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  5. Unter 8 Punkten - trotzdem zum Staat
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Unter 8 Punkten - trotzdem zum Staat
GÄSTIN
Unregistered
 
#71
12.10.2018, 10:27
Also das OLG Hamm hat immer noch die entsprechende Broschüre online (auch wenn dort Stand 2015 steht), wonach idR 2x9,0 und aufgrund Ministerialerlass weniger, wenn mindestens 7,76 im Asssessorexamen):

http://www.olg-hamm.nrw.de/behoerde/rich.../index.php

Ich will Deine Beispiele nicht klein reden, aber es handelt sich um absolut seltene Einzelfälle, wenn bei der Einstellung Bewerber mit deutlich unter dem Ideal liegenden Noten eingeladen oder eingestellt werden. Es gibt jährlich zwar nur ca. 1600 Assessoren mit VB oder besser, aber eben doch vielfach mehr im befriedigenden Bereich mit mehr als 8 Punkten... 

Damit ist die "Not" der Justiz nicht so groß, wie hier behauptet. Guckt Euch die entsprechenden Zahlen an- es gibt nun einmal in ganz Deutschland in allen Gerichtsbarkeiten nur ca. 15000 Richter. Selbst wenn man unterstellt, dass jedes Jahr deutschlandweit 1000 Richter neu eingestellt würden, gibt es dennoch genug Kandidaten, die die Wunschnotengrenzen genommen haben.

Natürlich heißt das nicht, dass nicht im Ausnahmefall Berwerber mit schlechteren Noten eingeladen werden. 

Aber der Regelfall ist es nicht. Deswegen ehrlich in Deine Zeugnisse und Qualifikationen gucken, anrufen und bewerben oder einfach in den Verbesserungsversuch gehen.
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Gast
Unregistered
 
#72
12.10.2018, 10:35
Trotzdem behaupte bitte nicht, dass in NRW 8 Punkte im Ersten zwingend sind. Das stimmt einfach nicht. Wenn hier schon Zahlen genannt werden, dann doch bitte nicht ins Blaue hinein.
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Gast
Unregistered
 
#73
12.10.2018, 10:37
Du vergisst bei deiner Berechnung übrigens den Faktor, dass ein erheblicher Teil des guten Absolventen nicht zum Staat will. Zwar bleiben dann wahrscheinlich immernoch genug übrig, trotzdem verbessert es die Bewerbungschancen.
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Zapperlott
Unregistered
 
#74
12.10.2018, 11:51
(11.10.2018, 16:13)GÄSTIN schrieb:  
(11.10.2018, 13:52)Gast schrieb:  @Gästin
Der Verbesserungsversuch im zweiten Examen hat ja nun nichts mit meiner Aussage oder dem 1. Examen im allgemeinen zu tun....

Natürlich gibt es auch BL die für das erste Examen eine Grenze setzen, MV möchte ein befriedigend im 1. Jedenfalls kann man sich in MV ab 7 Punkten schon bewerben 
  • Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite juristische Staatsprüfung mit mindestens 7,0 Punkten abgelegt haben, können eingeladen werden, wenn ihre besondere fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist, etwa durch herausragende Leistungen in der Ersten juristischen Staatsprüfung oder im Vorbereitungsdienst oder durch sonstige Zusatzqualifikationen (etwa wissenschaftliche Tätigkeit oder Promotion).

nichtsdestotrotz gibt es auch genügend BL in denen es irrelevant ist. Daher ist ein erstes Examen knapp unter 7 kein Ausschlussgrund.
Das zweite ist doch das ausschlaggebende hier und in den meisten Ländern.

Hi Gast,

leider stimmt das für den Fadenersteller jedenfalls in der Praxis nicht. 

1. Dass das erste Staatsexamen irrelevant wäre, stimmt nicht. Viel mehr erfordern fast alle 7,0 (Berlin),  7,5 (Saarland) oder noch mehr Punkte auch im ersten  (7,76: NRW, 8,0: Nds, BW, BaWü, Sachsen, Hessen, HH) oder wollen bei weniger Punkten im ersten dann als Ausgleich ein VB im Asssessorexamen, was Fadenersteller nicht hat. Manche dieser Notengrenzen werden als absolut betrachtet und von den OLGs konsequent umgesetzt (z.B. in Hamburg im Asssessorexamen 8,0). Dann ist man schlicht aussortiert... Andere haben Öffnungsklauseln, aber:

2. Auch wenn man nicht automatisch aussortiert wird, wird es bei 6,x und 7,x insgesamt verdammt schwierig.

Denn die meisten Warte- oder Ranglisten bilden Punktewertungen ab. In der Regel wird dabei das erste Staatsexamen einfach und das zweite doppelt gewertet. Dazu kommen in unterschiedlichen Gewichtungen Zusatzpunkte für Dr./LL.M./relevante Berufsausbildung (z.B. Mediator oder in den Fachgerichtsbarkeiten zum Prüfassisstenten o.ä.), für vorherige Berufs- oder Lehrerfahrung, für besonders gute Stationsnoten oder tolle Ehrenämter.

Das Problem vom Fadenersteller ist insoweit, dass seine Basispunkte aus den beiden Examina vergleichsweise schwach sind. Und das zu kompensieren wird in seinem konkreten Fall schwierig. 

Denn häufig schlagen bei den Listen "Ketteneffekte" zu - Leute mit VB im ersten machen eher nen Dr. und bekommen ggfs. auch noch attraktivere Stationen im Ref...

Sorry das stimmt nicht.
NRW schreibt nur nach 2. Examen aus. Die 7,76 beziehen sich augs zweite Examen + Zusatzqualifikation. Das kann ein Prädikat im ersten Examen sein, kann aber auch etwas anderes sein, wie ein LLM.
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@Gästin u.a.
Unregistered
 
#75
12.10.2018, 14:22
Du schaffst es echt irre viel hier reinzuschreiben, aber gleichwohl nichts Relevantes zu sagen. Wahnsinn!
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GÄSTIN
Unregistered
 
#76
12.10.2018, 14:32
(12.10.2018, 11:51)Zapperlott schrieb:  
(11.10.2018, 16:13)GÄSTIN schrieb:  
(11.10.2018, 13:52)Gast schrieb:  @Gästin
Der Verbesserungsversuch im zweiten Examen hat ja nun nichts mit meiner Aussage oder dem 1. Examen im allgemeinen zu tun....

Natürlich gibt es auch BL die für das erste Examen eine Grenze setzen, MV möchte ein befriedigend im 1. Jedenfalls kann man sich in MV ab 7 Punkten schon bewerben 
  • Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite juristische Staatsprüfung mit mindestens 7,0 Punkten abgelegt haben, können eingeladen werden, wenn ihre besondere fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist, etwa durch herausragende Leistungen in der Ersten juristischen Staatsprüfung oder im Vorbereitungsdienst oder durch sonstige Zusatzqualifikationen (etwa wissenschaftliche Tätigkeit oder Promotion).

nichtsdestotrotz gibt es auch genügend BL in denen es irrelevant ist. Daher ist ein erstes Examen knapp unter 7 kein Ausschlussgrund.
Das zweite ist doch das ausschlaggebende hier und in den meisten Ländern.

Hi Gast,

leider stimmt das für den Fadenersteller jedenfalls in der Praxis nicht. 

1. Dass das erste Staatsexamen irrelevant wäre, stimmt nicht. Viel mehr erfordern fast alle 7,0 (Berlin),  7,5 (Saarland) oder noch mehr Punkte auch im ersten  (7,76: NRW, 8,0: Nds, BW, BaWü, Sachsen, Hessen, HH) oder wollen bei weniger Punkten im ersten dann als Ausgleich ein VB im Asssessorexamen, was Fadenersteller nicht hat. Manche dieser Notengrenzen werden als absolut betrachtet und von den OLGs konsequent umgesetzt (z.B. in Hamburg im Asssessorexamen 8,0). Dann ist man schlicht aussortiert... Andere haben Öffnungsklauseln, aber:

2. Auch wenn man nicht automatisch aussortiert wird, wird es bei 6,x und 7,x insgesamt verdammt schwierig.

Denn die meisten Warte- oder Ranglisten bilden Punktewertungen ab. In der Regel wird dabei das erste Staatsexamen einfach und das zweite doppelt gewertet. Dazu kommen in unterschiedlichen Gewichtungen Zusatzpunkte für Dr./LL.M./relevante Berufsausbildung (z.B. Mediator oder in den Fachgerichtsbarkeiten zum Prüfassisstenten o.ä.), für vorherige Berufs- oder Lehrerfahrung, für besonders gute Stationsnoten oder tolle Ehrenämter.

Das Problem vom Fadenersteller ist insoweit, dass seine Basispunkte aus den beiden Examina vergleichsweise schwach sind. Und das zu kompensieren wird in seinem konkreten Fall schwierig. 

Denn häufig schlagen bei den Listen "Ketteneffekte" zu - Leute mit VB im ersten machen eher nen Dr. und bekommen ggfs. auch noch attraktivere Stationen im Ref...

Sorry das stimmt nicht.
NRW schreibt nur nach 2. Examen aus. Die 7,76 beziehen sich augs zweite Examen + Zusatzqualifikation. Das kann ein Prädikat im ersten Examen sein, kann aber auch etwas anderes sein, wie ein LLM.

Ich kann dem Fadenersteller nur wünschen, dass Du Recht hast, was die Mindestnoten in den Ausschreibungen betrifft. Und zudem kann ich ihm nur wünschen, dass er sich wenigstens vorstellen darf.

Es ging mir nicht um bösen Willen, sondern um realitische Einschätzungen anhand der öffentlich verfügbaren Informationen und der unter der Hand Kenntnisse bzw. Erfahrungen (nicht für NRW aber fuf Berlin, Brandenburg und den GPA Nord-Bereich).

Anfang 2017 hatte ne Freundin von mir die Kombi 8,2 im ersten und 7,7 im zweiten und sie bzw. wir im Freundeskreis haben deswegen zig Justizministerien angerufen und angeschrieben... Daher die dezidierten Angaben zu den Noten und gerade auch zur Warteliste (Freundin hat nen Dr. und diesen komischen Verwaltungsabschluss aus Speyer und wir haben daher immer explizit nachgefragt, ob da nicht eine Bewerbung ausnahmsweise möglich wäre etc.). Bei ihr hat es leider trotz allem nicht für ne Einladung gereicht - wobei sie inzwischen super glücklich in einer ÖR-Boutique ist.

Aber vielleicht hat sich das inzwischen geändert. Ich würde mich freuen, wenn Fadenersteller und auf dem Laufenden hält, ob er eingeladen wurde oder aktuelle Informationen hat
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NRW
Unregistered
 
#77
12.10.2018, 14:51
@ Gästin

Schade, dass du das erst jetzt so sagst und vorher wirklich behauptet hast, die Einstellungsvoraussetzungen seien anders.

Ich kann jedem nur empfehlen, sich DIREKT auf den Seiten der OLG's bzw. bei den GeneralStA's zu informieren. Dort stehen die korrekten Informationen! Und wenn man knapp daran vorbei schlittert - was die Note angeht - dann würde zumindest ich dort mal anrufen und fragen, ob eine Bewerbung dennoch angenommen wird.

Fakt ist, dass die Einstellungsvoraussetzungen zumindest hier in NRW wesentlich besser sind als noch vor ein paar Jahren. Ich persönlich habe 7,x im ersten Examen und warte derzeit auf die Ergebnisse aus den schriftlichen Prüfungen im zweiten Examen. Alles was für mich zählt, ist über die magische Grenze von 7,75 Punkten zu kommen. Denn dann schätze ich meine Chancen aufgrund sehr guter Stationszeugnisse (ja ich weiß - die sind lt. einigen Schreibern hier bei "allen" gut, allerdings habe ich in meiner AG da wirklich anderes mitbekommen) und einer Schwerpunktsetzung auf das Strafrecht gut ein.

Würde mich auch freuen, wenn Fadensteller uns auf dem Laufenden hält.

VG
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GÄSTIN
Unregistered
 
#78
12.10.2018, 16:24
(12.10.2018, 14:51)NRW schrieb:  @ Gästin

Schade, dass du das erst jetzt so sagst und vorher wirklich behauptet hast, die Einstellungsvoraussetzungen seien anders.

Ich kann jedem nur empfehlen, sich DIREKT auf den Seiten der OLG's bzw. bei den GeneralStA's zu informieren. Dort stehen die korrekten Informationen! Und wenn man knapp daran vorbei schlittert - was die Note angeht - dann würde zumindest ich dort mal anrufen und fragen, ob eine Bewerbung dennoch angenommen wird.

Fakt ist, dass die Einstellungsvoraussetzungen zumindest hier in NRW wesentlich besser sind als noch vor ein paar Jahren. Ich persönlich habe 7,x im ersten Examen und warte derzeit auf die Ergebnisse aus den schriftlichen Prüfungen im zweiten Examen. Alles was für mich zählt, ist über die magische Grenze von 7,75 Punkten zu kommen. Denn dann schätze ich meine Chancen aufgrund sehr guter Stationszeugnisse (ja ich weiß - die sind lt. einigen Schreibern hier bei "allen" gut, allerdings habe ich in meiner AG da wirklich anderes mitbekommen) und einer Schwerpunktsetzung auf das Strafrecht gut ein.

Würde mich auch freuen, wenn Fadensteller uns auf dem Laufenden hält.

VG

Hätte nicht gedacht, wie viel Emotionen hier im Forum hochkommen können... Es geht doch nicht darum, Euch persönlich abzuwerten, wenn man schreibt, dass die Chancen mit 6,x und 7,x  nicht super sind... 

Die Zahlen waren recherchiert und 
"ein paar Jahre" und Anfang 2017 ist nicht dasselbe und die Notengrenzen aus dem Juristenkoffer (angeblich im Mai 2018 aktualisiert) bestätigen übrigens noch immer meine Angaben... Kenne auch keinen einzigen jungen
Richter oder StA mit der Kombination 6,x und 7,x (aber zugeben drei ältere mit der Kombi b/b und bin nicht im Flächenland und ich weiß nicht, ob man das immer an die große Glocke hängen würde...)

Jeder kann sich selbst aufschlauen und dann seine oder ihre Erfahrungen selbst machen... 

Und am Ende glaubt dann wahrscheinlich jede/r sie/er hatte sowieso Recht ;-)

NRW, Du hast ja schon Mal ein erstes über 7,0 und daher einige Sorgen weniger als der Fadenersteller. Und wenn die Stationsnoten bei Dir so gut sind, dann gratuliere ich dir schon einmal dazu (in der Tat ist ja bei den meisten Stationen vom Staat bei 13/14 Schluss, so dass alles in dem Bereich oder sogar darüber super gut ist) und wünsche Dir viel Erfolg in der Mündlichen und beim Bewerben.
Zitieren
NRW
Unregistered
 
#79
12.10.2018, 16:33
(12.10.2018, 16:24)GÄSTIN schrieb:  
(12.10.2018, 14:51)NRW schrieb:  @ Gästin

Schade, dass du das erst jetzt so sagst und vorher wirklich behauptet hast, die Einstellungsvoraussetzungen seien anders.

Ich kann jedem nur empfehlen, sich DIREKT auf den Seiten der OLG's bzw. bei den GeneralStA's zu informieren. Dort stehen die korrekten Informationen! Und wenn man knapp daran vorbei schlittert - was die Note angeht - dann würde zumindest ich dort mal anrufen und fragen, ob eine Bewerbung dennoch angenommen wird.

Fakt ist, dass die Einstellungsvoraussetzungen zumindest hier in NRW wesentlich besser sind als noch vor ein paar Jahren. Ich persönlich habe 7,x im ersten Examen und warte derzeit auf die Ergebnisse aus den schriftlichen Prüfungen im zweiten Examen. Alles was für mich zählt, ist über die magische Grenze von 7,75 Punkten zu kommen. Denn dann schätze ich meine Chancen aufgrund sehr guter Stationszeugnisse (ja ich weiß - die sind lt. einigen Schreibern hier bei "allen" gut, allerdings habe ich in meiner AG da wirklich anderes mitbekommen) und einer Schwerpunktsetzung auf das Strafrecht gut ein.

Würde mich auch freuen, wenn Fadensteller uns auf dem Laufenden hält.

VG

Hätte nicht gedacht, wie viel Emotionen hier im Forum hochkommen können... Es geht doch nicht darum, Euch persönlich abzuwerten, wenn man schreibt, dass die Chancen mit 6,x und 7,x  nicht super sind... 

Die Zahlen waren recherchiert und 
"ein paar Jahre" und Anfang 2017 ist nicht dasselbe und die Notengrenzen aus dem Juristenkoffer (angeblich im Mai 2018 aktualisiert) bestätigen übrigens noch immer meine Angaben... Kenne auch keinen einzigen jungen
Richter oder StA mit der Kombination 6,x und 7,x (aber zugeben drei ältere mit der Kombi b/b und bin nicht im Flächenland und ich weiß nicht, ob man das immer an die große Glocke hängen würde...)

Jeder kann sich selbst aufschlauen und dann seine oder ihre Erfahrungen selbst machen... 

Und am Ende glaubt dann wahrscheinlich jede/r sie/er hatte sowieso Recht ;-)

NRW, Du hast ja schon Mal ein erstes über 7,0 und daher einige Sorgen weniger als der Fadenersteller. Und wenn die Stationsnoten bei Dir so gut sind, dann gratuliere ich dir schon einmal dazu (in der Tat ist ja bei den meisten Stationen vom Staat bei 13/14 Schluss, so dass alles in dem Bereich oder sogar darüber super gut ist) und wünsche Dir viel Erfolg in der Mündlichen und beim Bewerben.

Vielen Dank.

Ich wollte dich nicht angreifen, jedoch finde ich, dass man hier eben keine Fehlinformationen posten sollte. Auch die Einstellungsbroschüre des OLG Hamm spricht von 9,0 Punkten und unter Umständen eben 7,76 im ZWEITEN Examen. Du hast oben etwas von 2 x 9,0 Punkten geschrieben, das ist schlicht falsch. Daher von meiner Seite aus nur der Hinweis, solche Angaben zu kontrollieren, bevor man sie hier postet. Auch wenn ich doch schwer hoffe, dass jeder, der sich für den Staatsdienst bewerben möchte, sich selbst schlau macht.

So, das wars von meiner Seite. VG.
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NRW
Unregistered
 
#80
13.10.2018, 01:16
Lasst mal gefälligst die GÄSTIN in Ruhe, sie gibt doch hier gute Ratschläge und Hilfestellungen.
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