31.01.2022, 19:19
Hallo, folgender Sachverhalt: in der Klageschrift wurde statt 9% (Geschäftsleute) 5% Verzugszinsen verlangt. Im Schriftverkehr taucht lediglich die Formulierung "marktübliche Verzinsung" auf, ohne den Tippfehler zu bemerken. Erst nach Urteilsschluss ist das Missverständnis aufgefallen. Kann Berichtigung nach ZPO verlangt werden und bis wann müsste dieses Verlangen eingereicht werden? Vielen Dank im Voraus.
31.01.2022, 19:29
Es handelt sich nicht um einen Tippfehler. Aus dem Antrag ist einseitig ersichtlich was der Kläger begehrt
31.01.2022, 22:17
Verstehe ich den Fall richtig, dass 9 % beantragt und zugesprochen waren? 319 ZPO ist nicht anwendbar, wenn das Gericht zu Unrecht einem Antrag gefolgt ist, weil es sich nicht verschrieben hat, sondern eben so entscheiden wollte. Da gilt 318 ZPO und bleibt allenfalls die Berufung.
02.02.2022, 13:44
Vielen Dank für die Antworten.
02.02.2022, 13:46
@Praktiker: 5% beantragt, 5% zugesprochen, Kläger hat sich in der Klage vertippt.
02.02.2022, 19:02