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Klausuren April 2022
#TeamForum
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Beiträge: 437
Themen: 163
Registriert seit: Aug 2012
#1
18.10.2021, 12:07
Im April 2022 schreiben Referendare aus Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und dem GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein) die Klausuren im 2. Staatsexamen.

Niedersachsen:

01.04.: ZU
04.04.: A2
05.04.: ZG
07.04.: A1
08.04.: SR
11.04.: W/SR; W/VR
12.04.: VA
14.04.: VR

NRW:

01.04.: Z 1
04.04.: Z 2
05.04.: Z 3
07.04.: Z 4
08.04.: S 1
11.04.: S 2
12.04.: V 1
14.04.: V 2

Rheinland-Pfalz:

01.04.
04.04.
05.04.
07.04.
08.04.
11.04.
12.04.
14.04.

Sachsen-Anhalt:

01.04.
04.04.
05.04.
07.04.
08.04.
11.04.
12.04.
14.04.

GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein):

01.04.: ZR I
04.04.: ZR II
05.04.: ZHG
07.04.: ZR III
08.04.: StR I
11.04.: StR II
12.04.: ÖR I
14.04.: ÖR II

Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA Niedersachsen:

ZU: mit zivilgerichtlicher Aufgabenstellung
ZG: mit gutachterlicher Aufgabenstellung aus dem Zivilrecht
A 1; A 2: mit gutachterlich-rechtsberatenden oder gutachterlichrechtsgestaltenden Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht
SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung
VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
VA: mit gutachterlich-rechtsberatender Aufgabenstellung aus dem Öffentlichen Recht
W/SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung oder
W/VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung

Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:

Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.

Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.

Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.

Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(R-P), NoName(Schl-H).
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Nrw1
Unregistered
 
#2
19.02.2022, 21:49
Es ist bald soweit. Ich fühle mich absolut nicht vorbereitet. Wie geht es euch so? ? wie lernt ihr die letzten Wochen
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RainerZufall
Member
***
Beiträge: 61
Themen: 20
Registriert seit: Oct 2021
#3
20.02.2022, 11:06
ich ziehe mich durch die bank weg zum ende hin nur noch theorienstreits rein. Dabei lege ich besonderes Augenmerk auf den Ausgleich innerhalb von Dreiecksverhältnissen ( 812) und Abgrenzung raub/ räuberische Erpressung. Wie geht ihr sonst so vor ?
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Anticrustlaw
Member
***
Beiträge: 85
Themen: 10
Registriert seit: Jun 2021
#4
22.02.2022, 21:54
Ich bereite mich insbesondere auf die Literaturansichten zur klagebefugnis vor.

Und ernsthaft: ich schreibe drei Klausuren die Woche bis zum 14.3.22. Ab da wiederhole ich vormittags mat und proz Recht und nachmittags mach ich zwei Lösungsskizzen. Ich will auch noch Anklageschriften schreiben und auch Tenor ausformulieren.
Und ihr so?
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Gast
Unregistered
 
#5
23.02.2022, 11:54
Wie sieht es mit einer Kautelarklausur aus? Im Februar soll die ja immer laufen, aber wie sieht es unserem Durchgang aus?
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GastNRW23
Junior Member
**
Beiträge: 24
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2022
#6
27.02.2022, 00:47
Guten Abend zusammen!

Ich fühle mich auch wirklich überhaupt gar nicht vorbereitet.

Meine größte Sorge ist momentan, dass im Strafrecht nach langer Zeit nun einmal wieder ein Strafurteil geprüft werden könnte. Ich halte das für absolut nicht unrealistisch, wenn man bedenkt, dass im letzten Jahr keine einzige Urteilsklausur gelaufen ist. Das wäre wirklich super ärgerlich, weil ich die Revisionsklausur für am dankbarsten halte. 
Wie schätzt ihr das ein?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.03.2022, 16:03 von GastNRW23.)
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Ref(SH)
Junior Member
**
Beiträge: 29
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2022
#7
01.03.2022, 11:40
(23.02.2022, 11:54)Gast schrieb:  Wie sieht es mit einer Kautelarklausur aus? Im Februar soll die ja immer laufen, aber wie sieht es unserem Durchgang aus?

Soweit ich Kaiser richtig verstanden habe, soll eine Kautelarklausur im April wahrscheinlicher sein als im Februar. Insgesamt steigt dieser Klausurtyp aber in seiner Anzahl auch an, von daher bereite ich mich darauf vor.  Smile
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Gast
Unregistered
 
#8
06.03.2022, 11:21
Sind die Möglichkeiten wie ein Schriftsatz schnell zum Gericht kommt (Bote, Fax etc.) noch in der Zweckmäßigkeit in Anwaltsklausuren darzustellen? Durch 130d ZPO eigentlich obsolet oder sofern nicht § 130d S. 2 ZPO vorliegt und daher nur auf § 130d S. 2 ZPO hinweisen.
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Miaumiau44
Junior Member
**
Beiträge: 11
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2022
#9
06.03.2022, 13:32
(06.03.2022, 11:21)Gast schrieb:  Sind die Möglichkeiten wie ein Schriftsatz schnell zum Gericht kommt (Bote, Fax etc.) noch in der Zweckmäßigkeit in Anwaltsklausuren darzustellen? Durch 130d ZPO eigentlich obsolet oder sofern nicht § 130d S. 2 ZPO vorliegt und daher nur auf § 130d S. 2 ZPO hinweisen.

Achte auf das Datum. Falls du eine Klausur bekommst, wo der Bearbeitungszeitpunkt vor 2022 ist, dann ja, ab Januar 2022 nicht mehr.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.03.2022, 13:33 von Miaumiau44.)
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Gast
Unregistered
 
#10
06.03.2022, 13:44
(06.03.2022, 13:32)Miaumiau44 schrieb:  
(06.03.2022, 11:21)Gast schrieb:  Sind die Möglichkeiten wie ein Schriftsatz schnell zum Gericht kommt (Bote, Fax etc.) noch in der Zweckmäßigkeit in Anwaltsklausuren darzustellen? Durch 130d ZPO eigentlich obsolet oder sofern nicht § 130d S. 2 ZPO vorliegt und daher nur auf § 130d S. 2 ZPO hinweisen.

Achte auf das Datum. Falls du eine Klausur bekommst, wo der Bearbeitungszeitpunkt vor 2022 ist, dann ja, ab Januar 2022 nicht mehr.

Bearbeitungszeitpunkt ist eigentlich IMMER der Tag an dem die Klausur geschrieben wird. Habs in 2 Durchgängen (regulärer Versuch und Verbesserungsversuch) noch nicht anders mitbekommen. Zumindest in NRW ist das so.
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