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StrafR-Aktenvortrag Revision
Gast
Unregistered
 
#1
03.05.2018, 21:13
Wie baut man den Aktenvortrag aus Anwaltssicht am besten auf, bei dem man die Erfolgsaussichten einer Revision prüfen soll?

Konkret ist mir unklar, wann und wie die Sachverhaltsschilderung erfolgen soll. Gibt man nur den Tenor der Verurteilung und die Besonderheiten iRd Verfahrens wieder, auf denen letztlich die Revision gestützt werden soll oder fasst man den Sachverhalt umfassend zusammen?
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NRW
Unregistered
 
#2
04.05.2018, 10:11
Also ich würde es jetzt nicht absolut garantieren wollen aber ich würde denken dass man auch kurz den Sachverhalt zusammenfassen muss, da du ja sonst die Sachrüge nicht richtig darstellen kannst, insbesondere vor dem Hintergrund dass du ja gerade als Anwalt auch nicht verurteilte Tb prüfen musst ..
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