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1 2 »
Antworten

 
Wie geht es nach Ausstieg aus der Justiz weiter
ProbeRi
Unregistered
 
#1
05.09.2021, 14:59
Hallo an alle!

Seit etwas mehr als einem Jahr bin ich Proberichter (Strafkammer). Ich merke aber jetzt, dass ich nicht dauerhaft in der Justiz arbeiten möchte und spiele deshalb mit dem Gedanken, in die Anwaltschaft zu wechseln. Dabei stellen sich mir aber noch ein paar Fragen:

1. Kann man sich nach etwas mehr als einem Jahr als Strafrichter noch genauso „problemlos“ in MKs oder GKs bewerben wie frisch nach dem ref (auf alle Rechtsgebiete)? 

2. An die Wechsler: hattet ihr schon einen neuen Job, bevor ihr die Justiz verlassen habt? 

3. Kommt man aus der PKV wieder in die GKV zurück nach so einem Wechsel bzw. Wie habt ihr das gehandhabt ?

Freue mich über Antworten! Prayer
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
Gast
Unregistered
 
#2
05.09.2021, 15:42
(05.09.2021, 14:59)ProbeRi schrieb:  Hallo an alle!

Seit etwas mehr als einem Jahr bin ich Proberichter (Strafkammer). Ich merke aber jetzt, dass ich nicht dauerhaft in der Justiz arbeiten möchte und spiele deshalb mit dem Gedanken, in die Anwaltschaft zu wechseln. Dabei stellen sich mir aber noch ein paar Fragen:

1. Kann man sich nach etwas mehr als einem Jahr als Strafrichter noch genauso „problemlos“ in MKs oder GKs bewerben wie frisch nach dem ref (auf alle Rechtsgebiete)? 

2. An die Wechsler: hattet ihr schon einen neuen Job, bevor ihr die Justiz verlassen habt? 

3. Kommt man aus der PKV wieder in die GKV zurück nach so einem Wechsel bzw. Wie habt ihr das gehandhabt ?

Freue mich über Antworten! Prayer

1. Das dürfte überhaupt kein Problem sein.

2. Hatte noch keinen Job, da ich so schnell wie möglich raus wollte.

3. Nein, das dürfte schwierig sein. Zumindest dann, wenn du über der Beitragsbemessubgsgrenze liegst, wovon man bei der GK ausgehen kann  Wink
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Gast
Unregistered
 
#3
05.09.2021, 18:01
1. Zur GK kann ich nichts sagen, da ich mich immer mehr im MK-Bereich verortet und mich entsprechend beworben habe. Bin dann auch sehr schnell zu ordentlichen Bedingungen in einer kleineren MK untergekommen.

2. Hab den Arbeitsvertrag unterschrieben und dann um Entlassung ersucht. Hab mir da Zeit gelassen, da ich noch massig Resturlaub hatte und außerdem umziehen musste.

3. War erst weiter in der PKV, da ich deutlich über der Versicherungspflichtgrenze war. Hab dann über eine Teilzeit-Vereinbarung zeitweise mein Gehalt reduziert und bin jetzt wieder in der GKV.
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Gast
Unregistered
 
#4
05.09.2021, 18:15
Hey in welchem Bundesland bist du denn?
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DMOWMYH
Member
***
Beiträge: 230
Themen: 6
Registriert seit: Jun 2021
#5
05.09.2021, 21:15
(05.09.2021, 14:59)ProbeRi schrieb:  Hallo an alle!

Seit etwas mehr als einem Jahr bin ich Proberichter (Strafkammer). Ich merke aber jetzt, dass ich nicht dauerhaft in der Justiz arbeiten möchte und spiele deshalb mit dem Gedanken, in die Anwaltschaft zu wechseln. Dabei stellen sich mir aber noch ein paar Fragen:

1. Kann man sich nach etwas mehr als einem Jahr als Strafrichter noch genauso „problemlos“ in MKs oder GKs bewerben wie frisch nach dem ref (auf alle Rechtsgebiete)? 

2. An die Wechsler: hattet ihr schon einen neuen Job, bevor ihr die Justiz verlassen habt? 

3. Kommt man aus der PKV wieder in die GKV zurück nach so einem Wechsel bzw. Wie habt ihr das gehandhabt ?

Freue mich über Antworten! Prayer


1. War kein Thema. Im Gegenteil, die Kanzlei war mal froh jemanden aus der Justiz zu gewinnen, anstatt jemanden an die Justiz zu verlieren.

2. Ja.

3. War n paar Wochen nach der Entlassung arbeitslos, dann war das kein Thema.
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ProbeRi
Unregistered
 
#6
05.09.2021, 22:48
Vielen Dank für die Antworten!


Freut mich zu hören, dass einse Vorbeschäftigung als Richter nicht zu Schwierigkeiten bei der Jobsuche führen wird.

Nochmal zwei (Nach-)Fragen:

1. Bzgl. PKV: Man kann also über eine Teilzeitvereinbarung mit weniger Gehalt bzw. ALG wieder in die GKV zurück (weil man dann den Status der Versicherungsfreiheit verliert)? Und gibt es da noch mehr zu beachten? (z.B. muss die Arbeitslosigkeit / Teilzeit eine bestimmte Zeitspanne bestehen, damit man wieder in die GKV kommt)?

2. An die Wechsel: Habt ihr eure Entscheidung bereut oder seid ihr froh, den Exit gewagt zu haben?

Ich komme aus einem nördlichen Bundesland.
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DMOWMYH
Member
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Beiträge: 230
Themen: 6
Registriert seit: Jun 2021
#7
06.09.2021, 07:00
1. Bzgl der GKV kann ich dir nur raten mal bei der GKV deiner Wahl anzurufen. Mich haben die da gut durchgeführt. Die können - von der reinen Rechtslage mal abgesehen - gut einschätzen wie es in der Praxis läuft.


2. Also bereuen tue ich es auf keinen Fall, mit der Justiz hat es (für mich) nicht gepasst. 

Aber auch in der Anwaltschaft ist nicht alles Gold was glänzt. Ich arbeite mehr und nicht mehr so selbstbestimmt wie vorher. Gerade der letzte Umstand war schon gewöhnungsbedürftig, man sagt das immer so daher, aber ein paar Tage zuvor hat man selbst das Urteil geschrieben und dann darf man den Mandanten nichtmal selbst anrufen, war schon komisch. Gleiches gilt wenn dir jemand um 20.30 sagt, dass muss heute noch fertig werden und du hast eigentlich was vor. Bist aber weisungsgebunden (bzw willst Partner werden).

Dafür mehr ich als Anwalt deutlich mehr Abwechselung und mehr Kontakt mit Kollegen, Mandanten etc. Da mir die Justiz insbesondere zu einsam war passt das schon für mich. Zudem war Für mich der Gedanke, die nächsten 35 Jahre Richter zu bleiben und immer das gleiche zu machen zu krass. Zudem verdiene ich auch mehr und die Arbeitsumstände sind besser (Kaffeemaschine, Getränke, Obst etc...), letztens ist nice to have, aber mE nicht entscheidend. 

Überlege aber ab und an auchnoch in die Verwaltung zu wechseln. Verlässlicher Feierabend ist eine nette Sache, Freitags um 20 Uhr noch am Schreibtisch sitzen kann auch weh tun  LolLolLol

Aus work life Balance Gründen sollte man aber definitiv nicht vom Richter zum Anwalt wechseln.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.09.2021, 07:07 von DMOWMYH.)
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Gast
Unregistered
 
#8
06.09.2021, 12:14
(05.09.2021, 21:15)DMOWMYH schrieb:  3. War n paar Wochen nach der Entlassung arbeitslos, dann war das kein Thema.

Das kann man so pauschal allerdings nicht sagen: als Arbeitsloser kommt man nur durch ALG1-Bezug in die GKV zurück, das kriegt man als entlassener Proberichter aber gerade nicht. Das Einkommen im neuen Job muss also zumindest am Anfang (ggf. durch Teilzeit o.ä.) unter der Pflichtversicherungsgrenze liegen, sonst funktioniert es nicht.
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Gast
Unregistered
 
#9
06.09.2021, 13:48
(06.09.2021, 12:14)Gast schrieb:  
(05.09.2021, 21:15)DMOWMYH schrieb:  3. War n paar Wochen nach der Entlassung arbeitslos, dann war das kein Thema.

Das kann man so pauschal allerdings nicht sagen: als Arbeitsloser kommt man nur durch ALG1-Bezug in die GKV zurück, das kriegt man als entlassener Proberichter aber gerade nicht. Das Einkommen im neuen Job muss also zumindest am Anfang (ggf. durch Teilzeit o.ä.) unter der Pflichtversicherungsgrenze liegen, sonst funktioniert es nicht.

Nein?
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Gast
Unregistered
 
#10
06.09.2021, 19:46
(06.09.2021, 13:48)Gast schrieb:  
(06.09.2021, 12:14)Gast schrieb:  
(05.09.2021, 21:15)DMOWMYH schrieb:  3. War n paar Wochen nach der Entlassung arbeitslos, dann war das kein Thema.

Das kann man so pauschal allerdings nicht sagen: als Arbeitsloser kommt man nur durch ALG1-Bezug in die GKV zurück, das kriegt man als entlassener Proberichter aber gerade nicht. Das Einkommen im neuen Job muss also zumindest am Anfang (ggf. durch Teilzeit o.ä.) unter der Pflichtversicherungsgrenze liegen, sonst funktioniert es nicht.

Nein?

Doch
GKV nur mit ALG I.
Den Anspruch haben aber eventuell einige, bei denen die letzte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung noch nicht zu lange her ist.
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