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  5. Klausuren März 2022
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Klausuren März 2022
Gast
Unregistered
 
#181
10.03.2022, 17:08
(10.03.2022, 17:05)Gast schrieb:  
(10.03.2022, 17:03)Gast schrieb:  
(10.03.2022, 16:54)Gast schrieb:  Eine furchtbar grausame Klausur, der gefühlt halbe Saal starrte erst mal in die Leere. Aber nun gut, erfahrungsgemäß geht es dann mit gewohnteren Themen weiter.

Aber Werkvertragsrecht (über 650q) und allg. Leistungsstörungsrecht dürfte doch nicht sooo ungewohntes Terrain sein Nervous

Hast du mitgeschrieben?

Wäre katastrophal  Skeptical
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Gast
Unregistered
 
#182
10.03.2022, 17:08
(10.03.2022, 17:05)Gast schrieb:  
(10.03.2022, 17:03)Gast schrieb:  
(10.03.2022, 16:54)Gast schrieb:  Eine furchtbar grausame Klausur, der gefühlt halbe Saal starrte erst mal in die Leere. Aber nun gut, erfahrungsgemäß geht es dann mit gewohnteren Themen weiter.

Aber Werkvertragsrecht (über 650q) und allg. Leistungsstörungsrecht dürfte doch nicht sooo ungewohntes Terrain sein Nervous

Hast du mitgeschrieben?

Ja! Ich behaupte nicht, dass das die einfachste aller je gestellten Klausuren war. Aber der Schwierigkeitsgrad war definitiv nicht davon geprägt exotisch zu sein!
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Hessin22
Junior Member
**
Beiträge: 41
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2022
#183
10.03.2022, 17:11
(10.03.2022, 17:08)Gast schrieb:  
(10.03.2022, 17:05)Gast schrieb:  
(10.03.2022, 17:03)Gast schrieb:  
(10.03.2022, 16:54)Gast schrieb:  Eine furchtbar grausame Klausur, der gefühlt halbe Saal starrte erst mal in die Leere. Aber nun gut, erfahrungsgemäß geht es dann mit gewohnteren Themen weiter.

Aber Werkvertragsrecht (über 650q) und allg. Leistungsstörungsrecht dürfte doch nicht sooo ungewohntes Terrain sein Nervous

Hast du mitgeschrieben?

Ja! Ich behaupte nicht, dass das die einfachste aller je gestellten Klausuren war. Aber der Schwierigkeitsgrad war definitiv nicht davon geprägt exotisch zu sein!

Wo hast du bitte allgemeines Leistungsstörungsrecht geprüft?
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Gast
Unregistered
 
#184
10.03.2022, 17:12
(10.03.2022, 17:08)Gast schrieb:  
(10.03.2022, 17:05)Gast schrieb:  
(10.03.2022, 17:03)Gast schrieb:  
(10.03.2022, 16:54)Gast schrieb:  Eine furchtbar grausame Klausur, der gefühlt halbe Saal starrte erst mal in die Leere. Aber nun gut, erfahrungsgemäß geht es dann mit gewohnteren Themen weiter.

Aber Werkvertragsrecht (über 650q) und allg. Leistungsstörungsrecht dürfte doch nicht sooo ungewohntes Terrain sein Nervous

Hast du mitgeschrieben?

Ja! Ich behaupte nicht, dass das die einfachste aller je gestellten Klausuren war. Aber der Schwierigkeitsgrad war definitiv nicht davon geprägt exotisch zu sein!


In welchem BL hast du bitte geschrieben?
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Gast
Unregistered
 
#185
10.03.2022, 17:13
Die Selbsteintrittsklausel war unwirksam, weil sie eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 I, II BGB für den Bauherrn darstellte. Konnte man auch im Kommentar finden, musste man aber selbst begründen.

Dann war da noch das „kleine“ prozessuale Problem mit der elektronischen Signatur und beA, die explizit angesprochen war. 

Es war insgesamt so viel und zu wenig Zeit.. fand die Klausur schrecklich.
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Noereg
Junior Member
**
Beiträge: 8
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2022
#186
10.03.2022, 17:18
Kann mich den Vorrednern hier nur anschließen. Fand es ganz schrecklich heute. 

Total unübersichtliche Vorlage auch. Dieser in indirekter Rede gehaltene Vermerk am Anfang war einfach viel zu lang. Hab dann versucht mich irgendwie durchzuwurschteln und mit dem Unterschied zwischen Äquivalenz und Integritätsinteresse argumentiert (war dann raus ausm Werkrecht und bin direkt über 280 gegangen). Keine Ahnung, ob das überhaupt gefragt war… 

Naja lasst euch nicht runterziehen. 5 Klausuren haben wir ja noch :)
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Gast
Unregistered
 
#187
10.03.2022, 17:21
Der Sachverhalt dürfte rein faktisch-thematisch für einige nicht sonderlich griffig gewesen. Man muss da etwas länger dran lesen als bei geläufigen Themen. „Unvollständige Klausuren“ wird es da nicht nur einige geben. Die Korrektoren haben ja auch einen vergleichenden Blick. D.h. es ist auch relevant, wer hier am Ende mit dem geringsten Schaden rausgeht.
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Gast
Unregistered
 
#188
10.03.2022, 17:21
Das heute hat die Klausur vom Dienstag bei weitem übertroffen. Auch wenn jeder seinen Durchgang schlimm findet, das hier ist der schlimmste bisher Verrueckt
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Gast
Unregistered
 
#189
10.03.2022, 17:22
(10.03.2022, 17:13)Gast schrieb:  Die Selbsteintrittsklausel war unwirksam, weil sie eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 I, II BGB für den Bauherrn darstellte. Konnte man auch im Kommentar finden, musste man aber selbst begründen.

Dann war da noch das „kleine“ prozessuale Problem mit der elektronischen Signatur und beA, die explizit angesprochen war. 

Es war insgesamt so viel und zu wenig Zeit.. fand die Klausur schrecklich.

Da bin ich auch gelandet. Wie heißt du die Anwendbarkeit bejaht? Habe mich mit 310 etwas schwergetan.
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ichentsprechewiderschieden
Unregistered
 
#190
10.03.2022, 17:22
In NRW und hessen wurden anscheinend leicht unterschiedliche Klausuren gestellt. Wir in NRW hatten das Problem mit der Klausel nicht. Aber dass der Mandant nicht zum Termin will, hat er ausdrücklich gesagt. Kalender war (vielleicht) dafür, dass die Klageerwiderungsfrist abgelaufen war. Das musste man bei uns darstellen, es war in der Klausur ausnahmsweise kein schriftliches Vorverfahren angeordnet.
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