20.03.2022, 16:42
(20.03.2022, 15:05)Berlino schrieb:(20.03.2022, 14:44)Gästin NRW schrieb: ichentsprechewiderschieden
(20.03.2022, 11:52)Gästin NRW schrieb: Habt ihr dem Mandanten eigentlich zur isolierten Anfechtungsklage geraten?
Ich habe hins. beider Auflagen (geräuscharmes Betreiben des Luftreinigungsgeräts und Verbot des Freitangebots) zur isolierten AK geraten und ne Klage formuliert. Aber das Verbot scheint ja laut Urteil rechtmäßig zu sehen.
Geht es um nrw? war ja beides formell rw. man klagt idr trotzdem wegen der aufschiebenden wirkung, kostenrisiko bei rücknahme wegen 155 IV gering
Die formelle Rechtswidrigkeit habe ich ebenfalls angenommen. Hast du deine Klage nur darauf gestützt?
Die fehlende Anhörung (eine Nachholung während des Verwaltungsvorgangs habe ich verneint) kann ja aber noch nachgeholt werden.
Und bei dem Luftgerät kam noch die mangelnde Bestimmtheit/Begründung hinzu. Aber auch das wäre ja im Zweifel kein Problem. Habe deshalb noch die materielle RW herausgearbeitet. Was scheinbar bei dem Verbot nicht vorsehen war :-D
Hab bzgl Teilanfechtung Auflage gesagt AK + und bzgl RIP sowohl formell wegen 71 VwGO als auch materiell wegen Bestimmtheit und fehlender Frist bei Zwangsgeld.
Verfahren kann von der Behörde noch geheilt werden laut Kommentar.
Hab zwei Fragen aber:
1. Wie seid ihr mit der Info "habe den Widerspruchsbescheid mit PZU am 21. im Briefkasten gefunden" umgegangen? Damit weiß man ja immernoch nicht, wann Zugang ist, da bei PZU auf den Einwurf abgestellt wird. Hab dann ne entweder oder Lösung gemacht: Wenn 18.2. kann noch heute eingehalten werden, wenn 21.2. erst recht.
2. Wie habt ihr den Antrag formuliert am Ende, sofern ihr sowohl Auflage als auch RIP angefochten habt? Hab das in einem Antrag formuliert, sah am Ende extrem lang aus. Zwei Anträge erschien mir falsch. kA
War mir auch unsicher, ob man die Abschriften etc noch bringen muss wegen 55d iVm 55a III 2. Habs am Ende ohne gemacht und wegen der Bitte der Mandantin "bitte schnelle Entscheidung", obwohl 80 V ausgeschlossen war Einverständnis ohne mündliche Verhandlung 101 II und Entscheidung durch Berichterstatter gegeben 87a II, III.
Insgesamt fand ich die Klausur wesentlich einfacher als die Klausur vom Vortag.
alles genauso. außer, zwei anträge.
20.03.2022, 17:46
(20.03.2022, 15:05)Berlino schrieb:(20.03.2022, 14:44)Gästin NRW schrieb: ichentsprechewiderschieden
(20.03.2022, 11:52)Gästin NRW schrieb: Habt ihr dem Mandanten eigentlich zur isolierten Anfechtungsklage geraten?
Ich habe hins. beider Auflagen (geräuscharmes Betreiben des Luftreinigungsgeräts und Verbot des Freitangebots) zur isolierten AK geraten und ne Klage formuliert. Aber das Verbot scheint ja laut Urteil rechtmäßig zu sehen.
Geht es um nrw? war ja beides formell rw. man klagt idr trotzdem wegen der aufschiebenden wirkung, kostenrisiko bei rücknahme wegen 155 IV gering
Die formelle Rechtswidrigkeit habe ich ebenfalls angenommen. Hast du deine Klage nur darauf gestützt?
Die fehlende Anhörung (eine Nachholung während des Verwaltungsvorgangs habe ich verneint) kann ja aber noch nachgeholt werden.
Und bei dem Luftgerät kam noch die mangelnde Bestimmtheit/Begründung hinzu. Aber auch das wäre ja im Zweifel kein Problem. Habe deshalb noch die materielle RW herausgearbeitet. Was scheinbar bei dem Verbot nicht vorsehen war :-D
Hab bzgl Teilanfechtung Auflage gesagt AK + und bzgl RIP sowohl formell wegen 71 VwGO als auch materiell wegen Bestimmtheit und fehlender Frist bei Zwangsgeld.
Verfahren kann von der Behörde noch geheilt werden laut Kommentar.
Hab zwei Fragen aber:
1. Wie seid ihr mit der Info "habe den Widerspruchsbescheid mit PZU am 21. im Briefkasten gefunden" umgegangen? Damit weiß man ja immernoch nicht, wann Zugang ist, da bei PZU auf den Einwurf abgestellt wird. Hab dann ne entweder oder Lösung gemacht: Wenn 18.2. kann noch heute eingehalten werden, wenn 21.2. erst recht.
2. Wie habt ihr den Antrag formuliert am Ende, sofern ihr sowohl Auflage als auch RIP angefochten habt? Hab das in einem Antrag formuliert, sah am Ende extrem lang aus. Zwei Anträge erschien mir falsch. kA
War mir auch unsicher, ob man die Abschriften etc noch bringen muss wegen 55d iVm 55a III 2. Habs am Ende ohne gemacht und wegen der Bitte der Mandantin "bitte schnelle Entscheidung", obwohl 80 V ausgeschlossen war Einverständnis ohne mündliche Verhandlung 101 II und Entscheidung durch Berichterstatter gegeben 87a II, III.
Insgesamt fand ich die Klausur wesentlich einfacher als die Klausur vom Vortag.
Ich hab’s auch so gemacht. Bei der PZU war ich total unsicher, hab es so verstanden, dass auch die Urkunde im Briefkasten lag und die muss ja eigentlich zur Behörde? Hab dann gesagt, dass deshalb kein Nachweis der Zustellung möglich ist und Zustellung unwirksam aber Heilung nach 8 VwZG am 21.02. Befürchte aber das habe ich falsch verstanden :D
20.03.2022, 17:57
(19.03.2022, 13:30)HMA schrieb: Wat lief in Hessen?
Mandantin ist Betreiberin eines Cafes hat entschieden nunmehr eine Gaststätte mit Alkoholausschank zu betreiben und dafür eine Erlaubnis beantragt. Diese hat sie mit einer Auflage den Eingangsbereich umzubauen erhalten. Der Umbau hätte 12.000 Euro gekostet und dabei ging es insbesondere darum, dass die Tür sich nicht nach außen öffnen ließ. Die Mandantin kann sich dies wirtschaftlich nicht leisten. Es ist eine kleine Gaststätte mit 15 Plätzen.
Sie legt Widerspruch ein. Der Widerspruchsbescheid enthält dann noch eine zusätzliche Auflage und eine Androhung von Zwangsgeld.
Man soll das dann nun beurteilen. Frage war nach Klage und Eilrechtschutz.
Eine fiktive Gaststättenverordnung war abgedruckt.
20.03.2022, 22:29
(20.03.2022, 15:05)Berlino schrieb:(20.03.2022, 14:44)Gästin NRW schrieb: ichentsprechewiderschieden
(20.03.2022, 11:52)Gästin NRW schrieb: Habt ihr dem Mandanten eigentlich zur isolierten Anfechtungsklage geraten?
Ich habe hins. beider Auflagen (geräuscharmes Betreiben des Luftreinigungsgeräts und Verbot des Freitangebots) zur isolierten AK geraten und ne Klage formuliert. Aber das Verbot scheint ja laut Urteil rechtmäßig zu sehen.
Geht es um nrw? war ja beides formell rw. man klagt idr trotzdem wegen der aufschiebenden wirkung, kostenrisiko bei rücknahme wegen 155 IV gering
Die formelle Rechtswidrigkeit habe ich ebenfalls angenommen. Hast du deine Klage nur darauf gestützt?
Die fehlende Anhörung (eine Nachholung während des Verwaltungsvorgangs habe ich verneint) kann ja aber noch nachgeholt werden.
Und bei dem Luftgerät kam noch die mangelnde Bestimmtheit/Begründung hinzu. Aber auch das wäre ja im Zweifel kein Problem. Habe deshalb noch die materielle RW herausgearbeitet. Was scheinbar bei dem Verbot nicht vorsehen war :-D
Hab bzgl Teilanfechtung Auflage gesagt AK + und bzgl RIP sowohl formell wegen 71 VwGO als auch materiell wegen Bestimmtheit und fehlender Frist bei Zwangsgeld.
Verfahren kann von der Behörde noch geheilt werden laut Kommentar.
Hab zwei Fragen aber:
1. Wie seid ihr mit der Info "habe den Widerspruchsbescheid mit PZU am 21. im Briefkasten gefunden" umgegangen? Damit weiß man ja immernoch nicht, wann Zugang ist, da bei PZU auf den Einwurf abgestellt wird. Hab dann ne entweder oder Lösung gemacht: Wenn 18.2. kann noch heute eingehalten werden, wenn 21.2. erst recht.
2. Wie habt ihr den Antrag formuliert am Ende, sofern ihr sowohl Auflage als auch RIP angefochten habt? Hab das in einem Antrag formuliert, sah am Ende extrem lang aus. Zwei Anträge erschien mir falsch. kA
War mir auch unsicher, ob man die Abschriften etc noch bringen muss wegen 55d iVm 55a III 2. Habs am Ende ohne gemacht und wegen der Bitte der Mandantin "bitte schnelle Entscheidung", obwohl 80 V ausgeschlossen war Einverständnis ohne mündliche Verhandlung 101 II und Entscheidung durch Berichterstatter gegeben 87a II, III.
Insgesamt fand ich die Klausur wesentlich einfacher als die Klausur vom Vortag.
In Hessen war 55 d etc. ausdrücklich ausgeschlossen. Da gab es aber mM auch kein solches Problem.
21.03.2022, 18:06
(20.03.2022, 22:29)Gast schrieb:(20.03.2022, 15:05)Berlino schrieb:(20.03.2022, 14:44)Gästin NRW schrieb: ichentsprechewiderschieden
(20.03.2022, 11:52)Gästin NRW schrieb: Habt ihr dem Mandanten eigentlich zur isolierten Anfechtungsklage geraten?
Ich habe hins. beider Auflagen (geräuscharmes Betreiben des Luftreinigungsgeräts und Verbot des Freitangebots) zur isolierten AK geraten und ne Klage formuliert. Aber das Verbot scheint ja laut Urteil rechtmäßig zu sehen.
Geht es um nrw? war ja beides formell rw. man klagt idr trotzdem wegen der aufschiebenden wirkung, kostenrisiko bei rücknahme wegen 155 IV gering
Die formelle Rechtswidrigkeit habe ich ebenfalls angenommen. Hast du deine Klage nur darauf gestützt?
Die fehlende Anhörung (eine Nachholung während des Verwaltungsvorgangs habe ich verneint) kann ja aber noch nachgeholt werden.
Und bei dem Luftgerät kam noch die mangelnde Bestimmtheit/Begründung hinzu. Aber auch das wäre ja im Zweifel kein Problem. Habe deshalb noch die materielle RW herausgearbeitet. Was scheinbar bei dem Verbot nicht vorsehen war :-D
Hab bzgl Teilanfechtung Auflage gesagt AK + und bzgl RIP sowohl formell wegen 71 VwGO als auch materiell wegen Bestimmtheit und fehlender Frist bei Zwangsgeld.
Verfahren kann von der Behörde noch geheilt werden laut Kommentar.
Hab zwei Fragen aber:
1. Wie seid ihr mit der Info "habe den Widerspruchsbescheid mit PZU am 21. im Briefkasten gefunden" umgegangen? Damit weiß man ja immernoch nicht, wann Zugang ist, da bei PZU auf den Einwurf abgestellt wird. Hab dann ne entweder oder Lösung gemacht: Wenn 18.2. kann noch heute eingehalten werden, wenn 21.2. erst recht.
2. Wie habt ihr den Antrag formuliert am Ende, sofern ihr sowohl Auflage als auch RIP angefochten habt? Hab das in einem Antrag formuliert, sah am Ende extrem lang aus. Zwei Anträge erschien mir falsch. kA
War mir auch unsicher, ob man die Abschriften etc noch bringen muss wegen 55d iVm 55a III 2. Habs am Ende ohne gemacht und wegen der Bitte der Mandantin "bitte schnelle Entscheidung", obwohl 80 V ausgeschlossen war Einverständnis ohne mündliche Verhandlung 101 II und Entscheidung durch Berichterstatter gegeben 87a II, III.
Insgesamt fand ich die Klausur wesentlich einfacher als die Klausur vom Vortag.
In Hessen war 55 d etc. ausdrücklich ausgeschlossen. Da gab es aber mM auch kein solches Problem.
Bist Du Dir da sicher, ich kann mich nämlich nicht erinnern, dass in Hessen 55d ausgeschlossen worden wäre?
Hatte deswegen sogar extra nochmal den BVerm. gelesen?! Kann's aber auch zweimal überlesen haben... :-/
21.03.2022, 20:15
(21.03.2022, 18:06)Hesse22 schrieb:(20.03.2022, 22:29)Gast schrieb:(20.03.2022, 15:05)Berlino schrieb:(20.03.2022, 14:44)Gästin NRW schrieb: ichentsprechewiderschieden
(20.03.2022, 11:52)Gästin NRW schrieb: Habt ihr dem Mandanten eigentlich zur isolierten Anfechtungsklage geraten?
Ich habe hins. beider Auflagen (geräuscharmes Betreiben des Luftreinigungsgeräts und Verbot des Freitangebots) zur isolierten AK geraten und ne Klage formuliert. Aber das Verbot scheint ja laut Urteil rechtmäßig zu sehen.
Geht es um nrw? war ja beides formell rw. man klagt idr trotzdem wegen der aufschiebenden wirkung, kostenrisiko bei rücknahme wegen 155 IV gering
Die formelle Rechtswidrigkeit habe ich ebenfalls angenommen. Hast du deine Klage nur darauf gestützt?
Die fehlende Anhörung (eine Nachholung während des Verwaltungsvorgangs habe ich verneint) kann ja aber noch nachgeholt werden.
Und bei dem Luftgerät kam noch die mangelnde Bestimmtheit/Begründung hinzu. Aber auch das wäre ja im Zweifel kein Problem. Habe deshalb noch die materielle RW herausgearbeitet. Was scheinbar bei dem Verbot nicht vorsehen war :-D
Hab bzgl Teilanfechtung Auflage gesagt AK + und bzgl RIP sowohl formell wegen 71 VwGO als auch materiell wegen Bestimmtheit und fehlender Frist bei Zwangsgeld.
Verfahren kann von der Behörde noch geheilt werden laut Kommentar.
Hab zwei Fragen aber:
1. Wie seid ihr mit der Info "habe den Widerspruchsbescheid mit PZU am 21. im Briefkasten gefunden" umgegangen? Damit weiß man ja immernoch nicht, wann Zugang ist, da bei PZU auf den Einwurf abgestellt wird. Hab dann ne entweder oder Lösung gemacht: Wenn 18.2. kann noch heute eingehalten werden, wenn 21.2. erst recht.
2. Wie habt ihr den Antrag formuliert am Ende, sofern ihr sowohl Auflage als auch RIP angefochten habt? Hab das in einem Antrag formuliert, sah am Ende extrem lang aus. Zwei Anträge erschien mir falsch. kA
War mir auch unsicher, ob man die Abschriften etc noch bringen muss wegen 55d iVm 55a III 2. Habs am Ende ohne gemacht und wegen der Bitte der Mandantin "bitte schnelle Entscheidung", obwohl 80 V ausgeschlossen war Einverständnis ohne mündliche Verhandlung 101 II und Entscheidung durch Berichterstatter gegeben 87a II, III.
Insgesamt fand ich die Klausur wesentlich einfacher als die Klausur vom Vortag.
In Hessen war 55 d etc. ausdrücklich ausgeschlossen. Da gab es aber mM auch kein solches Problem.
Bist Du Dir da sicher, ich kann mich nämlich nicht erinnern, dass in Hessen 55d ausgeschlossen worden wäre?
Hatte deswegen sogar extra nochmal den BVerm. gelesen?! Kann's aber auch zweimal überlesen haben... :-/
In NRW zumindest war er ganz sicher ausgeschlossen!
21.03.2022, 20:46
(21.03.2022, 18:06)Hesse22 schrieb:(20.03.2022, 22:29)Gast schrieb:(20.03.2022, 15:05)Berlino schrieb:(20.03.2022, 14:44)Gästin NRW schrieb: ichentsprechewiderschieden
(20.03.2022, 11:52)Gästin NRW schrieb: Habt ihr dem Mandanten eigentlich zur isolierten Anfechtungsklage geraten?
Ich habe hins. beider Auflagen (geräuscharmes Betreiben des Luftreinigungsgeräts und Verbot des Freitangebots) zur isolierten AK geraten und ne Klage formuliert. Aber das Verbot scheint ja laut Urteil rechtmäßig zu sehen.
Geht es um nrw? war ja beides formell rw. man klagt idr trotzdem wegen der aufschiebenden wirkung, kostenrisiko bei rücknahme wegen 155 IV gering
Die formelle Rechtswidrigkeit habe ich ebenfalls angenommen. Hast du deine Klage nur darauf gestützt?
Die fehlende Anhörung (eine Nachholung während des Verwaltungsvorgangs habe ich verneint) kann ja aber noch nachgeholt werden.
Und bei dem Luftgerät kam noch die mangelnde Bestimmtheit/Begründung hinzu. Aber auch das wäre ja im Zweifel kein Problem. Habe deshalb noch die materielle RW herausgearbeitet. Was scheinbar bei dem Verbot nicht vorsehen war :-D
Hab bzgl Teilanfechtung Auflage gesagt AK + und bzgl RIP sowohl formell wegen 71 VwGO als auch materiell wegen Bestimmtheit und fehlender Frist bei Zwangsgeld.
Verfahren kann von der Behörde noch geheilt werden laut Kommentar.
Hab zwei Fragen aber:
1. Wie seid ihr mit der Info "habe den Widerspruchsbescheid mit PZU am 21. im Briefkasten gefunden" umgegangen? Damit weiß man ja immernoch nicht, wann Zugang ist, da bei PZU auf den Einwurf abgestellt wird. Hab dann ne entweder oder Lösung gemacht: Wenn 18.2. kann noch heute eingehalten werden, wenn 21.2. erst recht.
2. Wie habt ihr den Antrag formuliert am Ende, sofern ihr sowohl Auflage als auch RIP angefochten habt? Hab das in einem Antrag formuliert, sah am Ende extrem lang aus. Zwei Anträge erschien mir falsch. kA
War mir auch unsicher, ob man die Abschriften etc noch bringen muss wegen 55d iVm 55a III 2. Habs am Ende ohne gemacht und wegen der Bitte der Mandantin "bitte schnelle Entscheidung", obwohl 80 V ausgeschlossen war Einverständnis ohne mündliche Verhandlung 101 II und Entscheidung durch Berichterstatter gegeben 87a II, III.
Insgesamt fand ich die Klausur wesentlich einfacher als die Klausur vom Vortag.
In Hessen war 55 d etc. ausdrücklich ausgeschlossen. Da gab es aber mM auch kein solches Problem.
Bist Du Dir da sicher, ich kann mich nämlich nicht erinnern, dass in Hessen 55d ausgeschlossen worden wäre?
Hatte deswegen sogar extra nochmal den BVerm. gelesen?! Kann's aber auch zweimal überlesen haben... :-/
In der Ö1 war er definitiv ausgeschlossen. In der Ö2 habe ich es auch nicht gesehen und deswegen in der Zweckmäßigkeit das berücksichtigt. Aber wer weiss
21.03.2022, 20:51
(21.03.2022, 20:46)Wiederholungstäterin schrieb:(21.03.2022, 18:06)Hesse22 schrieb:(20.03.2022, 22:29)Gast schrieb:(20.03.2022, 15:05)Berlino schrieb:(20.03.2022, 14:44)Gästin NRW schrieb: ichentsprechewiderschieden
Geht es um nrw? war ja beides formell rw. man klagt idr trotzdem wegen der aufschiebenden wirkung, kostenrisiko bei rücknahme wegen 155 IV gering
Die formelle Rechtswidrigkeit habe ich ebenfalls angenommen. Hast du deine Klage nur darauf gestützt?
Die fehlende Anhörung (eine Nachholung während des Verwaltungsvorgangs habe ich verneint) kann ja aber noch nachgeholt werden.
Und bei dem Luftgerät kam noch die mangelnde Bestimmtheit/Begründung hinzu. Aber auch das wäre ja im Zweifel kein Problem. Habe deshalb noch die materielle RW herausgearbeitet. Was scheinbar bei dem Verbot nicht vorsehen war :-D
Hab bzgl Teilanfechtung Auflage gesagt AK + und bzgl RIP sowohl formell wegen 71 VwGO als auch materiell wegen Bestimmtheit und fehlender Frist bei Zwangsgeld.
Verfahren kann von der Behörde noch geheilt werden laut Kommentar.
Hab zwei Fragen aber:
1. Wie seid ihr mit der Info "habe den Widerspruchsbescheid mit PZU am 21. im Briefkasten gefunden" umgegangen? Damit weiß man ja immernoch nicht, wann Zugang ist, da bei PZU auf den Einwurf abgestellt wird. Hab dann ne entweder oder Lösung gemacht: Wenn 18.2. kann noch heute eingehalten werden, wenn 21.2. erst recht.
2. Wie habt ihr den Antrag formuliert am Ende, sofern ihr sowohl Auflage als auch RIP angefochten habt? Hab das in einem Antrag formuliert, sah am Ende extrem lang aus. Zwei Anträge erschien mir falsch. kA
War mir auch unsicher, ob man die Abschriften etc noch bringen muss wegen 55d iVm 55a III 2. Habs am Ende ohne gemacht und wegen der Bitte der Mandantin "bitte schnelle Entscheidung", obwohl 80 V ausgeschlossen war Einverständnis ohne mündliche Verhandlung 101 II und Entscheidung durch Berichterstatter gegeben 87a II, III.
Insgesamt fand ich die Klausur wesentlich einfacher als die Klausur vom Vortag.
In Hessen war 55 d etc. ausdrücklich ausgeschlossen. Da gab es aber mM auch kein solches Problem.
Bist Du Dir da sicher, ich kann mich nämlich nicht erinnern, dass in Hessen 55d ausgeschlossen worden wäre?
Hatte deswegen sogar extra nochmal den BVerm. gelesen?! Kann's aber auch zweimal überlesen haben... :-/
In der Ö1 war er definitiv ausgeschlossen. In der Ö2 habe ich es auch nicht gesehen und deswegen in der Zweckmäßigkeit das berücksichtigt. Aber wer weiss
Genau so hab ich's auch in Erinnerung. In Hessen in Ö1 ausgeschlossen in Ö2 aber nicht...
21.03.2022, 21:08
(21.03.2022, 20:51)Hesse22 schrieb:(21.03.2022, 20:46)Wiederholungstäterin schrieb:(21.03.2022, 18:06)Hesse22 schrieb:(20.03.2022, 22:29)Gast schrieb:(20.03.2022, 15:05)Berlino schrieb: Hab bzgl Teilanfechtung Auflage gesagt AK + und bzgl RIP sowohl formell wegen 71 VwGO als auch materiell wegen Bestimmtheit und fehlender Frist bei Zwangsgeld.
Verfahren kann von der Behörde noch geheilt werden laut Kommentar.
Hab zwei Fragen aber:
1. Wie seid ihr mit der Info "habe den Widerspruchsbescheid mit PZU am 21. im Briefkasten gefunden" umgegangen? Damit weiß man ja immernoch nicht, wann Zugang ist, da bei PZU auf den Einwurf abgestellt wird. Hab dann ne entweder oder Lösung gemacht: Wenn 18.2. kann noch heute eingehalten werden, wenn 21.2. erst recht.
2. Wie habt ihr den Antrag formuliert am Ende, sofern ihr sowohl Auflage als auch RIP angefochten habt? Hab das in einem Antrag formuliert, sah am Ende extrem lang aus. Zwei Anträge erschien mir falsch. kA
War mir auch unsicher, ob man die Abschriften etc noch bringen muss wegen 55d iVm 55a III 2. Habs am Ende ohne gemacht und wegen der Bitte der Mandantin "bitte schnelle Entscheidung", obwohl 80 V ausgeschlossen war Einverständnis ohne mündliche Verhandlung 101 II und Entscheidung durch Berichterstatter gegeben 87a II, III.
Insgesamt fand ich die Klausur wesentlich einfacher als die Klausur vom Vortag.
In Hessen war 55 d etc. ausdrücklich ausgeschlossen. Da gab es aber mM auch kein solches Problem.
Bist Du Dir da sicher, ich kann mich nämlich nicht erinnern, dass in Hessen 55d ausgeschlossen worden wäre?
Hatte deswegen sogar extra nochmal den BVerm. gelesen?! Kann's aber auch zweimal überlesen haben... :-/
In der Ö1 war er definitiv ausgeschlossen. In der Ö2 habe ich es auch nicht gesehen und deswegen in der Zweckmäßigkeit das berücksichtigt. Aber wer weiss
Genau so hab ich's auch in Erinnerung. In Hessen in Ö1 ausgeschlossen in Ö2 aber nicht...
Wäre ein richter "Witz" es unterschiedlich zu machen...hasse sone Scheiße um ehrlich zu sein. Die sollten das von Anfang an ausschließen oder nicht. In der Panik überliest man so oft Einzelheiten im BV...
21.03.2022, 21:33
[Hessen] Hat jemand schon Post vom OLG zwecks Zuteilung der AGs in der Wahlstation bekommen?