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  5. Referendarszeit (Bayern) - Sinn des Aufschubs der Nachversicherung
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Referendarszeit (Bayern) - Sinn des Aufschubs der Nachversicherung
BayRef19
Unregistered
 
#1
29.12.2021, 19:51
Hallo zusammen!

zuerst einmal zu meiner Situation: Ich möchte mein Berufsleben in der Anwaltschaft beginnen, schließe es aber nicht aus, in den nächsten drei Jahren auch in ein Beamtenverhältnis zu wechseln. Nun stellt sich in Bayern für die (rentenversicherungsfreie) Referendarszeit die Frage, ob ich eine Nachversicherung (bei der DRV oder bei der Versorgungskammer) erkläre oder einen Aufschub dieser für den Fall beantrage, dass ich innerhalb von zwei Jahren SICHER in das Beamtenverhältnis wechsele. Da letzteres für mich ausscheidet (nicht innerhalb von zwei Jahren, außerdem Wechsel noch ungewiss), würde ich mich für die sofortige Nachversicherung entscheiden und (da ich bereits vor der Referendarszeit Beitragsjahre angesammelt habe und ich mit Ref-Zeit die Mindestversicherungszeit von 60 Monaten voll bekomme) hier die DRV wählen.

Nun meine Frage: Was für einen Vor- oder Nachteil bringt mir oder dem Staat die sofortige Nachversicherung, wenn ich doch innerhalb von zwei Jahren in den Staatsdienst wechsele? Für die 40-Jahre Dienstzeit für den vollen Pensionsanspruch spielt dies ja keine Rolle, da hier ja die Ref-Zeit voll angerechnet (Art. 14 IV Nr. 4 BayBeamtVG) wird und dies ja eigentlich keine Frage der Nachversicherung ist, oder?

Vielen Dank für eure Hilfe!
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BavarianLawyer
Senior Member
****
Beiträge: 268
Themen: 4
Registriert seit: May 2021
#2
29.12.2021, 20:55
(29.12.2021, 19:51)BayRef19 schrieb:  Hallo zusammen!

zuerst einmal zu meiner Situation: Ich möchte mein Berufsleben in der Anwaltschaft beginnen, schließe es aber nicht aus, in den nächsten drei Jahren auch in ein Beamtenverhältnis zu wechseln. Nun stellt sich in Bayern für die (rentenversicherungsfreie) Referendarszeit die Frage, ob ich eine Nachversicherung (bei der DRV oder bei der Versorgungskammer) erkläre oder einen Aufschub dieser für den Fall beantrage, dass ich innerhalb von zwei Jahren SICHER in das Beamtenverhältnis wechsele. Da letzteres für mich ausscheidet (nicht innerhalb von zwei Jahren, außerdem Wechsel noch ungewiss), würde ich mich für die sofortige Nachversicherung entscheiden und (da ich bereits vor der Referendarszeit Beitragsjahre angesammelt habe und ich mit Ref-Zeit die Mindestversicherungszeit von 60 Monaten voll bekomme) hier die DRV wählen.

Nun meine Frage: Was für einen Vor- oder Nachteil bringt mir oder dem Staat die sofortige Nachversicherung, wenn ich doch innerhalb von zwei Jahren in den Staatsdienst wechsele? Für die 40-Jahre Dienstzeit für den vollen Pensionsanspruch spielt dies ja keine Rolle, da hier ja die Ref-Zeit voll angerechnet (Art. 14 IV Nr. 4 BayBeamtVG) wird und dies ja eigentlich keine Frage der Nachversicherung ist, oder?

Vielen Dank für eure Hilfe!


Weißt du zufällig welchen Vorteil die 60 Monate gesetzliche Rentenversicherung hat? Ich wusste das Mal aber finde es partout nicht mehr.

Habe die auch bald voll und meine da wäre doch irgendwie ein Vorteil mit der Krankenversicherung als Rentner gewesen oder?  Fragezeichen
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BayRef19
Unregistered
 
#3
29.12.2021, 21:21
(29.12.2021, 20:55)La BavarianLawyer schrieb:  
(29.12.2021, 19:51)BayRef19 schrieb:  Hallo zusammen!

zuerst einmal zu meiner Situation: Ich möchte mein Berufsleben in der Anwaltschaft beginnen, schließe es aber nicht aus, in den nächsten drei Jahren auch in ein Beamtenverhältnis zu wechseln. Nun stellt sich in Bayern für die (rentenversicherungsfreie) Referendarszeit die Frage, ob ich eine Nachversicherung (bei der DRV oder bei der Versorgungskammer) erkläre oder einen Aufschub dieser für den Fall beantrage, dass ich innerhalb von zwei Jahren SICHER in das Beamtenverhältnis wechsele. Da letzteres für mich ausscheidet (nicht innerhalb von zwei Jahren, außerdem Wechsel noch ungewiss), würde ich mich für die sofortige Nachversicherung entscheiden und (da ich bereits vor der Referendarszeit Beitragsjahre angesammelt habe und ich mit Ref-Zeit die Mindestversicherungszeit von 60 Monaten voll bekomme) hier die DRV wählen.

Nun meine Frage: Was für einen Vor- oder Nachteil bringt mir oder dem Staat die sofortige Nachversicherung, wenn ich doch innerhalb von zwei Jahren in den Staatsdienst wechsele? Für die 40-Jahre Dienstzeit für den vollen Pensionsanspruch spielt dies ja keine Rolle, da hier ja die Ref-Zeit voll angerechnet (Art. 14 IV Nr. 4 BayBeamtVG) wird und dies ja eigentlich keine Frage der Nachversicherung ist, oder?

Vielen Dank für eure Hilfe!


Weißt du zufällig welchen Vorteil die 60 Monate gesetzliche Rentenversicherung hat? Ich wusste das Mal aber finde es partout nicht mehr.

Habe die auch bald voll und meine da wäre doch irgendwie ein Vorteil mit der Krankenversicherung als Rentner gewesen oder?  Fragezeichen

Vorteil insoweit, als dass man halt im Rentenalter einen (geringen) Betrag von der DRV erhält, was im Falle einer Nachversicherung in der Versorgungskammer für diejenigen, die schon Beitragsjahre gesammelt haben, günstiger ist. Entscheidet man sich für einer Nachversicherung in der Versorgungskammer, „verfallen“ die Beiträge in der DRV und man bekommt die unnütz geleisteten Beiträge ausbezahlt, was aber hochgerechnet auf Lebenserwartung dann ja aber schlechter ist. 

Bei der Krankenversicherung wäre mir nicht bekannt, inwieweit die Rentenversicherung hier eine Rolle spielt.
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DonJuansohn
Senior Member
****
Beiträge: 324
Themen: 6
Registriert seit: Oct 2021
#4
29.12.2021, 22:30
Meines Wissens hat die gesetzliche Rente neben der aus dem Versorgungswerk nur dann einen Vorteil, wenn man auch gesetzlich krankenversichert (Krankenversicherung der Rentner) ist. 

Der Vorteil liegt darin, dass in der Krankenversicherung der Renter die Bemessungsgrundlage für den GKV-Beitrag enger gezogen ist (nur die Renteneinkünfte) als in der normalen GKV (Renten- und sonstige Einkünfte wie Kapitalerträge oder Einkünfte aus Vermietung).
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Gast
Unregistered
 
#5
29.12.2021, 22:49
(29.12.2021, 21:21)BayRef19 schrieb:  
(29.12.2021, 20:55)La BavarianLawyer schrieb:  
(29.12.2021, 19:51)BayRef19 schrieb:  Hallo zusammen!

zuerst einmal zu meiner Situation: Ich möchte mein Berufsleben in der Anwaltschaft beginnen, schließe es aber nicht aus, in den nächsten drei Jahren auch in ein Beamtenverhältnis zu wechseln. Nun stellt sich in Bayern für die (rentenversicherungsfreie) Referendarszeit die Frage, ob ich eine Nachversicherung (bei der DRV oder bei der Versorgungskammer) erkläre oder einen Aufschub dieser für den Fall beantrage, dass ich innerhalb von zwei Jahren SICHER in das Beamtenverhältnis wechsele. Da letzteres für mich ausscheidet (nicht innerhalb von zwei Jahren, außerdem Wechsel noch ungewiss), würde ich mich für die sofortige Nachversicherung entscheiden und (da ich bereits vor der Referendarszeit Beitragsjahre angesammelt habe und ich mit Ref-Zeit die Mindestversicherungszeit von 60 Monaten voll bekomme) hier die DRV wählen.

Nun meine Frage: Was für einen Vor- oder Nachteil bringt mir oder dem Staat die sofortige Nachversicherung, wenn ich doch innerhalb von zwei Jahren in den Staatsdienst wechsele? Für die 40-Jahre Dienstzeit für den vollen Pensionsanspruch spielt dies ja keine Rolle, da hier ja die Ref-Zeit voll angerechnet (Art. 14 IV Nr. 4 BayBeamtVG) wird und dies ja eigentlich keine Frage der Nachversicherung ist, oder?

Vielen Dank für eure Hilfe!


Weißt du zufällig welchen Vorteil die 60 Monate gesetzliche Rentenversicherung hat? Ich wusste das Mal aber finde es partout nicht mehr.

Habe die auch bald voll und meine da wäre doch irgendwie ein Vorteil mit der Krankenversicherung als Rentner gewesen oder?  Fragezeichen

Vorteil insoweit, als dass man halt im Rentenalter einen (geringen) Betrag von der DRV erhält, was im Falle einer Nachversicherung in der Versorgungskammer für diejenigen, die schon Beitragsjahre gesammelt haben, günstiger ist. Entscheidet man sich für einer Nachversicherung in der Versorgungskammer, „verfallen“ die Beiträge in der DRV und man bekommt die unnütz geleisteten Beiträge ausbezahlt, was aber hochgerechnet auf Lebenserwartung dann ja aber schlechter ist. 

Bei der Krankenversicherung wäre mir nicht bekannt, inwieweit die Rentenversicherung hier eine Rolle spielt.

Wie hoch ist die Auszahlung und wann erfolgt die Auszahlung?
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.962
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#6
30.12.2021, 16:50
(29.12.2021, 22:49)Gast schrieb:  
(29.12.2021, 21:21)BayRef19 schrieb:  
(29.12.2021, 20:55)La BavarianLawyer schrieb:  
(29.12.2021, 19:51)BayRef19 schrieb:  Hallo zusammen!

zuerst einmal zu meiner Situation: Ich möchte mein Berufsleben in der Anwaltschaft beginnen, schließe es aber nicht aus, in den nächsten drei Jahren auch in ein Beamtenverhältnis zu wechseln. Nun stellt sich in Bayern für die (rentenversicherungsfreie) Referendarszeit die Frage, ob ich eine Nachversicherung (bei der DRV oder bei der Versorgungskammer) erkläre oder einen Aufschub dieser für den Fall beantrage, dass ich innerhalb von zwei Jahren SICHER in das Beamtenverhältnis wechsele. Da letzteres für mich ausscheidet (nicht innerhalb von zwei Jahren, außerdem Wechsel noch ungewiss), würde ich mich für die sofortige Nachversicherung entscheiden und (da ich bereits vor der Referendarszeit Beitragsjahre angesammelt habe und ich mit Ref-Zeit die Mindestversicherungszeit von 60 Monaten voll bekomme) hier die DRV wählen.

Nun meine Frage: Was für einen Vor- oder Nachteil bringt mir oder dem Staat die sofortige Nachversicherung, wenn ich doch innerhalb von zwei Jahren in den Staatsdienst wechsele? Für die 40-Jahre Dienstzeit für den vollen Pensionsanspruch spielt dies ja keine Rolle, da hier ja die Ref-Zeit voll angerechnet (Art. 14 IV Nr. 4 BayBeamtVG) wird und dies ja eigentlich keine Frage der Nachversicherung ist, oder?

Vielen Dank für eure Hilfe!


Weißt du zufällig welchen Vorteil die 60 Monate gesetzliche Rentenversicherung hat? Ich wusste das Mal aber finde es partout nicht mehr.

Habe die auch bald voll und meine da wäre doch irgendwie ein Vorteil mit der Krankenversicherung als Rentner gewesen oder?  Fragezeichen

Vorteil insoweit, als dass man halt im Rentenalter einen (geringen) Betrag von der DRV erhält, was im Falle einer Nachversicherung in der Versorgungskammer für diejenigen, die schon Beitragsjahre gesammelt haben, günstiger ist. Entscheidet man sich für einer Nachversicherung in der Versorgungskammer, „verfallen“ die Beiträge in der DRV und man bekommt die unnütz geleisteten Beiträge ausbezahlt, was aber hochgerechnet auf Lebenserwartung dann ja aber schlechter ist. 

Bei der Krankenversicherung wäre mir nicht bekannt, inwieweit die Rentenversicherung hier eine Rolle spielt.

Wie hoch ist die Auszahlung und wann erfolgt die Auszahlung?

Wer nicht mehr versicherungspflichtig ist, kann sich den Arbeitnehmeranteil auszahlen lassen. Details und Formular auf der Homepage der DRV.
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