11.05.2018, 20:41
Hat noch jemand aus NRW 231 geprüft oder war es auch erlassen? Habe das jetzt nicht mehr im Kopf...
11.05.2018, 21:05
11.05.2018, 21:09
(11.05.2018, 21:05)NRW 18 schrieb:(11.05.2018, 20:41)NRW Verbesserer schrieb: Hat noch jemand aus NRW 231 geprüft oder war es auch erlassen? Habe das jetzt nicht mehr im Kopf...
Habe es auch geprüft.Erlassen waren 239 ff..
Danke für die Antwort! wo hast du denn angeklagt? ich habe bei dem AG Schöffengericht angeklagt da der BZR-Auszug keine Eintragungen aufwies, jatzt denke ich das wäre wegen der besonders schweren Folgen doch falsch
11.05.2018, 21:21
(11.05.2018, 21:09)Gast schrieb:(11.05.2018, 21:05)NRW 18 schrieb:(11.05.2018, 20:41)NRW Verbesserer schrieb: Hat noch jemand aus NRW 231 geprüft oder war es auch erlassen? Habe das jetzt nicht mehr im Kopf...
Habe es auch geprüft.Erlassen waren 239 ff..
Danke für die Antwort! wo hast du denn angeklagt? ich habe bei dem AG Schöffengericht angeklagt da der BZR-Auszug keine Eintragungen aufwies, jatzt denke ich das wäre wegen der besonders schweren Folgen doch falsch
Ebenfalls Amtsgericht Schöffengericht... Keine Vorstrafen usw.. Mal schauen...
12.05.2018, 18:30
In nrw scheidet ne Lösung über 168c aus, da in einem Vermerk des Jpa drin stand dass alles diesbezüglich ordnungsgemäß eingehalten war.
Ich hab 231 bejaht. War nämlich nicht erlassen
Abstraktum habe ich erst normal für beide beschrieben bis das Opfer auf dem Sofa zusammensackte. Hab geschrieben das das noch vom wissen und wollen beider umfasst war. Das Schleudern gegen die Wand habe ich nur noch aus Sicht der Rau geschrieben und gesagt dass er die schwere Folge billigend in Kauf nahm.
Bin auch von Mittäterexzess ausgegangen in dubio pro reo für den Bader.
Hab die Klausur Gott sei dank von hinten geschrieben - sprich erst B Gutachten, dann Vfg., dann Anklage.
Hab auch den haftgrund für den bader verneint - hat das auch jemand?
Ich hab 231 bejaht. War nämlich nicht erlassen
Abstraktum habe ich erst normal für beide beschrieben bis das Opfer auf dem Sofa zusammensackte. Hab geschrieben das das noch vom wissen und wollen beider umfasst war. Das Schleudern gegen die Wand habe ich nur noch aus Sicht der Rau geschrieben und gesagt dass er die schwere Folge billigend in Kauf nahm.
Bin auch von Mittäterexzess ausgegangen in dubio pro reo für den Bader.
Hab die Klausur Gott sei dank von hinten geschrieben - sprich erst B Gutachten, dann Vfg., dann Anklage.
Hab auch den haftgrund für den bader verneint - hat das auch jemand?
13.05.2018, 14:09
Für morgen irgendwelche heißen Tipps? In letzter Zeit lief häufig Revision (nicht dass das JPA das in irgendeiner Weise interessieren würde...)?
13.05.2018, 15:33
(13.05.2018, 14:09)Hessen Verbesserer schrieb: Für morgen irgendwelche heißen Tipps? In letzter Zeit lief häufig Revision (nicht dass das JPA das in irgendeiner Weise interessieren würde...)?
Leider keinen heißen Tipp. Die Frage stelle ich mir aber auch. Seit Januar lief Revision, wenn ich es richtig in Erinnerung habe...
14.05.2018, 08:08
S1 lag wohl materiell BGH 2 StR 177/16 zugrunde, RÜ zum materiellen Strafrecht der Kaiserseminare.
14.05.2018, 14:18
Selten so unverständliche Sachverständigen Aussagen wie heute in einer Klausur gelesen...wie sollte man da bitte die tatsächliche Grundlage heraus ermitteln...
14.05.2018, 14:47
Kann mir mal wer vom Schlauch helfen? Welche prozessualen Probleme waren eingebaut? 136a bzgl der Beschuldigtenvernehmung?