01.11.2021, 20:37
Hallo liebe Leute,
die Anwaltsstation rückt näher und ich wollte mich langsam bewerben. Hätte einige Fragen, wäre dankbar wenn ihr mir helfen könnt :)
1. wie lange taucht man in der Regel?
2. wie viele Arbeitstage pro Woche sollten
vereinbart werden? Habe unterschiedliche Sachen gehört -3 Tage oder 4 Tage die Woche?
3. eine dumme Frage: tauchen heißt doch, dass man wirklich nicht mehr hingeht, oder?
Oder muss man trotzdem einmal die Woche hin?
Vielen Dank für eure Antworten! :)
die Anwaltsstation rückt näher und ich wollte mich langsam bewerben. Hätte einige Fragen, wäre dankbar wenn ihr mir helfen könnt :)
1. wie lange taucht man in der Regel?
2. wie viele Arbeitstage pro Woche sollten
vereinbart werden? Habe unterschiedliche Sachen gehört -3 Tage oder 4 Tage die Woche?
3. eine dumme Frage: tauchen heißt doch, dass man wirklich nicht mehr hingeht, oder?
Oder muss man trotzdem einmal die Woche hin?
Vielen Dank für eure Antworten! :)
02.11.2021, 12:31
Hi, ich denke mal deine RA-Station dauert auch 9 Monate, wobei im 9. Monat dann die Klausuren sind.
Zunächst mal, Tauchen heißt gar nicht mehr hingehen, sondern nur noch lernen - genau. Die OLGs wollen davon zwar nichts wissen, offiziell gibt's das also nicht, aber praktisch alle machen das. Gibt sogar Leute, die den "großen Tauchschein" machen - sprich komplett die 8 Monate vorher tauchen.
Typisch ist sind 5:3 bzw. 4:4 als Regelung. Also 5 Monate arbeiten, dann 3 tauchen und dann rein ins Examen. Möglich ist aber auch alles andere. Ich habe zB. erst 2 Monate mit 4 Tagen/Woche, dann 2 Monate mit 3 Tagen/Woche und dann 2 Monate mit 1 Tag/Woche und dann noch 2 Monate ganz getaucht, weil ich möglichst früh einen weiteren Tag zum Klausurschreiben frei haben wollte. Denn sonst musst du die Klausur immer samstags schreiben, denn ein Tag/Woche ist ja noch AG.
Sprich das einfach mit deinem Ausbilder/deiner Ausbilderin ab, die wissen ja worum es geht und sind da meist offen für vieles.
Viel Spaß in der Station und viel Erfolg
Zunächst mal, Tauchen heißt gar nicht mehr hingehen, sondern nur noch lernen - genau. Die OLGs wollen davon zwar nichts wissen, offiziell gibt's das also nicht, aber praktisch alle machen das. Gibt sogar Leute, die den "großen Tauchschein" machen - sprich komplett die 8 Monate vorher tauchen.
Typisch ist sind 5:3 bzw. 4:4 als Regelung. Also 5 Monate arbeiten, dann 3 tauchen und dann rein ins Examen. Möglich ist aber auch alles andere. Ich habe zB. erst 2 Monate mit 4 Tagen/Woche, dann 2 Monate mit 3 Tagen/Woche und dann 2 Monate mit 1 Tag/Woche und dann noch 2 Monate ganz getaucht, weil ich möglichst früh einen weiteren Tag zum Klausurschreiben frei haben wollte. Denn sonst musst du die Klausur immer samstags schreiben, denn ein Tag/Woche ist ja noch AG.
Sprich das einfach mit deinem Ausbilder/deiner Ausbilderin ab, die wissen ja worum es geht und sind da meist offen für vieles.
Viel Spaß in der Station und viel Erfolg

02.11.2021, 12:34
(02.11.2021, 12:31)Toto schrieb: Hi, ich denke mal deine RA-Station dauert auch 9 Monate, wobei im 9. Monat dann die Klausuren sind.
Zunächst mal, Tauchen heißt gar nicht mehr hingehen, sondern nur noch lernen - genau. Die OLGs wollen davon zwar nichts wissen, offiziell gibt's das also nicht, aber praktisch alle machen das. Gibt sogar Leute, die den "großen Tauchschein" machen - sprich komplett die 8 Monate vorher tauchen.
Typisch ist sind 5:3 bzw. 4:4 als Regelung. Also 5 Monate arbeiten, dann 3 tauchen und dann rein ins Examen. Möglich ist aber auch alles andere. Ich habe zB. erst 2 Monate mit 4 Tagen/Woche, dann 2 Monate mit 3 Tagen/Woche und dann 2 Monate mit 1 Tag/Woche und dann noch 2 Monate ganz getaucht, weil ich möglichst früh einen weiteren Tag zum Klausurschreiben frei haben wollte. Denn sonst musst du die Klausur immer samstags schreiben, denn ein Tag/Woche ist ja noch AG.
Sprich das einfach mit deinem Ausbilder/deiner Ausbilderin ab, die wissen ja worum es geht und sind da meist offen für vieles.
Viel Spaß in der Station und viel Erfolg
Im Endeffekt kommt das natürlich auf die 4:4 Regelung dann raus, daher war das kein Problem für die Kanzlei ;)
02.11.2021, 16:48
(02.11.2021, 12:34)Toto schrieb:(02.11.2021, 12:31)Toto schrieb: Hi, ich denke mal deine RA-Station dauert auch 9 Monate, wobei im 9. Monat dann die Klausuren sind.
Zunächst mal, Tauchen heißt gar nicht mehr hingehen, sondern nur noch lernen - genau. Die OLGs wollen davon zwar nichts wissen, offiziell gibt's das also nicht, aber praktisch alle machen das. Gibt sogar Leute, die den "großen Tauchschein" machen - sprich komplett die 8 Monate vorher tauchen.
Typisch ist sind 5:3 bzw. 4:4 als Regelung. Also 5 Monate arbeiten, dann 3 tauchen und dann rein ins Examen. Möglich ist aber auch alles andere. Ich habe zB. erst 2 Monate mit 4 Tagen/Woche, dann 2 Monate mit 3 Tagen/Woche und dann 2 Monate mit 1 Tag/Woche und dann noch 2 Monate ganz getaucht, weil ich möglichst früh einen weiteren Tag zum Klausurschreiben frei haben wollte. Denn sonst musst du die Klausur immer samstags schreiben, denn ein Tag/Woche ist ja noch AG.
Sprich das einfach mit deinem Ausbilder/deiner Ausbilderin ab, die wissen ja worum es geht und sind da meist offen für vieles.
Viel Spaß in der Station und viel Erfolg
Im Endeffekt kommt das natürlich auf die 4:4 Regelung dann raus, daher war das kein Problem für die Kanzlei ;)
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Ich weiß , es ist ne Ansichtssache , aber was würdest du eher raten? Grosskanzlei / BOUTIQE/ Einzelkämpfer ? Kann mich nicht entscheiden … hat irgendwie alles seine Vor- und Nachteile
02.11.2021, 17:16
Ansichtssache, klar.
Großkanzlei hat vor allem Vorteile in Bezug auf Ausstattung Büro und Kostenübernahme für Rep-Kurse und vor allem, dass man eben noch einen Nebenverdienst hat. Das haben viele Boutiquen nicht. Wenn du also ein bisschen Geld noch nebenbei brauchst, wäre das wohl gut. Ansonsten habe ich die Erfahrung gemacht das MK oder Boutique besser ist für die Ausbildung selbst, weil man dort eben nicht im Grund nur ein wissMit ist, der eben auf einmal 4 Tage/Woche da ist und nicht nur einen Tag/Woche und vorrangig arbeiten soll und dafür ja auch bezahlt wird.
Habe von MK oder Boutiquen gehört, dass sich der Ausbilder dort noch richtig mit einem hinsetzt und mal erklärt, wie man eine Klage schreibt oder einen PKH-Antrag stellt usw. Bei GK ist das eher nicht der Fall (Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel).
Cool wäre es natürlich, wenn du schon ein Rechtsgebiet hast, wo du dich auch später siehst und dann gleich in dem Gebiet dann die RA-Station machst, das hat auf jeden Fall Vorteile später :)
Großkanzlei hat vor allem Vorteile in Bezug auf Ausstattung Büro und Kostenübernahme für Rep-Kurse und vor allem, dass man eben noch einen Nebenverdienst hat. Das haben viele Boutiquen nicht. Wenn du also ein bisschen Geld noch nebenbei brauchst, wäre das wohl gut. Ansonsten habe ich die Erfahrung gemacht das MK oder Boutique besser ist für die Ausbildung selbst, weil man dort eben nicht im Grund nur ein wissMit ist, der eben auf einmal 4 Tage/Woche da ist und nicht nur einen Tag/Woche und vorrangig arbeiten soll und dafür ja auch bezahlt wird.
Habe von MK oder Boutiquen gehört, dass sich der Ausbilder dort noch richtig mit einem hinsetzt und mal erklärt, wie man eine Klage schreibt oder einen PKH-Antrag stellt usw. Bei GK ist das eher nicht der Fall (Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel).
Cool wäre es natürlich, wenn du schon ein Rechtsgebiet hast, wo du dich auch später siehst und dann gleich in dem Gebiet dann die RA-Station machst, das hat auf jeden Fall Vorteile später :)