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  5. Voreingenommene Prüferin in der mündlichen
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Voreingenommene Prüferin in der mündlichen
Gast
Unregistered
 
#11
20.02.2022, 17:39
Und, wie gut schätzt du dich selbst ein?
Meine Frage geht dahin, um wieviele Punkte sie dich deiner Meinung nach hätte raufprüfen sollen?
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Gast
Unregistered
 
#12
20.02.2022, 17:42
Also unabhängig davon, dass ich die Aussagen auch eher unbedenklich finde: Staatsnote sind nicht 9 Punkte Leute. In der Regel liegen die formalen Grenzen um die 8 und Rest regelt Bewerberlage (die aktuell natürlich eher gut ist)
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Gast
Unregistered
 
#13
20.02.2022, 23:22
(20.02.2022, 13:46)Gast schrieb:  Mit 7,8 im schriftlichen warst du ja auch ein gutes Stück von der Staatsnote entfernt. Man kann halt nicht erwarten über einen Notenpunkt hochgeprüft zu werden.

Denke nicht, dass das angreifbar ist. Wenn der Eindruck der Voreingenommenheit nach dem Vorgespräch entstand hättest du das schon vor der Prüfung anbringen müssen.


In einigen Ländern ist die formale Grenze bei 7,7X, wenngleich das bei der aktuellen Bewerberlage eng werden dürfte
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Gast
Unregistered
 
#14
21.02.2022, 00:29
Lass dir hier nichts vormachen! Geh zu einem Rechtsanwalt, der auf Prüfungsrecht, speziell juristisches Staatsexamen, spezialisiert ist. Es werden für geringere Sachen Befangenheitsanträge in der Praxis gestellt. Keiner kann es so richtig beurteilen. Daher: Ab zum Anwalt und lass ihn das einschätzen.

Und: Es ist ziemlich ärgerlich, dass man dich runtergeprüft hat. Das kommt sehr selten vor. Insbesondere wenn man solche Vornoten hat. Da schaffen sogar einige noch die 9 Punkte.
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Ndsssss
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#15
21.02.2022, 07:34
Danke für euren Mut und eure Ehrlichkeit. Ich habe Kontakt zu einem RA der heute schaut was er für mich machen kann und wird. Er ist auch der Ansicht, dass es sehr voreingenommen sei wenn man einem bevor der Tag losgeht, schon sagt wo die Reise hingeht. Das könnte ggf. Einfluss auf den ganzen Tag haben. Es wird auf jeden Fall geprüft. Der RA ist auf sowas spezialisiert und hat hier in NDS schon den ein oder anderen Befangenheitsantrag durchgewunken. Es geht hier nicht darum dass man sich selbst überschätzt oder was auch immer. Es geht um eine gerechte und FAIRE Bewertung.
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 2.264
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#16
21.02.2022, 08:12
Drei Anmerkungen:

1. Es zeigt sich wieder einmal die Problematik der Vorgespräche. Da man ja etwas reden soll, kommt es beinahe zwangsweise dazu, dass die Prüfer erfahren, was sie nichts anzugehen hat, oder sagen, was dann Gegenstand von Deutungen ist. Ich bin froh, in einem Land zu prüfen, wo es das nicht gibt.

2. Wenn Du Erfolg mit einer Anfechtung hattest, wozu hier ja schon viel geschrieben worden ist, dann führt das nicht zur Besserbewertung, sondern zur Wiederholung mit seinerseits offenem Ausgang.

3. Es ist als solches überhaupt nicht unfair oder böse, "runterkorrigiert" zu werden, sondern nur dann, wenn die Prüfung das nicht rechtfertigt (was niemand hier objektiv beurteilen kann). Es wäre im Gegenteil unfair gegenüber denjenigen, die im Mündlichen gute Leistungen bringen, wenn andere nur wegen guter Vornoten die Punkte geschenkt bekämen. Ja, man überlegt in solchen Fällen in der Kommission intensiv hin und her, ob es nicht irgendwo doch noch vertretbar wäre, etwas hoch zu gehen, aber wenn es nicht geht, gerade auch im Verhältnis zu den Mitprüflingen, geht es nicht.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.02.2022, 08:12 von Praktiker.)
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Gast
Unregistered
 
#17
21.02.2022, 14:17
Liebe Posterin, 

tut mir sehr leid zu hören, dass es nicht gut gelaufen ist. Ich kann deinen Frust sehr gut verstehen und die Anmerkung der Prüferin ist auf jeden Fall zweifelhaft bzw. lässt auf jeden Fall Raum für Interpretationen offen. 

Gut, dass du dich beraten lässt! Als Volljuristin bist du aber ja sicherlich im Bild über die sehr eingeschränkten Möglichkeiten der Prüfungsentscheidung (gerade nochmal gesteigert in einer mündlichen Prüfung). Wie hoch die Anforderungen sind, hat vor einiger Zeit nochmal das OVG BB finde ich sehr übersichtlich dargelegt (Beschl. v. 8.4.21, Az. OVG 6 S 9/21). Insbesondere hat das Gericht auch betont, dass Besorgnis der Befangenheit im Vorgespräch vor der mündlichen Prüfung hätte geltend gemacht werden müssen, diese Pflicht ergab sich aus der JAO des Landes (am besten nochmal bezüglich deines Bundeslandes nachprüfen). Wir wissen natürlich alle, dass eine Rüge vorab unrealistisch ist. 

Kurzum: ich will dir nicht die Hoffnung nehmen und eine anwaltliche Beratung ist bestimmt gut. Aber vergiss auch nicht, dass der Anwalt sein Geld damit verdient und der ganz große Teil der Prüfungsanfechtungen nicht erfolgreich ist. 

Ich wünsche dir dennoch viel Erfolg und drücke die Daumen, dass es einen erfolgreichen Ausgang gibt!
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Gast
Unregistered
 
#18
21.02.2022, 18:25
(20.02.2022, 13:46)Gast schrieb:  Mit 7,8 im schriftlichen warst du ja auch ein gutes Stück von der Staatsnote entfernt. Man kann halt nicht erwarten über einen Notenpunkt hochgeprüft zu werden.

Denke nicht, dass das angreifbar ist. Wenn der Eindruck der Voreingenommenheit nach dem Vorgespräch entstand hättest du das schon vor der Prüfung anbringen müssen.

Naja, in vielen Bundesländern reichen mittlerweile 8 Punkte im Zweiten aus, um Richter zu werden. 0,2 Punkte hätten demnach genügt. Wenn ich das als Prüferin weiß (was ich annehme), dann muss entweder die Prüfung sehr schlecht gelaufen sein und die Prüfer hatten keine Wahl, ODER es war ein (zumindest kleiner) böser Wille dabei.

Dass man sich in der mündlichen Prüfung verschlechtert, dürfte statistisch gesehen eher die Ausnahme als die Regel sein (was natürlich nicht heißt, dass es nicht vorkommen kann, bevor jetzt wieder alle mit ihrer Nahbereichsempirie ankommen...). Selbst wenn eine Prüfung eher unterdurchschnittlich läuft, dürfte es aber überwiegend drauf hinauslaufen, dass die Prüfer dann zumindest die schriftliche Note halten. Denn die meisten Prüfer wissen, dass man mal einen schlechten Tag haben kann und dass derjenige, der in 8 Klausuren a 5 Stunden gut performt hat, eigentlich auch ein guter Jurist ist. Das will man im Normalfall nicht an einem Tag mit einer mündlichen Prüfung kaputt machen.

Dennoch: Ich glaube nicht, dass die Äußerungen ausreichen, um die Prüfung anzugreifen. Vielleicht war die Prüferin auch nur genervt von den ganzen Leuten, die in den Staatsdienst wollen oder das zumindest sagen, damit die Prüfer wissen, wo die Reise nach Auffassung des Prüflings am bestehen hingehen soll.

Tut mir daher sehr Leid, das ist echt eine bittere Pille.
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Gast
Unregistered
 
#19
21.02.2022, 18:36
Sehe auch nicht, wo an dieser Stelle eine Voreingenommenheit oder Befangenheit bei der Prüferin gesehen werden soll. Klar, man kann alles mal versuchen aber die Erfolgsaussichten sehe ich als überschaubar an.

Wenn es schon dein Verbesserungsversuch war (der offensichtlich schlechter war), musst du dich in die Situation der Prüferin hinein versetzen: Da sitzt jemand, der es im ersten Versuch nicht auf die "Staatsnote" geschafft hat und auch die schriftliche Note im Verbesserungsversuch reicht noch nicht. Und dann schwärmt einem diese Person vom Staatsdienst vor. Da will man natürlich auch etwas Druck aus der Situation nehmen und sagen, dass das Glück nicht alleine im Staatsdienst zu finden ist.
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Gast
Unregistered
 
#20
21.02.2022, 23:34
Hast du sehr viel Pech gehabt? Ja.
Ist die mündliche Prüfung ungerecht? Ja.
Hat eine Prüfungsanfechtung Aussicht auf Erfolg, solange der Prüfer einen nicht rassistisch beleidigt? Nein.

Ich würde mich an Deiner Stelle auch extrem aufregen. Das ist mega ungerecht und an sowas kaut man im schlimmsten Fall mehrere Jahre. Anhand der geschilderten Umstände hast du aber überhaupt keine Aussicht auf Erfolg.
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