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  5. Doppelte Haushaltsführung
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Doppelte Haushaltsführung
Steuernoob
Unregistered
 
#1
19.02.2022, 19:25
Habe gerade einen Fall aus dem Steuerrecht zu bearbeiten und finde nicht weiter.

Also: Es geht um doppelte Haushaltsführung; Voraussetzungen von § 9 I 1 Nr. 5 EStG liegen vor.

Nun kann man ja nach § 9 I 1 Nr. 5 S. 5 Familienheimfahrten 1x wöchentlich absetzen.

Wie ist es, wenn der StPfl. aber in der einen Woche (z.B. an einem Mittwoch) nach Hause fährt und erst die Woche darauf (z.B. am Dienstag) zurückfährt? Kann er die Fahrtkosten nach Pauschale gem. S. 6 zwei Mal absetzen oder nur einmal?

Vom Gefühl her würde ich sagen nein, da ja keine "Familienheimfahrt" iSv S. 5 vorliegt: Er fährt ja nicht in der gleichen Woche hin und zurück.

Das Ergebnis wäre aber komisch: Er könnte gar nichts absetzen - oder habe ich einen Denkfehler??
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Gast
Unregistered
 
#2
19.02.2022, 20:18
Ich würde sagen, er kann eine Familienheimfahrt absetzen.

Zweimal absetzen geht nicht, weil die Familienheimfahrt aus dem Weg hin und zurück besteht (so die Legaldefinition in § 9 I 3 Nr. 5 S. 5 EStG).

Überhaupt nicht absetzbar kann aber auch nicht sein. Das Gesetz erlaubt zwar nur die Absetzung einer Familienheimfahrt pro Woche, fordert aber nicht, dass die Familienheimfahrt auch in derselben Woche "komplettiert" wird. Es wäre ja auch ziemlich ungerecht, wenn ein Pendler, der am Freitag nach Hause fährt und erst am Montag der darauffolgenden Woche wieder zur ersten Tätigkeitsstätte zurückfährt (dürfte gar nicht so selten sein), gar nichts absetzen kann.

Interessant wäre natürlich die Folgefrage, wie es mit der Absetzbarkeit aussieht, wenn die "zeitlich gestreckte" Familienheimfahrt in der Woche der Hinfahrt bzw. der Rückfahrt mit einer vollwertigen Familienheimfahrt zusammentrifft.
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Steuernoob
Unregistered
 
#3
19.02.2022, 21:05
(19.02.2022, 20:18)Gast schrieb:  Das Gesetz erlaubt zwar nur die Absetzung einer Familienheimfahrt pro Woche, fordert aber nicht, dass die Familienheimfahrt auch in derselben Woche "komplettiert" wird.


TE hier nochmal, danke für deine Ideen!

Zum Fettgedruckten: Sagt aber das nicht gerade § 9 I 3 Nr. 5 S. 6? Darin heißt es ja "nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich" - daraus würde ich lesen, dass die Familienheimfahrt auch innerhalb derselben Woche (Folgefrage: Ist damit Montag-Sonntag gemeint? Oder wäre auch Mittwoch-Dienstag als "Woche" idS anzusehen?) stattfinden muss...

Oder ist die Norm teleologisch so zu lesen, dass sie nur die Familienheimfahrten "deckeln" soll? Man könnte also auch sagen: Wenn ich Woche 1 heimfahre und in Woche 4 erst wieder zurück, dann müsste man es auch einmal geltend machen können - das Gesetz soll nur verhindern, dass man, wenn man in Woche 1 zweimal hin und her fährt, trotzdem nur einmal die Heimfahrt absetzen kann...
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Gast
Unregistered
 
#4
19.02.2022, 21:30
Genau, ich würde es als Deckelung der absetzbaren Familienheimfahrten verstehen.

Die Gesetzesmaterialien sprechen auch dafür, dass es dem Gesetzgeber (nur) um eine Deckelung ging und er eben typisierend eine Fahrt pro Woche als absetzbar (beruflich veranlasst) ansieht, während alles darüber hinaus aus seiner Sicht privat veranlasst ist (vgl. BT-Drs. V/1068, S. 24).
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