08.04.2022, 11:42
Hallo
Ich bin gerade verwirrt.
Warte noch auf meinen Ablehnungsbescheid.
Damit mein Führungszeugnis fristgemäß bis zum Ende April beim Gericht ankommt,habe ich letzte Woche mein Führungszeugnis beantragt.Allerdings gab ich als Empfänger nicht OLG Frankfurt sondern das Landgericht Wiesbaden ein,weil ich auch damals die ersten Bewerbungsunterlagen also auch mein Führungszeugnis dahin geschickt hatte.
Ist das richtig so? Oder hätte ich vielmehr an das OLG diesmal schicken müssen?
Vielen Dank schonmal

Ich bin gerade verwirrt.

Warte noch auf meinen Ablehnungsbescheid.
Damit mein Führungszeugnis fristgemäß bis zum Ende April beim Gericht ankommt,habe ich letzte Woche mein Führungszeugnis beantragt.Allerdings gab ich als Empfänger nicht OLG Frankfurt sondern das Landgericht Wiesbaden ein,weil ich auch damals die ersten Bewerbungsunterlagen also auch mein Führungszeugnis dahin geschickt hatte.
Ist das richtig so? Oder hätte ich vielmehr an das OLG diesmal schicken müssen?
Vielen Dank schonmal
08.04.2022, 12:19
Hallo Naomie,
also ich hatte mein erstes Führungszeugnis an das LG Frankfurt geschickt und als ich nochmal dazu aufgefordert wurde, musste ich es ans OLG Frankfurt schicken. Die Aufforderung kam vom OLG und in dem Brief stand, dass ich das Zeugnis dort vorlegen muss. Es war aber auch nicht ganz eindeutig formuliert.
also ich hatte mein erstes Führungszeugnis an das LG Frankfurt geschickt und als ich nochmal dazu aufgefordert wurde, musste ich es ans OLG Frankfurt schicken. Die Aufforderung kam vom OLG und in dem Brief stand, dass ich das Zeugnis dort vorlegen muss. Es war aber auch nicht ganz eindeutig formuliert.
08.04.2022, 12:29
(08.04.2022, 12:19)veruschka schrieb: Hallo Naomie,
also ich hatte mein erstes Führungszeugnis an das LG Frankfurt geschickt und als ich nochmal dazu aufgefordert wurde, musste ich es ans OLG Frankfurt schicken. Die Aufforderung kam vom OLG und in dem Brief stand, dass ich das Zeugnis dort vorlegen muss. Es war aber auch nicht ganz eindeutig formuliert.
Oww Okey

Gut dann muss ich das wohl nochmal beantragen und OLG als Adressat eingeben.
Vielen lieben Dank!
08.04.2022, 13:41
Ich verstehe Deine Frage nicht ganz. Im Merkblatt steht doch „Sie müssen das Führungszeugnis persönlich bei der Meldebehörde beantragen und dabei die Behördenlei= tung des Landgerichts, bei der Sie das Bewerbungsgesuch einzureichen beabsichtigen, als Empfangsbe= hörde angeben.“
08.04.2022, 19:00
(08.04.2022, 13:41)thraker schrieb: Ich verstehe Deine Frage nicht ganz. Im Merkblatt steht doch „Sie müssen das Führungszeugnis persönlich bei der Meldebehörde beantragen und dabei die Behördenlei= tung des Landgerichts, bei der Sie das Bewerbungsgesuch einzureichen beabsichtigen, als Empfangsbe= hörde angeben.“
Es geht um die Neubeantragung nach Ablehnungsbescheid - in dem Falle muss man es ans OLG schicken
08.04.2022, 19:35
Muss man auch ein neues ans OLG senden, wenn das alte noch nicht älter als 6 Monate ist?
08.04.2022, 20:21