08.08.2021, 14:18
(08.08.2021, 13:05)guga schrieb: Man (u55) kommt in die GKV zurück, wenn man einen Monat unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient. Hatte solche Fälle schon. Mit ArbG reden und einen Monat Teilzeitvertrag machen dann wieder aufstocken. Easypeasy.
Muss die Teilzeit nicht auf Dauer angelegt sein? Oder wurde das inzwischen geändert?
08.08.2021, 14:52
(08.08.2021, 14:18)Gast schrieb:(08.08.2021, 13:05)guga schrieb: Man (u55) kommt in die GKV zurück, wenn man einen Monat unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient. Hatte solche Fälle schon. Mit ArbG reden und einen Monat Teilzeitvertrag machen dann wieder aufstocken. Easypeasy.
Muss die Teilzeit nicht auf Dauer angelegt sein? Oder wurde das inzwischen geändert?
Wie soll ein Arbeitsvertrag auf Dauer angelegt sein? Du machst einen unbefristeten Teilzeitvertrag. Da die KK nicht verlangen kann, dass du bis ans Lebensende den gleichen Arbeitsvertrag hast, kannst du auch einen neuen Arbeitsvertrag machen nach einem Monat. Lebensverhältnisse wandeln sich nunmal schnell.
08.08.2021, 15:15
(08.08.2021, 14:52)guga schrieb:Das Brutto muss sich doch aufs Jahr gerechnet unter die Grenze verschieben, ein Monat dürfte da wenig helfen, es seidenn man ist knapp drüber(08.08.2021, 14:18)Gast schrieb:(08.08.2021, 13:05)guga schrieb: Man (u55) kommt in die GKV zurück, wenn man einen Monat unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient. Hatte solche Fälle schon. Mit ArbG reden und einen Monat Teilzeitvertrag machen dann wieder aufstocken. Easypeasy.
Muss die Teilzeit nicht auf Dauer angelegt sein? Oder wurde das inzwischen geändert?
Wie soll ein Arbeitsvertrag auf Dauer angelegt sein? Du machst einen unbefristeten Teilzeitvertrag. Da die KK nicht verlangen kann, dass du bis ans Lebensende den gleichen Arbeitsvertrag hast, kannst du auch einen neuen Arbeitsvertrag machen nach einem Monat. Lebensverhältnisse wandeln sich nunmal schnell.

08.08.2021, 15:49
Kann mir das jemand mal erklären, wie man als Richter versetzt wird zB ins Innenministerium oder in eine andere Behörde? Ich habe das im Justizministerialblatt gesehen, aber frage mich, wie so etwas praktisch abläuft?
08.08.2021, 16:18
(08.08.2021, 15:15)Gast schrieb:(08.08.2021, 14:52)guga schrieb:Das Brutto muss sich doch aufs Jahr gerechnet unter die Grenze verschieben, ein Monat dürfte da wenig helfen, es seidenn man ist knapp drüber(08.08.2021, 14:18)Gast schrieb:(08.08.2021, 13:05)guga schrieb: Man (u55) kommt in die GKV zurück, wenn man einen Monat unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient. Hatte solche Fälle schon. Mit ArbG reden und einen Monat Teilzeitvertrag machen dann wieder aufstocken. Easypeasy.
Muss die Teilzeit nicht auf Dauer angelegt sein? Oder wurde das inzwischen geändert?
Wie soll ein Arbeitsvertrag auf Dauer angelegt sein? Du machst einen unbefristeten Teilzeitvertrag. Da die KK nicht verlangen kann, dass du bis ans Lebensende den gleichen Arbeitsvertrag hast, kannst du auch einen neuen Arbeitsvertrag machen nach einem Monat. Lebensverhältnisse wandeln sich nunmal schnell.
Ja meinst du, dass du noch das ganze Jahr in der PKV bleibst, wenn du auf einmal nur noch 400€ kriegst im Monat? Der Wechsel zurück geht sofort. Der aktuelle Teilzeitvertrag ist die Grundlage für die Prognose.
Nun bin ich hieraber raus. Alle weiteren Fragen könnt ihr eurem Anwalt stellen.
08.08.2021, 17:13
(08.08.2021, 16:18)guga schrieb:(08.08.2021, 15:15)Gast schrieb:(08.08.2021, 14:52)guga schrieb:Das Brutto muss sich doch aufs Jahr gerechnet unter die Grenze verschieben, ein Monat dürfte da wenig helfen, es seidenn man ist knapp drüber(08.08.2021, 14:18)Gast schrieb:(08.08.2021, 13:05)guga schrieb: Man (u55) kommt in die GKV zurück, wenn man einen Monat unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient. Hatte solche Fälle schon. Mit ArbG reden und einen Monat Teilzeitvertrag machen dann wieder aufstocken. Easypeasy.
Muss die Teilzeit nicht auf Dauer angelegt sein? Oder wurde das inzwischen geändert?
Wie soll ein Arbeitsvertrag auf Dauer angelegt sein? Du machst einen unbefristeten Teilzeitvertrag. Da die KK nicht verlangen kann, dass du bis ans Lebensende den gleichen Arbeitsvertrag hast, kannst du auch einen neuen Arbeitsvertrag machen nach einem Monat. Lebensverhältnisse wandeln sich nunmal schnell.
Ja meinst du, dass du noch das ganze Jahr in der PKV bleibst, wenn du auf einmal nur noch 400€ kriegst im Monat? Der Wechsel zurück geht sofort. Der aktuelle Teilzeitvertrag ist die Grundlage für die Prognose.
Nun bin ich hieraber raus. Alle weiteren Fragen könnt ihr eurem Anwalt stellen.
+1
08.08.2021, 18:21
(08.08.2021, 15:49)Gast schrieb: Kann mir das jemand mal erklären, wie man als Richter versetzt wird zB ins Innenministerium oder in eine andere Behörde? Ich habe das im Justizministerialblatt gesehen, aber frage mich, wie so etwas praktisch abläuft?
Würde mich freuen, wenn jemand noch was zu dem Thema sagen könnte :)
08.08.2021, 19:14
(08.08.2021, 18:21)Gast schrieb:(08.08.2021, 15:49)Gast schrieb: Kann mir das jemand mal erklären, wie man als Richter versetzt wird zB ins Innenministerium oder in eine andere Behörde? Ich habe das im Justizministerialblatt gesehen, aber frage mich, wie so etwas praktisch abläuft?
Würde mich freuen, wenn jemand noch was zu dem Thema sagen könnte :)
Entweder als Abordnung mit dem Ziel der Versetzung oder als normale Abordnung.
Wie das geht? Du bewirbst dich auf ne Stelle, die als Abordnungsstelle ausgeschrieben ist. Du besprichst es mit deinem Dienstherrn, im Idealfall vor der Bewerbung, weil er der Abordnung zustimmen muss. Im Normalfall macht er das.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
08.08.2021, 19:43
(08.08.2021, 19:14)Gast schrieb:(08.08.2021, 18:21)Gast schrieb:(08.08.2021, 15:49)Gast schrieb: Kann mir das jemand mal erklären, wie man als Richter versetzt wird zB ins Innenministerium oder in eine andere Behörde? Ich habe das im Justizministerialblatt gesehen, aber frage mich, wie so etwas praktisch abläuft?
Würde mich freuen, wenn jemand noch was zu dem Thema sagen könnte :)
Entweder als Abordnung mit dem Ziel der Versetzung oder als normale Abordnung.
Wie das geht? Du bewirbst dich auf ne Stelle, die als Abordnungsstelle ausgeschrieben ist. Du besprichst es mit deinem Dienstherrn, im Idealfall vor der Bewerbung, weil er der Abordnung zustimmen muss. Im Normalfall macht er das.
Aber Abordnungen gibt es idR nicht in alle Behörden... Wenn man sich also irgendwo auf regulärem Wege bewirbt, wann genau kommuniziert man das dann bei Gericht? Die bekommen das doch mit, wenn die Personalakte angefordert wird. Und wird einer Versetzung dann überhaupt zugestimmt oder ist es idR so dass man sich entlässt, wie es oben schon mal erwähnt wurde? Hat da keiner der Aussteiger hier Erfahrungen mit? :/
08.08.2021, 22:54
(08.08.2021, 19:43)Gast schrieb:(08.08.2021, 19:14)Gast schrieb:(08.08.2021, 18:21)Gast schrieb:(08.08.2021, 15:49)Gast schrieb: Kann mir das jemand mal erklären, wie man als Richter versetzt wird zB ins Innenministerium oder in eine andere Behörde? Ich habe das im Justizministerialblatt gesehen, aber frage mich, wie so etwas praktisch abläuft?
Würde mich freuen, wenn jemand noch was zu dem Thema sagen könnte :)
Entweder als Abordnung mit dem Ziel der Versetzung oder als normale Abordnung.
Wie das geht? Du bewirbst dich auf ne Stelle, die als Abordnungsstelle ausgeschrieben ist. Du besprichst es mit deinem Dienstherrn, im Idealfall vor der Bewerbung, weil er der Abordnung zustimmen muss. Im Normalfall macht er das.
Aber Abordnungen gibt es idR nicht in alle Behörden... Wenn man sich also irgendwo auf regulärem Wege bewirbt, wann genau kommuniziert man das dann bei Gericht? Die bekommen das doch mit, wenn die Personalakte angefordert wird. Und wird einer Versetzung dann überhaupt zugestimmt oder ist es idR so dass man sich entlässt, wie es oben schon mal erwähnt wurde? Hat da keiner der Aussteiger hier Erfahrungen mit? :/
Das lässt sich so pauschal nicht beantworten, das hängt von Land und Stelle ab. Wenn man von einer Stelle erfährt, sollte man sich zunächst an die Gerichtsleitung wenden, diese kann im Ministerium ausloten, wie die Stimmung ist. Blind eine Bewerbung zu platzieren könnte Ärger geben. Aber dauerhaft sollten die Beteiligten klug genug sein, einen Reisenwollenden nicht aufzuhalten.