14.09.2021, 06:50
Es geht los (NRW): Die Liste für den 5.10. ist online
14.09.2021, 08:14
Wird immernoch zu dritt geprüft oder wieder mit fünf oder sechs?
14.09.2021, 10:45
14.09.2021, 10:53
(14.09.2021, 10:45)Gast schrieb:(14.09.2021, 08:14)Gast schrieb: Wird immernoch zu dritt geprüft oder wieder mit fünf oder sechs?
Frage mich wie die uns vernünftig bewerten wollen wenn wir zu sechst sind …
die Prüfungen laufen aktuell 2 x 3 Personen - dazwischen halt jeweils Pause (bzw bei insgesamt 5 = 1x 3 und dann nochmal zu zweit)
"Die mündlichen Prüfungen werden in den Räumen des Landesjustizprüfungsamtes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf durchgeführt.
Es werden wie gewohnt bis zu sechs Prüflinge je Kommission geladen. Um in den Prüfungsräumen gleichwohl Mindestabstände von 2 m zu gewährleisten, wird das Prü-fungsgespräch allerdings nicht gemeinsam mit allen sechs, sondern in zwei Gruppen mit maximal drei Prüflingen durchgeführt, so dass weiterhin nicht mehr als sechs Per-sonen (drei Prüflinge und drei Prüfer/innen) gleichzeitig im Prüfungsaal anwesend sind."
14.09.2021, 10:54
14.09.2021, 11:57
(14.09.2021, 10:53)Gast schrieb:(14.09.2021, 10:45)Gast schrieb:(14.09.2021, 08:14)Gast schrieb: Wird immernoch zu dritt geprüft oder wieder mit fünf oder sechs?
Frage mich wie die uns vernünftig bewerten wollen wenn wir zu sechst sind …
die Prüfungen laufen aktuell 2 x 3 Personen - dazwischen halt jeweils Pause (bzw bei insgesamt 5 = 1x 3 und dann nochmal zu zweit)
"Die mündlichen Prüfungen werden in den Räumen des Landesjustizprüfungsamtes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf durchgeführt.
Es werden wie gewohnt bis zu sechs Prüflinge je Kommission geladen. Um in den Prüfungsräumen gleichwohl Mindestabstände von 2 m zu gewährleisten, wird das Prü-fungsgespräch allerdings nicht gemeinsam mit allen sechs, sondern in zwei Gruppen mit maximal drei Prüflingen durchgeführt, so dass weiterhin nicht mehr als sechs Per-sonen (drei Prüflinge und drei Prüfer/innen) gleichzeitig im Prüfungsaal anwesend sind."
Dankeschön!
23.09.2021, 16:19
Freunde was meint ihr
Waren unsere Klausuren fair oder nicht ?
Ich überlege jetzt schon, ob ich den Verbesserungsversuch wage.
Natürlich sollte ich mich zunächst auf die mündliche vorbereiten, aber die Frage lässt mich nicht los.
Waren unsere Klausuren fair oder nicht ?
Ich überlege jetzt schon, ob ich den Verbesserungsversuch wage.
Natürlich sollte ich mich zunächst auf die mündliche vorbereiten, aber die Frage lässt mich nicht los.
23.09.2021, 16:22
(23.09.2021, 16:19)NRW schrieb: Freunde was meint ihr
Waren unsere Klausuren fair oder nicht ?
Ich überlege jetzt schon, ob ich den Verbesserungsversuch wage.
Natürlich sollte ich mich zunächst auf die mündliche vorbereiten, aber die Frage lässt mich nicht los.
Jedenfalls kam kein krankes Zeug dran - dahingehend fair. Zeitlich lösbar waren einige Klausuren aber weit von dem, was ich vorher so kannte
27.09.2021, 16:22
(19.05.2021, 14:24)Gast schrieb: Ö II:
Baurecht
Mandant hatte früher bereits erfolglos eine Baugenehmigung beantragt, die abgelehnt worden war, weil die Bauvorlagen mehrere Wohneinheiten vorsahen. Er passte seinen Antrag an und erhielt die Genehmigung für 1 Wohneinheit (Bau eines 1-Familienhauses für sich, Frau und Kinder im Alter von 20, 22, 16 und 7 Jahren). Bei einer Besichtigung stellte die Bauaufsicht (Kreisausschuss Gießen) fest, dass Einrichtungen angebracht wurden, die auf mehrere Wohneinheiten hindeuteten:
- Kabel wurden so verlegt und Steckdosen so angeordnet, dass nicht nur im Erdgeschoss, sondern auch im Obergeschoss und im Keller jeweils eine Küche installiert werden könnte.
- Es gab nicht nur im Erdgeschoss, sondern auch im Obergeschoss und im Keller jeweils Aussparungen für Waschbecken und im Obergeschoss wurde bereits eine Klospülung installiert.
- Der Mandant äußerte, die Kellerräume seien als Party- und Arbeitsräume geplant.
Der Kreisausschuss erließ daraufhin eine Einstellungsverfügung. Diese Enthielt:
1. Baustopp sofort
2. Zwangsgeld 5.000 bei Zuwiderhandlung
3. Anordnung der sofortigen Vollziehung
Von der Anhörung werde gem. 28 II Nr. 1 HVwVfG abgesehen. Es bestehe ein "Anfangsverdacht", dass von den Bauvorlagen abgewichen würde. Auch Party- und Arbeitsräume seien Aufenthaltsräume und von der Genehmigung nicht umfasst.
Der Mandant rief an, daraufhin schickte der Kreisausschuss ein Schreiben, in dem er den Mandanten auf die Möglichkeit hinwies, die monierten Einrichtungen zurückzubauen. Dann könne er weiter bauen.
Mandant will wissen, was er tun soll. Er meint, jedenfalls bzgl. Erdgeschoss hätte keine Stilllegung verfügt werden dürfen.
Ich weiß, es ist bei euch schon eine Weile her. Aber weiß jemand von euch, ob es zu eurer Ö II-Klausur eine Entscheidung o.ä. gibt?
30.09.2021, 07:43
Liste "hochladen" hat offensichtlich nicht funktioniert