27.08.2021, 11:01
(27.08.2021, 09:12)Gast schrieb:(27.08.2021, 09:03)Gast schrieb: Der schwierigste Durchgang? Natürlich meiner.
Gute Leistungen lassen sich übrigens auch am besten zeigen, je exotischer die Klausur ist. Nichts ist schlimmer als eine reine Aneinanderreihung von Standardproblemen. Die auswendig zu können ist dann nämlich absolutes Muss, zeugt aber gleichzeitig eben nicht von geistiger Kreativität sondern nur gutem Gedächtnis. Von daher ist schon der Begriff der Schwierigkeit gar nicht sauber zu bestimmen.
Eben. Ein Examen, das nur aus Schuldrecht Standardfällen und Polizeirecht besteht, würde viele Leute nicht glücklich machen in der Benotung. Dann wäre die Erwartungshaltung der Korrektoren sehr hoch und man müsste wirklich diese fast perfekten Klausuren schreiben. In meinen Klausuren mit wilden Sachverhalten gab es hingegen schon gute Noten, wenn man sich halbwegs durchgemogelt hat. im Forum hier hieß es dann zu so Sachverhalten "krass" und "wer weiß denn sowas".
27.08.2021, 12:06
(27.08.2021, 11:01)Gast Gast schrieb:war früher bestimmt mal so - kann nur sagen das April z4 trotz allem hart korrigiert wurde- nix mit durchmogeln und wohlwollen weil schwierig(27.08.2021, 09:12)Gast schrieb:(27.08.2021, 09:03)Gast schrieb: Der schwierigste Durchgang? Natürlich meiner.
Gute Leistungen lassen sich übrigens auch am besten zeigen, je exotischer die Klausur ist. Nichts ist schlimmer als eine reine Aneinanderreihung von Standardproblemen. Die auswendig zu können ist dann nämlich absolutes Muss, zeugt aber gleichzeitig eben nicht von geistiger Kreativität sondern nur gutem Gedächtnis. Von daher ist schon der Begriff der Schwierigkeit gar nicht sauber zu bestimmen.
Eben. Ein Examen, das nur aus Schuldrecht Standardfällen und Polizeirecht besteht, würde viele Leute nicht glücklich machen in der Benotung. Dann wäre die Erwartungshaltung der Korrektoren sehr hoch und man müsste wirklich diese fast perfekten Klausuren schreiben. In meinen Klausuren mit wilden Sachverhalten gab es hingegen schon gute Noten, wenn man sich halbwegs durchgemogelt hat. im Forum hier hieß es dann zu so Sachverhalten "krass" und "wer weiß denn sowas".
27.08.2021, 21:47
(26.08.2021, 18:23)Gast schrieb: Im Zivilrecht auf jeden Fall August (u.a. sofortige Beschwerde und Widerspruch gegen eV), dafür war ÖR und SR in Ordnung.
Wir hatten im Juni 21 im Zivilrecht Berufung!
Das finde ich ziemlich gleich schlimm. Eher viel schlimmer. Ansonsten auch überall in allen Klausuren erbrecht drin und Grundschuld etc. Mahnbescheid. 719 Zpo etc Einstellung der Zwangsvollstreckung nach Einspruch gegen VU etc waren nebenbei auch drin in den normalen Zivilrechtsklausuren.
28.08.2021, 06:23
(27.08.2021, 21:47)Gast schrieb:(26.08.2021, 18:23)Gast schrieb: Im Zivilrecht auf jeden Fall August (u.a. sofortige Beschwerde und Widerspruch gegen eV), dafür war ÖR und SR in Ordnung.
Wir hatten im Juni 21 im Zivilrecht Berufung!
Das finde ich ziemlich gleich schlimm. Eher viel schlimmer. Ansonsten auch überall in allen Klausuren erbrecht drin und Grundschuld etc. Mahnbescheid. 719 Zpo etc Einstellung der Zwangsvollstreckung nach Einspruch gegen VU etc waren nebenbei auch drin in den normalen Zivilrechtsklausuren.
Das ist doch eher normal - darauf hätte man vorbereitet sein können. Auf sofortige Beschwerde gegen eV eher not..
28.08.2021, 08:46
(28.08.2021, 06:23)Gast schrieb:Kam Anfang des Jahres schon in der Mündlichen also ist eig nicht abwegig(27.08.2021, 21:47)Gast schrieb:(26.08.2021, 18:23)Gast schrieb: Im Zivilrecht auf jeden Fall August (u.a. sofortige Beschwerde und Widerspruch gegen eV), dafür war ÖR und SR in Ordnung.
Wir hatten im Juni 21 im Zivilrecht Berufung!
Das finde ich ziemlich gleich schlimm. Eher viel schlimmer. Ansonsten auch überall in allen Klausuren erbrecht drin und Grundschuld etc. Mahnbescheid. 719 Zpo etc Einstellung der Zwangsvollstreckung nach Einspruch gegen VU etc waren nebenbei auch drin in den normalen Zivilrechtsklausuren.
Das ist doch eher normal - darauf hätte man vorbereitet sein können. Auf sofortige Beschwerde gegen eV eher not..
28.08.2021, 09:33
(28.08.2021, 06:23)Gast schrieb:(27.08.2021, 21:47)Gast schrieb:(26.08.2021, 18:23)Gast schrieb: Im Zivilrecht auf jeden Fall August (u.a. sofortige Beschwerde und Widerspruch gegen eV), dafür war ÖR und SR in Ordnung.
Wir hatten im Juni 21 im Zivilrecht Berufung!
Das finde ich ziemlich gleich schlimm. Eher viel schlimmer. Ansonsten auch überall in allen Klausuren erbrecht drin und Grundschuld etc. Mahnbescheid. 719 Zpo etc Einstellung der Zwangsvollstreckung nach Einspruch gegen VU etc waren nebenbei auch drin in den normalen Zivilrechtsklausuren.
Das ist doch eher normal - darauf hätte man vorbereitet sein können. Auf sofortige Beschwerde gegen eV eher not..
Hä genauso wie die sofortige Beschwerde! Hatten wir sogar in der letzten AG vor den Klausuren zur Vorbereitung...
28.08.2021, 09:49
(28.08.2021, 09:33)Gast schrieb:(28.08.2021, 06:23)Gast schrieb:(27.08.2021, 21:47)Gast schrieb:(26.08.2021, 18:23)Gast schrieb: Im Zivilrecht auf jeden Fall August (u.a. sofortige Beschwerde und Widerspruch gegen eV), dafür war ÖR und SR in Ordnung.
Wir hatten im Juni 21 im Zivilrecht Berufung!
Das finde ich ziemlich gleich schlimm. Eher viel schlimmer. Ansonsten auch überall in allen Klausuren erbrecht drin und Grundschuld etc. Mahnbescheid. 719 Zpo etc Einstellung der Zwangsvollstreckung nach Einspruch gegen VU etc waren nebenbei auch drin in den normalen Zivilrechtsklausuren.
Das ist doch eher normal - darauf hätte man vorbereitet sein können. Auf sofortige Beschwerde gegen eV eher not..
Hä genauso wie die sofortige Beschwerde! Hatten wir sogar in der letzten AG vor den Klausuren zur Vorbereitung...
Klingt alles bisher eher normal. Gerade auch Berufung ist kernstoff (außer vielleicht im Strafrecht).
28.08.2021, 10:53
+1
Habe selbst im Juni 2021 geschrieben. Über eine Berufung in einer Z2/4-Klausur darf man nicht überrascht sein. Wer auch nur ein bisschen informiert ist, weiß, dass Berufungsklausuren im Zivilrecht in den letzten Jahren ein neuer Liebling des LJPA geworden sind. Für 2021 dürfte die Juni-Klausur mindestens die dritte Berufung in diesem Jahr gewesen sein. Einen ähnlichen Trend wird es vermutlich künftig mit zivilrechtlichen Revision geben. Jahrzehntelang nix und dann innerhalb von 6 oder 7 Monaten zwei Z-Revisionen.
Insgesamt war der Juni-Durchgang (NRW) absolut in Ordnung. M.E. war nichts drin, was man nicht hätte zum Gegenstand einer Klausur machen können. Klar gab es auch ganz spezifische prozessuale Probleme, auf die man sich nicht vorbereiten konnte, aber dafür war der Kommentar da, der vernünftig geholfen hat.
Habe selbst im Juni 2021 geschrieben. Über eine Berufung in einer Z2/4-Klausur darf man nicht überrascht sein. Wer auch nur ein bisschen informiert ist, weiß, dass Berufungsklausuren im Zivilrecht in den letzten Jahren ein neuer Liebling des LJPA geworden sind. Für 2021 dürfte die Juni-Klausur mindestens die dritte Berufung in diesem Jahr gewesen sein. Einen ähnlichen Trend wird es vermutlich künftig mit zivilrechtlichen Revision geben. Jahrzehntelang nix und dann innerhalb von 6 oder 7 Monaten zwei Z-Revisionen.
Insgesamt war der Juni-Durchgang (NRW) absolut in Ordnung. M.E. war nichts drin, was man nicht hätte zum Gegenstand einer Klausur machen können. Klar gab es auch ganz spezifische prozessuale Probleme, auf die man sich nicht vorbereiten konnte, aber dafür war der Kommentar da, der vernünftig geholfen hat.
28.08.2021, 23:18
(28.08.2021, 10:53)Gast schrieb: +1
Habe selbst im Juni 2021 geschrieben. Über eine Berufung in einer Z2/4-Klausur darf man nicht überrascht sein. Wer auch nur ein bisschen informiert ist, weiß, dass Berufungsklausuren im Zivilrecht in den letzten Jahren ein neuer Liebling des LJPA geworden sind. Für 2021 dürfte die Juni-Klausur mindestens die dritte Berufung in diesem Jahr gewesen sein. Einen ähnlichen Trend wird es vermutlich künftig mit zivilrechtlichen Revision geben. Jahrzehntelang nix und dann innerhalb von 6 oder 7 Monaten zwei Z-Revisionen.
Insgesamt war der Juni-Durchgang (NRW) absolut in Ordnung. M.E. war nichts drin, was man nicht hätte zum Gegenstand einer Klausur machen können. Klar gab es auch ganz spezifische prozessuale Probleme, auf die man sich nicht vorbereiten konnte, aber dafür war der Kommentar da, der vernünftig geholfen hat.
-1
29.08.2021, 10:10
(28.08.2021, 10:53)Gast schrieb: +1
Habe selbst im Juni 2021 geschrieben. Über eine Berufung in einer Z2/4-Klausur darf man nicht überrascht sein. Wer auch nur ein bisschen informiert ist, weiß, dass Berufungsklausuren im Zivilrecht in den letzten Jahren ein neuer Liebling des LJPA geworden sind. Für 2021 dürfte die Juni-Klausur mindestens die dritte Berufung in diesem Jahr gewesen sein. Einen ähnlichen Trend wird es vermutlich künftig mit zivilrechtlichen Revision geben. Jahrzehntelang nix und dann innerhalb von 6 oder 7 Monaten zwei Z-Revisionen.
Insgesamt war der Juni-Durchgang (NRW) absolut in Ordnung. M.E. war nichts drin, was man nicht hätte zum Gegenstand einer Klausur machen können. Klar gab es auch ganz spezifische prozessuale Probleme, auf die man sich nicht vorbereiten konnte, aber dafür war der Kommentar da, der vernünftig geholfen hat.
Va, weil Berufung im ZR auch in jedem Lehrbuch drin steht. Einfach das Kapitel lesen und nicht überspringen.