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Jobangebot nach RA-Station
Gast1111
Unregistered
 
#1
16.08.2021, 09:29
Hallo in die Runde,

ich habe am Ende meiner RA-Station ein Jobangebot bekommen. Eigentlich habe ich immer gerne in die Justiz gewollt. Die Arbeit in der Kanzlei hat mir aber auch sehr viel Spaß gemacht. Ich kann mich nun aber einfach nicht entscheiden und weiß auch noch nicht, ob meine Klausuren gut genug waren, um in die Justiz zu kommen. Im Ersten habe ich aber VB geschafft. Hat jemand Ratschläge, wie ich entscheiden kann, ob ich der Kanzlei zusage (die erwarten bestimmt bald meine Antwort) oder doch auf meine Noten warte und versuche, in die Justiz zu kommen.
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Gast
Unregistered
 
#2
16.08.2021, 09:33
Da gibt es keine pauschale Antwort. Was aber vielleicht bei der Entscheidung hilft: in die Justiz kannst du auch nach 3 Jahren RA noch, umgekehrt macht das (fast) keiner. Allerdings wird auch nach 3 Jahren RA-Tätigkeit die Sache meist erst richtig interessant, und es ist nicht immer leicht, den Kollegen in einer kleineren Kanzlei zu kündigen …
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Gasto
Unregistered
 
#3
16.08.2021, 09:37
(16.08.2021, 09:29)Gast1111 schrieb:  Hallo in die Runde,

ich habe am Ende meiner RA-Station ein Jobangebot bekommen.


1.: Wie ist denn das Angebot? Es gibt Angebote, da solltest du zuschlagen, und welche, die bekommst du auch so an jeder Ecke.

2.: Du kannst auch nach 3-6 Monaten in der Kanzlei kündigen und in die Justiz gehen. Oder nach 1-2 Jahren. Das machen viele.
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Gast1111
Unregistered
 
#4
16.08.2021, 09:45
(16.08.2021, 09:37)Gasto schrieb:  
(16.08.2021, 09:29)Gast1111 schrieb:  Hallo in die Runde,

ich habe am Ende meiner RA-Station ein Jobangebot bekommen.


1.: Wie ist denn das Angebot? Es gibt Angebote, da solltest du zuschlagen, und welche, die bekommst du auch so an jeder Ecke.

2.: Du kannst auch nach 3-6 Monaten in der Kanzlei kündigen und in die Justiz gehen. Oder nach 1-2 Jahren. Das machen viele.

Das Einstiegsgehalt läge bei 70.000 Euro brutto.
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Gast_
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#5
16.08.2021, 09:47
Jobangebot annehmen und dann kündigen, wenn es mit der Justiz klappt? Ist nicht so unüblich.
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Gast
Unregistered
 
#6
16.08.2021, 09:57
(16.08.2021, 09:47)Gast_ schrieb:  Jobangebot annehmen und dann kündigen, wenn es mit der Justiz klappt? Ist nicht so unüblich.

Es sei denn die Noten garantieren den Einstieg. Mit VB im 2. wartet man ja nur in den ganz besonders beliebten Bezirken.
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Gast
Unregistered
 
#7
16.08.2021, 13:32
(16.08.2021, 09:45)Gast1111 schrieb:  
(16.08.2021, 09:37)Gasto schrieb:  
(16.08.2021, 09:29)Gast1111 schrieb:  Hallo in die Runde,

ich habe am Ende meiner RA-Station ein Jobangebot bekommen.


1.: Wie ist denn das Angebot? Es gibt Angebote, da solltest du zuschlagen, und welche, die bekommst du auch so an jeder Ecke.

2.: Du kannst auch nach 3-6 Monaten in der Kanzlei kündigen und in die Justiz gehen. Oder nach 1-2 Jahren. Das machen viele.

Das Einstiegsgehalt läge bei 70.000 Euro brutto.

Würde ich mit VB im 1. und zumindest der Aussicht auf ein VB im 2. nicht annehmen, sofern es keine Ausnahmekonstellation ist und du aus irgendeinem Grund genau und nur in der Kanzlei arbeiten willst.
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omnimodo
Senior Member
****
Beiträge: 725
Themen: 6
Registriert seit: Apr 2021
#8
16.08.2021, 13:37
Du hast ein unbedingtes Angebot über 70k p.a. und noch keine Noten. 

Kanzlei und Arbeit gefallen dir.

Wenn sich aufgrund deiner Note und geänderter Motivation was anderes als besser ergibt kannst du immer noch bald wechseln. 

Klassisches Taube-Dach / Spatz-Hand Szenario.
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Gast
Unregistered
 
#9
16.08.2021, 13:39
Nimm das Angebot an, sammle 2 oder 3 Jahre Erfahrung als Anwalt und geh dann in die Justiz, wenn der Wunsch dann noch da ist.
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Gast
Unregistered
 
#10
16.08.2021, 13:54
Was genau gewinnst du, wenn du das Angebot jetzt ablehnst?
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