17.03.2022, 18:53
17.03.2022, 18:53
(17.03.2022, 18:51)Bln schrieb: An die Berliner: hat noch wer eine LK angenommen?
ja. Stimmt auch, Originalurteil: https://openjur.de/u/116229.html
17.03.2022, 19:07
(17.03.2022, 18:52)ToniBerlin schrieb:(17.03.2022, 18:51)Bln schrieb: An die Berliner: hat noch wer eine LK angenommen?
Ich.
Und sie durchgehen lassen
ich auch....denke mittlerweile ich bin der übelste depp, nachdem die ganze rechtsprechung die ansprüche ablehnt^^ aber lk scheint zumindest richtig zu sein. außernwirkung hat kein einziges urteil angenommen. hoffentlich reicht die zulässigkeit für 4 punkte :)
17.03.2022, 19:48
(17.03.2022, 19:07)Berlino schrieb:(17.03.2022, 18:52)ToniBerlin schrieb:(17.03.2022, 18:51)Bln schrieb: An die Berliner: hat noch wer eine LK angenommen?
Ich.
Und sie durchgehen lassen
ich auch....denke mittlerweile ich bin der übelste depp, nachdem die ganze rechtsprechung die ansprüche ablehnt^^ aber lk scheint zumindest richtig zu sein. außernwirkung hat kein einziges urteil angenommen. hoffentlich reicht die zulässigkeit für 4 punkte :)
Hab jetzt keinen bock das orginalurteil zu lesen, aber unseren Fall nicht durchgehen zu lassen kommt mir spanisch vor..
17.03.2022, 19:58
(17.03.2022, 19:48)MToniBerlin schrieb:(17.03.2022, 19:07)Berlino schrieb:(17.03.2022, 18:52)ToniBerlin schrieb:(17.03.2022, 18:51)Bln schrieb: An die Berliner: hat noch wer eine LK angenommen?
Ich.
Und sie durchgehen lassen
ich auch....denke mittlerweile ich bin der übelste depp, nachdem die ganze rechtsprechung die ansprüche ablehnt^^ aber lk scheint zumindest richtig zu sein. außernwirkung hat kein einziges urteil angenommen. hoffentlich reicht die zulässigkeit für 4 punkte :)
Hab jetzt keinen bock das orginalurteil zu lesen, aber unseren Fall nicht durchgehen zu lassen kommt mir spanisch vor..
Wieso? Ich fand da waren einige Gründe die dagegen sprachen. Ich bin mit sicher, dass beide Wege möglich sind.
17.03.2022, 20:08
Weiß jemand was in Hessen in der ÖI und Ö II drankam?
17.03.2022, 20:09
Im Januar 2022, sorry
17.03.2022, 20:10
(17.03.2022, 17:33)qwertzHESS schrieb:(17.03.2022, 17:22)Köln schrieb: wie habt ihr das gelöst, dass nicht eindeutig feststand, dass er die Patientin tatsächlich belästigt hat?
Habt ihr das als wahr unterstellt oder eher argumentiert, weshalb der Entzug auch rechtmäßig ist, wenn seine Handlungen nicht zu 100 % feststehen?
Auch wenn ich mich gleich unbeliebt mache, musste ich klausurtaktisch aufgrund der noch übrigen Zeit den Bescheid aufheben. In Anbetracht der anscheinend eben zitierten Originalentscheidung gab es bei uns ein paar eingebaute „Pro“-Argumente.
Habe also nur dafür argumentiert. Habe es im Endeffekt als nicht angemessen angesehen, ihm aufgrund dieser Vorkommnisse faktisch ein Berufsverbot auszusprechen. Damit wäre nach der Stufenlehre von Art. 12 das nur möglich, wenn eine KONKRETE Gefahr für das Allgemeinwohl vorliege. Habs im Endeffekt dann verneint. Da er in 2 Jahren in den Ruhestand gehen würde, wäre ihm auch dieser Antrag verwehrt, um ihm die Approbation zurückzugeben. Der Psychotherapeut hat auch ausgesagt, dass die Annäherungsversucht der Patientin in ihrer Erkrankung münden. Der Umgang mit psychisch Erkrankten Menschen dann auch immer mehr aufzuklären ist, als nur durch Ermittlungsakten, was der Beklagte hier nicht getan hat. Im (moralisch zwar fragwürdigen) Whatsapp-Verlauf ist keinerlei „sexuelle“ Aussagekraft dahinter, er bezeichnet sie ja nur als Sonnenschein etc.
Damit ich fertig werde mit der Klausur, ging das eben nur über diesen Weg. :(
Wie lief denn der Übergriff ab? Vielleicht ist deine Lösung dann doch noch vertretbar?
17.03.2022, 20:13
(17.03.2022, 20:08)Gast schrieb: Weiß jemand was in Hessen in der ÖI und Ö II drankam?in der ÖI lief heute das was in NRW lief. Widerruf einer Approbation, Herausgabe der Approbationsurkunde und -kopien, Androhung eines Zwangsgeldes.
ÖII ist morgen- kann leider noch nicht in die Zukunft sehen.
Aber in 19 Stunden sollten wir frei sein.
17.03.2022, 20:14