• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Obiter dictum - Sonstiges
  5. Wechsel des Rechtsgebietes
Antworten

 
Wechsel des Rechtsgebietes
Gast
Unregistered
 
#1
13.01.2022, 20:53
Ich bin Berufseinsteiger und würde gerne eure Erfahrungen/Meinungen zum Thema hören.
Wie einfach ist es, das Rechtsgebiet wenn man sagen wir 3 Jahre nur einen bestimmten Bereich gemacht hat, zu wechseln? Dass ggf Gehaltseinbußen möglich sind und man dann eher Richtung Berufseinsteiger gedrückt wird mit dem Gehalt kann ich mir vorstellen. Aber wie ist die Bereitschaft einzuschätzen so jemanden überhaupt einzustellen?
Habe etwas Angst, dass ich mich vorschnell auf etwas festlege und da dann nie wieder rauskomme (es ist nicht Strafrecht; Examen in Summe 15,4 ohne Prädikat, falls von Relevanz)

LG
Zitieren
Referendarella
Member
***
Beiträge: 51
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2021
#2
13.01.2022, 22:26
(13.01.2022, 20:53)Gast schrieb:  Ich bin Berufseinsteiger und würde gerne eure Erfahrungen/Meinungen zum Thema hören.
Wie einfach ist es, das Rechtsgebiet wenn man sagen wir 3 Jahre nur einen bestimmten Bereich gemacht hat, zu wechseln? Dass ggf Gehaltseinbußen möglich sind und man dann eher Richtung Berufseinsteiger gedrückt wird mit dem Gehalt kann ich mir vorstellen. Aber wie ist die Bereitschaft einzuschätzen so jemanden überhaupt einzustellen?
Habe etwas Angst, dass ich mich vorschnell auf etwas festlege und da dann nie wieder rauskomme (es ist nicht Strafrecht; Examen in Summe 15,4 ohne Prädikat, falls von Relevanz)

LG


Ich bin zwar noch Referendarin, habe aber erst kürzlich mit dem Partner, für den ich arbeite, über genau das Thema unterhalten, da ich mir auch mit der Spezialisierung nicht sicher war: Es kommt natürlich wie immer sehr auf den Einzelfall an, aber er meinte, dass man sich doch besser über seinen Schwerpunkt schnell klar werden sollte, vor allem je mehr man sich stärker spezialisiert. Man kann zwar ohne Probleme in "ähnliche" Rechtsgebiete wechseln, aber wenn er (IP-Bereich) eine Bewerbung von einem Anwalt bekommt, der gerade 5 Jahre Arbeitsrecht gemacht hat, wandert die direkt in den Papierkorb.

Das scheint ja auch ein Grund zu sein, warum "Diesel-Anwalt" nicht allzu beliebt ist. Skeptical
Suchen
Zitieren
allround
Member
***
Beiträge: 159
Themen: 11
Registriert seit: Oct 2018
#3
13.01.2022, 23:03
Das ist kein riesen Problem.
Kenne sehr viele Leute, die in einem Rechtsgebiet angefangen haben und dann nach 1 - 2 Jahren gewechselt haben.
Bei dem Wechsel zwischen FAchgebieten kann man sicher keine Gehaltssteigerung heraushandeln, weil man quasi neu anfängt, aber man kennt zumindest schon mal die Arbeitstechnik eines Anwalts und weiß wie es läuft. Denke, dass man da schon immer was finden kann :-)
Suchen
Zitieren
HerrKules
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.534
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#4
13.01.2022, 23:15
Wird auch aufs Gebiet ankommen. Gesellschaftsrecht wird man z.B. in fast allen Dezernaten nutzen können. Wer im Arbeitsrecht prozessiert hat, wird das in der ordentlichen auch können.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus