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  5. Welche Strategie - ab 1 Stunde anfangen zu schreiben oder ab 2 Stunden?
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Welche Strategie - ab 1 Stunde anfangen zu schreiben oder ab 2 Stunden?
Gast
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#11
10.09.2021, 07:54
Ich habe noch nie eine Skizze wirklich gemacht. 
Habe mir die Punkte die Schwerpunkt waren kurz stichpunktartig notiert. Hier dann ggf. im Kommentar nachgeguckt und mir dort ein post it dran gemacht, damit ich das, wenn ich an dem Punkt bin schnell wieder finde. 
Hatte die Lösung dabei immer im Kopf. Wenn ich an einem Punkt mich noch nicht wusste, was bei rum kommt, habe ich mich beim Schreiben entschieden (abgesehen bei urteilen, da geht es ja nicht).
In Strafrecht zum Beispiel hab ich mir nur kurz die Paragraphen notiert, die ich prüfe und kurz aufgeschrieben, wo dort ein Problem ist und das war es. 
Habe mir dafür aber immer eine Art Skizze gemacht bzgl. Des Sachverhalts. Das hat mir viel Zeit gespart nochmal zu suchen, wer was gesagt hat. 
Je nachdem, ob ich im Kommentar etwas mehr lesen musste, hab ich spätestens nach 1:30 Stunden angefangen zu schreiben. 

Naja was soll ich sagen, bin mit über 8 Punkten rausgekommen.

Jeder muss da selbst seinen Weg finden, da gibt es nicht nur den einen.
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HerrKules
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Beiträge: 1.534
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#12
10.09.2021, 08:23
Da kann es doch keine Pauschale Antwort geben. Gibt Klausuren, da muss man erstmal allein ne Stunde im Palandt lesen und welche, da merkt man sofort, dass man nach einer Stunde anfangen muss oder eh nicht fertig wird, weil z.B. noch eine komplette Anklage mit vielen Taten folgt.
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Praktiker
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Registriert seit: Apr 2021
#13
10.09.2021, 08:39
(09.09.2021, 22:18)Gast schrieb:  
(09.09.2021, 21:44)Praktiker schrieb:  Meiner Ansicht nach geht es ohne vollständig durchdachte Gliederung nicht, insbesondere nicht bei einem Urteil, dessen Ergebnis ja vor dem Schreiben sicher feststehen muss. Ich habe mir immer 2 Stunden genommen. Sehr ungut sind Widersprüche, wenn man keine ordentliche Gliederung hat und mittendrin alles umwirft... und klar, fertig werden ist natürlich extrem wichtig. Ich würde dann aber eher von Anfang an knapper formulieren als an der Gliederung zu sparen.


Welche Noten schreibst du so Cheese

Keine mehr  Wink
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Gast
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#14
10.09.2021, 09:12
Naja ich hab mich mal getrackt (ÖR):

Im Schnitt läuft das so:


30 -35 min Sachverhalt durchgelesen
35 -> 45 min Zeitstrahl
45 -> 1:45 Skizze + Kommentar, bei schweren Klausuren bis zu 2:00
2 -> 2:10 Rubrum
2:10 -> 2:45 Zulässigkeit
2:45 -> 3: 30 Tatbestand
3:30 -> 5:00 E-Grüne (zwischendurch 10 min für Tenor)

Es fällt zeitlich alles sehr knapp aus.

von 5p - 12p (Probeexamen, echtes Examen) alles dabei..

Schwierig wird es, wenn 80 V kommt, und dann + tausende Anträge, die man abarbeiten muss, bzw. dann noch in Kombi mit Baurecht, wo man erst einmal zig Definitionen rausballern muss, bevor man "zur Sache" kommt.
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Gast
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#15
10.09.2021, 09:13
(10.09.2021, 09:12)Gast schrieb:  Naja ich hab mich mal getrackt (ÖR):

Im Schnitt läuft das so:


30 -35 min Sachverhalt durchgelesen
35 -> 45 min Zeitstrahl
45 -> 1:45 Skizze + Kommentar, bei schweren Klausuren bis zu 2:00
2 -> 2:10 Rubrum
2:10 -> 2:45 Zulässigkeit
2:45 -> 3: 30 Tatbestand
3:30 -> 5:00 E-Grüne (zwischendurch 10 min für Tenor)

Es fällt zeitlich alles sehr knapp aus.

von 5p - 12p (Probeexamen, echtes Examen) alles dabei..

Schwierig wird es, wenn 80 V kommt, und dann + tausende Anträge, die man abarbeiten muss, bzw. dann noch in Kombi mit Baurecht, wo man erst einmal zig Definitionen rausballern muss, bevor man "zur Sache" kommt.

Mit E-Grüne meine ich Begründetheit, haha..
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HerrKules
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Beiträge: 1.534
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#16
10.09.2021, 09:33
Finds interessant, dass ihr explizit ÖR nennt. Da finde ich die Zeit ehrlich gesagt noch am komfortabelsten? Die Zulässigkeit enthält sowieso immer die gleichen 3-4 Probleme, in der Begründetheit ballert man ein paar Definitionen raus und sortiert sonst die Argumente aus dem Sachverhalt.

Zeitlich finde ich Strafrecht, insbesondere die Anklageklausur, viel krasser. Da habe ich eher das Gefühl, die Gutachten sind auf 5 Stunden ausgelegt und die Anklage ist dann "on top", um zu schauen, wer das auch noch schafft. Gern auch nur völlig stumpf aus dem Gesetz abschreiben, Hauptsache es dauert lang.
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Culpa
Junior Member
Beiträge: 60
Themen: 2
Registriert seit: Sep 2021
#17
10.09.2021, 09:47
Ich finde das ein schwieriges Thema. Für mich war nach der Hälfte spätestens der Zeitpunkt gekommen, mit dem Niederschreiben anzufangen. Bei Strafrecht nach 1/3 der Zeit. Sonst nach der Hälfte.
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Gast
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#18
10.09.2021, 09:49
(10.09.2021, 09:33)HerrKules schrieb:  Finds interessant, dass ihr explizit ÖR nennt. Da finde ich die Zeit ehrlich gesagt noch am komfortabelsten? Die Zulässigkeit enthält sowieso immer die gleichen 3-4 Probleme, in der Begründetheit ballert man ein paar Definitionen raus und sortiert sonst die Argumente aus dem Sachverhalt.

Zeitlich finde ich Strafrecht, insbesondere die Anklageklausur, viel krasser. Da habe ich eher das Gefühl, die Gutachten sind auf 5 Stunden ausgelegt und die Anklage ist dann "on top", um zu schauen, wer das auch noch schafft. Gern auch nur völlig stumpf aus dem Gesetz abschreiben, Hauptsache es dauert lang.

+1

Zivilurteil und VG-Klausur fand ich am entspanntesten, da war ich idR (auch im Examen) etwa ne halbe Stunde vor Schluss komfortabel fertig. Gerade die erwähnten 80 Abs. 5 Klausuren brauchen doch überhaupt nicht nennenswert länger. Klar, man schreibt sich einen Wolf, weil man diese lehrbuchartigen Ausführungen zur Interessenabwägung runterspult, aber das ist doch etwas, das vielleicht am Ende 5-10 Minuten der Bearbeitungszeit einnimmt und man ohnehin im Kopf hat.
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Gast
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#19
11.09.2021, 10:30
Bin ich der einzige, der die Skizze erst nach dem TB macht (vorher Rubrum ohne Tenor)?
Finde ich irgendwie ganz angenehm, gerade in ÖR-Klausuren, bei denen es eh auf fast jede Kleinigkeit ankommt. Dann hat man den Kram schonmal weg und den SV einigermaßen im Kopf. Was wichtig für die Lösung ist und was nicht, weiß man im ZR oft doch auch beim ersten lesen des SV.

Meistens hab ich noch ca. 3 Stunden für Skizze und Entscheidungsgründe.
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Gast
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#20
11.09.2021, 10:34
SR: Vllt erst die Anklage vor dem Gutachten schreiben? Auch bei kurzer Lösungsskizze weiß man eigentlich schon, ob hinr. TV (+) oder (-).
Dann hält man sich beim Gutachten auch etwas kürzer und prüft man Anfang nicht erstmal viel zu lange den ersten Straftatbestand. Das hat bei mir meistens dazu geführt, dass ich nicht fertig geworden bin.
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