22.11.2021, 17:36
Hallo zusammen,
Ich habe gerade angefangen als Rechtsanwältin zu arbeiten.
Kennt jemand vielleicht ein gutes Buch für Berufseinsteiger zum Thema Schriftsätze?
Mich interessiert v.a. auch :
Mir ist bewusst, dass Rechtsausführungen in Klageschriften etc.gehören.
Unklar ist mir aber, ob und v.a.wann Zitate aus Kommentar und Rechtsprechung tunlich sind.
Natürlich macht das an problematischen/streitigen Punkten Sinn.
Aber belegt ihr alles Rechtliche, was ihr schreibt? Also auch alle Definitionen o.Ä.?
Würde mich über eure Antworten freuen.
LG und danke
Ich habe gerade angefangen als Rechtsanwältin zu arbeiten.
Kennt jemand vielleicht ein gutes Buch für Berufseinsteiger zum Thema Schriftsätze?
Mich interessiert v.a. auch :
Mir ist bewusst, dass Rechtsausführungen in Klageschriften etc.gehören.
Unklar ist mir aber, ob und v.a.wann Zitate aus Kommentar und Rechtsprechung tunlich sind.
Natürlich macht das an problematischen/streitigen Punkten Sinn.
Aber belegt ihr alles Rechtliche, was ihr schreibt? Also auch alle Definitionen o.Ä.?
Würde mich über eure Antworten freuen.
LG und danke
22.11.2021, 21:07
- An allseits bekannte Grundlagen erinnere ich dort, wo es erforderlich ist, ggf. mit Nennung des § (eher nur, wenn die Gegenseite einfach Müll vorträgt).
- Abseits davon belege ich meine rechtlichen Ausführungen mit passenden Fundstellen (die ich überprüft und deren Inhalte ich verstanden habe).
- Wenn die Fundstellen exotisch sind oder es die Nachvollziehbarkeit meines Vortrages erhöht, dann nehme ich wörtliche Zitate in den Schriftsatz, wiederum begrenzt auf den Teil, der den für das Verständnis notwendigen Inhalt enhält.








