16.09.2021, 15:14
16.09.2021, 15:48
(16.09.2021, 15:14)Gast schrieb:(16.09.2021, 14:13)Gast schrieb:(16.09.2021, 13:52)Ref_NRW schrieb: Wie sind die zivilrechtlichen Klausuren ausgefallen?
Sehr gut bei mir. Viel besser als erwartet. Habe etwa einen 11.5 Schnitt in ZR
Wie war denn dein Gefühl? Was hättest du erwartet? Wie sind die einzelnen ZR ungefähr ausgefallen?
Mein Gefühl war deutlich schlechter. Zivilrecht ist zwar meine Stärke, hätte mich aber eher bei 6/7 Punkten gesehen, da ich direkt nach den Klausuren ein ziemlich schlechtes Gefühl aufgrund einiger sofort entdeckten Fehler hatte.
Die Klausuren lagen alle zwischen 8 und 13 Punkten.
16.09.2021, 16:26
Wo ist Dartus der Jura Gott?
16.09.2021, 18:07
(16.09.2021, 15:48)Gast schrieb:(16.09.2021, 15:14)Gast schrieb:(16.09.2021, 14:13)Gast schrieb:(16.09.2021, 13:52)Ref_NRW schrieb: Wie sind die zivilrechtlichen Klausuren ausgefallen?
Sehr gut bei mir. Viel besser als erwartet. Habe etwa einen 11.5 Schnitt in ZR
Wie war denn dein Gefühl? Was hättest du erwartet? Wie sind die einzelnen ZR ungefähr ausgefallen?
Mein Gefühl war deutlich schlechter. Zivilrecht ist zwar meine Stärke, hätte mich aber eher bei 6/7 Punkten gesehen, da ich direkt nach den Klausuren ein ziemlich schlechtes Gefühl aufgrund einiger sofort entdeckten Fehler hatte.
Die Klausuren lagen alle zwischen 8 und 13 Punkten.
Super Glückwunsch!!!! Das freut mich zu hören!
16.09.2021, 18:09
(27.08.2021, 01:20)Dartus-BW schrieb:(23.08.2021, 12:18)Gast95 schrieb: Inwiefern bereitet ihr euch materiell-rechtlich auf die mündliche Prüfung vor?
Schwerpunkt auf den gewählten Schwerpunkt und den Aktenvortrag legen.
Wieso? Weil der Aktenvortrag dein Aushängeschild ist und du dementsprechend auch in der normalen mündlichen Prüfung gut Punkte sammeln kannst, da du es sowieso für den Aktenvortrag brauchst. Das bedeutet, dein Fokus liegt auf dem Gebiet im Aktenvortrag. Da sollte im Zivilrecht grnds. alles aus dem BGB sitzen. Je nach Bundesland auch ArbR und HGB. Entsprechendes gilt für Öffentliches Recht. Strafrecht müssen Standarddelikte (Köperverletzung; Totschlag, Mordmerkmale Habgier, niedrige Beweggründe, Heimtücke, gemeingefährliches Mittel, 3. Gruppe; Diebstahl; Betrug, Computerbetrug; Urkundenfälschung - jeweils inkl. Qualifikationen) zu 100% sitzen.
Schwerpunktbereich sollte auch sitzen; das betrifft insb. die Haupthemen (am Beispiel Wirtschaftsrecht in BW: Gründungsphasen, Vertretung und Geschäftsführung, Haftung der Organe und der Gesellschaft, Vorteile in der Rechtsformwahl, Kapitalerhöhung, Besonderheiten im AktG [also Unterschied AktG zum GmbHG], Handelsregister und notarielle Beurkundung von Beschlüssen, Modernisierung Personengesellschaftsrecht; Rechtsbehelfe im Wettbewerbs- und Kartellrecht, einstweiliger Rechtsschutz im Wettbewerbsrecht; Verwaltungs- und Zivilverfahrensrecht im Kartellrecht, 3 Säulen des Kartellrechts).
Daneben ist das Studieren der Protokolle hilfreich. Dabei ist darauf zu achten, dass auch Themen mitgelernt werden, die mit dem im Protokoll genannten Themen zusammenhängen.
Aktuelle BGH-Rechtsprechung sollte im Schwerpunkt bekannt sein und in Medienthemen.
Für das "Wie" des Lernens kommt es wohl auf den einzelnen Lerntyp drauf an. Ich wiederholte grundlegende Schemata und werde mir als Fallbeispiele wohl BGH-Entscheidungen angucken. Nur ganz grob werde ich FamR, ErbR und ArbR wiederholen und nur vertieft lernen, fallsein ich das "Glück" habe, einen Prüfer zu bekommen, der in einem der genannten Gebiete aktiv ist.
Dartus, hast du schon deine Ergebnisse?
Daumen sind gedrückt!
17.09.2021, 08:59
Auf der Seite de LJPA NRW findet man bereits Termine zur mündlichen Prüfung mit Kennziffer für den Oktober. Ist das dann schon der Juni Durchgang? Danke und VG
17.09.2021, 09:18
Ich glaube unsere mündlichen Prüfungen werden erst im November sein..
17.09.2021, 11:48
(17.09.2021, 08:59)GastNRW621 schrieb: Auf der Seite de LJPA NRW findet man bereits Termine zur mündlichen Prüfung mit Kennziffer für den Oktober. Ist das dann schon der Juni Durchgang? Danke und VG
So schwer ist das doch nicht - die Mündliche ist IMMER im 5. Monate nach den Schriftlichen, also im November. Preisfrage: Für die Klausuren welchen Monats ist die Mündliche im Oktober.
17.09.2021, 12:35
Ich verstehe wirklich nicht, warum einige Menschen es nötig haben so gehässige Antworten von sich zu geben. Vielleicht wusste es die Person einfach nicht oder ist gerade emotional aufgewühlt oder sonst was. Zickt doch nicht gleich rum.
17.09.2021, 13:15
(16.09.2021, 18:09)Gast schrieb:(27.08.2021, 01:20)Dartus-BW schrieb:(23.08.2021, 12:18)Gast95 schrieb: Inwiefern bereitet ihr euch materiell-rechtlich auf die mündliche Prüfung vor?
Schwerpunkt auf den gewählten Schwerpunkt und den Aktenvortrag legen.
Wieso? Weil der Aktenvortrag dein Aushängeschild ist und du dementsprechend auch in der normalen mündlichen Prüfung gut Punkte sammeln kannst, da du es sowieso für den Aktenvortrag brauchst. Das bedeutet, dein Fokus liegt auf dem Gebiet im Aktenvortrag. Da sollte im Zivilrecht grnds. alles aus dem BGB sitzen. Je nach Bundesland auch ArbR und HGB. Entsprechendes gilt für Öffentliches Recht. Strafrecht müssen Standarddelikte (Köperverletzung; Totschlag, Mordmerkmale Habgier, niedrige Beweggründe, Heimtücke, gemeingefährliches Mittel, 3. Gruppe; Diebstahl; Betrug, Computerbetrug; Urkundenfälschung - jeweils inkl. Qualifikationen) zu 100% sitzen.
Schwerpunktbereich sollte auch sitzen; das betrifft insb. die Haupthemen (am Beispiel Wirtschaftsrecht in BW: Gründungsphasen, Vertretung und Geschäftsführung, Haftung der Organe und der Gesellschaft, Vorteile in der Rechtsformwahl, Kapitalerhöhung, Besonderheiten im AktG [also Unterschied AktG zum GmbHG], Handelsregister und notarielle Beurkundung von Beschlüssen, Modernisierung Personengesellschaftsrecht; Rechtsbehelfe im Wettbewerbs- und Kartellrecht, einstweiliger Rechtsschutz im Wettbewerbsrecht; Verwaltungs- und Zivilverfahrensrecht im Kartellrecht, 3 Säulen des Kartellrechts).
Daneben ist das Studieren der Protokolle hilfreich. Dabei ist darauf zu achten, dass auch Themen mitgelernt werden, die mit dem im Protokoll genannten Themen zusammenhängen.
Aktuelle BGH-Rechtsprechung sollte im Schwerpunkt bekannt sein und in Medienthemen.
Für das "Wie" des Lernens kommt es wohl auf den einzelnen Lerntyp drauf an. Ich wiederholte grundlegende Schemata und werde mir als Fallbeispiele wohl BGH-Entscheidungen angucken. Nur ganz grob werde ich FamR, ErbR und ArbR wiederholen und nur vertieft lernen, fallsein ich das "Glück" habe, einen Prüfer zu bekommen, der in einem der genannten Gebiete aktiv ist.
Dartus, hast du schon deine Ergebnisse?
Daumen sind gedrückt!
Er ist auf jeden Fall nicht Landesbester. Derjenige, der 12,44 geschrieben hat, kommt aus Mannheim.