• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Probezeit Justiz: woran wird man gemessen?
« 1 2 3 »
Antworten

 
Probezeit Justiz: woran wird man gemessen?
Gast
Unregistered
 
#11
05.09.2021, 16:12
Habe bisher auch nur von wirklich groben Verstößen gehört, wo denjenigen nahe gelegt wurde, eventuell was anders zu machen.
Wobei wohl einige dann trotzdem kein Entlassungsgesuch gestellt haben, weil sie es nicht einsehen wollten. Und die sind immer noch dabei.. Frage mich aber auch, wie die das dann finden, wenn man weiß man ist eigentlich nicht gewollt aber arbeitet dort weiter. Wobei das eh Leute sind, denen einfach auch alles egal ist. 
Habe den Eindruck dass wirklich jemand direkt entlassen wird, kommt eigentlich nur wirklich vor wenn derjenige Straftaten im Dienst begeht bzw die Position dafür ausnutzt...
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#12
05.09.2021, 16:29
(05.09.2021, 12:29)Gast schrieb:  
(05.09.2021, 11:33)Gast schrieb:  Als Proberichter - derzeit im Laufbahnwechsel bei der StA - kann ich mitteilen, dass die Erledigungszahlen auch eine Rolle spielen, jedoch nicht allentscheidend sind. Was meiner Meinung nach noch wichtiger ist, dass man sich weiß "anzupassen" und sich in das Sozialgefüge an den jeweiligen Einsatzorten einzuordnen. Was nicht vernachlässigt werden darf ist eine akzeptable Rechtschreibung. Eine schlechte Rechtschreibung kann wirklich hinderlich sein und im Extremfall auch zur Entfernung aus dem Dienst führen.


Aber wie soll das denn begründet werden, wenn man nicht "angepasst" genug ist? "xy fügt sich nicht ein, da er Regelmäßig nicht am Kaffeeklatsch mitwirkt"? Verstehe ich nicht ganz die Aussage. 
Dann würde die Justiz ja reihenweise ohne wirklich nachvollziehbare Gründe "unbeliebte" Leute raus schmeißen

Es geht nicht darum, nicht zur Kaffeepause zu gehen, sondern die Kollegen auszusortieren, die weder in Spruchkörpern noch sich ansonsten in das Sozialgefüge einer Arbeitsstelle einfügen können. Das ist doch überall so. Wenn ich regelmäßig ausraste und rumpöbel, weil ich in der Kammer überstimmt worden bin oder meine Serviceeinheit anrufe und „die Mäuschen zum Diktat bitte“, fliege ich halt raus. Damit würde ich aber (hoffentlich) bei jeder Arbeitsstelle rausfliegen.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#13
05.09.2021, 17:33
(05.09.2021, 16:29)Gast schrieb:  
(05.09.2021, 12:29)Gast schrieb:  
(05.09.2021, 11:33)Gast schrieb:  Als Proberichter - derzeit im Laufbahnwechsel bei der StA - kann ich mitteilen, dass die Erledigungszahlen auch eine Rolle spielen, jedoch nicht allentscheidend sind. Was meiner Meinung nach noch wichtiger ist, dass man sich weiß "anzupassen" und sich in das Sozialgefüge an den jeweiligen Einsatzorten einzuordnen. Was nicht vernachlässigt werden darf ist eine akzeptable Rechtschreibung. Eine schlechte Rechtschreibung kann wirklich hinderlich sein und im Extremfall auch zur Entfernung aus dem Dienst führen.


Aber wie soll das denn begründet werden, wenn man nicht "angepasst" genug ist? "xy fügt sich nicht ein, da er Regelmäßig nicht am Kaffeeklatsch mitwirkt"? Verstehe ich nicht ganz die Aussage. 
Dann würde die Justiz ja reihenweise ohne wirklich nachvollziehbare Gründe "unbeliebte" Leute raus schmeißen

Es geht nicht darum, nicht zur Kaffeepause zu gehen, sondern die Kollegen auszusortieren, die weder in Spruchkörpern noch sich ansonsten in das Sozialgefüge einer Arbeitsstelle einfügen können. Das ist doch überall so. Wenn ich regelmäßig ausraste und rumpöbel, weil ich in der Kammer überstimmt worden bin oder meine Serviceeinheit anrufe und „die Mäuschen zum Diktat bitte“, fliege ich halt raus. Damit würde ich aber (hoffentlich) bei jeder Arbeitsstelle rausfliegen.

Das ist doch Blödsinn. Kenne einen Vorsitzenden Richter, der vor sexueller Belästigung keinen Halt macht. Da schaut die Gerichtsleitung weg.
Zitieren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.095
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#14
05.09.2021, 17:46
(05.09.2021, 17:33)Gast schrieb:  
(05.09.2021, 16:29)Gast schrieb:  
(05.09.2021, 12:29)Gast schrieb:  
(05.09.2021, 11:33)Gast schrieb:  Als Proberichter - derzeit im Laufbahnwechsel bei der StA - kann ich mitteilen, dass die Erledigungszahlen auch eine Rolle spielen, jedoch nicht allentscheidend sind. Was meiner Meinung nach noch wichtiger ist, dass man sich weiß "anzupassen" und sich in das Sozialgefüge an den jeweiligen Einsatzorten einzuordnen. Was nicht vernachlässigt werden darf ist eine akzeptable Rechtschreibung. Eine schlechte Rechtschreibung kann wirklich hinderlich sein und im Extremfall auch zur Entfernung aus dem Dienst führen.


Aber wie soll das denn begründet werden, wenn man nicht "angepasst" genug ist? "xy fügt sich nicht ein, da er Regelmäßig nicht am Kaffeeklatsch mitwirkt"? Verstehe ich nicht ganz die Aussage. 
Dann würde die Justiz ja reihenweise ohne wirklich nachvollziehbare Gründe "unbeliebte" Leute raus schmeißen

Es geht nicht darum, nicht zur Kaffeepause zu gehen, sondern die Kollegen auszusortieren, die weder in Spruchkörpern noch sich ansonsten in das Sozialgefüge einer Arbeitsstelle einfügen können. Das ist doch überall so. Wenn ich regelmäßig ausraste und rumpöbel, weil ich in der Kammer überstimmt worden bin oder meine Serviceeinheit anrufe und „die Mäuschen zum Diktat bitte“, fliege ich halt raus. Damit würde ich aber (hoffentlich) bei jeder Arbeitsstelle rausfliegen.

Das ist doch Blödsinn. Kenne einen Vorsitzenden Richter, der vor sexueller Belästigung keinen Halt macht. Da schaut die Gerichtsleitung weg.

Eben, Vorsitzender. Und genau deshalb versucht man, so etwas - unterstellt, das stimmt so - in der Probezeit rauszufiltern, weil es danach schwierig wird.
Suchen
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#15
05.09.2021, 18:18
(05.09.2021, 15:35)Praktiker schrieb:  So ist es. Ihr habt zwei Examina, die Probezeit ist kein drittes. Es geht nur darum, vor der Lebenszeiternennung möglichst doch noch zu merken, ob man jemanden eingestellt hat, der fachlich oder charakterlich gar nicht geht. Man fliegt also nur, wenn man dauernd gröbste Fehler macht und unbelehrbar ist, einem erkennbar alles egal ist und man unbelehrbar ist, man in Arbeit ohne Aussicht auf Besserung völlig untergeht oder man mit allen schwerste Konflikte vom Zaun bricht und unbelehrbar ist. Also eigentlich überhaupt nur, wenn man die Zeichen überhaupt nicht erkennt...

Das wird immer so düster dargestellt. Es ist keine Schande, wenn die Arbeit als Richter einem nicht liegt und man das auch erkennt.
Konflikte mit Kollegen finde ich da bedenklicher.
Zitieren
RiLG
Unregistered
 
#16
05.09.2021, 18:55
Es wäre beispielsweise keine gute Idee, den Parteien eines Zivilrechtsstreits einen Vergleichsvorschlag zu unterbringen und anzukündigen, den Vergleich durch Beschluss festzustellen, sofern sie nicht binnen gesetzter Frist widersprechen.
Zitieren
#Forum.Ads
Advertisement
*******
 
 
 
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php

Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
Gast
Unregistered
 
#17
05.09.2021, 20:16
(05.09.2021, 17:46)Praktiker schrieb:  
(05.09.2021, 17:33)Gast schrieb:  
(05.09.2021, 16:29)Gast schrieb:  
(05.09.2021, 12:29)Gast schrieb:  
(05.09.2021, 11:33)Gast schrieb:  Als Proberichter - derzeit im Laufbahnwechsel bei der StA - kann ich mitteilen, dass die Erledigungszahlen auch eine Rolle spielen, jedoch nicht allentscheidend sind. Was meiner Meinung nach noch wichtiger ist, dass man sich weiß "anzupassen" und sich in das Sozialgefüge an den jeweiligen Einsatzorten einzuordnen. Was nicht vernachlässigt werden darf ist eine akzeptable Rechtschreibung. Eine schlechte Rechtschreibung kann wirklich hinderlich sein und im Extremfall auch zur Entfernung aus dem Dienst führen.


Aber wie soll das denn begründet werden, wenn man nicht "angepasst" genug ist? "xy fügt sich nicht ein, da er Regelmäßig nicht am Kaffeeklatsch mitwirkt"? Verstehe ich nicht ganz die Aussage. 
Dann würde die Justiz ja reihenweise ohne wirklich nachvollziehbare Gründe "unbeliebte" Leute raus schmeißen

Es geht nicht darum, nicht zur Kaffeepause zu gehen, sondern die Kollegen auszusortieren, die weder in Spruchkörpern noch sich ansonsten in das Sozialgefüge einer Arbeitsstelle einfügen können. Das ist doch überall so. Wenn ich regelmäßig ausraste und rumpöbel, weil ich in der Kammer überstimmt worden bin oder meine Serviceeinheit anrufe und „die Mäuschen zum Diktat bitte“, fliege ich halt raus. Damit würde ich aber (hoffentlich) bei jeder Arbeitsstelle rausfliegen.

Das ist doch Blödsinn. Kenne einen Vorsitzenden Richter, der vor sexueller Belästigung keinen Halt macht. Da schaut die Gerichtsleitung weg.

Eben, Vorsitzender. Und genau deshalb versucht man, so etwas - unterstellt, das stimmt so - in der Probezeit rauszufiltern, weil es danach schwierig wird.

Hat ja gut geklappt im genannten Fall.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#18
05.09.2021, 20:27
Wer hat gesagt, dass es immer gut funktioniert?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#19
05.09.2021, 20:32
(05.09.2021, 20:27)Gast schrieb:  Wer hat gesagt, dass es immer gut funktioniert?

Die Justiz zieht leider zu viele schräge Persönlichkeiten an. Da kann man nicht alle aussortieren.
Zitieren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.095
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#20
05.09.2021, 21:41
(05.09.2021, 18:18)Gast schrieb:  
(05.09.2021, 15:35)Praktiker schrieb:  So ist es. Ihr habt zwei Examina, die Probezeit ist kein drittes. Es geht nur darum, vor der Lebenszeiternennung möglichst doch noch zu merken, ob man jemanden eingestellt hat, der fachlich oder charakterlich gar nicht geht. Man fliegt also nur, wenn man dauernd gröbste Fehler macht und unbelehrbar ist, einem erkennbar alles egal ist und man unbelehrbar ist, man in Arbeit ohne Aussicht auf Besserung völlig untergeht oder man mit allen schwerste Konflikte vom Zaun bricht und unbelehrbar ist. Also eigentlich überhaupt nur, wenn man die Zeichen überhaupt nicht erkennt...

Das wird immer so düster dargestellt. Es ist keine Schande, wenn die Arbeit als Richter einem nicht liegt und man das auch erkennt.
Konflikte mit Kollegen finde ich da bedenklicher.

Nein, das ist überhaupt keine Schande. Nur weil es Dir nicht liegt, wirst Du aber nicht entlassen werden, dafür braucht es erheblich mehr "Düsternis". Das wollte ich damit sagen...
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 2 3 »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus