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Anforderungen an Votum von Zweitgutachter?!
Gast
Unregistered
 
#11
04.09.2021, 12:35
(04.09.2021, 10:17)RichterBW schrieb:  
(04.09.2021, 08:51)omnimodo schrieb:  Eine enorme Verbesserung der Notengerechtigkeit wäre eine Blindkorrektur mit anschließendem Angleichungsverfahren bei Differenz über 3-4 Punkte sowie zB bei 2 und 4 Punkten. 

Das würde natürlich den Job des sog Zweit"korrektors" eliminieren.

Das wäre in der Tat eine sinnvolle Änderung und würde ich auch befürworten. Würde aber natürlich nicht zu besseren Noten im Schnitt führen (auch nicht unbedingt zu schlechteren.


Egal wie gut oder wie schlecht die Korrektoren sind, wie einfach oder schwer die Klausuren, der Schnitt bliebe wahrscheinlich immer gleich. Aber mit Blindkorrektur hätte man als Prüfling wenigstens nicht mehr das Gefühl, als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Provinzanwälte zu dienen.
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Gast
Unregistered
 
#12
04.09.2021, 14:57
(04.09.2021, 10:17)RichterBW schrieb:  
(04.09.2021, 08:51)omnimodo schrieb:  Eine enorme Verbesserung der Notengerechtigkeit wäre eine Blindkorrektur mit anschließendem Angleichungsverfahren bei Differenz über 3-4 Punkte sowie zB bei 2 und 4 Punkten. 

Das würde natürlich den Job des sog Zweit"korrektors" eliminieren.

Das wäre in der Tat eine sinnvolle Änderung und würde ich auch befürworten. Würde aber natürlich nicht zu besseren Noten im Schnitt führen (auch nicht unbedingt zu schlechteren.

Die Ankertheorie widerspricht dir entschieden.

Wer eine etwas als Gutachter zu bewerten hat und bereits eine Bewertung vorliegen hat, der orientiert sich stets anhand der ersten Bewertung. Das ist ein psychologisch nachgewiesenes Konstrukt.

Es sind daher mehr Abweichungen zu erwarten, je unterschiedlicher die Korrektoren sind und je unterschiedlicher sie korrigieren.
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RichterBW
Junior Member
**
Beiträge: 32
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2020
#13
04.09.2021, 15:17
(04.09.2021, 14:57)Gast schrieb:  
(04.09.2021, 10:17)RichterBW schrieb:  
(04.09.2021, 08:51)omnimodo schrieb:  Eine enorme Verbesserung der Notengerechtigkeit wäre eine Blindkorrektur mit anschließendem Angleichungsverfahren bei Differenz über 3-4 Punkte sowie zB bei 2 und 4 Punkten. 

Das würde natürlich den Job des sog Zweit"korrektors" eliminieren.

Das wäre in der Tat eine sinnvolle Änderung und würde ich auch befürworten. Würde aber natürlich nicht zu besseren Noten im Schnitt führen (auch nicht unbedingt zu schlechteren.

Die Ankertheorie widerspricht dir entschieden.

Wer eine etwas als Gutachter zu bewerten hat und bereits eine Bewertung vorliegen hat, der orientiert sich stets anhand der ersten Bewertung. Das ist ein psychologisch nachgewiesenes Konstrukt.

Es sind daher mehr Abweichungen zu erwarten, je unterschiedlicher die Korrektoren sind und je unterschiedlicher sie korrigieren.

Klar mag es mehr Abweichungen geben, aber nicht nur zu einer besseren Punktzahl, sondern etwa gleich in beide Richtungen.

Gerade im Grenzbereich 3/4 Punkte kann sich das durchaus eher negativ auswirken. Wenn der Zweitprüfer eher zu 3 Punkten tendiert, kann es bei offener Korrektur sein, dass er doch 4 Punkte gibt, wenn das der Erstprüfer getan hat. Bei Blindkorrektur sind es dann 3+4 Punkte, d.h. Durchschnitt 3,5 = nicht bestanden. Umgekehrt, wenn ich als Zweitprüfer zu 4 Punkten tendiere, gebe ich auch 4 (oder 5), selbst wenn ich weiß das der Erstprüfer nur 3 gegeben hat.
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 1.931
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#14
04.09.2021, 15:19
Erstens: jedenfalls in BW reicht "einverstanden" deshalb nicht, weil auch der Zweitprüfer Note und Punktzahl (dann natürlich die gleiche) selbst angeben muss. Darum geht es Dir natürlich nicht.

Zweitens: Dass nur "einverstanden" dasteht, sagt nichts darüber aus, wie viel Zeit der Prüfer investiert hat - das kann viel Arbeit sein oder nicht gelesen. Man weiß es halt nicht.

Daher finde ich das drittens für die Außenwirkung und Akzeptanz nicht gut, wie sich hier ja auch wieder zeigt. Übrigens finde ich es (als Prüfer, den Kandidaten wird es in der Konstellation wohl nicht gestört haben) auch nicht gut, wenn der Zweitprüfer wie neulich gesehen die Note um drei Punkte mit der alleinigen "Begründung" anhebt, er finde die Klausur besser.

Viertens mache ich das deshalb nicht so, weil man damit auf alles (!) Bezug nimmt, was im Erstgutachten steht, sich also auf Gedeih und Verderb dem Erstprüfer ausliefert und im Widerspruchsverfahren dessen Fehler verteidigen muss oder begründen, dass man diese falschen Beanstandungen nicht bemerkt hat, sondern aus anderen Gründen zur gleichen Note kam. Da man den Erwartungshorizont sowieso aus den eigenen Erstgutachten hat und (davon gehe ich im Regelfall doch aus) die Klausur eh durchgearbeitet hat, ist die Zeitersparnis daher nicht so groß, dass das Weglassen der Begründung sich lohnt. Wenn man nämlich im Widerspruchsverfahren nach einem Jahr sich wieder völlig neu reindenken muss und dann noch den Erstprüfer verteidigen muss, kostet das viel viel mehr Zeit.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.09.2021, 15:20 von Praktiker.)
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Gast
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#15
04.09.2021, 18:07
ich finde schon meine Erstkorrektur teilweise unverschämt, insbesondere bei den Anwälten. die Korrektoren haben nur eine Lösungsskizze geschrieben und gar keine Bezug zu meiner Klausur genommen. nur am ende findet man zwei Sätze zu meiner Klausur und dann eine Note. 

in meinen Augen funktioniert das ganze system auch nicht. man benötigt schon Korrektoren die das hauptberuflich machen. habe es schon in meiner Zeit als Korrektor an der Uni gemerkt. ich habe damals für einen Block mit 25 Klausuren drei ganze Tage gebraucht. ich bin zwar nicht der schnellste aber ein Anwalt kann sich das doch gar nicht leisten. die machen das nebenbei.
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Gast
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#16
05.09.2021, 08:29
(04.09.2021, 18:07)Gast schrieb:  ich finde schon meine Erstkorrektur teilweise unverschämt, insbesondere bei den Anwälten. die Korrektoren haben nur eine Lösungsskizze geschrieben und gar keine Bezug zu meiner Klausur genommen. nur am ende findet man zwei Sätze zu meiner Klausur und dann eine Note. 

in meinen Augen funktioniert das ganze system auch nicht. man benötigt schon Korrektoren die das hauptberuflich machen. habe es schon in meiner Zeit als Korrektor an der Uni gemerkt. ich habe damals für einen Block mit 25 Klausuren drei ganze Tage gebraucht. ich bin zwar nicht der schnellste aber ein Anwalt kann sich das doch gar nicht leisten. die machen das nebenbei.

Hauptberuflich korrigieren, ernsthaft?
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Gast
Unregistered
 
#17
05.09.2021, 10:04
(05.09.2021, 08:29)Gast schrieb:  
(04.09.2021, 18:07)Gast schrieb:  ich finde schon meine Erstkorrektur teilweise unverschämt, insbesondere bei den Anwälten. die Korrektoren haben nur eine Lösungsskizze geschrieben und gar keine Bezug zu meiner Klausur genommen. nur am ende findet man zwei Sätze zu meiner Klausur und dann eine Note. 

in meinen Augen funktioniert das ganze system auch nicht. man benötigt schon Korrektoren die das hauptberuflich machen. habe es schon in meiner Zeit als Korrektor an der Uni gemerkt. ich habe damals für einen Block mit 25 Klausuren drei ganze Tage gebraucht. ich bin zwar nicht der schnellste aber ein Anwalt kann sich das doch gar nicht leisten. die machen das nebenbei.

Hauptberuflich korrigieren, ernsthaft?

Ja, kann ihn verstehen. Wenn Korrektoren sich sklavisch an die Lösungsskizze halten, weil ihr Abstraktionsvermögen beschränkt ist, dann leidet darunter die Chancengleichheit der Prüflinge, die an solche Typen gelangt sind. Richtige Ansätze, die dem Aufbau der Skizze nicht entsprechen, aber selbst dort zu finden sind, werden gnadenlos bemängelt, oder die Kenntnis, dass die Klausur sich in einem unbekannten Rechtsgebiet abspielt, zu deren Lösung Rechtsprechungskenntnisse nicht erwartet werden können, werden einfach ignoriert. Da wird dann mal auf das BVerwG hingewiesen, wenn es um eine Klausur im FStrG geht. 

So geht das nicht. Auch einige Hampelmänner, die meinen AGen leiten zu müssen, sollte man mit hauptamtlichen Richtern ersetzen.
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Gast
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#18
05.09.2021, 10:07
(05.09.2021, 10:04)Gast schrieb:  
(05.09.2021, 08:29)Gast schrieb:  
(04.09.2021, 18:07)Gast schrieb:  ich finde schon meine Erstkorrektur teilweise unverschämt, insbesondere bei den Anwälten. die Korrektoren haben nur eine Lösungsskizze geschrieben und gar keine Bezug zu meiner Klausur genommen. nur am ende findet man zwei Sätze zu meiner Klausur und dann eine Note. 

in meinen Augen funktioniert das ganze system auch nicht. man benötigt schon Korrektoren die das hauptberuflich machen. habe es schon in meiner Zeit als Korrektor an der Uni gemerkt. ich habe damals für einen Block mit 25 Klausuren drei ganze Tage gebraucht. ich bin zwar nicht der schnellste aber ein Anwalt kann sich das doch gar nicht leisten. die machen das nebenbei.

Hauptberuflich korrigieren, ernsthaft?

Ja, kann ihn verstehen. Wenn Korrektoren sich sklavisch an die Lösungsskizze halten, weil ihr Abstraktionsvermögen beschränkt ist, dann leidet darunter die Chancengleichheit der Prüflinge, die an solche Typen gelangt sind. Richtige Ansätze, die dem Aufbau der Skizze nicht entsprechen, aber selbst dort zu finden sind, werden gnadenlos bemängelt, oder die Kenntnis, dass die Klausur sich in einem unbekannten Rechtsgebiet abspielt, zu deren Lösung Rechtsprechungskenntnisse nicht erwartet werden können, werden einfach ignoriert. Da wird dann mal auf das BVerwG hingewiesen, wenn es um eine Klausur im FStrG geht. 

So geht das nicht. Auch einige Hampelmänner, die meinen AGen leiten zu müssen, sollte man mit hauptamtlichen Richtern ersetzen.

Was jetzt, hauptamtliche Richter oder hauptamtliche Korrektoren?
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Gast
Unregistered
 
#19
05.09.2021, 12:33
(04.09.2021, 15:17)RichterBW schrieb:  
(04.09.2021, 14:57)Gast schrieb:  
(04.09.2021, 10:17)RichterBW schrieb:  
(04.09.2021, 08:51)omnimodo schrieb:  Eine enorme Verbesserung der Notengerechtigkeit wäre eine Blindkorrektur mit anschließendem Angleichungsverfahren bei Differenz über 3-4 Punkte sowie zB bei 2 und 4 Punkten. 

Das würde natürlich den Job des sog Zweit"korrektors" eliminieren.

Das wäre in der Tat eine sinnvolle Änderung und würde ich auch befürworten. Würde aber natürlich nicht zu besseren Noten im Schnitt führen (auch nicht unbedingt zu schlechteren.

Die Ankertheorie widerspricht dir entschieden.

Wer eine etwas als Gutachter zu bewerten hat und bereits eine Bewertung vorliegen hat, der orientiert sich stets anhand der ersten Bewertung. Das ist ein psychologisch nachgewiesenes Konstrukt.

Es sind daher mehr Abweichungen zu erwarten, je unterschiedlicher die Korrektoren sind und je unterschiedlicher sie korrigieren.

Klar mag es mehr Abweichungen geben, aber nicht nur zu einer besseren Punktzahl, sondern etwa gleich in beide Richtungen.

Gerade im Grenzbereich 3/4 Punkte kann sich das durchaus eher negativ auswirken. Wenn der Zweitprüfer eher zu 3 Punkten tendiert, kann es bei offener Korrektur sein, dass er doch 4 Punkte gibt, wenn das der Erstprüfer getan hat. Bei Blindkorrektur sind es dann 3+4 Punkte, d.h. Durchschnitt 3,5 = nicht bestanden. Umgekehrt, wenn ich als Zweitprüfer zu 4 Punkten tendiere, gebe ich auch 4 (oder 5), selbst wenn ich weiß das der Erstprüfer nur 3 gegeben hat.


und das wäre doch nicht schlimm. objektiver ist es trotzdem
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Gast
Unregistered
 
#20
05.09.2021, 12:42
(05.09.2021, 08:29)Gast schrieb:  
(04.09.2021, 18:07)Gast schrieb:  ich finde schon meine Erstkorrektur teilweise unverschämt, insbesondere bei den Anwälten. die Korrektoren haben nur eine Lösungsskizze geschrieben und gar keine Bezug zu meiner Klausur genommen. nur am ende findet man zwei Sätze zu meiner Klausur und dann eine Note. 

in meinen Augen funktioniert das ganze system auch nicht. man benötigt schon Korrektoren die das hauptberuflich machen. habe es schon in meiner Zeit als Korrektor an der Uni gemerkt. ich habe damals für einen Block mit 25 Klausuren drei ganze Tage gebraucht. ich bin zwar nicht der schnellste aber ein Anwalt kann sich das doch gar nicht leisten. die machen das nebenbei.

Hauptberuflich korrigieren, ernsthaft?

Richter, Staatsanwälte oder Anwälte machen die Korrektur doch alle neben ihrer Arbeit. viele sind bis zum Anschlag belastet. ein Großteil der Anwälte bekommen einen Stundenlohn von über 200 €. so viele Klausuren lassen sich gar nicht in der Stunde korrigieren, um den Verlust wieder einzuholen. die Staatsbediensteten sollte man von ihrer Tätigkeit freistellen zur Korrektur, damit man sich ohne Zeitdruck der Korrektur widmen kann. das ganze System ist darauf ausgelegt, möglichst keine unnötigen Kosten zu verursachen.  

ich kann es mir auch vorstellen, dass es beim erstellen der Klausuren nicht viel anders abläuft. es müssen jeden Monat 8 Klausuren geschrieben werden. das nimmt auch viel Zeit in Anspruch und dann läuft es darauf hinaus, dass wir eine OLG Entscheidungen zum Erbrecht bekommen. 

andererseits wird sich meiner Ansicht nach an den Noten nicht viel ändern. man erkennt schon auf den ersten Blick, ob eine Klausur gut oder schlecht ist.
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