24.05.2021, 01:19
(21.05.2021, 02:14)Gast schrieb:(20.05.2021, 21:56)Gast schrieb: Ist es nicht besser, wenn sich nicht jeder impfen lässt? Negative Langzeitwirkungen kann man ja unmöglich medizinisch ausschließen. Wie wirkt sich z.B. die Impfung auf künftige Schwangerschaften/Geburten aus? Contergan galt auch als unbedenklich. Das ist ein Extremfall, ich weiß. Aber wir wissen einfach nicht, ob diese auf Langzeitwirkungen unerforschten mRNA-Impfstoffe negative Langzeitwirkungen haben oder nicht. Also ist es doch besser, wenn sich ein entsprechender Anteil vor allem unter den jungen Menschen nicht impft.
Ja. Es wird sich ja nicht jeder impfen lassen. Manche können das aus gesundheitlichen Gründen auch nicht, zb bestimmte Allergiker und Leute, die von einer anderen Impfung schon einen Schaden haben.
Man muss das selber wissen. Bei Schweinegrippe habe ich mich auch nicht impfen lassen in meinen 20ern. Aber so eine Seuche, wie diesmal, wo alle mit Maske rum laufen, gab es noch nie, also habe ich mich das erste Mal seit Jahrzehnten impfen lassen, aber nur mit Biontech (zuletzt Tetanus mit 10). Natürlich wäre es besser gewesen man hätte gar keine Impfung gebraucht, aber man läuft ja seit einem Jahr mit Angst rum. Grippeimpfung hatte ich vorher auch noch nie, soll man ja erst ab 60.
Zur Herdenimmunität reichen ja 80 % oder so. Viele Kinder und Jugendliche werden wohl nicht geimpft und manche 20jährige auch nicht.
Es wäre besser, sich nicht in neue Flugzeugmodelle zu setzen, ehe sie nicht jahrzehntelang unbemannt erprobt werden. Ich meine dass die Technik dahinter bereits gut erforscht ist und als sicher gilt, ist unerheblich. Solange nicht DAS konkrete Modell hinreichend erforscht ist, sollte man es nicht wagen.
Wie kann man sich gerade als Jurist allgemein-abstrakten Erfahrungssätzen gegenüber so versperren? Impfforschung ist hundert Jahre alt, die Mechanismen dahinter bestens bekannt. Es ist lediglich ein neues Virus, auf den man die bekannten Mechanismen überträgt. Passiert mit neuen Grippeimpfungen alljährlich, da warnt auch keiner vor „unbekannten Risiken“.
25.05.2021, 16:36
VG Gelsenkirchen: Impfreihenfolge innerhalb der Gruppe 3 nicht nachvollziehbar
Mit Beschluss vom 21.05.2021 hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (2 L 664/21) entschieden, dass die Impfreihenfolge innerhalb der Priorisierungsgruppe 3 gem. § 4 Abs. 1 Nr. 4b Coronavirus-Impfverordnung einer nachvollziehbaren auf Tatsachen gestützten Begründung entbehre, soweit sie derzeit eine Impfung von Justizangehörigen, nicht aber von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit dem Argument vorsehe, Beschäftigte der Justiz hätten zur Erfüllung der ihnen gesetzlich obliegenden Aufgaben tendenziell häufiger Kontakte zu anderen Menschen.
Der klagende Bochumer Kollege hatte beantragt, der Stadt Bochum im Wege der einsteiligen Anordnung aufzugeben, ihm unverzüglich eine Coronavirus-Schutzimpfung mit einem mRnA-Impfstoff im Impfzentrum zu ermöglichen. Das VG Gelsenkirchen hält diesen Antrag für teilweise begründet. Der Antragsteller sei bis zum 28.05.2021 neu zu bescheiden. Ein Anspruch auf eine unverzügliche Schutzimpfung mit einem mRnA-Impfstoff bestehe aber nicht. Zwar seien Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte keinem geringeren, eher einem höheren Infektionsrisiko bei ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt. Es erscheine jedoch nach Ansicht des VG Gelsenkirchen nicht ausgeschlossen, dass die Ungleichbehandlung mit anderen sachlichen Gründen zu rechtfertigen sei oder ermessensfehlerfrei eine Binnenpriorisierung vorgesehen werde, nach der ebenfalls kein sofortiger Impfanspruch des Antragstellers bestehe. Zudem gewähre Art. 3 Abs. 1 GG keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht. Allenfalls dann, wenn die Stadt Bochum als Antragsgegnerin systematisch gleichheitswidrig bei der Verteilung des Impfstoffes vorgehe, könne sich ein Anspruch auf eine unverzügliche Schutzimpfung ergeben. Ob dies der Fall sei, hänge entscheidend davon ab, ob es der Stadt Bochum innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist gelinge, eine sachlich gerechtfertigte Priorisierungsentscheidung zu treffen.
Quelle: www.rak-dus.de
Mit Beschluss vom 21.05.2021 hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (2 L 664/21) entschieden, dass die Impfreihenfolge innerhalb der Priorisierungsgruppe 3 gem. § 4 Abs. 1 Nr. 4b Coronavirus-Impfverordnung einer nachvollziehbaren auf Tatsachen gestützten Begründung entbehre, soweit sie derzeit eine Impfung von Justizangehörigen, nicht aber von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit dem Argument vorsehe, Beschäftigte der Justiz hätten zur Erfüllung der ihnen gesetzlich obliegenden Aufgaben tendenziell häufiger Kontakte zu anderen Menschen.
Der klagende Bochumer Kollege hatte beantragt, der Stadt Bochum im Wege der einsteiligen Anordnung aufzugeben, ihm unverzüglich eine Coronavirus-Schutzimpfung mit einem mRnA-Impfstoff im Impfzentrum zu ermöglichen. Das VG Gelsenkirchen hält diesen Antrag für teilweise begründet. Der Antragsteller sei bis zum 28.05.2021 neu zu bescheiden. Ein Anspruch auf eine unverzügliche Schutzimpfung mit einem mRnA-Impfstoff bestehe aber nicht. Zwar seien Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte keinem geringeren, eher einem höheren Infektionsrisiko bei ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt. Es erscheine jedoch nach Ansicht des VG Gelsenkirchen nicht ausgeschlossen, dass die Ungleichbehandlung mit anderen sachlichen Gründen zu rechtfertigen sei oder ermessensfehlerfrei eine Binnenpriorisierung vorgesehen werde, nach der ebenfalls kein sofortiger Impfanspruch des Antragstellers bestehe. Zudem gewähre Art. 3 Abs. 1 GG keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht. Allenfalls dann, wenn die Stadt Bochum als Antragsgegnerin systematisch gleichheitswidrig bei der Verteilung des Impfstoffes vorgehe, könne sich ein Anspruch auf eine unverzügliche Schutzimpfung ergeben. Ob dies der Fall sei, hänge entscheidend davon ab, ob es der Stadt Bochum innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist gelinge, eine sachlich gerechtfertigte Priorisierungsentscheidung zu treffen.
Quelle: www.rak-dus.de
30.05.2021, 15:42
Glaubt noch jemand dran, dass Anwälte in NRW einen Impftermin vereinbaren können, bevor es für alle freigegeben wird am 07.06.?
30.05.2021, 15:53
02.06.2021, 10:40
Ich empfehle allen, bei verschiedenen Ärzten nach Johnson&Johnson zu fragen. Das bieten viele nicht explizit an, sondern nur auf Nachfrage oder halt bei der Altersgruppe 60+. Wer einigermaßen mit Statistik vertraut ist, nimmt das aber als Volljähriger trotzdem.
Ich hatte heute Morgen die Impfung, ein Kumpel von mir hat gestern bei seinem HA angerufen und Termin nächste Woche. Größter Vorteil ist klar, eine Impfung und man ist durch und kann die Testscheiße sein lassen. Ich gehe eh davon aus, dass für Geimpfte bald auch sowas wie Maskenpflicht fällt, dann beginnt der Run auf J&J noch mehr.
Anrufen beim Arzt kostet nix außer etwas Zeit und man ist mit Sicherheit schneller als über die Impfzentren, die in Rl-P zumindest so überhaupt nichts auf die Kette bekommen...
Ich hatte heute Morgen die Impfung, ein Kumpel von mir hat gestern bei seinem HA angerufen und Termin nächste Woche. Größter Vorteil ist klar, eine Impfung und man ist durch und kann die Testscheiße sein lassen. Ich gehe eh davon aus, dass für Geimpfte bald auch sowas wie Maskenpflicht fällt, dann beginnt der Run auf J&J noch mehr.
Anrufen beim Arzt kostet nix außer etwas Zeit und man ist mit Sicherheit schneller als über die Impfzentren, die in Rl-P zumindest so überhaupt nichts auf die Kette bekommen...
02.06.2021, 12:20
Wurde als 29-Jähriger auch vor Kurzem mit AZ geimpft, Termin beim Arzt innerhalb einer Woche bekommen, Zweitimpfung nach Absprache 8 Wochen später. Und Ich bin in keiner Priogruppe. Hatte Null Nebenwirkungen. Hätte auch lieber J&J bekommen um die Vollimpfung direkt mitzunehmen aber das wurde beim Arzt frühestens in drei Wochen verimpft und da gab es anscheinend auch schon Wartelisten für.
Ansonsten einfach mal als Jurist sich mit den (seriösen) Informationen über die Impfstoffe beschäftigen und dann abwägen. Auch bei Biontech und Moderna gibt es Nebenwirkungen (und Risiken), wie bei jeder Impfung..
Ansonsten einfach mal als Jurist sich mit den (seriösen) Informationen über die Impfstoffe beschäftigen und dann abwägen. Auch bei Biontech und Moderna gibt es Nebenwirkungen (und Risiken), wie bei jeder Impfung..
30.08.2021, 21:20
Ich habe auch das augenzucken was ist das kommt es echt von der Impfung
31.08.2021, 00:38
31.08.2021, 08:14
31.08.2021, 15:59
(30.08.2021, 21:20)Gast schrieb: Ich habe auch das augenzucken was ist das kommt es echt von der Impfung
Ich hatte das auch nach der Impfung. Kann schlimmstenfalls der Faszialisnerv sein. Wenn das trotz Magnesium nicht weg geht, würde ich zum Neurologen gehen.
Bei mir ist das nach mehreren Monaten weg gegangen. Koffein triggert das und Magnesiummangel. Nimm mal ein paar Monate 400 - 600 mg Magnesium pro Tag und guck, ob das besser wird. Kaffee weglassen. Bei mir wurde danach noch trockene Augen und deshalb chronische Lidrandentzündung festgestellt. Kannst es mal mit Augentropfen ohne Konservierungsmittel versuchen.
Und geh zum Zahnarzt. Nach einer Zahnbehandlung (Füllung war teilweise rausgebrochen und kleine Ecke vom Zahn, die abgebrochen war und das Zahnfleisch gereizt hat wurde abgeschliffen und prof. Zahnreinigung gemacht) wurde es bei mir besser. Hatte zu dem Zeitpunkt auch ne Bodylotion mit Koffein verwendet.