09.05.2018, 16:54
(09.05.2018, 16:38)NRW052018 schrieb: Eine Frage: Leider habe ich gestern als AGL für die Herausgabe den 812 I1 alt. 1 genommen. „Etwas erlangt“ war bei mir Eigentum und Besitz an dem Kfz und dem Ordner. 985 Habe ich gar nicht geprüft. Bei der VSS „Ohne Rechtsgrund“ habe ich alle Problemkreise abgearbeitet. Ist diese Herangehensweise falsch?
Ich glaube nicht dass das falsch ist - vllt allenfalls nicht ganz umfassend. Ist 812 dann bei dir durch gegangen? Wie hast du dann den praktischen Teil gestaltet? Was ich verwirrend finde ist dass der Mandant Eigentum erworben haben soll, weil im Palandt steht, dass 2301 nur einen verschaffungsanspruch (iSe Vermächtnisses begründet).
Und wenn der 812 durch geht, müsste der Mandant dann nicht Widerrum einen Anspruch aus 985 haben wenn er denn Eigentümer geworden ist? Insgesamt echt ne richtig miese klausur
09.05.2018, 17:19
Bei mir ging der 812 nicht durch, da ich einen Rechtsgrund (2301,518) angenommen habe. Zusätzlich habe ich noch die Problematik mit der Miterbin diskutiert... Insgesamt habe ich einen Schriftsatz an das Gericht geschrieben und zusätzlich der Verlobten den Streit verkündet.
09.05.2018, 17:38
(09.05.2018, 17:19)NRW0518 schrieb: Bei mir ging der 812 nicht durch, da ich einen Rechtsgrund (2301,518) angenommen habe. Zusätzlich habe ich noch die Problematik mit der Miterbin diskutiert... Insgesamt habe ich einen Schriftsatz an das Gericht geschrieben und zusätzlich der Verlobten den Streit verkündet.
Ja klingt doch plausibel. Wobei ne streitverkpnding glaub ich quatsch ist, weil ja kein Regressanspruch gegen die bestünde wenn der Prozess verloren wird oder steh ich auf dem Schlauch? Glaub eher dass es ner parteierweiterung auf klägetseite bedürfte damit der Prozess nicht schon durch ein Prozessurteil abgewiesen wird. Das ist aber über 263, 59ff zpo wegen Sachdienlichkeit unproblematisch möglich
09.05.2018, 17:44
Für 2301 braucht man ja eine lebzeitiges Vermögensopfer bzw einen lebzeitigen Vollzug. Ich habe daran 2301 scheitern lassen. Wie habt ihr das begründet? Durch das "Fahren lassen" ?
Ist das schon ein Vollzug?
Ist das schon ein Vollzug?
09.05.2018, 17:51
(09.05.2018, 17:44)Gast NRW schrieb: Für 2301 braucht man ja eine lebzeitiges Vermögensopfer bzw einen lebzeitigen Vollzug. Ich habe daran 2301 scheitern lassen. Wie habt ihr das begründet? Durch das "Fahren lassen" ?
Ist das schon ein Vollzug?
Ja genau. Fand’s auch schwach, aber hatte den Sound des reps im Ohr immer pro Mandant zu argumentieren. Hab aber auch auf das prozessrisiko jingewiesen wegen der recht schwachen Argumente. Hab zusätzlich als Indiz herangezogen, dass alle Unterlagen in der Wohnung bereit lagen, was ja die Zeugen gesehen haben und hab die (unsichere) Möglichkeit erörtert eine parteivernehmunh zu erreichen.
Im palandt stand irgendwas von wegen teilweise bwfugnis den Gegenstand für sich zu verwenden begründet lebzeitigen Vollzug. Auf die hab ich geschlossen weil der Mandant ja auch Reparaturen vorgenommen hat und den pkw eben gefahren ist
09.05.2018, 17:58
Hm ich habe Bereicherungsrecht leider gar nicht geprüft. Mangels Leistung des Erben käme doch eh nur eine Eingriffskondiktion in Betracht.
Leider habe ich auch den Anspruch des Erbenbesitzers gem 857 bgb übersehen
Leider habe ich auch den Anspruch des Erbenbesitzers gem 857 bgb übersehen
09.05.2018, 18:23
Bin über 2301 I statt 2301 II gegangen, sehe gerade Vermächtnis braucht immer ein Testament, schöne Sch..,dachte Wert des Autos ist Hinweis auf Vermächtnis. Dann geht ja nur 2301 II..
857 auch nicht gesehn..
Und RzB dann aus Schenkungsversprechen..
Oh mann, das kann echt einen die Laune verderben alles.
857 auch nicht gesehn..
Und RzB dann aus Schenkungsversprechen..
Oh mann, das kann echt einen die Laune verderben alles.
09.05.2018, 19:22
Wenn ich mich nicht falsch erinnere kann man auch den Streit verkünden , wenn das Risiko besteht von einem Dritten verklagt zu werden. Dachte nur an die Rechtskrafterstreckung und hab es schnell hingeschrieben....
09.05.2018, 20:02
(09.05.2018, 18:23)Wiederholer NRW schrieb: Bin über 2301 I statt 2301 II gegangen, sehe gerade Vermächtnis braucht immer ein Testament, schöne Sch..,dachte Wert des Autos ist Hinweis auf Vermächtnis. Dann geht ja nur 2301 II..
857 auch nicht gesehn..
Und RzB dann aus Schenkungsversprechen..
Oh mann, das kann echt einen die Laune verderben alles.
Same
11.05.2018, 14:35
Mal wieder eine S1 Klausur, bei der man ohne Zeitprobleme in unter drei Stunden fertig werden konnte...:D