18.10.2021, 12:01
Im März 2022 schreiben Referendare aus Hessen, NRW und dem GJPA-Bezirk (Berlin, Brandenburg) die Klausuren im 2. Staatsexamen.
Hessen:
07.03.: Z I
08.03.: Z II
10.03.: Z III
11.03.: AW
14.03.: S I
15.03.: S II
17.03.: Ö I
18.03.: Ö II
NRW:
07.03.: Z 1
08.03.: Z 2
10.03.: Z 3
11.03.: Z 4
14.03.: S 1
15.03.: S 2
17.03.: V 1
18.03.: V 2
GJPA-Bezirk (Berlin, Brandenburg):
07.03.: Z I
10.03.: Z II
11.03.: Wahlklausur
14.03.: S I
15.03.: S II
17.03.: ÖR I
18.03.: ÖR II
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(Hes), NoName(Berl).
Hessen:
07.03.: Z I
08.03.: Z II
10.03.: Z III
11.03.: AW
14.03.: S I
15.03.: S II
17.03.: Ö I
18.03.: Ö II
NRW:
07.03.: Z 1
08.03.: Z 2
10.03.: Z 3
11.03.: Z 4
14.03.: S 1
15.03.: S 2
17.03.: V 1
18.03.: V 2
GJPA-Bezirk (Berlin, Brandenburg):
07.03.: Z I
10.03.: Z II
11.03.: Wahlklausur
14.03.: S I
15.03.: S II
17.03.: ÖR I
18.03.: ÖR II
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(Hes), NoName(Berl).
29.01.2022, 19:22
Bald geht es ja los Wie verhält sich die Konstellation im Hinblick auf den Ringtausch? Kann das jemand sagen?
01.02.2022, 21:08
Wenn ich das richtig sehe sind für NRW Termine zwei vertauscht. Laut dem Terminkalender des LJPAs wird am 08.03. die Z3 und am 10.03. dann die Z2 (und nicht wie oben angegeben anders herum) geschrieben :)
03.02.2022, 08:13
An die Berliner: könnte bei uns Arbeitsrecht dran kommen?
An alle: wie lernt ihr die letzten 5-6 Wochen ?
Hat einer schon einen heißen tipp?
LG
An alle: wie lernt ihr die letzten 5-6 Wochen ?
Hat einer schon einen heißen tipp?
LG
03.02.2022, 11:22
(03.02.2022, 08:13)Bln schrieb: An die Berliner: könnte bei uns Arbeitsrecht dran kommen?
An alle: wie lernt ihr die letzten 5-6 Wochen ?
Hat einer schon einen heißen tipp?
LG
Vor allem Basics. Alles kann man im Detail nicht können. Wichtig ist finde ich das grobe Konzept. Das Problem innerhalb des Schemas verorten und dann mit Kommentar arbeiten. Besonders die Einführung vom M/G lohnt kurz mal zu überfliegen. Ist wie ne Zusammenfassung der StPO Probleme
10.02.2022, 12:43
Hat jemand heiße Tipps bezüglich Rechtsprechung?
10.02.2022, 13:53
(18.10.2021, 12:01)admin schrieb: Im März 2022 schreiben Referendare aus Hessen, NRW und dem GJPA-Bezirk (Berlin, Brandenburg) die Klausuren im 2. Staatsexamen.
Hessen:
07.03.: Z I
08.03.: Z II
10.03.: Z III
11.03.: AW
14.03.: S I
15.03.: S II
17.03.: Ö I
18.03.: Ö II
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
(Hessen)
Hallo Leute,
danke für die Erstellung des Threads. Habe heute meine Ladung bekommen. In Hessen war es bis Januar 2022 einschließlich immer so, dass Zivilrecht "vertauscht" geschrieben wurde, also erst ZI, dann ZIII und am 3. Tag ZII. Das scheint Hessen geändert zu haben. Habe diesbezüglich beim JPA angerufen aber nur die Antwort bekommen "das ist so richtig wie es da steht". An anderen Hessen die hier mitlesen: Das heißt aber natürlich nur, dass sich der Tag der Klausuren geändert hat und nicht etwa der Inhalt?
Also ZI ist nach wie vor Urteil/Beschluss, ZII ist Zwangsvollstreckungsrecht (war bisher immer so) und ZIII ist eine Rechtsanwaltsklausur. Können andere Hessen dies bestätigen? Ich gehe zu 99 % davon aus, dass ich richtig liege, aber ich möchte mich ungern mental auf Zwangsvollstreckungsrecht vorbereiten und aufmal kommt unter "ZII" nun doch eine Anwaltsklausur mit zufälligem Inhalt (ZII ist nach meiner Erfahrung sehr häufig jedenfalls aus Sicht des Gerichtes zu fertigen).
Ich freue mich über Einschätzungen von Mitprüflingen aus Hessen.
Beste Grüße
EDIT: Noch eine Folgefrage zum Thema Kommentar, insbesondere Grüneberg (Ex-Palandt): Laut hessischem JPA ist Stand der Ergänzungslieferungen September 2021. Das heißt im Gesetzestext haben wir das neue Kaufrecht noch nicht drin. Allerdings wird grds. empfohlen, die neueste Auflage der Kommentare zu verwenden. Die neueste Auflage vom Grüneberg (Stand 15.10.21) hat allerdings schon das neue Kaufrecht kommentiert. Wenn nun eine Klausur zum alten Kaufrecht drankommt ist man doch bisschen benachteiligt, oder nicht? Ich habe die Kommentare geliehen, da ich mir einen Kauf nicht leisten konnte und das Unternehmen wo ich die Gesetze/Kommentare gemietet habe schickt mir den neuesten Grüneberg zu. Kumpel hat beim JPA angerufen wegen der Frage und die etwas nettere Dame meinte, dass es auf das Kaufrecht am Ende nicht ankäme. So eine Auskunft ist natürlich mit Vorsicht zu genießen aber hat sich sonst noch ein Hesse hier Gedanken über diese Diskrepanz zwischen Gesetzesstand und Kommentarinhalt gemacht?
10.02.2022, 19:37
(10.02.2022, 13:53)neraniel schrieb:(18.10.2021, 12:01)admin schrieb: Im März 2022 schreiben Referendare aus Hessen, NRW und dem GJPA-Bezirk (Berlin, Brandenburg) die Klausuren im 2. Staatsexamen.
Hessen:
07.03.: Z I
08.03.: Z II
10.03.: Z III
11.03.: AW
14.03.: S I
15.03.: S II
17.03.: Ö I
18.03.: Ö II
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
(Hessen)
Hallo Leute,
danke für die Erstellung des Threads. Habe heute meine Ladung bekommen. In Hessen war es bis Januar 2022 einschließlich immer so, dass Zivilrecht "vertauscht" geschrieben wurde, also erst ZI, dann ZIII und am 3. Tag ZII. Das scheint Hessen geändert zu haben. Habe diesbezüglich beim JPA angerufen aber nur die Antwort bekommen "das ist so richtig wie es da steht". An anderen Hessen die hier mitlesen: Das heißt aber natürlich nur, dass sich der Tag der Klausuren geändert hat und nicht etwa der Inhalt?
Also ZI ist nach wie vor Urteil/Beschluss, ZII ist Zwangsvollstreckungsrecht (war bisher immer so) und ZIII ist eine Rechtsanwaltsklausur. Können andere Hessen dies bestätigen? Ich gehe zu 99 % davon aus, dass ich richtig liege, aber ich möchte mich ungern mental auf Zwangsvollstreckungsrecht vorbereiten und aufmal kommt unter "ZII" nun doch eine Anwaltsklausur mit zufälligem Inhalt (ZII ist nach meiner Erfahrung sehr häufig jedenfalls aus Sicht des Gerichtes zu fertigen).
Ich freue mich über Einschätzungen von Mitprüflingen aus Hessen.
Beste Grüße
EDIT: Noch eine Folgefrage zum Thema Kommentar, insbesondere Grüneberg (Ex-Palandt): Laut hessischem JPA ist Stand der Ergänzungslieferungen September 2021. Das heißt im Gesetzestext haben wir das neue Kaufrecht noch nicht drin. Allerdings wird grds. empfohlen, die neueste Auflage der Kommentare zu verwenden. Die neueste Auflage vom Grüneberg (Stand 15.10.21) hat allerdings schon das neue Kaufrecht kommentiert. Wenn nun eine Klausur zum alten Kaufrecht drankommt ist man doch bisschen benachteiligt, oder nicht? Ich habe die Kommentare geliehen, da ich mir einen Kauf nicht leisten konnte und das Unternehmen wo ich die Gesetze/Kommentare gemietet habe schickt mir den neuesten Grüneberg zu. Kumpel hat beim JPA angerufen wegen der Frage und die etwas nettere Dame meinte, dass es auf das Kaufrecht am Ende nicht ankäme. So eine Auskunft ist natürlich mit Vorsicht zu genießen aber hat sich sonst noch ein Hesse hier Gedanken über diese Diskrepanz zwischen Gesetzesstand und Kommentarinhalt gemacht?
Kann mir nicht vorstellen, dass Gesetze zur Anwendung kommen, die nicht in deinem Habersack (Schönfelder) abgedruckt sind. Der Februarstand des Habersack hat aber schon das neue Kaufrecht drin. Die müssten schon alle relevanten alten Gesetze mit abdrucken. Sowas traue ich denen nicht zu. Insofern kannst du denke ich davon ausgehen, dass entweder tatsächlich kein KaufR kommt oder halt nur die aktuellen Normen.
10.02.2022, 22:01
Also ganz viel Sachenrecht und Erbrecht ?
10.02.2022, 22:59
(10.02.2022, 22:01)Köln schrieb: Also ganz viel Sachenrecht und Erbrecht ?
Also bei uns jetzt im Februar lief 2 mal Mietrecht, einmal Erbrecht mit einem integrierten Verfahren nach dem FamFG bezüglich Scheidung wegen § 2268 BGB (auf die Normen aus dem FamFG wurde aber im Bearbeitervermerk hingewiesen) und eine Klausur weiß ich schon gar nicht mehr.