01.02.2022, 14:16
(01.02.2022, 13:45)Gast schrieb:(01.02.2022, 13:37)Gast schrieb:(01.02.2022, 12:42)Gast schrieb:(01.02.2022, 12:24)Gast Gast schrieb:(01.02.2022, 12:19)Gast schrieb: 60k brutto sind etwa 80k Arbeitgeberbrutto/Kosten. Das heißt du müsstest etwa 240k Umsatz pro Jahr erwirtschaften. Wie realistisch das als Anfänger ist, kannst du dir ausmalen. Ich tippe eher auf 45k brutto im Dorf.
60k brutto sind 71k Arbeitgeberbrutto.
Dann halt 200k Umsatz. Das erwirtschaftet der Anfänger trotzdem nicht. Wieso sollte die Kanzlei drauf legen? Die geben ihm 45k und schauen dann wie sich der Umsatz entwickelt.
Das ist doch ohnehin eine Milchmädchenrechnung. Ganz unabhänig von der Kanzleigröße wird es grade im Bereich der anwaltlichen Tätigkeit extrem wenige Berufsanfänger geben, die Kostenneutral arbeiten oder sogar Gewinn erwirtschaften. Außerhalb von GK kann man die Berufsanfänger eben nicht die Billables kloppen lassen.
Das ist eine bewährte Daumenregel und stimmt meistens. Alle denen das nicht passt, können ja mal schauen, wie viel Aufwand ein Neuling ist für die Partner. Bei 120k macht die Kanzlei dick Minus. Alleine das Einlernen kostet zig Stunden für alle Partner.
Die Kosten pro Kopf sind bei uns z.b knapp 80k. Ein Anfänger, der nur 120k Umsatz macht, kostet dick Geld!
Eine kleine und mittelere Kanzlei kann und will es sich halt auch nicht leisten 2-3 Jahre pro Einsteiger draufzulegen. Solche Späße machen nur GKs. Am Ende wechselt der Neueinsteiger nach 2 Jahren doch noch zur Justiz und dann gg.
Das ist doch absoluter Quatsch! In kleinen Kanzleien und überall sonst ist eher der Grundsatz, dass Neulinge ins kalte Wasser geschmissen werden. Learning by doing. Bei ner 2-5 Mann Kanzlei setzt sich gerade kein Anwalt hin und erklärt dir von A-Z wies läuft.
Da läufts eher wie mit Referendaren ab. Schriftsätze anfertigen und gegen lesen. Der "Vorteil" von den kleinen Kanzleien ist doch, dass die noch am nächsten dran sind an der Arbeitsweise aus dem Ref.
Und welche GK machen denn groß Einarbeitung? Bissl Schulung hier, Schulung da. Aber da sitzt doch kein RA da und macht das mit einem.
Also dieses Einarbeiten wie das hier dargestellt wird, macht doch keiner.
Der einzige Posten kann der fehlende Umsatz sein, der das AG-Brutto nicht deckt. Aber damit hat der Partner nur indirekt was zu tun, wenn er zu wenig Arbeit für den AN hat. Wenn genug Arbeit da ist und der AN keinen Umsatz macht, dann liegts an der Arbeitsgeschwindigkeit. Das ist dann aber Thema des AN.
01.02.2022, 14:20
(01.02.2022, 13:59)DonJuansohn schrieb: Viele Leute hier glauben, der Kaffee in der Kaffeemaschine sei eh schon da und der Kleiderbügel im Wartezimmer habe da schon immer gehangen und könne deshalb keine Kosten verursachen.
Wenn du die "Daumenregel" aber strikt nach unten für Einsteiger anwendest, dann musst du sie auch strikt nach oben für die Berufserfahrenen anwenden. Und wer bei einer MC-GK im dritten Jahr 800k Umsatz macht, bekommt trotzdem keine 270k Gehalt.

01.02.2022, 14:22
Die Kanzlei muss euch doch nicht einstellen. Sie können weitermachen wie bisher und alles ist gut. Sie können es auch aussitzen, bis sie einen finden, der es für 45-50k macht.
Ihr verlangt echt, dass man euch einlernt, euch Fälle gibt, euch als RA aufbaut, das wirtschaftliche Risiko für euch übernimmt und dann noch 2-3 Jahre lang insgesamt 30-100k verbrennt für euch? Das Ganze in der Hoffnung, dass ihr nicht wechselt und vllt irgendwann ein guter Anwalt werdet.
Die Realität sieht halt anders aus. Viele kleine und mittlere Kanzleien machen das nicht mit.
in der GK gelten eigene Regeln. Nicht alle Kanzleien haben Mandanten, die ohne jeglichen Kostendeckel oder Kontrolle jede Rechnung zahlen.
Ihr verlangt echt, dass man euch einlernt, euch Fälle gibt, euch als RA aufbaut, das wirtschaftliche Risiko für euch übernimmt und dann noch 2-3 Jahre lang insgesamt 30-100k verbrennt für euch? Das Ganze in der Hoffnung, dass ihr nicht wechselt und vllt irgendwann ein guter Anwalt werdet.
Die Realität sieht halt anders aus. Viele kleine und mittlere Kanzleien machen das nicht mit.
(01.02.2022, 14:20)Gast Gast schrieb:(01.02.2022, 13:59)DonJuansohn schrieb: Viele Leute hier glauben, der Kaffee in der Kaffeemaschine sei eh schon da und der Kleiderbügel im Wartezimmer habe da schon immer gehangen und könne deshalb keine Kosten verursachen.
Wenn du die "Daumenregel" aber strikt nach unten für Einsteiger anwendest, dann musst du sie auch strikt nach oben für die Berufserfahrenen anwenden. Und wer bei einer MC-GK im dritten Jahr 800k Umsatz macht, bekommt trotzdem keine 270k Gehalt.Die Drittel-Daumenregel ist in der Praxis von 50/50 bis 1/4 dehnbar.
in der GK gelten eigene Regeln. Nicht alle Kanzleien haben Mandanten, die ohne jeglichen Kostendeckel oder Kontrolle jede Rechnung zahlen.
01.02.2022, 14:36
(01.02.2022, 14:22)guga schrieb: Die Kanzlei muss euch doch nicht einstellen. Sie können weitermachen wie bisher und alles ist gut. Sie können es auch aussitzen, bis sie einen finden, der es für 45-50k macht.
Ja und man selbst muss sich nicht unter Wert verkaufen. Genau darum ging es hier doch ausschließlich... wenn es die Kanzlei darauf anlegt, einen Einsteiger unter dem Label "Hauptsache billig" zu bekommen, kann sich das hinterher rächen. Wie gesagt, wir bei uns sind bereit am Anfang sogar etwas draufzulegen, wenn wir dafür einen guten Mitarbeiter bekommen, da sich das langfristig auszahlt.
01.02.2022, 14:54
Das sind im Ergebnis zwei unterschiedliche Unternehmensansätze.
1. "Billige" Arbeitskraft, bei der man von Beginn an damit rechnen kann, dass der AN wenig oder gar nichts kostet, da genug Umsatz generiert wird. Risiko, dass AN dann geht, wenn er richtig Gewinn abwerfen würde (2-3 Jahre)
2. "Teure" Arbeitskraft, bei der die erste Zeit wohl ein Zuschussgeschäft ist. Dann aber eine höhere Wahrscheinlichkeit besteht, dass nicht nach 2-3 Jahren gegangen wird.
(Ausnehmen würde ich hier die GK, da einfach nicht mit FWW und MK zu vergleichen)
Ich war aufgrund meiner Noten zu Beginn in Nr. 1 drin. Die Noten waren nicht gut und ich hab was für 50k im teuren München bekommen. Im ersten Jahr keine Gehaltserhöhung bekommen, obwohl Umsatz dies gerechtfertigt hätte. Kanzlei hat aber durchgehend auf "billige" Berufseinsteiger und Learning by doing gesetzt. Da wird mit einem Abschied nach 2 max. 3 Jahren gerechnet oder die AN bleiben zu billigen Konditionen.
Ab da dann nur noch auf die richtige Möglichkeit gewartet zum Absprung. Dann aufgrund meiner Spezialisierung nach 1,5 Jahren in eine GK (Tier 3/4) gekommen. Hier 95k. Zuviel Arbeit für mich, die nicht spannend war.
Jetzt Unternehmen zu 90k/40h.
Zu 2. kann ich es aus der Sicht meiner Lebensgefährtin sagen: seit 1,5 Jahr Boutique-M&A Kanzlei zu 100k und von Beginn an volle Auslastung mit genug Umsatz. Hier offene Absicht, dass AN länger bleiben soll. Wo die Reise dann hingeht, steht offen.
1. "Billige" Arbeitskraft, bei der man von Beginn an damit rechnen kann, dass der AN wenig oder gar nichts kostet, da genug Umsatz generiert wird. Risiko, dass AN dann geht, wenn er richtig Gewinn abwerfen würde (2-3 Jahre)
2. "Teure" Arbeitskraft, bei der die erste Zeit wohl ein Zuschussgeschäft ist. Dann aber eine höhere Wahrscheinlichkeit besteht, dass nicht nach 2-3 Jahren gegangen wird.
(Ausnehmen würde ich hier die GK, da einfach nicht mit FWW und MK zu vergleichen)
Ich war aufgrund meiner Noten zu Beginn in Nr. 1 drin. Die Noten waren nicht gut und ich hab was für 50k im teuren München bekommen. Im ersten Jahr keine Gehaltserhöhung bekommen, obwohl Umsatz dies gerechtfertigt hätte. Kanzlei hat aber durchgehend auf "billige" Berufseinsteiger und Learning by doing gesetzt. Da wird mit einem Abschied nach 2 max. 3 Jahren gerechnet oder die AN bleiben zu billigen Konditionen.
Ab da dann nur noch auf die richtige Möglichkeit gewartet zum Absprung. Dann aufgrund meiner Spezialisierung nach 1,5 Jahren in eine GK (Tier 3/4) gekommen. Hier 95k. Zuviel Arbeit für mich, die nicht spannend war.
Jetzt Unternehmen zu 90k/40h.
Zu 2. kann ich es aus der Sicht meiner Lebensgefährtin sagen: seit 1,5 Jahr Boutique-M&A Kanzlei zu 100k und von Beginn an volle Auslastung mit genug Umsatz. Hier offene Absicht, dass AN länger bleiben soll. Wo die Reise dann hingeht, steht offen.
01.02.2022, 14:59
ja, aber auch Nr.2 zahlt keine 70-90k auf dem platten Land. Das kriegst du in München oder Frankfurt.
Die guten Mks in weniger lukrativen Gegenden zahlen dann 55k. Hier werden ja regelmäßig 70k erwartet. Das ist unrealistisch.
Die guten Mks in weniger lukrativen Gegenden zahlen dann 55k. Hier werden ja regelmäßig 70k erwartet. Das ist unrealistisch.
01.02.2022, 15:01
(01.02.2022, 14:59)guga schrieb: ja, aber auch Nr.2 zahlt keine 70-90k auf dem platten Land. Das kriegst du in München oder Frankfurt.
Die guten Mks in weniger lukrativen Gegenden zahlen dann 55k. Hier werden ja regelmäßig 70k erwartet. Das ist unrealistisch.
Aber dann ist doch über die Definition einer MK zu reden... Nur weil da 10 Anwälte arbeiten, ist es keine MK.
01.02.2022, 15:12
(01.02.2022, 14:59)guga schrieb: ja, aber auch Nr.2 zahlt keine 70-90k auf dem platten Land. Das kriegst du in München oder Frankfurt.
Die guten Mks in weniger lukrativen Gegenden zahlen dann 55k. Hier werden ja regelmäßig 70k erwartet. Das ist unrealistisch.
Niemand (!) sagt hier, dass man bei einer normalen Kanzlei auf dem platten Land 90k Einstiegsgehalt fordern soll...
01.02.2022, 15:12
(01.02.2022, 14:16)Gast schrieb:(01.02.2022, 13:45)Gast schrieb:(01.02.2022, 13:37)Gast schrieb:(01.02.2022, 12:42)Gast schrieb:(01.02.2022, 12:24)Gast Gast schrieb: 60k brutto sind 71k Arbeitgeberbrutto.
Dann halt 200k Umsatz. Das erwirtschaftet der Anfänger trotzdem nicht. Wieso sollte die Kanzlei drauf legen? Die geben ihm 45k und schauen dann wie sich der Umsatz entwickelt.
Das ist doch ohnehin eine Milchmädchenrechnung. Ganz unabhänig von der Kanzleigröße wird es grade im Bereich der anwaltlichen Tätigkeit extrem wenige Berufsanfänger geben, die Kostenneutral arbeiten oder sogar Gewinn erwirtschaften. Außerhalb von GK kann man die Berufsanfänger eben nicht die Billables kloppen lassen.
Das ist eine bewährte Daumenregel und stimmt meistens. Alle denen das nicht passt, können ja mal schauen, wie viel Aufwand ein Neuling ist für die Partner. Bei 120k macht die Kanzlei dick Minus. Alleine das Einlernen kostet zig Stunden für alle Partner.
Die Kosten pro Kopf sind bei uns z.b knapp 80k. Ein Anfänger, der nur 120k Umsatz macht, kostet dick Geld!
Eine kleine und mittelere Kanzlei kann und will es sich halt auch nicht leisten 2-3 Jahre pro Einsteiger draufzulegen. Solche Späße machen nur GKs. Am Ende wechselt der Neueinsteiger nach 2 Jahren doch noch zur Justiz und dann gg.
Das ist doch absoluter Quatsch! In kleinen Kanzleien und überall sonst ist eher der Grundsatz, dass Neulinge ins kalte Wasser geschmissen werden. Learning by doing. Bei ner 2-5 Mann Kanzlei setzt sich gerade kein Anwalt hin und erklärt dir von A-Z wies läuft.
Da läufts eher wie mit Referendaren ab. Schriftsätze anfertigen und gegen lesen. Der "Vorteil" von den kleinen Kanzleien ist doch, dass die noch am nächsten dran sind an der Arbeitsweise aus dem Ref.
Und welche GK machen denn groß Einarbeitung? Bissl Schulung hier, Schulung da. Aber da sitzt doch kein RA da und macht das mit einem.
Also dieses Einarbeiten wie das hier dargestellt wird, macht doch keiner.
Der einzige Posten kann der fehlende Umsatz sein, der das AG-Brutto nicht deckt. Aber damit hat der Partner nur indirekt was zu tun, wenn er zu wenig Arbeit für den AN hat. Wenn genug Arbeit da ist und der AN keinen Umsatz macht, dann liegts an der Arbeitsgeschwindigkeit. Das ist dann aber Thema des AN.
So ist es. Selbst drüberlesen wird in vielen Kanzleien nicht oder nur sehr eingeschränkt stattfinden.
Selbst wenn der eigene Umsatz nicht ausreicht, kann es im Ergebnis noch lohnenswert für die Kanzlei sein, da der Neuling dann eben die ganzen Kleinfälle wegschafft, die gemacht werden müssen, aber nichts einbringen.
Und wenn eine Kanzlei beim doppelten Umsatz vom Bruttogehalt "dick Minus" macht, stimmt wohl die Kostenquote nicht.
01.02.2022, 15:21
Kanzlei ausnutzen und dann schnell verlassen!
- 50 k Einstieg - Dorfkanzlei
- währenddessen regelmäßig heimlich woanders bewerben
- Praxiswissen aneignen
- ca. 1-2 Jahre später wechseln
- Gehalt ab 65 k in neuer Kanzlei
So haben das einige aus meinem Bekanntenkreis gemacht. Alle sind happy. So mache ich das jetzt auch.
- 50 k Einstieg - Dorfkanzlei
- währenddessen regelmäßig heimlich woanders bewerben
- Praxiswissen aneignen
- ca. 1-2 Jahre später wechseln
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So haben das einige aus meinem Bekanntenkreis gemacht. Alle sind happy. So mache ich das jetzt auch.