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Unter 8 Punkten - trotzdem zum Staat
Gast
Unregistered
 
#81
13.10.2018, 09:20
Naja, geht. Falsche Zahlen helfen keinen und wenn man nicht Bescheid weiß sollte man, egal wie gut die Intention, vielleicht einfach mal ruhig sein. Vor allem, wenn die Zahlen auf Nahbereichsempirie beruhen.
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GÄSTIN
Unregistered
 
#82
13.10.2018, 13:56
Einmal zur Erklärung und zum Abschluss:

Ich gucke seit Sommer ab und zu in das Forum, weil ich jüngst  "meinen" ersten Referendar zur Ausbildung übernommen habe und wissen wollte, was gerade diskutiert wird und welche Sachen für ihn ausbildungsrelevant sein könnten... Dabei bin ich auf den Thread aufmerksam geworden und habe mich an letztes Jahr und die Chose mit der Freundin erinnert. Damals hätten wir uns über Infos im Forum gefreut... Und da die Daten 2017 aktuell waren und gerade die Infos zu den Listen nicht so leicht zu finden waren, dachte ich die Weitergabe der Infos würde Euch eher nützen. Dass wir damals NRW irgendwie falsch sortiert hatten, ist mir erst nach der Diskussion hier aufgefallen und ist natürlich super ärgerlich..

Nachdem hier aber so viel Aufregung entstanden ist, habe ich mir noch einmal die Tabelle aus 2017 geschnappt und sie mit den aktuellen Zahlen abgeglichen. Es hat sich zwar ein wenig geändert (wohl im Sommer 2018 das ist mit neu gekennzeichnet), aber leider bei Weitem nicht so viel, wie sich Fadenersteller und mancher Forist wohl wünschen würden (und ich ehrlich gesagt nach den hitzigen Diskussionen hier erwartet hätte).

Auch momentan haben nur vier Länder haben keine expliziten Notenvorgaben für das erste Examen und alle nehmen die Note als einen Indikator für die Qualifikation des Bewerbers. Von "egal" kann also keine Rede sein. Vielmehr dürfte jedenfalls ein guter Staatsteil im ersten immer einen Pluspunkt darstellen. Das kann ich im Übrigen aus eigener diesmal echter Nahbereichsempirie bestätigen: von den vier Richtern, die ich mit einem b im Assessorexamen kenne, haben zwei ein gut im ersten, die anderen zwei vb (und alle über 8,5 im Zweiten). Alle anderen Richter, deren Noten ich kenne, waren sog. Idealbewerber, d.h. sie hatten mindestens zwei vb. Bei den Staatsanwälten kenne ich zwei mit der Kombi b/b, aber beide sind jeweils deutlich über 8.

Aber zurück zu den Ländern, da ich e die Tabelle am Wickel hatte, hier die aktualisierten Notengrenzen mit den jeweiligen Links:

Baden-Würtemberg
Sowohl die Erste juristische Prüfung als auch die Zweite juristische Staatsprüfung müssen in der Regel mit mindestens 8,0 Punkten abgeschlossen sein. Zusätzliche Berufserfahrung in einschlägigen Bereichen etwa als Rechtsanwältin, Rechtsanwalt, Juristin oder Jurist in einem Unternehmen ist als ergänzende Qualifikation immer ein Plus!
http://www.mit-recht-in-die-zukunft.de/r...bewerbung/

Bayern
mindestens 8,00 Punkte im Endergebnis der Zweiten Juristischen Staatsprüfung erzielt haben.Eventuelle Zusatzqualifikationen können erst ab einem Endergebnis in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung von mindestens 8,00 Punkten berücksichtigt werden.
https://www.justiz.bayern.de/berufe-und-...sanwaelte/

Berlin
im Ersten Staatsexamen mindestens 7,0 Punkte, im Zweiten Staatsexamen mindestens 8,0 Punkte
https://www.berlin.de/sen/justva/ueber-u...261026.php

Brandenburg
Erste Juristische Staatsexamen mit mindestens befriedigendem Ergebnis , Zweite Juristische Staatsexamen mit vollbefriedigendem Ergebnis
http://www.olg.brandenburg.de/cms/detail....343980.de

Bremen
möglichst zwei Prädikatsexamina nachgewiesen haben. Berücksichtigt werden können aber auch Bewerber/innen, die in einem der beiden Examina nur einen befriedigenden Abschluss erreicht haben und sich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen, wie z.B. anderweitige Berufserfahrungen, zusätzliche berufliche Qualifikationen, sonstige juristische Tätigkeiten oder Auslandserfahrungen.
https://www.oberlandesgericht.bremen.de/...chter-1588

Hamburg
Bewerbungsvoraussetzungen sind neben den in § 9 DRiG genannten Anforderungen überdurchschnittliche Rechtskenntnisse, belegt durch beide Staatsexamina mit der Mindestnote „vollbefriedigend" sowie überdurchschnittliche Leistungen im Vorbereitungsdienst. Es können ausnahmsweise auch Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die in einem Examen ein „vollbefriedigend" und in dem anderen ein gehobenes „befriedigend" (mindestens 8 Punkte) erreicht haben, wenn sie sich zusätzlich durch besondere fachliche oder persönliche Qualifikationen auszeichnen. Hierzu gehören u.a. Berufserfahrung, sonstige juristische Tätigkeiten, Promotion, Auslandserfahrung oder ehrenamtliche Tätigkeiten bzw. soziales Engagement.
https://justiz.hamburg.de/richtereinstellungen/

Hessen
in der ersten Prüfung und in der zweiten Staatsprüfung mindestens jeweils 8,50 Punkte oder eine Summe von mindestens 17 Punkten erreicht wurden, wobei der Wert von 8,00 Punkten in der zweiten Staatsprüfung nicht unterschritten werden darf.
https://justizministerium.hessen.de/karr...in-richter

Mecklenburg-Vorpommern (neu)
Die Zweite juristische Staatsprüfung soll in der Regel mit mindestens 8,0 Punkten und die Erste juristische Staatsprüfung mindestens mit der Note befriedigend abgeschlossen sein. Erwartet werden darüber hinaus überdurchschnittliche Leistungen im Vorbereitungsdienst.
Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite juristische Staatsprüfung mit mindestens 7,0 Punkten abgelegt haben, können eingeladen werden, wenn ihre besondere fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist, etwa durch herausragende Leistungen in der Ersten juristischen Staatsprüfung oder im Vorbereitungsdienst oder durch sonstige Zusatzqualifikationen (etwa wissenschaftliche Tätigkeit oder Promotion).
https://www.regierung-mv.de/Landesregier...berichter/

Niedersachsen (neu)
Mindestvoraussetzung für die Einladung zum Einstellungsinterview sind 8 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung. Berücksichtigt werden können auch Bewerberinnen und Bewerber, die im zweiten Staatsexamen ein befriedigendes Ergebnis erreicht haben, wenn ihre besondere fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist, etwa durch nachgewiesene besondere Leistungen im Referendariat oder der ersten Staatsprüfung oder durch nachgewiesene wissenschaftliche Tätigkeit.
mj.niedersachsen dort im Merkblatt_fuer_die_Einstellung_als_Richterin_oder_Richter_auf_Probe_in_die_ordentliche_Gerichtsbarkeit.pdf

Thüringen
Derzeit müssen Bewerberinnen und Bewerber in der Summe beider Examina mindestens 16 Punkte erreicht haben sowie beide Examen jeweils mindestens mit dem Prädikat „befriedigend“ abgeschlossen haben.
https://www.thueringen.de/th4/tmmjv/aktu...index.aspx

Sachsen
Die Bewerber müssen in der Ersten und Zweiten Juristischen (Staats-)Prüfung je mindestens 8 Punkte (Prädikat »befriedigend«) erzielt haben.
https://www.justiz.sachsen.de/content/1032.htm
Sachsen-Anhalt
Diese wird nachgewiesen durch die Gesamtnote „vollbefriedigend“ in einer der beiden juristischen (Staats-)Prüfungen und der Gesamtnote "befriedigend", mit mindestens 8 Punkten, in der an deren juristischen (Staats-) Prüfung. Berufserfahrung mit juristischem Bezug kann in gewissem Maße Abweichungen von diesem Grundsatz zulassen.
https://justiz.sachsen-anhalt.de/gericht...auf-probe/

Rheinland-Pfalz (neu)
Eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch setzt in der Regel voraus, dass Sie die Zweite Juristische Staatsprüfung mit mindestens 8,00 Punkten bestanden haben.
Bei der Grenze von 8 Punkten handelt es sich nicht um ein Ausschlusskriterium, sondern lediglich um eine Orientierungsmarke. Bis zu welcher Punktzahl letztlich Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Einstellungen erfolgen können, ergibt sich aus den zu besetzenden Stellen und der Qualifikation der vorliegenden Bewerbungen.
https://jm.rlp.de/de/ministerium/karrier...er-dienst/
 
 Schleswig-Holstein
Es werden grundsätzlich zwei mit Prädikat (mindestens 9 Punkte) abgeschlossene Staatsexamina sowie überdurchschnittliche Leistungen im Vorbereitungsdienst erwartet. Von diesem Grundsatz kann im Einzelfall abgewichen werden insbesondere unter Berücksichtigung beruflicher Vorerfahrungen oder Zusatzqualifikationen.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fac...aelte.html
 
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gast
Unregistered
 
#83
15.10.2018, 10:48
Die Gästin hat anscheinend zwei VB aber immer noch nicht geschnallt, dass das erste Examen eine besondere Qualifikation sein KANN, dies aber nicht sein MUSS, wenn man andere Qualifikationen vorweisen kann.

Himmel, in NRW ist sogar ein gutes Abitur eine "besondere Qualifikation".
Ganz ehrlich, wenn die dich wollen, wollen die dich. Das erste Examen wird sie nicht daran hindern dich zu nehmen, wenn das zweite Examen über 7,76 liegt und du überzeugst.
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StillergastNRW
Unregistered
 
#84
15.10.2018, 11:27
(15.10.2018, 10:48)gast schrieb:  Die Gästin hat anscheinend zwei VB aber immer noch nicht geschnallt, dass das erste Examen eine besondere Qualifikation sein KANN, dies aber nicht sein MUSS, wenn man andere Qualifikationen vorweisen kann.

Himmel, in NRW ist sogar ein gutes Abitur eine "besondere Qualifikation".
Ganz ehrlich, wenn die dich wollen, wollen die dich. Das erste Examen wird sie nicht daran hindern dich zu nehmen, wenn das zweite Examen über 7,76 liegt und du überzeugst.

Nur weil du dich scheinbar der Realität verweigerst, solltest du anderen nicht die Möglichkeit nehmen, sich über die tatsächlich Einstellungpraxis informieren zu wollen (die Gastin sehr gut dargestellt hat - danke dafür).
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NDS
Unregistered
 
#85
15.10.2018, 11:38
(15.10.2018, 10:48)gast schrieb:  Die Gästin hat anscheinend zwei VB aber immer noch nicht geschnallt, dass das erste Examen eine besondere Qualifikation sein KANN, dies aber nicht sein MUSS, wenn man andere Qualifikationen vorweisen kann.

Himmel, in NRW ist sogar ein gutes Abitur eine "besondere Qualifikation".
Ganz ehrlich, wenn die dich wollen, wollen die dich. Das erste Examen wird sie nicht daran hindern dich zu nehmen, wenn das zweite Examen über 7,76 liegt und du überzeugst.

Ja genau, wenn man 4 Punkte im ersten hat und 7,8 im zweiten überzeugt man bestimmt irgendwen mit einem tollen Abiturzeugnis oder deinen 15 Punkten beim AG Hintertupfingen. Bitte in der Realität ankommen und realisieren, dass man Jurist ist. Das wichtigste Kriterium nach dem zweiten Stex ist das erste Stex und dann kommt mit weeeeeeitem Abstand alles andere - egal was in irgendwelchen Justizwerbebroschüren steht. Das ist das gleiche Marketinggeschwurbel wie bei den GKs, die alle eine GANZ tolle work life balance haben.
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Gast RLP
Unregistered
 
#86
15.10.2018, 12:41
Schließe mich im Wesentlichen den Vorrednern an.
Im RLP läuft im Moment eine recht große Einstellungskampagne.
Leider hat es mit knapp unter 8 (7,92) und 8,6 im 1. Examen bei mir nicht gereicht. Grund seien viel bessere Bewerber im Moment.
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NRW
Unregistered
 
#87
15.10.2018, 13:40
(15.10.2018, 11:27)StillergastNRW schrieb:  
(15.10.2018, 10:48)gast schrieb:  Die Gästin hat anscheinend zwei VB aber immer noch nicht geschnallt, dass das erste Examen eine besondere Qualifikation sein KANN, dies aber nicht sein MUSS, wenn man andere Qualifikationen vorweisen kann.

Himmel, in NRW ist sogar ein gutes Abitur eine "besondere Qualifikation".
Ganz ehrlich, wenn die dich wollen, wollen die dich. Das erste Examen wird sie nicht daran hindern dich zu nehmen, wenn das zweite Examen über 7,76 liegt und du überzeugst.

Nur weil du dich scheinbar der Realität verweigerst, solltest du anderen nicht die Möglichkeit nehmen, sich über die tatsächlich Einstellungpraxis informieren zu wollen (die Gastin sehr gut dargestellt hat - danke dafür).

Gut dargestellt??? Die Liste ist unvollständig, NRW fehlt zB. 

In NRW kenne ich zB einige, die schon durch gute AG-/Ausbilungszeugnisse, ein gutes Abitur und vielleicht auch einfach ein nettes Auftreten überzeugt haben. Solange das erste Examen nicht super schlecht ist, hat man mit über 7,75 Punkten hier in NRW sehr gute Chancen :-)
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Gast
Unregistered
 
#88
15.10.2018, 14:02
Das gilt allerdings nur für Hamm und Düsseldorf. In Köln wird im Moment nicht Doppel-VB verlangt (Quelle: Veranstaltung des OLG Köln).
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Auch NRW
Unregistered
 
#89
15.10.2018, 14:06
Korrekt. In NRW gab es einst den Grundsatz, dass man im Zweiten mindestens 9 Punkte braucht und oft erst im zweistelligen Bereich (zumindest Düsseldorf und Köln) eingeladen wurde, da es genug gute Bewerber gab; aber auch da kam es in NRW schon nur auf das Zweite an. Inzwischen ist die Bewerberlage aber so miserabel, dass es schon seit mehreren Jahren so ist, dass man ab 7,76 eine Chance hat auf die Liste zu rutschen, die dann allein nach dem 2. StEx sortiert wird; die ersten 5 der Liste (zumindest in Düsseldorf sind es 5) werden eingeladen. Es gab insbesondere in Düsseldorf sogar Bewerberrunden, die mangels Bewerbern wieder abgesagt werden mussten, was sich aber wieder etwas gebessert hat. Das 1. StEx spielt bei der Frage der Einladung zum Gespräch erst mal überhaupt keine Rolle mehr, erst später bei der Frage, ob sie Dich einstellen, mag das bei dem ein oder anderen im Hinterkopf noch auftauchen. D.h. kümmer Dich um das 2. StEx und mach Dir über die alte Note aus dem 1. zumindest in NRW keinen Kopf!
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GastNr100
Unregistered
 
#90
15.10.2018, 14:45
Also ich fänd es schon ziemlich komisch, wenn das erste Examen jetzt so wichtig ist, weil besondere Relevanz für den Beruf sehe ich kaum. Die Examina unterscheiden sich schon stark und ich kenne so viele, die enorme Notenunterschiede haben.
Außerdem darf der Staat sowieso nur die Endnote des ersten Examens berücksichtigen und nicht den rein staatlichen Teil... Und im Schwerpunkt schneidet man idR besser ab, weil es ja das eigene "Spezialgebiet" ist. Das zieht die Endnote hoch. Wenn der SP dann auch noch Strafrecht ist, würde ich bei Einstellungen für die StA/Strafrichter z.B. doch erst Recht nicht auf den staatlichen Teil alleine schauen (nur eine Klausur), wenn der SP passt und die Endnote ok ist. 

Nur meine Meinung, ich weiß, dass Logik in der Einstellungspraxis uU keine große Rolle spielt. :D
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