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Zustellungsarten Beweiswert
2 x a(rbeitslos)
Junior Member
Beiträge: 121
Themen: 4
Registriert seit: Sep 2021
#1
18.09.2021, 15:03
Habe jemandem ein wichtiges Schreiben zugestellt durch Einlage in den Briefkasten der Person (gefilmt und mit Zeuge). 
Zusätzlich Zustellung per Einwurfeinschreiben (da kann die Annahme nicht verweigert werden) und per Email. Die Person reagiert nicht und ich muss befürchten, dass sie den Zugang bestreiten will.
Welche Zustellung ist jetzt am besten für den Beweiswert vor Gericht? Einschreiben mit Rückschein, persönliche Übergabe oder Zustellung mit Gerichtsvollzieher?
Dann muss die Person erstmal erklären, warum sie das Schreiben drei Mal nicht bekommen hat.
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omnimodo
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.057
Themen: 7
Registriert seit: Apr 2021
#2
18.09.2021, 16:07
Zustellung per GV.

Alles wo ein brauchbarer Zeuge bei ist ist auch super und kann die Gegenseite im Streitfall vor Gericht als Lügner dastehen lassen, wenn man den aus dem Hut zieht.
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2 x a(rbeitslos)
Junior Member
Beiträge: 121
Themen: 4
Registriert seit: Sep 2021
#3
18.09.2021, 16:39
Beim Einwurfeinschreiben steht jetzt online, dass und wann es zugestellt wurde.
Habe auch gefilmt wie ich das Schreiben mit der Sendungsnr. eingepackt und in den Briefkasten geworfen habe mit Unterschrift. Dann kann er nicht behaupten, dass da was anderes drin war.
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Gast
Unregistered
 
#4
18.09.2021, 18:40
Du selbst stellst gar nichts zu. Präzision im Ausdruck hilft.
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GAsst
Unregistered
 
#5
18.09.2021, 23:26
(18.09.2021, 16:39)2 x a(rbeitslos) schrieb:  Beim Einwurfeinschreiben steht jetzt online, dass und wann es zugestellt wurde.
Habe auch gefilmt wie ich das Schreiben mit der Sendungsnr. eingepackt und in den Briefkasten geworfen habe mit Unterschrift. Dann kann er nicht behaupten, dass da was anderes drin war.


Von Unterschrift bis zum Briefkasten ohne Schnitt gefilmt? :D
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2 x a(rbeitslos)
Junior Member
Beiträge: 121
Themen: 4
Registriert seit: Sep 2021
#6
18.09.2021, 23:44
Ja, vom Zeugen gefilmt wie ich das Schreiben und die Unterschrift auf der letzten Seite zeige, das eintüte und in seinen Hausbriefkasten werfe.
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Gast
Unregistered
 
#7
19.09.2021, 07:45
Folgende Schritte vor den Augen eines Bekannten:

1) Schreiben ausdrucken
2) Schreiben unterschreiben
3) Schreiben in Couvert
4) Schreiben in den Postkasten werfen 
5) Lass Dir das Protokoll dazu von dem Bekannten unterzeichnen. 

Fertig. Im Streit kannst Du dann das Protokoll als Anlage beifügen und den Bekannten als Zeugen anbieten. 

Dieser ganze andere Kram mit den Einschreiben ist fehleranfällig. Finde mal heraus wie der Post-Prolet heißt, der Dein Couvert eingeworfen hat. Und verlass Dich mal darauf, dass der sich noch an Dein Couvert erinnert. Ganz zu schweigen davon, dass der nicht weiß was für ein Schreiben in dem Couvert war.
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Gast
Unregistered
 
#8
19.09.2021, 07:47
(19.09.2021, 07:45)Gast schrieb:  Folgende Schritte vor den Augen eines Bekannten:

1) Schreiben ausdrucken
2) Schreiben unterschreiben
3) Schreiben in Couvert
4) Schreiben in den Postkasten werfen 
5) Lass Dir das Protokoll dazu von dem Bekannten unterzeichnen. 

Fertig. Im Streit kannst Du dann das Protokoll als Anlage beifügen und den Bekannten als Zeugen anbieten. 

Dieser ganze andere Kram mit den Einschreiben ist fehleranfällig. Finde mal heraus wie der Post-Prolet heißt, der Dein Couvert eingeworfen hat. Und verlass Dich mal darauf, dass der sich noch an Dein Couvert erinnert. Ganz zu schweigen davon, dass der nicht weiß was für ein Schreiben in dem Couvert war.

/edit: mit „Postkasten“ meine ich den Postkasten des Empfängers. Nicht den gelben Kasten der Deutschen Post.
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2 x a(rbeitslos)
Junior Member
Beiträge: 121
Themen: 4
Registriert seit: Sep 2021
#9
19.09.2021, 11:41
Danke.
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