04.07.2018, 22:48
Okay, danke für den Hinweis. Das höre ich zum ersten Mal. Ich ging davon aus, dass man sich nach der mündlichen schlicht arbeitslos meldet.
Denn bei der AA steht, melden Sie sich 3 Tage nach Kenntnis „arbeitssuchend“. Positive Kenntnis hat man doch aber erst, wenn man durch die mündliche ist, da man damit erst bestanden hat und das Arbeitsverhältnis folglich endet. Aber ja. Es macht anders schon Sinn. Leider hat bei uns niemand darüber gesprochen, ganz zu schweigen von etwaigen Belehrungen.
Denn bei der AA steht, melden Sie sich 3 Tage nach Kenntnis „arbeitssuchend“. Positive Kenntnis hat man doch aber erst, wenn man durch die mündliche ist, da man damit erst bestanden hat und das Arbeitsverhältnis folglich endet. Aber ja. Es macht anders schon Sinn. Leider hat bei uns niemand darüber gesprochen, ganz zu schweigen von etwaigen Belehrungen.
05.07.2018, 09:35
(04.07.2018, 22:10)Bln schrieb:(04.07.2018, 18:17)LSA schrieb:(04.07.2018, 16:15)Gast schrieb:(04.07.2018, 11:45)GastGast schrieb:(04.07.2018, 08:43)NDS schrieb: In NDS gibt es für den ganzen Monat, egal wann man die Mündliche hat.
Ich selbst hatte am 3. mündliche Prüfung und habe trotzdem das ganze Geld bekommen. Dazu gabs dann noch ab dem 4. ALG I. Der Monat war finanziell also nicht schlecht :-)
Ab wann muss man sich da eigentlich arbeitslos melden? Schon vorher Information geben, wenn man weiß, dass man bestanden hat und das dann mit dem Termin zur mündlichen konkretisieren? Oder ruft man dort erst an, wenn man durch die mündliche durch ist?
Spätestens am dritten Tag nach der Mündlichen, sonst gibt es erstmal ne Sperrfrist.
Falls Du ALG beantragen möchtest, musst Du Dich am Tag nach der Mündlichen melden. Außerdem musst Du Dir den Unterschied zwischen Arbeitslosmeldung und Arbeitsuchendmeldung nochmal anschauen, wir wurden vom OLG belehrt, dass die Arbeitsuchendmeldung bereits drei Monate vor dem absehbaren Beschäftigungsende erfolgen muss.
Was ist der Vorteil bei der Arbeitsuchendmeldung?
Das absehbare Beschäftigungsende kennt man ja erst, wenn man zumindest mal durch die schriftliche ist.
Und die kann man, wie gesagt, auch erst nach der Mündlichen machen :rolleyes: ist auch sonst ein schon schwer, das Enddatum einzutragen. Ich kenne hier in NRW genug Leute, die das erst nach der Mündlichen gemacht (aber dann halt zwingend innerhalb von drei Tagen!)
Sonst lies doch einfach mal das, da steht es auch: https://www.lto.de/recht/studium-referen...atsexamen/
05.07.2018, 16:13
Das JPA hat wohl ggn. Vormittag am heutigen Tage die Ergebnisse auf den Weg gebracht
05.07.2018, 16:45
06.07.2018, 09:37
Weiß jemand ob das jpa mit der Post oder arriva verschickt?
06.07.2018, 17:45
Hat jemand schon die erfreuliche Benachrichtigung bekommen er oder sie habe bestanden? (Hessen)
06.07.2018, 18:14
Hat denn überhaupt schon jemand leider etwas Negatives bekommen? Die werden ja angeblich laut "Häufig gestellte Fragen" auf der Homepage des JPA vorher verschickt...
07.07.2018, 09:31
Von mindestens einer Ladung weiß ich
07.07.2018, 09:35
07.07.2018, 12:04
Ich weiss aus meiner AG (Darmstadt, Hessen), dass heute eine Zusage gekommen ist.