversuch. 

Die Umfänge sind einfach enorm, aber das ist leider usus bei den LJPA's und damit muss man sich wohl abfinden. Inhaltlich gibt es aber sehr sehr viel schlimmere Klausuren - glaubt mir  Cheese

Nochmal: abartig empfand ich einzig den Umfang, und das insofern, als dass ein präzises Arbeiten kaum möglich ist, wenn man auf alle Aspekte eingehen möchte. Klar kann man einfach nur die entsprechenden Normen hinklatschen. Aber das ist für mich kein Jura. Scheinbar fehlt mir die Fähigkeit, es bei manchen Punkten einfach direkt gut sein zu lassen, eine Norm in den Raum zu werfen und weiter zu machen. Für mich gibt es eben keine Feststellung ohne ein „ , weil ….“ . Nicht für jedes „weil“ gab es Zeit….
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