Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
30.09.2021, 22:15
Die Antwort des Chiller-Richters steht noch aus. Er wird doch nicht etwa Überstunden machen?!
30.09.2021, 23:14
(30.09.2021, 21:56)Gast schrieb:(30.09.2021, 21:52)Gast007 schrieb:(30.09.2021, 21:36)Gast schrieb:(30.09.2021, 20:11)Gast schrieb: Bin nicht der mit dem langen Post, aber kann dem beipflichten. 14 Uhr ist selten Schluss. 15/16 Uhr kommt aber mal hin (Ausschlag nach "unten") . Ab da wirds auch im Kollegenkreis stündlich leerer.
Aber länger als 17 Uhr kommt eigentlich auch selten vor. Ausnahmen gibt's für paar Tage oder ne Woche natürlich mal.
Bin aber auch jemand, der gern einen klaren cut hat. Gibt Kollegen, die gehen tatsächlich früher und holen dann abends / am nächsten Tag / am Wochenende die paar Stunden nach.
Bin Beisitzer am LG für Banken-/Finanzsachen.
Aber schön zu sehen, wie eine normale Arbeitswoche (ca 40h) als sehr gechillt wahrgenommen wird. Da haben einige Leute wohl zu extreme Vorstellungen.
Beamtenleben halt.
Richter sind keine Beamte.
"...werden aber als solche behandelt"
Eben. Währen meine Bekannten, die in der "freien Wirtschaft" (Industrie) arbeiten, wo ja bekanntlich ein ganz anderer Wind weht, 35-Stunden-Wochen haben.
30.09.2021, 23:24
Die tatsächliche Belastung lässt sich übrigens nicht ausschließlich nach der Arbeitszeit bemessen.
Ganz einfaches Beispiel: jemand, der 4 Stunden im Straßenbau tätig ist und in sengender Hitze bei giftigen Dämpfen eine Autobahn instand setzen muss, ist höher belastet, als jemand, der 5 Stunden im Supermarkt an der Kasse sitzt.
Und auf die Justiz übertragen: als Richter eine Sorgerechtssache zu verhandeln, bei der die Kinder aus der Familie genommen werden und die Eltern und alle Beteiligten unter hoher Anspannung stehen oder eine schwierige Strafsache oder Beweisaufnahme zu leiten ist auch nochmal eine ganz andere Hausnummer, als Mandantengespräche zu führen.
Ganz einfaches Beispiel: jemand, der 4 Stunden im Straßenbau tätig ist und in sengender Hitze bei giftigen Dämpfen eine Autobahn instand setzen muss, ist höher belastet, als jemand, der 5 Stunden im Supermarkt an der Kasse sitzt.
Und auf die Justiz übertragen: als Richter eine Sorgerechtssache zu verhandeln, bei der die Kinder aus der Familie genommen werden und die Eltern und alle Beteiligten unter hoher Anspannung stehen oder eine schwierige Strafsache oder Beweisaufnahme zu leiten ist auch nochmal eine ganz andere Hausnummer, als Mandantengespräche zu führen.
30.09.2021, 23:26
(30.09.2021, 23:24)Gast007 schrieb: Die tatsächliche Belastung lässt sich übrigens nicht ausschließlich nach der Arbeitszeit bemessen.Das würde ich in der Pauschalität mal bezweifeln.
Ganz einfaches Beispiel: jemand, der 4 Stunden im Straßenbau tätig ist und in sengender Hitze bei giftigen Dämpfen eine Autobahn instand setzen muss, ist höher belastet, als jemand, der 5 Stunden im Supermarkt an der Kasse sitzt.
Und auf die Justiz übertragen: als Richter eine Sorgerechtssache zu verhandeln, bei der die Kinder aus der Familie genommen werden und die Eltern und alle Beteiligten unter hoher Anspannung stehen oder eine schwierige Strafsache oder Beweisaufnahme zu leiten ist auch nochmal eine ganz andere Hausnummer, als Mandantengespräche zu führen.
01.10.2021, 07:27
(30.09.2021, 23:26)Gast schrieb:(30.09.2021, 23:24)Gast007 schrieb: Die tatsächliche Belastung lässt sich übrigens nicht ausschließlich nach der Arbeitszeit bemessen.Das würde ich in der Pauschalität mal bezweifeln.
Ganz einfaches Beispiel: jemand, der 4 Stunden im Straßenbau tätig ist und in sengender Hitze bei giftigen Dämpfen eine Autobahn instand setzen muss, ist höher belastet, als jemand, der 5 Stunden im Supermarkt an der Kasse sitzt.
Und auf die Justiz übertragen: als Richter eine Sorgerechtssache zu verhandeln, bei der die Kinder aus der Familie genommen werden und die Eltern und alle Beteiligten unter hoher Anspannung stehen oder eine schwierige Strafsache oder Beweisaufnahme zu leiten ist auch nochmal eine ganz andere Hausnummer, als Mandantengespräche zu führen.
Ich finde das Beispiel ist ziemlich konkret und nicht pauschal.
01.10.2021, 07:45
(01.10.2021, 07:27)Gast schrieb:(30.09.2021, 23:26)Gast schrieb:(30.09.2021, 23:24)Gast007 schrieb: Die tatsächliche Belastung lässt sich übrigens nicht ausschließlich nach der Arbeitszeit bemessen.Das würde ich in der Pauschalität mal bezweifeln.
Ganz einfaches Beispiel: jemand, der 4 Stunden im Straßenbau tätig ist und in sengender Hitze bei giftigen Dämpfen eine Autobahn instand setzen muss, ist höher belastet, als jemand, der 5 Stunden im Supermarkt an der Kasse sitzt.
Und auf die Justiz übertragen: als Richter eine Sorgerechtssache zu verhandeln, bei der die Kinder aus der Familie genommen werden und die Eltern und alle Beteiligten unter hoher Anspannung stehen oder eine schwierige Strafsache oder Beweisaufnahme zu leiten ist auch nochmal eine ganz andere Hausnummer, als Mandantengespräche zu führen.
Ich finde das Beispiel ist ziemlich konkret und nicht pauschal.
Das ist halt pauschal. Wenn du als RA vorher die Parteien betreust, wenn denen der Kollege redet, wüsste ich nicht wieso das weniger anspruchsvoll sein sollte.
01.10.2021, 07:49
(01.10.2021, 07:45)DMOWMYH schrieb:(01.10.2021, 07:27)Gast schrieb:(30.09.2021, 23:26)Gast schrieb:(30.09.2021, 23:24)Gast007 schrieb: Die tatsächliche Belastung lässt sich übrigens nicht ausschließlich nach der Arbeitszeit bemessen.Das würde ich in der Pauschalität mal bezweifeln.
Ganz einfaches Beispiel: jemand, der 4 Stunden im Straßenbau tätig ist und in sengender Hitze bei giftigen Dämpfen eine Autobahn instand setzen muss, ist höher belastet, als jemand, der 5 Stunden im Supermarkt an der Kasse sitzt.
Und auf die Justiz übertragen: als Richter eine Sorgerechtssache zu verhandeln, bei der die Kinder aus der Familie genommen werden und die Eltern und alle Beteiligten unter hoher Anspannung stehen oder eine schwierige Strafsache oder Beweisaufnahme zu leiten ist auch nochmal eine ganz andere Hausnummer, als Mandantengespräche zu führen.
Ich finde das Beispiel ist ziemlich konkret und nicht pauschal.
Das ist halt pauschal. Wenn du als RA vorher die Parteien betreust, wenn denen der Kollege redet, wüsste ich nicht wieso das weniger anspruchsvoll sein sollte.
Würde auch mal behaupten, dass der Anwalt mehr von den Emotionen abkriegt. Der betreut die Eltern deren Kind weggenommen wird vor dem Gerichtstermin, ist bei dem Gerichtstermin genauso dabei wie der Richter und darf auch nach dem Termin nochmals mit den Eltern das Urteil durchkauen.
01.10.2021, 08:20
(01.10.2021, 07:49)Gast schrieb:(01.10.2021, 07:45)DMOWMYH schrieb:(01.10.2021, 07:27)Gast schrieb:(30.09.2021, 23:26)Gast schrieb:(30.09.2021, 23:24)Gast007 schrieb: Die tatsächliche Belastung lässt sich übrigens nicht ausschließlich nach der Arbeitszeit bemessen.Das würde ich in der Pauschalität mal bezweifeln.
Ganz einfaches Beispiel: jemand, der 4 Stunden im Straßenbau tätig ist und in sengender Hitze bei giftigen Dämpfen eine Autobahn instand setzen muss, ist höher belastet, als jemand, der 5 Stunden im Supermarkt an der Kasse sitzt.
Und auf die Justiz übertragen: als Richter eine Sorgerechtssache zu verhandeln, bei der die Kinder aus der Familie genommen werden und die Eltern und alle Beteiligten unter hoher Anspannung stehen oder eine schwierige Strafsache oder Beweisaufnahme zu leiten ist auch nochmal eine ganz andere Hausnummer, als Mandantengespräche zu führen.
Ich finde das Beispiel ist ziemlich konkret und nicht pauschal.
Das ist halt pauschal. Wenn du als RA vorher die Parteien betreust, wenn denen der Kollege redet, wüsste ich nicht wieso das weniger anspruchsvoll sein sollte.
Würde auch mal behaupten, dass der Anwalt mehr von den Emotionen abkriegt. Der betreut die Eltern deren Kind weggenommen wird vor dem Gerichtstermin, ist bei dem Gerichtstermin genauso dabei wie der Richter und darf auch nach dem Termin nochmals mit den Eltern das Urteil durchkauen.
In Familiensachen gibt es keine Urteile, sondern Beschlüsse. Zudem werden 95 % der Sachen verglichen. In Kindschaftsachen wird die Arbeit vom Jugendamt, dem Verfahrensbeistand und dem Richter gemacht. Anwälte nehmen da meist nur die Vergleichsgebühr mit. Posten hier wieder nur Referendare?
01.10.2021, 08:22
(01.10.2021, 08:20)GastNRW23 schrieb:(01.10.2021, 07:49)Gast schrieb:(01.10.2021, 07:45)DMOWMYH schrieb:(01.10.2021, 07:27)Gast schrieb:(30.09.2021, 23:26)Gast schrieb: Das würde ich in der Pauschalität mal bezweifeln.
Ich finde das Beispiel ist ziemlich konkret und nicht pauschal.
Das ist halt pauschal. Wenn du als RA vorher die Parteien betreust, wenn denen der Kollege redet, wüsste ich nicht wieso das weniger anspruchsvoll sein sollte.
Würde auch mal behaupten, dass der Anwalt mehr von den Emotionen abkriegt. Der betreut die Eltern deren Kind weggenommen wird vor dem Gerichtstermin, ist bei dem Gerichtstermin genauso dabei wie der Richter und darf auch nach dem Termin nochmals mit den Eltern das Urteil durchkauen.
In Familiensachen gibt es keine Urteile, sondern Beschlüsse. Zudem werden 95 % der Sachen verglichen. In Kindschaftsachen wird die Arbeit vom Jugendamt, dem Verfahrensbeistand und dem Richter gemacht. Anwälte nehmen da meist nur die Vergleichsgebühr mit. Posten hier wieder nur Referendare?
Auch ein Referendar weiß, dass es keine Urteile sind...
01.10.2021, 08:38
(01.10.2021, 08:20)GastNRW23 schrieb:(01.10.2021, 07:49)Gast schrieb:(01.10.2021, 07:45)DMOWMYH schrieb:(01.10.2021, 07:27)Gast schrieb:(30.09.2021, 23:26)Gast schrieb: Das würde ich in der Pauschalität mal bezweifeln.
Ich finde das Beispiel ist ziemlich konkret und nicht pauschal.
Das ist halt pauschal. Wenn du als RA vorher die Parteien betreust, wenn denen der Kollege redet, wüsste ich nicht wieso das weniger anspruchsvoll sein sollte.
Würde auch mal behaupten, dass der Anwalt mehr von den Emotionen abkriegt. Der betreut die Eltern deren Kind weggenommen wird vor dem Gerichtstermin, ist bei dem Gerichtstermin genauso dabei wie der Richter und darf auch nach dem Termin nochmals mit den Eltern das Urteil durchkauen.
In Familiensachen gibt es keine Urteile, sondern Beschlüsse. Zudem werden 95 % der Sachen verglichen. In Kindschaftsachen wird die Arbeit vom Jugendamt, dem Verfahrensbeistand und dem Richter gemacht. Anwälte nehmen da meist nur die Vergleichsgebühr mit. Posten hier wieder nur Referendare?
Davon sollte man ausgehen, wenn das Forum "Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare" heißt.









