23.05.2013, 21:11
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe ein spezielles Anliegen zum Thema Rechtswissenschaft mit Vorstrafe studieren.
Ich habe gelesen, dass das Studieren mit Vorstrafe an sich kein Problem ist, jedoch man somit keine Chance auf einen referendariat platz hat und das Studium nicht abschließen kann.
Kommt es hierbei auf die Höhe der Strafe an und wenn ja, ab wann ist es nicht mehr möglich ein Rechts Referendariat zu starten und somit dem Beruf als Rechtsanwalt nach zu gehen?
Wird hierbei nur in das Führungszeugnis geschaut oder in das Bundeszentralregister?
Also hat man eine Chance wenn Strafen fristgerecht im Führungszeugnis gelöscht wurden?
Über eine Hilfe würde ich mich sehr freuen
Ich habe gelesen, dass das Studieren mit Vorstrafe an sich kein Problem ist, jedoch man somit keine Chance auf einen referendariat platz hat und das Studium nicht abschließen kann.
Kommt es hierbei auf die Höhe der Strafe an und wenn ja, ab wann ist es nicht mehr möglich ein Rechts Referendariat zu starten und somit dem Beruf als Rechtsanwalt nach zu gehen?
Wird hierbei nur in das Führungszeugnis geschaut oder in das Bundeszentralregister?
Also hat man eine Chance wenn Strafen fristgerecht im Führungszeugnis gelöscht wurden?
Über eine Hilfe würde ich mich sehr freuen
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
24.05.2013, 14:25
Wie Du schon schreibst, ist Jura studieren mit Vorstrafe kein Problem. Ich glaube der Magnus Gäfgen hat sogar im Gefängnis weiter Jura studiert.
Bezüglich des Referendariats ist das schon schwieriger, weil es sich um ein Ausbildungsverhältnis zum Staat handelt. Man muss im Rahmen der Bewerbung ein Führungszeugnis zur Vorlage beantragen. Ich gehe davon aus, dass man daher nur dann ungeeignet ist und keine Chance auf einen Referendarplatz hat, wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Eintragung im Führungszeugnis besteht.
Vielleicht hilft Dir das schon weiter!
Grüße
Bezüglich des Referendariats ist das schon schwieriger, weil es sich um ein Ausbildungsverhältnis zum Staat handelt. Man muss im Rahmen der Bewerbung ein Führungszeugnis zur Vorlage beantragen. Ich gehe davon aus, dass man daher nur dann ungeeignet ist und keine Chance auf einen Referendarplatz hat, wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Eintragung im Führungszeugnis besteht.
Vielleicht hilft Dir das schon weiter!
Grüße
27.05.2013, 12:50
Das 2. Examen braucht man ja nun mal auch dafür, die Zulassung als RA zu erhalten, und nicht nur, um als Richter oder StA zu arbeiten. Ich denke, dass auch daher schon eine schwerwiegende Strafe vorliegen muss, die es rechtfertigt, dem Bewerber die Zulassung zum Referendariat zu verweigern. Alles andere wäre ein unzulässiger Eingriff in die Berufs(wahl)freiheit.
27.05.2013, 13:18
Ich kenne jemanden, der hat eine Vorstrafe wegen Körperverletzung (Schlägerei) und hatte trotzdem keine Probleme im Referendariat.
Während des Studiums hatte ich zudem Gelegenheit eine Anwältin vom DAV mal zum Thema Vorstrafe und Anwaltszulassung zu fragen (wir hatten gerade das medienwirksame Thema, dass bei uns einer Anwältin wegen einschlägiger Kontakte zum kriminellen Rotlichtmileu die Zulassung entzogen wurde).
Laut ihrer Aussage macht es einen Unterschied, ob es eben um solche Sachen sind wie Körperverletzung oder anders Betrug, Untreue etc. geht.
Wenn du dich also in deiner Jugend mal geprügelt haben solltest oder im Supermarkt einen Kaugummi geklaut hast, wird dir keiner einen Strick daraus drehen.
Zudem ist die Frage in den Einstellungsbögen zum Referendariat nicht nur, ob du was begangen hast (was hieße bei ja bist du raus), sondern wenn ja, auch was. Heißt also, die machen dann eine Einzelfallprüfung.
Ich würde dir raten, mal bei DAV nachzufragen.
VG,
Tine
Während des Studiums hatte ich zudem Gelegenheit eine Anwältin vom DAV mal zum Thema Vorstrafe und Anwaltszulassung zu fragen (wir hatten gerade das medienwirksame Thema, dass bei uns einer Anwältin wegen einschlägiger Kontakte zum kriminellen Rotlichtmileu die Zulassung entzogen wurde).
Laut ihrer Aussage macht es einen Unterschied, ob es eben um solche Sachen sind wie Körperverletzung oder anders Betrug, Untreue etc. geht.
Wenn du dich also in deiner Jugend mal geprügelt haben solltest oder im Supermarkt einen Kaugummi geklaut hast, wird dir keiner einen Strick daraus drehen.
Zudem ist die Frage in den Einstellungsbögen zum Referendariat nicht nur, ob du was begangen hast (was hieße bei ja bist du raus), sondern wenn ja, auch was. Heißt also, die machen dann eine Einzelfallprüfung.
Ich würde dir raten, mal bei DAV nachzufragen.
VG,
Tine