• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Obiter dictum - Sonstiges
  5. Aus der Praxis - Kostenfolge für Mandant
« 1 2
Antworten

 
Aus der Praxis - Kostenfolge für Mandant
omnimodo
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.057
Themen: 7
Registriert seit: Apr 2021
#11
15.01.2022, 22:55
(15.01.2022, 22:37)Grottentroll schrieb:  
(15.01.2022, 09:44)omnimodo schrieb:  Wobei bei näherem Überlegen die Zahlungsklage ja kein adäquates Mittel zur Rechtsverfolgung ist. Also wenn man einen Schadensersatz dem Grunde nach annehmen wollen würde, wären die hiesigen Prozesskosten wohl eher kein ersatzfähiger Schaden (wohl einfach mal Klage auf gut Glück erhoben?).

Warum nicht? Wenn ich Anhaltspunkte für einen vertraglichen oder deliktischen Schadensersatzanspruch habe, muss ich doch nicht erstmal Auskunftsklage darüber erheben, ob vielleicht doch keine Pflichtverletzung vorlag?

Auskunftsklagen sind für die Situation gedacht, dass der Anspruchsteller den Anspruch kennt, ihn aber der Höhe nach nicht beziffern kann. Nicht dafür, Tatbestandsvoraussetzungen oder Rechtfertigungsgründe vor Anspruchstellung zu erforschen.

Hmmm doch, genau dafür ist Anspruch auch da, wenn man denn einen hat.
Suchen
Zitieren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.901
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#12
15.01.2022, 23:41
Wie oft haben wir eben zu wenig Sachverhaltsinformationen, um beurteilen zu können, ob durch die Verweigerung der Auskunft der Zahlungsanspruch dermaßen auf der Hand lag, um ohne Mitverschulden die sofortige Zahlungsklage gerechtfertigt erscheinen zu lassen. Im Normalfall wird das aber jedenfalls nicht so sein.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 2
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus