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Panik im Examen
milena.b
Junior Member
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Beiträge: 17
Themen: 2
Registriert seit: Mar 2022
#1
12.03.2022, 15:38
Hallo, 
ich schreibe momentan in BW Examen (Freischuss) und habe jetzt die ersten 3 Klausuren hinter mir. 
Die Erste war eine Katastrophe, ich hatte eine Panikattacke und hab erstmal 2 Stunden nichts machen können, bin nicht fertig geworden und unter dem Zeitmangel haben Schwerpunktsetzung und Gutachtenstil gelitten. Bei der Dritten gestern hatte ich auch zunächst ein gutes Gefühl, bis mir ein mega dummer Fehler aufgefallen ist..

Jetzt befürchte, dass die Klausur trotz der m.E. sonst ordentlichen restlichen Bearbeitung als Mist abgestempelt wird..

Die vergangenen Klausuren belasten mich psychisch sehr, Zivilrecht ist eigentlich mein bestes Fach, die Probeklausuren waren meistens doppelstellig, aber in der Examenssituation scheint mein Gehirn einfach auszusetzen.. Crying

Ich kann mit den vergangenen Klausuren nicht abschließen, bin deswegen sehr demotiviert und kann  mich nicht auf die neuen, anstehenden Klausuren zu konzentrieren.. Habt ihr Tipps, wie mir das gelingen könnte? Ich freue mich über jede Antwort!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.06.2022, 23:23 von milena.b.)
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milena.b
Junior Member
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Beiträge: 17
Themen: 2
Registriert seit: Mar 2022
#2
12.03.2022, 15:58
Ps. Es handelt sich um das erste Examen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.03.2022, 16:03 von milena.b.)
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Gast
Unregistered
 
#3
12.03.2022, 16:06
Einfach durchziehen und aufhören, über vergangene Klausuren nachzudenken oder gar Sachen nachzuschlagen.
Im Endeffekt war es bei mir oft so, dass in meinen Augen unbrauchbare Klausuren ordentlich bis gut bewertet wurden, während andere von mir als gut eingeschätzte Klausuren unterdurchschnittlich waren.
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milena.b
Junior Member
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Beiträge: 17
Themen: 2
Registriert seit: Mar 2022
#4
12.03.2022, 16:11
(12.03.2022, 16:06)Gast schrieb:  Einfach durchziehen und aufhören, über vergangene Klausuren nachzudenken oder gar Sachen nachzuschlagen.
Im Endeffekt war es bei mir oft so, dass in meinen Augen unbrauchbare Klausuren ordentlich bis gut bewertet wurden, während andere von mir als gut eingeschätzte Klausuren unterdurchschnittlich waren.

Danke für die Antwort! :) Das Gefühl kann einen da echt täuschen, das stimmt.
Leider fällt es mir schwer einfach durchzuziehen, wenn ich jetzt schon das Gefühl habe, mir meine Wunschnote oder gar das Examen an sich verbaut zu haben..
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.03.2022, 16:14 von milena.b.)
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Gast
Unregistered
 
#5
12.03.2022, 16:42
Also dass die Ausführungen zu §§ 280 I, III, 283 BGB ziemlicher Murks sind, darüber braucht man denke ich nicht diskutieren, das ist Dir ja auch aufgefallen.

Zumindest für die Examens-Übungsklausuren kann ich allerdings aus eigener Korrekturerfahrung sagen, dass Fehler mit diesem "Schweregrad" (und zum Teil auch deutlich schlimmere Fehler) absolut keine Seltenheit sind.

Mir persönlich ist in einer Examensklausur auch ein wirklich gravierender Fehler unterlaufen, der mich die restlichen Klausuren (und eine sehr lange Zeit danach) nicht in Ruhe gelassen hat. Im Ergebnis war die Klausur deutlich zweistellig, weil das Gesamtbild den Korrektoren dann wohl doch recht gut gefallen hat. Dass in der Examenssituation auch guten Kandidaten haarsträubende Fehler unterlaufen können, ist denke ich auch den Korrektoren bewusst. Wenn eine Klausur insgesamt gut ist, ist ein Korrektor dementsprechend eher geneigt, auch schwere Fehler zu "verzeihen", wenn sie für das Gesamtbild der Klausur nicht repräsentativ sind. Ganz allgemein hatte ich auch die Erfahrung, dass die wahrgenommene Qualität der Klausuren und die Benotung sich eher indirekt proportional zueinander verhalten haben.

Im worst-case-Szenario ist Dein Freischuss nicht gut gelaufen und Du kannst noch zweimal (mit Vorerfahrung) ran. Vielleicht ist aber auch alles nicht ganz so schrecklich und Du hast in ein paar Monaten eine solide Note und kannst dann ggf. noch tiefenentspannt in den Verbesserungsversuch.
Deshalb: Blick nach vorne und weitermachen. Und vor allem nicht zu lange hier im Forum rumhängen, sondern mal nach draußen gehen und den Kopf durchlüften.
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Die Spitze der Sozialkompetenz
Member
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Beiträge: 149
Themen: 2
Registriert seit: Dec 2021
#6
12.03.2022, 16:58
Ich habe früher nach dem Examen auch mit Leuten gesprochen, die sich Kardinalfehler erlaubt hatten und ich mir nur dachte, dass damit kein Bestehen möglich ist.
Die Korrektoren sehen das aber nicht immer so wie man selbst.  Prost

Automatisch durch fällt man meiner Erfahrung nach nur, wenn man sich an den Heiligtümern der Dogmatik vergreift (sprich Trennungs- und Abstraktionsprinzip missachten o.ä.) oder die Klausur einfach an so gut wie keiner Stelle brauchbar ist.

An einer Stelle Schwachsinn verzapfen tut an sich kaum weh, nur wenn der Rest aufgrund des Fehlers ebenfalls zum Schwachsinn mutiert, dann hat man halt gelitten.
Aber wenn der Rest passt, ist auch zweistellig noch drin.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.03.2022, 16:58 von Die Spitze der Sozialkompetenz.)
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milena.b
Junior Member
**
Beiträge: 17
Themen: 2
Registriert seit: Mar 2022
#7
12.03.2022, 17:26
(12.03.2022, 16:42)Gast schrieb:  Also dass die Ausführungen zu §§ 280 I, III, 283 BGB ziemlicher Murks sind, darüber braucht man denke ich nicht diskutieren, das ist Dir ja auch aufgefallen.

Zumindest für die Examens-Übungsklausuren kann ich allerdings aus eigener Korrekturerfahrung sagen, dass Fehler mit diesem "Schweregrad" (und zum Teil auch deutlich schlimmere Fehler) absolut keine Seltenheit sind.

Mir persönlich ist in einer Examensklausur auch ein wirklich gravierender Fehler unterlaufen, der mich die restlichen Klausuren (und eine sehr lange Zeit danach) nicht in Ruhe gelassen hat. Im Ergebnis war die Klausur deutlich zweistellig, weil das Gesamtbild den Korrektoren dann wohl doch recht gut gefallen hat. Dass in der Examenssituation auch guten Kandidaten haarsträubende Fehler unterlaufen können, ist denke ich auch den Korrektoren bewusst. Wenn eine Klausur insgesamt gut ist, ist ein Korrektor dementsprechend eher geneigt, auch schwere Fehler zu "verzeihen", wenn sie für das Gesamtbild der Klausur nicht repräsentativ sind. Ganz allgemein hatte ich auch die Erfahrung, dass die wahrgenommene Qualität der Klausuren und die Benotung sich eher indirekt proportional zueinander verhalten haben.

Im worst-case-Szenario ist Dein Freischuss nicht gut gelaufen und Du kannst noch zweimal (mit Vorerfahrung) ran. Vielleicht ist aber auch alles nicht ganz so schrecklich und Du hast in ein paar Monaten eine solide Note und kannst dann ggf. noch tiefenentspannt in den Verbesserungsversuch.
Deshalb: Blick nach vorne und weitermachen. Und vor allem nicht zu lange hier im Forum rumhängen, sondern mal nach draußen gehen und den Kopf durchlüften.
Vielen Dank!:)
Es handelte sich um eine Erbrechtsklausur, weswegen ich hoffe, dass der Fehler nicht so sehr ins Gewicht fällt, wie es bei einer Schuldrecht AT Klausur der Fall wäre..
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milena.b
Junior Member
**
Beiträge: 17
Themen: 2
Registriert seit: Mar 2022
#8
12.03.2022, 17:28
(12.03.2022, 16:58)Die Spitze der Sozialkompetenz schrieb:  Ich habe früher nach dem Examen auch mit Leuten gesprochen, die sich Kardinalfehler erlaubt hatten und ich mir nur dachte, dass damit kein Bestehen möglich ist.
Die Korrektoren sehen das aber nicht immer so wie man selbst.  Prost

Automatisch durch fällt man meiner Erfahrung nach nur, wenn man sich an den Heiligtümern der Dogmatik vergreift (sprich Trennungs- und Abstraktionsprinzip missachten o.ä.) oder die Klausur einfach an so gut wie keiner Stelle brauchbar ist.

An einer Stelle Schwachsinn verzapfen tut an sich kaum weh, nur wenn der Rest aufgrund des Fehlers ebenfalls zum Schwachsinn mutiert, dann hat man halt gelitten.
Aber wenn der Rest passt, ist auch zweistellig noch drin.
Danke für die aufbauende Antwort! Ich hoffe, dass meine Klausur sonst nicht unbrauchbar ist. Ich habe 30 Seiten geschrieben, wovon ich mich für diese paar Sätze schäme ._.
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.984
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#9
12.03.2022, 22:32
Als Prüfer in BW im Ersten (aber nicht in dieser Klausur...) kann ich nur sagen: mit so etwas fällt man nur dann durch, wenn auch der Rest sehr schwach ist - wenn man überlegt, ob es noch vier Punkte sind, und dann kommt sowas, dann ist natürlich alles klar. Wenn dagegen der Rest ordentlich ist, dann scheitert es allein daran nicht.

Also buch die Klausur als bestanden ab und konzentriere dich auf die nächsten. Das kann alles noch werden!
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milena.b
Junior Member
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Beiträge: 17
Themen: 2
Registriert seit: Mar 2022
#10
12.03.2022, 22:46
(12.03.2022, 22:32)Praktiker schrieb:  Als Prüfer in BW im Ersten (aber nicht in dieser Klausur...) kann ich nur sagen: mit so etwas fällt man nur dann durch, wenn auch der Rest sehr schwach ist - wenn man überlegt, ob es noch vier Punkte sind, und dann kommt sowas, dann ist natürlich alles klar. Wenn dagegen der Rest ordentlich ist, dann scheitert es allein daran nicht.

Also buch die Klausur als bestanden ab und konzentriere dich auf die nächsten. Das kann alles noch werden!

Das ist sehr ermutigend! Vielen lieben Dank.  DaumenHoch
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