17.03.2022, 19:21
Hallo zusammen,
mich würde interessieren, ob der Schwerpunkt aus dem ersten Examen bei der Bewerbung für Richter/StA - wie bei vielen anderen Arbeitgebern - auch "herausgerechnet" wird oder ob die Gesamtnote aus dem Ersten betrachtet wird.
Natürlich ist das zweite Examen hier sowieso richtungsweisend, aber das Erste ist ja auch nicht komplett unwichtig.
LG
mich würde interessieren, ob der Schwerpunkt aus dem ersten Examen bei der Bewerbung für Richter/StA - wie bei vielen anderen Arbeitgebern - auch "herausgerechnet" wird oder ob die Gesamtnote aus dem Ersten betrachtet wird.
Natürlich ist das zweite Examen hier sowieso richtungsweisend, aber das Erste ist ja auch nicht komplett unwichtig.
LG
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
17.03.2022, 19:58
Bei der Justiz wird rein gar nichts rausgerechnet; das wäre auch rechtswidrig.
Zudem wage ich zu bezweifeln, dass "viele" Arbeitgeber den Schwerpunkt rausrechnen. Dies dürfte eher die Minderheit als die Mehrheit sein.
Zudem wage ich zu bezweifeln, dass "viele" Arbeitgeber den Schwerpunkt rausrechnen. Dies dürfte eher die Minderheit als die Mehrheit sein.
17.03.2022, 21:10
Hab nur gehört dass man in Bayern die Noten aus anderen Bundesländern umrechnet, wegen der Gewichtung der mündlichen
17.03.2022, 22:11
(17.03.2022, 19:58)Gast schrieb: Bei der Justiz wird rein gar nichts rausgerechnet; das wäre auch rechtswidrig.
Zudem wage ich zu bezweifeln, dass "viele" Arbeitgeber den Schwerpunkt rausrechnen. Dies dürfte eher die Minderheit als die Mehrheit sein.
Wenn du wüsstest…
Selbst bei der Auswahl der Notare in NRW wird der Schwerpunkt nicht beachtet. Da gab es ein schönes Urteil zu…
17.03.2022, 22:19
(17.03.2022, 22:11)Gast schrieb:(17.03.2022, 19:58)Gast schrieb: Bei der Justiz wird rein gar nichts rausgerechnet; das wäre auch rechtswidrig.
Zudem wage ich zu bezweifeln, dass "viele" Arbeitgeber den Schwerpunkt rausrechnen. Dies dürfte eher die Minderheit als die Mehrheit sein.
Wenn du wüsstest…
Selbst bei der Auswahl der Notare in NRW wird der Schwerpunkt nicht beachtet. Da gab es ein schönes Urteil zu…
Nachvollziehbar, da für die Notarbestellung in NRW nur das 2. Examen zählt.
18.03.2022, 00:57
(17.03.2022, 22:19)Gast schrieb:(17.03.2022, 22:11)Gast schrieb:(17.03.2022, 19:58)Gast schrieb: Bei der Justiz wird rein gar nichts rausgerechnet; das wäre auch rechtswidrig.
Zudem wage ich zu bezweifeln, dass "viele" Arbeitgeber den Schwerpunkt rausrechnen. Dies dürfte eher die Minderheit als die Mehrheit sein.
Wenn du wüsstest…
Selbst bei der Auswahl der Notare in NRW wird der Schwerpunkt nicht beachtet. Da gab es ein schönes Urteil zu…
Nachvollziehbar, da für die Notarbestellung in NRW nur das 2. Examen zählt.
1. Examen zählt 25 %, 2. Examen 75 %
18.03.2022, 04:32
Auf gar keinen Fall wird hier etwas rausgerechnet. Man muss sich aber vor Augen führen, dass eine Zusammensetzung aus 4 Punkten im Staatsteil und 18 aus Rechtsgeschichte im Zweifel durchaus auffällig sind.
18.03.2022, 12:25
(17.03.2022, 22:19)Gast schrieb:(17.03.2022, 22:11)Gast schrieb:(17.03.2022, 19:58)Gast schrieb: Bei der Justiz wird rein gar nichts rausgerechnet; das wäre auch rechtswidrig.
Zudem wage ich zu bezweifeln, dass "viele" Arbeitgeber den Schwerpunkt rausrechnen. Dies dürfte eher die Minderheit als die Mehrheit sein.
Wenn du wüsstest…
Selbst bei der Auswahl der Notare in NRW wird der Schwerpunkt nicht beachtet. Da gab es ein schönes Urteil zu…
Nachvollziehbar, da für die Notarbestellung in NRW nur das 2. Examen zählt.
Wenn man keine Ahnung hat…
18.03.2022, 16:08
(18.03.2022, 12:25)Gast schrieb:(17.03.2022, 22:19)Gast schrieb:(17.03.2022, 22:11)Gast schrieb:(17.03.2022, 19:58)Gast schrieb: Bei der Justiz wird rein gar nichts rausgerechnet; das wäre auch rechtswidrig.
Zudem wage ich zu bezweifeln, dass "viele" Arbeitgeber den Schwerpunkt rausrechnen. Dies dürfte eher die Minderheit als die Mehrheit sein.
Wenn du wüsstest…
Selbst bei der Auswahl der Notare in NRW wird der Schwerpunkt nicht beachtet. Da gab es ein schönes Urteil zu…
Nachvollziehbar, da für die Notarbestellung in NRW nur das 2. Examen zählt.
Wenn man keine Ahnung hat…
Ein sehr hilfreicher Kommentar. Wenn du es wirklich besser weißt, dann nenn doch auch eine Quelle und sag wie es wirklich ist. "Es gibt da irgendwo ein Urteil..." Wow...
Du kannst aber freilich keine Quelle nennen. Ein Blick in § 6 Abs. 3 BNotO hilft dagegen weiter.
Im Übrigen reicht ein simpler Blick in § 6 Abs. 3 BNotO.
18.03.2022, 16:22
Ich hatte vor Jahren ein Gespräch mit einem Richter aus Bawü, der unter anderem für die dortige Einstellung der Juristen in den höheren Justizdienst zuständig war. Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass sehr wohl eine Differenzierung zwischen Staatsnote und Schwerpunkt stattfände (was im Widerspruch zur offiziellen Verlautbarung des Landes steht, die lediglich auf die "erste juristische Prüfung" abstellt.)
Auf meinen Einwand, dass es ja nicht angehen könne, dass der Staat den Schwerpunkt nicht beachtet, den er selbst eingeführt hat, verwies der Richter auf die mangelnde Vergleichbarkeit.
Dennoch konnte ich diese Differenzierung zwischen Schwerpunkt und Staatsnote bei der Einstellung in späteren Jahren so nicht beobachten, da aus meinem Umfeld mehrere Personen mit guten Schwerpunktnoten aber nur durchschnittlichem Staatsteil eingestellt wurden.
Ich vermute daher, dass die Differenzierung (zumindest in Bawü) vor allem dann eine Rolle spielt, wenn es darum geht, zwischen 2 Personen zu entscheiden oder wenn der Schwerpunkt sehr, sehr stark von der Staatsnote abweicht.
Auf meinen Einwand, dass es ja nicht angehen könne, dass der Staat den Schwerpunkt nicht beachtet, den er selbst eingeführt hat, verwies der Richter auf die mangelnde Vergleichbarkeit.
Dennoch konnte ich diese Differenzierung zwischen Schwerpunkt und Staatsnote bei der Einstellung in späteren Jahren so nicht beobachten, da aus meinem Umfeld mehrere Personen mit guten Schwerpunktnoten aber nur durchschnittlichem Staatsteil eingestellt wurden.
Ich vermute daher, dass die Differenzierung (zumindest in Bawü) vor allem dann eine Rolle spielt, wenn es darum geht, zwischen 2 Personen zu entscheiden oder wenn der Schwerpunkt sehr, sehr stark von der Staatsnote abweicht.