29.06.2021, 13:29
(29.06.2021, 12:13)Gastt schrieb:Ich hoffe, dass inzwischen wirklich jede*r, der*die nicht auf die zügige Bereitstellung der Klausuren für den Verbesserungsversuch angewiesen ist, gegen diesen Unsinn vorgeht. Kann wirklich nicht sein, dass sich ein LandesJUSTIZprüfungsamt rausnimmt, vorsätzlich gegen das eigene OVG zu entscheiden. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, muss dem LJPA klar sein, dass die eigene Argumentation einfach abwegig ist. Das ist die reinste Form von Rechtsmissbrauch.(28.06.2021, 07:56)Gast schrieb: Weiß jemand, ob das LJPA seine bisherige Praxis nach der OVG Entscheidung geändert hat? Es kann ja auch nicht deren Ziel sein, dass bis zur potenziellen Entscheidung durch das BVerwG jeder gegen seinen Kostenbescheid klagen wird. Das wäre doch ein riesiges Kostenrisiko fürs LJPA.. Wisst ihr, ob das LJPA die Sachen bis zur endgültigen Klärung daher einvernehmlich zurückstellt oder so?
aktuell werden weiterhin Kosten in Rechnung gestellt.
29.06.2021, 14:43
(29.06.2021, 13:29)Gast schrieb:(29.06.2021, 12:13)Gastt schrieb:Ich hoffe, dass inzwischen wirklich jede*r, der*die nicht auf die zügige Bereitstellung der Klausuren für den Verbesserungsversuch angewiesen ist, gegen diesen Unsinn vorgeht. Kann wirklich nicht sein, dass sich ein LandesJUSTIZprüfungsamt rausnimmt, vorsätzlich gegen das eigene OVG zu entscheiden. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, muss dem LJPA klar sein, dass die eigene Argumentation einfach abwegig ist. Das ist die reinste Form von Rechtsmissbrauch.(28.06.2021, 07:56)Gast schrieb: Weiß jemand, ob das LJPA seine bisherige Praxis nach der OVG Entscheidung geändert hat? Es kann ja auch nicht deren Ziel sein, dass bis zur potenziellen Entscheidung durch das BVerwG jeder gegen seinen Kostenbescheid klagen wird. Das wäre doch ein riesiges Kostenrisiko fürs LJPA.. Wisst ihr, ob das LJPA die Sachen bis zur endgültigen Klärung daher einvernehmlich zurückstellt oder so?
aktuell werden weiterhin Kosten in Rechnung gestellt.
Naja, wer nach dem Richter vom OLG, der gegen Sex Klausuren herausgegeben hat und mit einer Pistole und Prostituierten in Italien aufgegriffen wurde noch an die Unabhängigkeit der Prüfer glaubt, dem ist nicht zu helfen ;-)
26.08.2021, 10:57
Hallo zusammen,
ich wollte das Thema aufgrund meiner baldigen eigenen Betroffenheit mal wieder in den Vordergeund holen.
Mittlerweile ist ja seit dem Urteil des OVG aus Juni 2021 eine gewisse Zeit vergangen. Berichterstattung darüber, dass das Land NRW gegen das Urteil in Revision gegangen ist, konnte ich nicht finden. Dennoch weist das LJPA die anfallenden Kopierkosten noch auf seiner Homepage aus.
Hat jemand aktuelle Informationen darüber, ob das LJPA die Kopierkosten weiterhin entgegen des Urteils des OVG noch den Prüflingen in Rechnung stellt?
ich wollte das Thema aufgrund meiner baldigen eigenen Betroffenheit mal wieder in den Vordergeund holen.
Mittlerweile ist ja seit dem Urteil des OVG aus Juni 2021 eine gewisse Zeit vergangen. Berichterstattung darüber, dass das Land NRW gegen das Urteil in Revision gegangen ist, konnte ich nicht finden. Dennoch weist das LJPA die anfallenden Kopierkosten noch auf seiner Homepage aus.
Hat jemand aktuelle Informationen darüber, ob das LJPA die Kopierkosten weiterhin entgegen des Urteils des OVG noch den Prüflingen in Rechnung stellt?
26.08.2021, 12:24
Sie sind in der Sache vor das BVerwG in Revision gegangen.
26.08.2021, 12:33
(29.06.2021, 13:29)Gast schrieb:(29.06.2021, 12:13)Gastt schrieb:Ich hoffe, dass inzwischen wirklich jede*r, der*die nicht auf die zügige Bereitstellung der Klausuren für den Verbesserungsversuch angewiesen ist, gegen diesen Unsinn vorgeht. Kann wirklich nicht sein, dass sich ein LandesJUSTIZprüfungsamt rausnimmt, vorsätzlich gegen das eigene OVG zu entscheiden. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, muss dem LJPA klar sein, dass die eigene Argumentation einfach abwegig ist. Das ist die reinste Form von Rechtsmissbrauch.(28.06.2021, 07:56)Gast schrieb: Weiß jemand, ob das LJPA seine bisherige Praxis nach der OVG Entscheidung geändert hat? Es kann ja auch nicht deren Ziel sein, dass bis zur potenziellen Entscheidung durch das BVerwG jeder gegen seinen Kostenbescheid klagen wird. Das wäre doch ein riesiges Kostenrisiko fürs LJPA.. Wisst ihr, ob das LJPA die Sachen bis zur endgültigen Klärung daher einvernehmlich zurückstellt oder so?
aktuell werden weiterhin Kosten in Rechnung gestellt.
Kann ich nur unterstützen. Wie man in NRW ja beim Thema Hygienekonzept gesehen hat, die einzige Sprache die das LJPA versteht ist die der Verwaltungsgerichte.
26.08.2021, 12:36
Kurzes Gedankenspiel:
Einstweilige Anordnung auf Bereitstellung?
Anordnungsgrund: Aufgrund der Entscheidung des OVG ist Vorschusspflicht mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig.
Zudem auch Folgenabwägung zugunsten des Prüflings, da Kosten in jedem Fall nacherhoben werden können.
Anordnungsanspruch: Kurze Widerrufsfrist.
Oder würde man wegen der Höhe des Betrags die Dringlichkeit verneinen?
Einstweilige Anordnung auf Bereitstellung?
Anordnungsgrund: Aufgrund der Entscheidung des OVG ist Vorschusspflicht mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig.
Zudem auch Folgenabwägung zugunsten des Prüflings, da Kosten in jedem Fall nacherhoben werden können.
Anordnungsanspruch: Kurze Widerrufsfrist.
Oder würde man wegen der Höhe des Betrags die Dringlichkeit verneinen?
26.08.2021, 14:14
(26.08.2021, 12:36)Gast schrieb: Kurzes Gedankenspiel:
Einstweilige Anordnung auf Bereitstellung?
Anordnungsgrund: Aufgrund der Entscheidung des OVG ist Vorschusspflicht mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig.
Zudem auch Folgenabwägung zugunsten des Prüflings, da Kosten in jedem Fall nacherhoben werden können.
Anordnungsanspruch: Kurze Widerrufsfrist.
Oder würde man wegen der Höhe des Betrags die Dringlichkeit verneinen?
Ich sehe das Problem bei der Vorwegnahme der Hauptsache!
26.08.2021, 19:12
(26.08.2021, 12:36)Gast schrieb: Kurzes Gedankenspiel:
Einstweilige Anordnung auf Bereitstellung?
Anordnungsgrund: Aufgrund der Entscheidung des OVG ist Vorschusspflicht mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig.
Zudem auch Folgenabwägung zugunsten des Prüflings, da Kosten in jedem Fall nacherhoben werden können.
Anordnungsanspruch: Kurze Widerrufsfrist.
Oder würde man wegen der Höhe des Betrags die Dringlichkeit verneinen?
... oder umgekehrt: in jedem Fall zurückgezahlt werden können...
Hast Du nicht auch Anspruch und Grund vertauscht?
Und wie wirkt es sich auf die Dringlichkeit aus, dass man jederzeit abfotografieren darf?
Ich würde es eher lassen...


