12.04.2022, 08:08
Vermehrt scheinen die LJPAS Gefallen an Exoten wie Berufung, Revision und der einstweiligen Verfügung gefunden zu haben. Was sollte man sich im Hinblick darauf raufschaffen? Also an die, die solche Exoten schon geschrieben haben- war Detailwissen erforderlich?
12.04.2022, 08:19
In einer meiner Ö-Rechts Klausuren ging es um die europarechtskonforme Auslegung eines (ausgedachten) neuen Paragraphen aus der GewO in einer Anwaltsklausur. Dazu war dann noch die dazugehörige Richtlinie und Gesetzesbegründung (!) abgedruckt. Die Klausur war mega geil, weil man im Endeffekt schon auf der Gewinnerstraße war, wenn man das Problem identifiziert hat (wie ist dieser Paragraph zu verstehen), dann die juristischen Auslegungsmöglichkeiten angelegt hat (historische, Wortlaut Auslegung usw.), danach gesagt hat, Paragraph ist so zu verstehen, das wäre aber gegen die RL. Und dann die Punkte abgestaubt hat, indem man geschrieben hat, daher hier europarechtskonforme Auslegung, weil Gesetzgeber die RL umsetzen wollte und daher nicht von deren Regelungsgehalt abweichen wollte (in diesem Fall wurde es gegenteilig gemacht). Zack, fertig, zweistellig. Die Klausur habe ich im Endeffekt mit Wissen gelöst, das so viertes Semester Studium entsprach.
12.04.2022, 08:23
PS: Einstweiliger Rechtsschutz ist zB auch so eine geile Sache. Du musst nur die Normen kennen und wissen, dass du die Punkte Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund prüfst. Bei Verfügungsanspruch packst du deine normale Prüfung rein + den Umstand, dass es nicht Beweise sondern Glaubhaftmachung ist. Beim Verfügungsgrund schreibt man dann noch ein paar Sätze zur Dringlichkeit. Fertig.
12.04.2022, 10:29
Bei mir kam eine Berufung in der Anwaltsklausur im Zivilrecht.
Ich finde, wenn man vorher wenigstens schon mal halbwegs was davon gehört hatte und wusste, wo es steht und was für Vorschriften es so gibt, reichte das. Im Detail kam dann nichts, was man nicht im Kommentar hätte finden können und fand ihn auch für die Prüfungsreihenfolge hilfreich.
Ich finde, wenn man vorher wenigstens schon mal halbwegs was davon gehört hatte und wusste, wo es steht und was für Vorschriften es so gibt, reichte das. Im Detail kam dann nichts, was man nicht im Kommentar hätte finden können und fand ihn auch für die Prüfungsreihenfolge hilfreich.
12.04.2022, 10:38
Ja, bei mir kam auch diese Anwaltsklausur dran. Sie war machbar. Im Th/P stand aber alles drinnen. Man musste sich nur die Zeit dafür nehmen, das grob zu überfliegen. Gute Zeiteinteilung war da gefragt.
12.04.2022, 18:44
(12.04.2022, 10:29)VwGO schrieb: Bei mir kam eine Berufung in der Anwaltsklausur im Zivilrecht.
Ich finde, wenn man vorher wenigstens schon mal halbwegs was davon gehört hatte und wusste, wo es steht und was für Vorschriften es so gibt, reichte das. Im Detail kam dann nichts, was man nicht im Kommentar hätte finden können und fand ihn auch für die Prüfungsreihenfolge hilfreich.
Leute: Berufung kommt dauernd. Nix Exot, das ist Standart und muss gelernt werden. Exotenklausuren ist zB Revision oder Urteil nach Widerspruch oder so ein Kack.
12.04.2022, 19:03
Wollte nur auf die Frage antworten, in der dies als Beispiel genannt wurde…
Unabhängig davon, dass ich mit Berufung vorher schon mal angeschaut hatte, war ich doch damals beim ersten Hinsehen erstmal etwas verblüfft.
Unabhängig davon, dass ich mit Berufung vorher schon mal angeschaut hatte, war ich doch damals beim ersten Hinsehen erstmal etwas verblüfft.
12.04.2022, 20:37
(12.04.2022, 08:08)RainerZufall schrieb: Vermehrt scheinen die LJPAS Gefallen an Exoten wie Berufung, Revision und der einstweiligen Verfügung gefunden zu haben. Was sollte man sich im Hinblick darauf raufschaffen? Also an die, die solche Exoten schon geschrieben haben- war Detailwissen erforderlich?
Hatte eine einstw. Vfg. als Zivilurteil.
Da war es nur wichtig das Rubrum zu können und zu wissen, dass man auch zur Glaubhaftmachung was sagen sollte.
Berufung ist in RA Klausuren gern mal dran. Hier die Besonderheiten des Schriftsatzrubrums beherrschen.
Im Endeffekt reicht eine grundlegende Normkenntnis und Wissen um den Aufbau mit den zwingenden Formalia.
13.04.2022, 13:24
M.E. sollte man zur Berufung und zur einstweiligen Verfügung Folgendes wissen:
- Besonderheiten des Tenors/Antrags
- Ggf. zur Berufung: Aufbau des Tatbestandes bei Rechtsmittelentscheidung
- Prüfungspunkte in der Zulässigkeitsprüfung
- Obersatz und Aufbau der Begründetheitsprüfung
- Zur Berufung: Umfang der Bindung an den Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils und Beschränkung des Vortrags neuer Tatsachen
- Besonderheiten des Tenors/Antrags
- Ggf. zur Berufung: Aufbau des Tatbestandes bei Rechtsmittelentscheidung
- Prüfungspunkte in der Zulässigkeitsprüfung
- Obersatz und Aufbau der Begründetheitsprüfung
- Zur Berufung: Umfang der Bindung an den Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils und Beschränkung des Vortrags neuer Tatsachen
13.04.2022, 14:00
Bei uns in der Ausbildung wurde Berufung praktisch nicht thematisiert. Fatal, da bereits abzusehen war, dass bundesweit bereits in letzter Zeit einige Klausuren dazu kamen und afaik sogar Kaiser in Skripten darauf hingewiesen hat.
Das finde ich äußerst bedenklich, da die Ausbildungspläne von derselben Stelle kommt, die sich auch mit den Klausuren befasst. Ein wenig Echo wäre da schön gewesen.
Das finde ich äußerst bedenklich, da die Ausbildungspläne von derselben Stelle kommt, die sich auch mit den Klausuren befasst. Ein wenig Echo wäre da schön gewesen.