10.03.2022, 15:54
In der Wahlstation werde ich höchstwahrscheinlich noch 4 Wochen Urlaub zur Verfügung haben. Mit Blick auf die mündliche Prüfung möchte ich diesen vollumfänglich oder jedenfalls 3 Wochen hiervon wahrnehmen (was bei einer Stationsvergütung natürlich anteilig unbezahlt wäre).
Bei einer Station am Gericht wäre ein längerer Urlaub vermutlich eher unproblematisch.
Hat jemand jedoch Erfahrungen damit, wie insbesondere Unternehmen mit solchen Urlaubswünschen umgehen, wenn die Wahlstation insgesamt nur 3 Monate dauert? Begeistert werden sie ja sicherlich nicht sein. Ein aus diesem Grund schlechtes Stationszeugnis oder zwischenmenschliche Diskrepanzen mit dem Ausbilder wären unglücklich.
Bei einer Station am Gericht wäre ein längerer Urlaub vermutlich eher unproblematisch.
Hat jemand jedoch Erfahrungen damit, wie insbesondere Unternehmen mit solchen Urlaubswünschen umgehen, wenn die Wahlstation insgesamt nur 3 Monate dauert? Begeistert werden sie ja sicherlich nicht sein. Ein aus diesem Grund schlechtes Stationszeugnis oder zwischenmenschliche Diskrepanzen mit dem Ausbilder wären unglücklich.
10.03.2022, 17:32
Kommt es dabei nicht auch darauf an, wo du dein Ref machst.
In NDS stellt sich die Frage so zB gar nicht, weil hier in 3 monatigen Stationen maximal 10 Tage Urlaub genommen werden dürfen.
In NDS stellt sich die Frage so zB gar nicht, weil hier in 3 monatigen Stationen maximal 10 Tage Urlaub genommen werden dürfen.
10.03.2022, 18:16
(10.03.2022, 17:32)Urlaub.. schrieb: Kommt es dabei nicht auch darauf an, wo du dein Ref machst.
In NDS stellt sich die Frage so zB gar nicht, weil hier in 3 monatigen Stationen maximal 10 Tage Urlaub genommen werden dürfen.
In Hessen ist mir eine solche Regelung nicht bekannt.
Urlaubsbeschränkungen gibt es hier nur während der ersten drei Monate der Zivilstation sowie bzgl. der Einführungs-AG, der Ausbildungslehrgänge und des Arbeitsrechtslehrgangs. In der Verwaltungsstation gibt es eine Beschränkung auf höchstens 4 Wochen.
Dann müssten 3-4 Wochen in der Wahlstation theoretisch möglich sein. Es fragt sich nur, wie das praktisch aufgenommen wird.
Ich habe Bedenken, nicht genug Zeit zum Lernen zu haben, wenn man am Ende 4 Tage vor Ort sein muss + AG.
10.03.2022, 20:41
Sie werden es dir nicht bezahlen.
11.03.2022, 20:58
Ich habe in einer supranationalen Organisation im Ausland 2,5 Wochen genommen und der Ausbilder war gelinde gesagt nicht begeistert. Hat 3 Tage nicht mit mir gesprochen. Dann habe ich ihm gesagt, dass ich im Vergleich zu anderen Refs in weniger Zeit bessere und mehr Arbeit abliefere. Hat er dann eingesehen und ich hatte am Ende ein super Zeugnis. Also einfach machen und die restliche Zeit ranklotzen, dann ist der Urlaub auch verdient.

13.03.2022, 19:12
Bei uns darf man auch theoretisch nur 10 Tage nehmen, aber wenn der Ausbilder einverstanden ist, dann kann man auch mehr nehmen. Ich nehm 3 Wochen, aber mein Ausbilder hat damit kein Problem.
Aber die Mitarbeiterin der Referendar-Abteilung hat mich extra angerufen, um zu checken, ob es für den Ausbilder okay ist. Es kommt wohl mal vor, dass die da sauer anrufen oder entsprechend schlechte Zeugnisse schreiben.
Aber die Mitarbeiterin der Referendar-Abteilung hat mich extra angerufen, um zu checken, ob es für den Ausbilder okay ist. Es kommt wohl mal vor, dass die da sauer anrufen oder entsprechend schlechte Zeugnisse schreiben.