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Klausuren Juni 2018
iurisregem
Junior Member
Beiträge: 12
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2017
#11
14.05.2018, 16:18
Hallo, ich schreibe in Köln im Mai aktuelle und verkaufe meine 4 Gesetze in aktueller Auflage gerne danach (ab Freitag).

Schreibt mir - die Übergabe ist zentral in Köln möglich.
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Gast
Unregistered
 
#12
15.05.2018, 15:40
Hallo zusammen,

welche Kommentar-Auflagen sind für den Klausurendurchgang notwendig? Letzte Woche ist bspw. die neuste Auflage des Meyer-Goßner Kommentars erschienen!

Liebe Grüße
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Gast
Unregistered
 
#13
20.05.2018, 16:23
Würde mich auch interessieren. Nehmt ihr die aktuellste Auflage?
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NRW
Unregistered
 
#14
20.05.2018, 18:54
(20.05.2018, 16:23)Gast schrieb:  Würde mich auch interessieren. Nehmt ihr die aktuellste Auflage?

Ist die Frage Ernst gemeint? Alles andere ist ja wohl grob fahrlässig...
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NRW
Unregistered
 
#15
23.05.2018, 12:06
Hat bereits jemand die Ladung erhalten?
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Bln18
Unregistered
 
#16
04.06.2018, 14:38
Was kam in Z1 dran?
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Gast
Unregistered
 
#17
04.06.2018, 14:54
(04.06.2018, 14:38)Bln18 schrieb:  Was kam in Z1 dran?

Außenwirtschaftsrecht mit einem kleinen Schwenker ins Weltraumrecht. Nichts wildes.
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XY(Thür)
Unregistered
 
#18
04.06.2018, 15:06
(04.06.2018, 14:38)Bln18 schrieb:  Was kam in Z1 dran?

Also in Thüringen war es, dass die Klägerin die vermeintliche Eigentümerin eines Bildes war. Als sie diese zu veräußern erwägt, stellt sie Nachforschungen zu dessen Herkunft an. Dabei kommt auf, dass das Bild eventuell aus einem Bestand an Bildern stammt, welche in einem Schloss hingen, das die Beklagte als Stiftung des öffentlichen Rechts verwaltet. Im Zuge von Renovierungsarbeiten sind diese Bilder bei dem Verwahrer verschwunden. Wie genau kann nicht aufgeklärt werden.
Die Klägerin überließ der Beklagten dann das Bild zur Prüfung dessen Herkunft, in der irrigen Annahme, die Bilder hätten mal der Beklagten gehört; tatsächlich war am Anfang aber der Freistaat Thüringen Eigentümer. Natürlich ist das Gemälde der Klägerin tatsächlich aus dem Schloss-Bestand.
Die Beklagte weigert sich nun das Bild herauszugeben.
Widerklagend beantragt sie, festzustellen dass die Bilder dem Freistaat gehören.
Dieser hat die Beklagte zur Geltendmachung berechtigt.
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Kieler Deern
Unregistered
 
#19
04.06.2018, 15:08
Kam in SH auch dran
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Brb
Unregistered
 
#20
04.06.2018, 15:18
So ähnlich auch in Brandenburg/Berlin.

Bei uns ist das Bild jedoch 1992 zuvor von einem anderen in einer öffentlichen Versteigerung erworben worden, die Klägerin hat es dann 2007 in einer Privatauktion erworben.

Das Gemälde war vorher ab 1945 verschwunden, nachdem es 1942 auf ein Schloss verbracht wurde, um es vor den Kriegsfliegern (O-Ton) zu schützen.
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