14.04.2015, 16:15
14.04.2015, 16:19
Ist die Annahme zweier kaufmännischer Bestätigungsschreiben, die später durch die Mails konkretisiert wurden, völlig abwegig. So einen Mist hab ich nämlich geschrieben.

14.04.2015, 16:25
Naja die Form nach 518 wäre ja durch die Zahlung der Spenden gewahrt. Im Rahmen des Vertrages habe ich dann gesagt jeweils 50 cent pro verkauften Päckchen zu spenden sind. Das ist ja quasi ein VzD, da der Verein als Dritter begünstigt wird. Die Form wäre dann egal. Aber kein Plan ob das alles so gewollt war. Bei und hat irgendwie auch jeder was anderes bzw. fast alle saßen die ersten 2 Stunden erstmal mitm leeren Kopf da.
14.04.2015, 16:28
Zu den Bestätigungsschreiben: Das mit 2 Verträgen etc. ging mir auch durch den Kopf nur ich hatte dann keinen Plan wie ich das ganze gestalten sollte. Da die beiden Verträge ja quasi in einer Beziehung stehen fand ich es sinnvoll, diese als einheitlichen gemischten Vertrag zu behandeln und somit nur einen Vertrag zu entwerfen.
Wahrscheinlich wolle das JPA dies auch bei der ersten frage (Soll das ganze speziell vertraglich geregelt werden) hören (also: Ist Vertrag schon geschlossen, etc.), da sind aber denke ich die wenigsten drauf gekommen.
Wahrscheinlich wolle das JPA dies auch bei der ersten frage (Soll das ganze speziell vertraglich geregelt werden) hören (also: Ist Vertrag schon geschlossen, etc.), da sind aber denke ich die wenigsten drauf gekommen.
14.04.2015, 16:31
@ Ju
Hälst du persönlich das mit den beiden Verträgen und den Bestätigungsschreiben also nicht für so abwegig? Hab einen Vertrag wegen den Pralinen und einen wegen der Pressesachen angenommen.
Hälst du persönlich das mit den beiden Verträgen und den Bestätigungsschreiben also nicht für so abwegig? Hab einen Vertrag wegen den Pralinen und einen wegen der Pressesachen angenommen.
14.04.2015, 16:34
Bei uns kam jemand auf den Gedanken, dass der Vertragsschluss schon bisher daran gescheitert ist, dass auf Seiten des Verlages bislang immer nur der online Redakteur aufgetreten ist. Da es sich beim Verlag aber um eine KG handelt, sind ja grds nur due Geschäftsführer vertretungsberechtigt. Kein schlechter Gedanke wie ich finde.
In Rheinland Pfalz hatte man immerhin noch den rettungsanker mietrecht der seinerseits aber so viel Zeit verschlungen hat, dass eine sachgerechte bearbeitung des pr-vertrages gar nicht möglich war, schon gar nicht inkl. vollständigem Entwurf. Wie kann man die Leute zeitlich nur so überfordern? Oder ist hier irgendjemand vollumfänglich fertig geworden?
In Rheinland Pfalz hatte man immerhin noch den rettungsanker mietrecht der seinerseits aber so viel Zeit verschlungen hat, dass eine sachgerechte bearbeitung des pr-vertrages gar nicht möglich war, schon gar nicht inkl. vollständigem Entwurf. Wie kann man die Leute zeitlich nur so überfordern? Oder ist hier irgendjemand vollumfänglich fertig geworden?
14.04.2015, 16:39
In NRW hatte der Redakteur Prokura, die im hreg eingetragen war.
Habe da mit den ganzen Schreiben mit Angebot und Annahme hin und her gelabert, kfm Bestätigungsschreiben im wesentlichen abgelehnt, dann aber nicht mehr groß problematisiert, was da jetzt für ein Vertrag entstanden ist. Riesen Spaß.
Habe da mit den ganzen Schreiben mit Angebot und Annahme hin und her gelabert, kfm Bestätigungsschreiben im wesentlichen abgelehnt, dann aber nicht mehr groß problematisiert, was da jetzt für ein Vertrag entstanden ist. Riesen Spaß.
14.04.2015, 16:40
Das mit dem Chefredakteur hab ich so gelöst, dass ich in die Präambel ne vertretungsvollmacht rein-unterstellt/-geschrieben hab. Ansonsten bin ich zwar komplett fertig geworden, aber fragt nicht, wie.... War alles viel zu viel, zu schwer und zu viele praktische Teile....manmanman
14.04.2015, 16:41
Das mit dem online Redakteur und dem deshalb nicht zustande gekommenen Vertrag finde ich Klasse, darauf bin ich garnicht gekommen. Das lässt sich auf jedenfall hören und dann istist der weg zu den anderen fragen ja offen. Ich hoffe mal, dass diesbezüglich keine großen Punktabzüge erfolgen.
An sich sind es ja auch 2 Verträge (einzeln betrachtet). fraglich ist dann halt nur, ob man diese (auch wegen der Kooperation) wie oben schon geschrieben würde nicht zu einem zusammenfasst und so eine übersichtlichere Regelung hat.
Aber ich denke mal wenn man im Rahmen von 2 einzelnen Verträgen alle wesentliche Punkte angesprochen hat dann sollte das schon passen.
An sich sind es ja auch 2 Verträge (einzeln betrachtet). fraglich ist dann halt nur, ob man diese (auch wegen der Kooperation) wie oben schon geschrieben würde nicht zu einem zusammenfasst und so eine übersichtlichere Regelung hat.
Aber ich denke mal wenn man im Rahmen von 2 einzelnen Verträgen alle wesentliche Punkte angesprochen hat dann sollte das schon passen.
14.04.2015, 16:46
Also habe in der NRW-Klausur einen Vertragsschluss bejaht. Habt ihr was zur Schriftform geschrieben? Habe geschrieben, dass sie eigentlich Schriftform vereinbart hatten (Aussagen der Geschäftsführerin des Verlages), aber dann konkludent abbedungen wurden. ???
Habt ihr auch den Einbezug des Stillschweigens im Vertrag abgelehnt. Habe geschrieben, dass dies nicht Bestandteil des Vertrages geworden ist und gesetzlich eine solche Pflicht nicht bestehen würde. Und der Mandantin empfohlen eine solche Vereinbarung vielleicht doch noch im nachhinein zu vereinbaren, aber einen Anspruch hierauf hätte sie nicht. Ist das quatsch?:dodgy::dodgy:
Habt ihr auch den Einbezug des Stillschweigens im Vertrag abgelehnt. Habe geschrieben, dass dies nicht Bestandteil des Vertrages geworden ist und gesetzlich eine solche Pflicht nicht bestehen würde. Und der Mandantin empfohlen eine solche Vereinbarung vielleicht doch noch im nachhinein zu vereinbaren, aber einen Anspruch hierauf hätte sie nicht. Ist das quatsch?:dodgy::dodgy: