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  5. Psychotherapie
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Psychotherapie
TErst.
Unregistered
 
#1
20.03.2021, 15:07
Hallo zusammen,

hat jemand positive / negative Erfahrungen mit aktuell laufender Psychotherapie und der amtsärztlichen Untersuchung, von der er berichten mag?
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Gast
Unregistered
 
#2
21.03.2021, 08:30
War eine (längere) Zeit lang wegen Depressionen in Therapie. Mit Medikamenten. Es wurde relativ viel darüber geredet beim Amtsarzt, wie es nun um mich steht. Am Ende war es kein Problem.
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Gast
Unregistered
 
#3
21.03.2021, 12:04
(21.03.2021, 08:30)Gast schrieb:  War eine (längere) Zeit lang wegen Depressionen in Therapie. Mit Medikamenten. Es wurde relativ viel darüber geredet beim Amtsarzt, wie es nun um mich steht. Am Ende war es kein Problem.


Was heißt längere Zeit? Monate oder Jahre?
Hat der Amtsarzt das gegenüber deiner Einstellungsbehörde angegeben oder ist das nur beim Amtsarzt geblieben?
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Gast
Unregistered
 
#4
21.03.2021, 13:03
Bei mir war die Psychotherapie schon 2 Jahre abgeschlossen, ich war aber auch 4 Jahre in ambulanter Behandlung wegen Depressionen, inkl Medikamente. Hat mich eine Extrarunde zum Psychiater zwecks ergänzender fachärztlicher Begutachtung gekostet. Der Psychiater war aber sehr nett und wohlwollend. Wenn man vernünftig darstellen kann, warum man sich Hilfe gesucht hat und wieso man jetzt psychisch stabil ist, sollte das kein Problem darstellen. Der Amtsarzt hat das Verfahren dann auf Grundlage der fachärztlichen Stellungnahme durchgewunken. Seit dem BVerwG-Urteil aus 2013 (?) ist der Spielraum für Amtsärzte ja zum Glück nicht mehr sehr groß.
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Gast
Unregistered
 
#5
21.03.2021, 13:05
(21.03.2021, 12:04)Gast schrieb:  
(21.03.2021, 08:30)Gast schrieb:  War eine (längere) Zeit lang wegen Depressionen in Therapie. Mit Medikamenten. Es wurde relativ viel darüber geredet beim Amtsarzt, wie es nun um mich steht. Am Ende war es kein Problem.


Was heißt längere Zeit? Monate oder Jahre?
Hat der Amtsarzt das gegenüber deiner Einstellungsbehörde angegeben oder ist das nur beim Amtsarzt geblieben?

2 Jahre und es war ein Jahr her. Keine Ahnung, was er angegeben hat (außer, dass es keine Zweifel an der gesundheitlichen Eignung gibt), dafür müsste man wohl in die personalakte schauen
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Gast
Unregistered
 
#6
27.04.2022, 10:40
(21.03.2021, 13:03)Gast schrieb:  Bei mir war die Psychotherapie schon 2 Jahre abgeschlossen, ich war aber auch 4 Jahre in ambulanter Behandlung wegen Depressionen, inkl Medikamente. Hat mich eine Extrarunde zum Psychiater zwecks ergänzender fachärztlicher Begutachtung gekostet. Der Psychiater war aber sehr nett und wohlwollend. Wenn man vernünftig darstellen kann, warum man sich Hilfe gesucht hat und wieso man jetzt psychisch stabil ist, sollte das kein Problem darstellen. Der Amtsarzt hat das Verfahren dann auf Grundlage der fachärztlichen Stellungnahme durchgewunken. Seit dem BVerwG-Urteil aus 2013 (?) ist der Spielraum für Amtsärzte ja zum Glück nicht mehr sehr groß.

Auch wenn die Chance sehr gering ist, dass der Schreiber dieses Beitrages es ließt, vielleicht ließt ja jermand mit, der auch ergänzend zum Psychologen musste:

Ich habe beim Amtsarzt einen Befund mitgebracht, weil ich wegen einer depressiven Episode nach dem ersten Examen (und wegen des erstens Examens!) eine Kurzzeittherapie (ca 10 Sitzungen) gemacht habe. Der Befund endet darauf, dass ich die Therapie auf meinen Wunsch hin abgebrochen habe, was der Wahrheit entspricht, weil es mir wieder gut ging und ich die Zeit im Ref einfach brauchte. Ich finde es auch irgendwie Quatsch, dass man dann angeblich erst gesund sein soll, wenn man eine bestimmte Anzahl an Therapiestunden gemacht hat. Naja, sei es drum.

Ich habe mir im Gegensatz zu anderen hier im Forum keine Sorgen gemacht, weil es einen konkreten Grund für die Therapie gab, es mir wieder gut ging und bis heute auch gut geht.

Trotzdem hat der Amtsarzt (ich habe ihm alles erläutert) ein ergänzendes Gutachten beim Psychologen angefordert, mit der Begründung, er könne es ja nicht beurteilen, weil er kein Psychologe sei. Ich finde das etwas affig (was ich mir natürlich nicht anmerken lassen konnte), weil die Möglichkeit, deshalb nicht verbeamtet zu werden, aufgrund des geltenden Maßstabes nahezu bei null liegt. Man muss kein Psychologe sondern nur Jurist sein um zu sehen, dass es für eine drohende Dienstunfähigkeit nahezu keine Anhaltspunkte gibt.

Ich kann mich diesem System nur beugen und habe in ca 2 Wochen das ergänzende Gespräch bei einem Psychologen. Kann hier jemand berichten, wie diese ergänzende Untersuchung abgelaufen ist? War es lediglich ein Gespräch in dem man über die Therapie und die Zeit danach spricht oder wurden irgendwelche konkreten Tests, zB anhand von Frageböden durchgeführt? Bekommt man direkt die Rückmeldung, dass alles "in Ordnung" ist?
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Gast
Unregistered
 
#7
27.04.2022, 12:14
(27.04.2022, 10:40)Gast schrieb:  
(21.03.2021, 13:03)Gast schrieb:  Bei mir war die Psychotherapie schon 2 Jahre abgeschlossen, ich war aber auch 4 Jahre in ambulanter Behandlung wegen Depressionen, inkl Medikamente. Hat mich eine Extrarunde zum Psychiater zwecks ergänzender fachärztlicher Begutachtung gekostet. Der Psychiater war aber sehr nett und wohlwollend. Wenn man vernünftig darstellen kann, warum man sich Hilfe gesucht hat und wieso man jetzt psychisch stabil ist, sollte das kein Problem darstellen. Der Amtsarzt hat das Verfahren dann auf Grundlage der fachärztlichen Stellungnahme durchgewunken. Seit dem BVerwG-Urteil aus 2013 (?) ist der Spielraum für Amtsärzte ja zum Glück nicht mehr sehr groß.

Auch wenn die Chance sehr gering ist, dass der Schreiber dieses Beitrages es ließt, vielleicht ließt ja jermand mit, der auch ergänzend zum Psychologen musste:

Ich habe beim Amtsarzt einen Befund mitgebracht, weil ich wegen einer depressiven Episode nach dem ersten Examen (und wegen des erstens Examens!) eine Kurzzeittherapie (ca 10 Sitzungen) gemacht habe. Der Befund endet darauf, dass ich die Therapie auf meinen Wunsch hin abgebrochen habe, was der Wahrheit entspricht, weil es mir wieder gut ging und ich die Zeit im Ref einfach brauchte. Ich finde es auch irgendwie Quatsch, dass man dann angeblich erst gesund sein soll, wenn man eine bestimmte Anzahl an Therapiestunden gemacht hat. Naja, sei es drum.

Ich habe mir im Gegensatz zu anderen hier im Forum keine Sorgen gemacht, weil es einen konkreten Grund für die Therapie gab, es mir wieder gut ging und bis heute auch gut geht.

Trotzdem hat der Amtsarzt (ich habe ihm alles erläutert) ein ergänzendes Gutachten beim Psychologen angefordert, mit der Begründung, er könne es ja nicht beurteilen, weil er kein Psychologe sei. Ich finde das etwas affig (was ich mir natürlich nicht anmerken lassen konnte), weil die Möglichkeit, deshalb nicht verbeamtet zu werden, aufgrund des geltenden Maßstabes nahezu bei null liegt. Man muss kein Psychologe sondern nur Jurist sein um zu sehen, dass es für eine drohende Dienstunfähigkeit nahezu keine Anhaltspunkte gibt.

Ich kann mich diesem System nur beugen und habe in ca 2 Wochen das ergänzende Gespräch bei einem Psychologen. Kann hier jemand berichten, wie diese ergänzende Untersuchung abgelaufen ist? War es lediglich ein Gespräch in dem man über die Therapie und die Zeit danach spricht oder wurden irgendwelche konkreten Tests, zB anhand von Frageböden durchgeführt? Bekommt man direkt die Rückmeldung, dass alles "in Ordnung" ist?


Das wird Dir keiner sagen können, weil das maßgeblich von Arzt und Psychologen abhängt. Genau so gibt es Leute, bei denen bei der Untersuchung bei BMI 30 durchgewunken wird und andere, die bei BMI 28 Probleme haben.

Es gab vor 1-2 Wochen auf lto einen ausführlichen Artikel zu psychischen Problemen/Therapie und Verbeamtung. Sollten Betroffene Mal suchen. Insgesamt ist die Verbeamtung trotzdem idR kein Problem (rechtlich), aber es kann sich eben über mehrere Monate bis ein Jahr ziehen, falls man mehrere Untersuchungen machen muss (hatte ich auch,aber wg anderer Thematik) oder wenn sich der AA ablehnend äußert und man dann die Rechtslage erläutern muss. Und bei der PKV wird es entsprechend schwierig bzw teurer, wobei man ja zumindest über die entsprechenden Öffnungsklauseln auf jeden Fall eine PKV findet. Wie gut der Tarif ist, ist eine andere Frage.
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Interessierter mit Mutmaßungen
Unregistered
 
#8
27.04.2022, 13:05
(27.04.2022, 10:40)Gast schrieb:  [...]
Ich kann mich diesem System nur beugen und habe in ca 2 Wochen das ergänzende Gespräch bei einem Psychologen. Kann hier jemand berichten, wie diese ergänzende Untersuchung abgelaufen ist? War es lediglich ein Gespräch in dem man über die Therapie und die Zeit danach spricht oder wurden irgendwelche konkreten Tests, zB anhand von Frageböden durchgeführt? Bekommt man direkt die Rückmeldung, dass alles "in Ordnung" ist?


Mein Benutzername sagt schon alles Wink 
Ich würde aber sagen, dass es wahrscheinlich gut laufen wird beim Psychologen. Der ist nunmal fachärztlicher Experte kennt deshalb das Spektrum zwischen bipolarer Störung, Schizophrenie, Borderline (etc.) und "akute depressive Episode nach Staatsexamen" viel besser als der normale Amtsarzt. Berührungsängste mit psych. Erkrankungen wird er auch deutlich weniger haben als der normale Amtsarzt. Der wollte sich sicher auch nur absichern durch Überweisung an Facharzt. Denke, mit der von Dir schon beim 1. Termin vorgebrachten argumentation wirst du beim Psychologen sehr gut durchkommen.
(Wissen tu ich natürlich nichts, geb dir aber den Tipp nicht vor Sorge durchzudrehen und beim Psychologen möglichst natürlich alles zu berichten). Wird schon :)
Über Feedback wie's lief hier im Forum würden sich aber sicher einige freuen. Cheese
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Gast
Unregistered
 
#9
27.04.2022, 22:42
Ich bin seinerzeit ergänzend vom Amtsarzt zum Psychiater geschickt worden (nicht zum Psychologen). Hatte auch eine Depressionsvorgeschichte (noch vor dem Ref., positive Atteste über die abgeschlossene Behandlung meiner Psychiaterin und Therapeutin reichten dem Amtsarzt nicht  Skeptical ).

Der Psychiater hat ein EEG geschrieben, ich musste mehrere Psychotest-Fragebögen ausfüllen und hab mich dann noch ca 1 Stunde mit dem Psychiater offen unterhalten. Nach dem Gespräch hat er mir schon seine positive Prognose mitgeteilt. Ein paar Wochen später hatte ich das ganze dann auch schriftlich vom Amtsarzt. 

PKV war im Rahmen der Öffnungsklausel dann auch kein Problem.

Viel Erfolg und gedrückte Daumen!!
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Gast
Unregistered
 
#10
28.04.2022, 12:34
(27.04.2022, 22:42)Gast schrieb:  Ich bin seinerzeit ergänzend vom Amtsarzt zum Psychiater geschickt worden (nicht zum Psychologen). Hatte auch eine Depressionsvorgeschichte (noch vor dem Ref., positive Atteste über die abgeschlossene Behandlung meiner Psychiaterin und Therapeutin reichten dem Amtsarzt nicht  Skeptical ).

Der Psychiater hat ein EEG geschrieben, ich musste mehrere Psychotest-Fragebögen ausfüllen und hab mich dann noch ca 1 Stunde mit dem Psychiater offen unterhalten. Nach dem Gespräch hat er mir schon seine positive Prognose mitgeteilt. Ein paar Wochen später hatte ich das ganze dann auch schriftlich vom Amtsarzt. 

PKV war im Rahmen der Öffnungsklausel dann auch kein Problem.

Viel Erfolg und gedrückte Daumen!!

Danke für die Info, ich werde berichten! Ist ja gut zu hören, dass ich offenbar nicht der einzige bin, der an einen überpeniblen Amtsarzt geraten ist!

Wobei mich das mit dem EEG schon wundert bzw. ich mich frage, was das im Rahmen einer psychiatrischen Untersuchung soll. Da ich ja bei einem Psychologen zum Gespräch bin, der natürlich kein Arzt ist, glaube ich kaum, dass ich ein EEG machen muss.

Mit der PKV habe ich schon alles geklärt, das ist kein Problem, mir war ohnehin klar, dass ich (noch aufgrund ein paar anderer körperlicher Dinge) einen saftigen Aufschlag zahlen muss bzw. auf die Öffnungsaktion angewiesen bin.
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