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Wann beim Arbeitsamt melden (NRW)?
DonJuansohn
Member
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Beiträge: 242
Themen: 6
Registriert seit: Oct 2021
#21
23.02.2022, 11:28
SG Regensburg, Urteil vom 20.02.2018 - S 12 AL 182/17, hat gesagt, Kenntnis liegt erst ab Tag der Prüfung vor.

Trotzdem verstehe ich nicht, warum man sich auf eine potentielle Auseinandersetzung mit der BA einlassen will. Die könnten eine Sperrzeit annehmen, dann muss man in Widerspruch gehen, dann evtl. ins sozialgerichtliche Verfahren. Es dauert Monate bis man dann evtl. Recht bekommt.

Meldet man sich "zu früh" erwächst einem doch auch kein Nachteil daraus.
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Gast
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#22
23.02.2022, 11:40
(23.02.2022, 11:28)DonJuansohn schrieb:  SG Regensburg, Urteil vom 20.02.2018 - S 12 AL 182/17, hat gesagt, Kenntnis liegt erst ab Tag der Prüfung vor.

Trotzdem verstehe ich nicht, warum man sich auf eine potentielle Auseinandersetzung mit der BA einlassen will. Die könnten eine Sperrzeit annehmen, dann muss man in Widerspruch gehen, dann evtl. ins sozialgerichtliche Verfahren. Es dauert Monate bis man dann evtl. Recht bekommt.

Meldet man sich "zu früh" erwächst einem doch auch kein Nachteil daraus.


Ich hatte damals, direkt nach der Ladung, einfach wichtigeres zu tun. Und natürlich kann man sich immer fragen, wieso man zur Sicherheit nicht den sichersten Weg geht...  Wink
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Sky
Senior Member
****
Beiträge: 347
Themen: 10
Registriert seit: Nov 2018
#23
23.02.2022, 11:53
(23.02.2022, 11:28)DonJuansohn schrieb:  SG Regensburg, Urteil vom 20.02.2018 - S 12 AL 182/17, hat gesagt, Kenntnis liegt erst ab Tag der Prüfung vor.

Trotzdem verstehe ich nicht, warum man sich auf eine potentielle Auseinandersetzung mit der BA einlassen will. Die könnten eine Sperrzeit annehmen, dann muss man in Widerspruch gehen, dann evtl. ins sozialgerichtliche Verfahren. Es dauert Monate bis man dann evtl. Recht bekommt.

Meldet man sich "zu früh" erwächst einem doch auch kein Nachteil daraus.

bei manchen kommts ja aufs bestehen noch an. wär doch für diejenigen unnötig, sich vorab zu melden, um dann wieder aufgrund des evd alles zu canceln.
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guga
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#24
23.02.2022, 12:22
Ich verstehe das auch nicht. Das dauert 5 Minuten online und erspart einem jeglichen Streit und jede Sperre. Die „coole BWLer“ hier melden sich halt später und dürfen dann mit der Agentur streiten. Sehr cool.
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Gast
Unregistered
 
#25
23.02.2022, 12:29
(23.02.2022, 12:22)guga schrieb:  Ich verstehe das auch nicht. Das dauert 5 Minuten online und erspart einem jeglichen Streit und jede Sperre. Die „coole BWLer“ hier melden sich halt später und dürfen dann mit der Agentur streiten. Sehr cool.


Es streitet doch so gut wie keiner  Happywide bei einem von tausend stresst der Sachbearbeiter mal rum aber für die ganz große Masse läuft das alles problemlos am Tag danach. Daher ist es doch so lustig, was hier für ein Gedöns darum gemacht wird, dass man sich ja sofort mit der Ladung melden soll.
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DonJuansohn
Member
***
Beiträge: 242
Themen: 6
Registriert seit: Oct 2021
#26
23.02.2022, 12:40
Ich warte auch immer, wenn ich mit Fahrrad unterwegs bin an der Ampel bis sie von Grün auf Gelb springt, um loszufahren.
Sollte mich dabei ein LKW von der Seite erfassen fühle ich mich sicher, weil ich ja im Recht war!
Spätestens vor dem Landgericht kriege ich nach zwei Jahren mein Recht!
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Gast
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#27
23.02.2022, 13:02
(23.02.2022, 12:40)DonJuansohn schrieb:  Ich warte auch immer, wenn ich mit Fahrrad unterwegs bin an der Ampel bis sie von Grün auf Gelb springt, um loszufahren.
Sollte mich dabei ein LKW von der Seite erfassen fühle ich mich sicher, weil ich ja im Recht war!
Spätestens vor dem Landgericht kriege ich nach zwei Jahren mein Recht!

Alles gut. Ihr meldet wahrscheinlich auch bei der Airline Übergepäck an, wenn euer Koffer 21 kg wiegt aber nur 20 kg offiziell frei sind. Man will ja auf Nummer sicher gehen und alles ganz korrekt machen.  Prost
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DonJuansohn
Member
***
Beiträge: 242
Themen: 6
Registriert seit: Oct 2021
#28
23.02.2022, 13:09
(23.02.2022, 13:02)Gast schrieb:  
(23.02.2022, 12:40)DonJuansohn schrieb:  Ich warte auch immer, wenn ich mit Fahrrad unterwegs bin an der Ampel bis sie von Grün auf Gelb springt, um loszufahren.
Sollte mich dabei ein LKW von der Seite erfassen fühle ich mich sicher, weil ich ja im Recht war!
Spätestens vor dem Landgericht kriege ich nach zwei Jahren mein Recht!

Alles gut. Ihr meldet wahrscheinlich auch bei der Airline Übergepäck an, wenn euer Koffer 21 kg wiegt aber nur 20 kg offiziell frei sind. Man will ja auf Nummer sicher gehen und alles ganz korrekt machen.  Prost

Äpfel und Birnen.

Für Übergepäck entstehen Zusatzkosten. Hier kann ich abwägen: Zusatzkosten vs. Risiko am Schalter.

Was soll man bei Meldung mit Ladung vs. Meldung nach Prüfung abwägen? Welche Pros sprechen für die zweite Alternative?
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Gast
Unregistered
 
#29
23.02.2022, 13:22
(23.02.2022, 13:09)DonJuansohn schrieb:  
(23.02.2022, 13:02)Gast schrieb:  
(23.02.2022, 12:40)DonJuansohn schrieb:  Ich warte auch immer, wenn ich mit Fahrrad unterwegs bin an der Ampel bis sie von Grün auf Gelb springt, um loszufahren.
Sollte mich dabei ein LKW von der Seite erfassen fühle ich mich sicher, weil ich ja im Recht war!
Spätestens vor dem Landgericht kriege ich nach zwei Jahren mein Recht!

Alles gut. Ihr meldet wahrscheinlich auch bei der Airline Übergepäck an, wenn euer Koffer 21 kg wiegt aber nur 20 kg offiziell frei sind. Man will ja auf Nummer sicher gehen und alles ganz korrekt machen.  Prost

Äpfel und Birnen.

Für Übergepäck entstehen Zusatzkosten. Hier kann ich abwägen: Zusatzkosten vs. Risiko am Schalter.

Was soll man bei Meldung mit Ladung vs. Meldung nach Prüfung abwägen? Welche Pros sprechen für die zweite Alternative?

Weniger Aufwand. Und welches Risiko? Das sich in den 0,1% der Fällen ein Sachbearbeiter mal querstellt? Hier wird so getan, als ob jedem Zweiten eine Sperre reingedrückt wird, dabei ist das die absolute Ausnahme (und dann auch noch unzulässig).
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Gast
Unregistered
 
#30
23.02.2022, 14:35
(23.02.2022, 11:28)DonJuansohn schrieb:  SG Regensburg, Urteil vom 20.02.2018 - S 12 AL 182/17, hat gesagt, Kenntnis liegt erst ab Tag der Prüfung vor.

Trotzdem verstehe ich nicht, warum man sich auf eine potentielle Auseinandersetzung mit der BA einlassen will. Die könnten eine Sperrzeit annehmen, dann muss man in Widerspruch gehen, dann evtl. ins sozialgerichtliche Verfahren. Es dauert Monate bis man dann evtl. Recht bekommt.

Meldet man sich "zu früh" erwächst einem doch auch kein Nachteil daraus.

Nach dem Examen vertritt man sich selbst, gewinnt todsicher und streicht die Gebühren ein - Aufwand für die Schriftsätze zehn Minuten. Ohne Kostenrisiko, weil SG gerichtskostenfrei ist.
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