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  5. Klage gegen einzelne Gesamtschuldner
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Klage gegen einzelne Gesamtschuldner
Gast
Unregistered
 
#1
02.02.2022, 03:03
A und B sind Gesamtschulder einer Gesamtschuld über 100€ zu Gunsten des K. Beide sind aber nicht zahlungsbereit. Der K verklagt nun den A allein und nimmt ihn auf die vollen 100€ in Anspruch. Die Gesamtschuldnerschaft erwähnt weder der K in seinen Klageanträgen noch taucht diese im Tenor des Urteils auf.

Nachdem der K das Urteil gegen A erwirkt hat lässt er es bezüglich des A darauf betruhen. Der K betreibt also nicht etwa die Zwangsvollstrekcung gegen den A. Dabei wäre der A ohne weiteres liquide und jetzt sogar zahlungsbereit.

Einige Zeit später erhebt der K plötzlich auch noch gegen den B Klage über die vollen 100€. Die Gesamtschuldnerschaft und/oder den vorherigen Prozess gegen A erwähnt der K in seiner Klageschrift nicht.

Ist das Vorgehen des K zulässig? Kann B dem irgendetwas entgegenhalten? Vielleicht § 242 BGB?

Hätte der A irgendetwas machen sollen? Beiladung des B oder Streitverkündung?
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.904
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#2
02.02.2022, 08:01
Paschastellung :)
Mitunter liest man "neben dem gesondert verurteilten A als Gesamtschuldner", aber zwingend ist das nicht. Jeder Schuldner hat ja die Vollstreckungsabwehrklage, wenn der andere erfüllt.

Klar, Streitverkündung wäre gut gewesen, aber die wird ja oft vergessen.
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