09.07.2021, 19:11
(09.07.2021, 18:09)Praktiker schrieb:(09.07.2021, 08:44)Gast schrieb:(09.07.2021, 08:27)Praktiker schrieb:(09.07.2021, 08:20)Gast schrieb: Hallo,
Gibt es hier Leute, die mit einer Prüfungsanfechtung Erfolg hatten?
Würde gerne mal ein paar Erfahrungen wissen.
Vielen Dank
Kann nur aus der anderen Perspektive berichten, dass die Widersprüche, die ich bislang hatte, nicht sehr gut gemacht waren, aber sehr viel Arbeit gemacht haben. Erfolg hatte bislang keiner. Es kam aber auch nur einmal vor, dass etwas angegriffen wurde, was von mir wirklich ungeschickt gemacht war, ansonsten war der Vortrag oft, dass nicht berücksichtigt worden sei, dass die Aufgabe doch schwierig und die Lösung doch eigentlich super war. Das kann man sich dann auch sparen...
Das verstehe ich natürlich.
Aber trotzdem muss es doch auch Grenzen geben in notentechnischer Hinsicht.
Klar können Bewertungen voneinander abweichen.
Aber es kann doch auch nicht sein, dass bspw.eine Klausur mit 4 Punkten bewertet wird, wenn der Prüfling eindeutig eine bessere Leistung erbracht hat?!
Die Frage ist halt immer, wer entscheidet, dass das "eindeutig" so ist. Der Prüfling jedenfalls nicht, das Prüfungsamt nicht und das VG grundsätzlich auch nicht, sondern die Korrektoren, solange sie es formal ordnungsgemäß begründen.
Aber Du hast natürlich Recht, dass es Fälle gibt, in denen jeder Bewertungsspielraum überschritten ist. Das klärt sich dann häufig über die Drittkorrektur - diese krassen Fälle, in denen der Erstkorrektur z.B. 7 und der Zweitkorrektor 2 vergeben hat, kommen vor, sind aber so selten, dass sie eigens den Prüfern in den Fortbildungen präsentiert werden, regelmäßig mit der Folge, dass alle kopfschüttelnd dastehen, weil sie in der Tat eine der Bewertungen für in jeder Hinsicht unverständlich halten. Da würde es ganz sicher auch das VG richten.
Mein Eindruck ist immer, dass die vergebenen Noten gut vertretbar sind, aber die Begründung des Votums oft unzureichend ist. Darunter leidet dann natürlich die Akzeptanz. Es macht andererseits auch nicht so viel Freude, ein im Ergebnis richtiges Erstgutachten im Zweitgutachten erstmals mit Substanz zu unterfüttern... alles schwierig leider...
Ne, ist gar nicht schwierig. Ihr habt nur keinen Bock, euch Mühe zu geben.
09.07.2021, 23:08
(09.07.2021, 19:11)Gast schrieb:(09.07.2021, 18:09)Praktiker schrieb:(09.07.2021, 08:44)Gast schrieb:(09.07.2021, 08:27)Praktiker schrieb:(09.07.2021, 08:20)Gast schrieb: Hallo,
Gibt es hier Leute, die mit einer Prüfungsanfechtung Erfolg hatten?
Würde gerne mal ein paar Erfahrungen wissen.
Vielen Dank
Kann nur aus der anderen Perspektive berichten, dass die Widersprüche, die ich bislang hatte, nicht sehr gut gemacht waren, aber sehr viel Arbeit gemacht haben. Erfolg hatte bislang keiner. Es kam aber auch nur einmal vor, dass etwas angegriffen wurde, was von mir wirklich ungeschickt gemacht war, ansonsten war der Vortrag oft, dass nicht berücksichtigt worden sei, dass die Aufgabe doch schwierig und die Lösung doch eigentlich super war. Das kann man sich dann auch sparen...
Das verstehe ich natürlich.
Aber trotzdem muss es doch auch Grenzen geben in notentechnischer Hinsicht.
Klar können Bewertungen voneinander abweichen.
Aber es kann doch auch nicht sein, dass bspw.eine Klausur mit 4 Punkten bewertet wird, wenn der Prüfling eindeutig eine bessere Leistung erbracht hat?!
Die Frage ist halt immer, wer entscheidet, dass das "eindeutig" so ist. Der Prüfling jedenfalls nicht, das Prüfungsamt nicht und das VG grundsätzlich auch nicht, sondern die Korrektoren, solange sie es formal ordnungsgemäß begründen.
Aber Du hast natürlich Recht, dass es Fälle gibt, in denen jeder Bewertungsspielraum überschritten ist. Das klärt sich dann häufig über die Drittkorrektur - diese krassen Fälle, in denen der Erstkorrektur z.B. 7 und der Zweitkorrektor 2 vergeben hat, kommen vor, sind aber so selten, dass sie eigens den Prüfern in den Fortbildungen präsentiert werden, regelmäßig mit der Folge, dass alle kopfschüttelnd dastehen, weil sie in der Tat eine der Bewertungen für in jeder Hinsicht unverständlich halten. Da würde es ganz sicher auch das VG richten.
Mein Eindruck ist immer, dass die vergebenen Noten gut vertretbar sind, aber die Begründung des Votums oft unzureichend ist. Darunter leidet dann natürlich die Akzeptanz. Es macht andererseits auch nicht so viel Freude, ein im Ergebnis richtiges Erstgutachten im Zweitgutachten erstmals mit Substanz zu unterfüttern... alles schwierig leider...
Ne, ist gar nicht schwierig. Ihr habt nur keinen Bock, euch Mühe zu geben.
Das ist in etwa so berechtigt wie zu behaupten, dass Ihr Euch keine Mühe gebt...
09.07.2021, 23:13
(09.07.2021, 18:42)Gast schrieb:(09.07.2021, 14:43)Gast schrieb:(09.07.2021, 08:45)Gast schrieb:In der Steinzeit oder was ? Ich bin schon recht lange in der Praxis und der Korrektur tätig und habe vor 2010 meine Examina gemacht. Ich kann Dir sagen, dass da nichts mit popeliger Klausur und Rücktritt dran kam, selbst im 1. Examen nicht, sondern das waren nur Übungsklausuren, und damals war das neue Schuldrecht gerade erst wenige Jahre alt. Und hier jetzt irgendwelche Vergleiche mit 1990 anzustellen, wovon Du ohnehin keine Ahnung hast, ist einfach überflüssig und zeugt von Ahnungslosigkeit. Das macht genausowenig Sinn, wie die inflationären 1,x-Abis von heute mit denen unserer Eltern zu vergleichen. Es gibt i.Ü. in jedem Durchgang mal einfacherer und mal schwerere Klausuren und manchmal gibt es tatsächlich mal Durchgänge mit ausschließlich undankbaren Klausuren, aber selbst das ist oft subjektiv. Hat man das zufällig gelernt oder die Examensklausur zufällig in der AG besprochen - das kenne ich auch - dann findet man es nicht mehr so schlimm. So ist das Leben, irgendwer hat immer Pech.(09.07.2021, 08:27)Praktiker schrieb:(09.07.2021, 08:20)Gast schrieb: Hallo,
Gibt es hier Leute, die mit einer Prüfungsanfechtung Erfolg hatten?
Würde gerne mal ein paar Erfahrungen wissen.
Vielen Dank
Kann nur aus der anderen Perspektive berichten, dass die Widersprüche, die ich bislang hatte, nicht sehr gut gemacht waren, aber sehr viel Arbeit gemacht haben. Erfolg hatte bislang keiner. Es kam aber auch nur einmal vor, dass etwas angegriffen wurde, was von mir wirklich ungeschickt gemacht war, ansonsten war der Vortrag oft, dass nicht berücksichtigt worden sei, dass die Aufgabe doch schwierig und die Lösung doch eigentlich super war. Das kann man sich dann auch sparen...
Ich finde, es wird von den Examenskorrektoren nicht ausreichend berücksichtigt, dass die Klausuren immer voller werden und oft auch immer länger. ZT sind 3 unterschiedliche Urteile "verbraten" und der Sachverhalt 20 eng bedruckte Seiten, 6 Personen, 47 Daten etc. Wenn die Prüfer dann 10 Mal ranschreiben "zu kurz", "hätte ausführlicher dargestellt werden müssen", dann finde ich das eine Frechheit. WIE DENN? Früher kam KaufR, Rücktritt, SE, 2 Parteien, 12 Seiten und gut ist. Jetzt ist 3 Mal so viel drin. Die LJPAs haben schon lange das Augenmaß verloren.
Ich habe übrigens immer ziemlich wenig geschrieben und habe nur in Strafrecht knapp die 20 Seiten geknackt, trotzdem hatte ich nur eine ausreichend-Klausur und sonst besser, während auch damals schon viele jammerten und von 30-40 Seiten erzählten. In den Staatsexamina hatte man immer schon ein Zeitproblem, aber es gibt erstaunlicherweise ja durchaus eine nicht geringe Anzahl von Leuten, die auch schriftlich im befriedigenden Bereich (oder knapp dran) landen. Die haben das ja auch geschafft, ohne einen Bonus zu bekommen. Sollen also nur Leute mit schlechten Klausuren dann besser benotet werden, weil angeblich früher alles viel einfacher war, man viel zu viel schreiben muss und die Welt ohnehin ungerecht ist? Die, die in der Klausur trotz der widrigen Umstände schon 7 Punkte oder mehr hatten, bekommen nichts? Oder soll man dann eine 7-8 Punkte Klausur schon mit Prädikat benoten? Im Idealfall möglichst alle Prädikat, damit jedem alle Jobmöglichkeiten offenstehen, denn es ist ja auch unfair, dass jemand mit 7 Punkten oder noch weniger nie in die Justiz gelangen kann.
Weiß nicht aus welchem Bundesland du kommst, aber das kann ich jdfs für Bayern nicht bestätigen.
Haben in der AG knapp 60 Klausuren geschrieben, die meisten waren Originalklausuren aus den Jahren 2000-2010. Ab und zu kam eine aus 2018-2020. Es ist absolut LÄCHERLICH, wie riesig die Unterschiede zum Teil waren. Zwar sind unsere Sachverhalte nach wie vor nicht so super lang, wie wohl in NRW. Die Komplexität hat aber massiv zugenommen.
Sowohl im Prozessualen, wo es früher maximal ins Mahnverfahren ging, heute dafür Berufungen in allen Rechtsgebieten geschrieben werden müssen, als auch im Materiellen.
Es ist viel mehr zu schreiben und die Lösungsskizzen werden immer länger.
Ich bin mittlerweile der Ansicht, dass eine Vorbereitung, die heute für 4-5p reicht, vor ~15 Jahren mind. für 7p gut genug gewesen wäre.
Was man immer auch sehen muss: in einer schwierigen Klausur ist es vergleichsweise einfach, eine gute Note zu erreichen, weil dort schon positive Ansätze honoriert werden. Ist die Klausur einfach, wird dagegen eine nahezu vollständige Lösung erwartet, und Fehler sehr streng beurteilt.
Andernfalls wären die Examensschnitte - Deine Annahme unterstellt, dass es immer schwieriger wird - ja über die Jahrzehnte total runter gegangen.
10.07.2021, 13:07
Zitat:es ist eine Frechheit, dass jemand mit zwei Examen (= "der Befähigung zum Richteramt") niemals Richtet werden (oder sonst in der Justiz arbeiten kann). Die Gerichte und StAen sind überlastet. Nicht zuletzt deshalb wird die richterliche Unabhängigkeit eher großzügig ausgelegt (Vorgaben, bestimmte Zahl an Fällen in Zeitraum X zu erledigen).
Aber der Staat leistet sich lieber den Luxus, Menschen, die eine Ausbildung absolviert haben, die sie dazu befähigen (sollte?), die Situation zu entlasten, am ausgestreckten Arm im Anwaltsprekariat verrotten zu lassen.
Cringe, cringe, cringe.
Bei so viel Unverstand dürfen wir froh sein, dass derartiger Unverstand regelmäßig auch zu einem eher mäßigen Abschneiden in den Examina führt, dass der Staat überwiegend an dem VB-Erfordernis für den Justiz festhält und dass daher die Autoren eines solchen Bullshits Urteile fällen.
10.07.2021, 13:15
(10.07.2021, 13:07)Gast schrieb:Zitat:es ist eine Frechheit, dass jemand mit zwei Examen (= "der Befähigung zum Richteramt") niemals Richtet werden (oder sonst in der Justiz arbeiten kann). Die Gerichte und StAen sind überlastet. Nicht zuletzt deshalb wird die richterliche Unabhängigkeit eher großzügig ausgelegt (Vorgaben, bestimmte Zahl an Fällen in Zeitraum X zu erledigen).
Aber der Staat leistet sich lieber den Luxus, Menschen, die eine Ausbildung absolviert haben, die sie dazu befähigen (sollte?), die Situation zu entlasten, am ausgestreckten Arm im Anwaltsprekariat verrotten zu lassen.
Cringe, cringe, cringe.
Bei so viel Unverstand dürfen wir froh sein, dass derartiger Unverstand regelmäßig auch zu einem eher mäßigen Abschneiden in den Examina führt, dass der Staat überwiegend an dem VB-Erfordernis für den Justiz festhält und dass daher die Autoren eines solchen Bullshits Urteile fällen.
Na ja, mit der Befähigung zum Richteramt hat er nicht Unrecht.
Die Notenschwelle bei der Justiz ist schon eine Sache, die man überdenken kann. Wenn jemand im AC dann überzeugt, warum sollte man da keine Chance geben? Bestenauslese nur an den Noten festzumachen ist ja nicht zwingend.
Das mit dem "Anwaltsprekariat" ist allerdings schon etwas cringe.
15.11.2022, 21:11
(09.07.2021, 23:08)Praktiker schrieb:(09.07.2021, 19:11)Gast schrieb:(09.07.2021, 18:09)Praktiker schrieb:(09.07.2021, 08:44)Gast schrieb:(09.07.2021, 08:27)Praktiker schrieb: Kann nur aus der anderen Perspektive berichten, dass die Widersprüche, die ich bislang hatte, nicht sehr gut gemacht waren, aber sehr viel Arbeit gemacht haben. Erfolg hatte bislang keiner. Es kam aber auch nur einmal vor, dass etwas angegriffen wurde, was von mir wirklich ungeschickt gemacht war, ansonsten war der Vortrag oft, dass nicht berücksichtigt worden sei, dass die Aufgabe doch schwierig und die Lösung doch eigentlich super war. Das kann man sich dann auch sparen...
Das verstehe ich natürlich.
Aber trotzdem muss es doch auch Grenzen geben in notentechnischer Hinsicht.
Klar können Bewertungen voneinander abweichen.
Aber es kann doch auch nicht sein, dass bspw.eine Klausur mit 4 Punkten bewertet wird, wenn der Prüfling eindeutig eine bessere Leistung erbracht hat?!
Die Frage ist halt immer, wer entscheidet, dass das "eindeutig" so ist. Der Prüfling jedenfalls nicht, das Prüfungsamt nicht und das VG grundsätzlich auch nicht, sondern die Korrektoren, solange sie es formal ordnungsgemäß begründen.
Aber Du hast natürlich Recht, dass es Fälle gibt, in denen jeder Bewertungsspielraum überschritten ist. Das klärt sich dann häufig über die Drittkorrektur - diese krassen Fälle, in denen der Erstkorrektur z.B. 7 und der Zweitkorrektor 2 vergeben hat, kommen vor, sind aber so selten, dass sie eigens den Prüfern in den Fortbildungen präsentiert werden, regelmäßig mit der Folge, dass alle kopfschüttelnd dastehen, weil sie in der Tat eine der Bewertungen für in jeder Hinsicht unverständlich halten. Da würde es ganz sicher auch das VG richten.
Mein Eindruck ist immer, dass die vergebenen Noten gut vertretbar sind, aber die Begründung des Votums oft unzureichend ist. Darunter leidet dann natürlich die Akzeptanz. Es macht andererseits auch nicht so viel Freude, ein im Ergebnis richtiges Erstgutachten im Zweitgutachten erstmals mit Substanz zu unterfüttern... alles schwierig leider...
Ne, ist gar nicht schwierig. Ihr habt nur keinen Bock, euch Mühe zu geben.
Das ist in etwa so berechtigt wie zu behaupten, dass Ihr Euch keine Mühe gebt...
Naja der Bearbeiter einer Klausur hat sich immerhin 5h mit der Klausur beschäftigt und verdient vom Zweitkorrektor mehr als ein „schließe mich den Ausführungen des Erstkorrektors an - xy Punkte“
Ohne jegliche Randbemerkungen oder sonstige Anzeichen in der Klausur, dass diese überhaupt gelesen wurde. Dann also bitte dem Klausurbearbeiter nicht unterstellen, dass er sich „keine Mühe“ gebe.
Die Person schwitzt im Zweifel Blut und Wasser und verdient mehr als ein hingerotztes „schließe mich an“!
16.11.2022, 07:50
(15.11.2022, 21:11)OnelasttimeHessen schrieb:Ich wäre froh gewesen, meine Zweitprüfer hätten sich angeschlossen. Hatte schriftlich bei den Erstkorrektoren 9,8 und wurde durch die Zweitkorrektoren auf 9,1 runtergeprüft, einmal bspw. von 12 auf 8. Dachte vorher sogar, dass so eine hohe Differenz gar nicht erlaubt ist und es dann eine Einigung geben muss.(09.07.2021, 23:08)Praktiker schrieb:(09.07.2021, 19:11)Gast schrieb:(09.07.2021, 18:09)Praktiker schrieb:(09.07.2021, 08:44)Gast schrieb: Das verstehe ich natürlich.
Aber trotzdem muss es doch auch Grenzen geben in notentechnischer Hinsicht.
Klar können Bewertungen voneinander abweichen.
Aber es kann doch auch nicht sein, dass bspw.eine Klausur mit 4 Punkten bewertet wird, wenn der Prüfling eindeutig eine bessere Leistung erbracht hat?!
Die Frage ist halt immer, wer entscheidet, dass das "eindeutig" so ist. Der Prüfling jedenfalls nicht, das Prüfungsamt nicht und das VG grundsätzlich auch nicht, sondern die Korrektoren, solange sie es formal ordnungsgemäß begründen.
Aber Du hast natürlich Recht, dass es Fälle gibt, in denen jeder Bewertungsspielraum überschritten ist. Das klärt sich dann häufig über die Drittkorrektur - diese krassen Fälle, in denen der Erstkorrektur z.B. 7 und der Zweitkorrektor 2 vergeben hat, kommen vor, sind aber so selten, dass sie eigens den Prüfern in den Fortbildungen präsentiert werden, regelmäßig mit der Folge, dass alle kopfschüttelnd dastehen, weil sie in der Tat eine der Bewertungen für in jeder Hinsicht unverständlich halten. Da würde es ganz sicher auch das VG richten.
Mein Eindruck ist immer, dass die vergebenen Noten gut vertretbar sind, aber die Begründung des Votums oft unzureichend ist. Darunter leidet dann natürlich die Akzeptanz. Es macht andererseits auch nicht so viel Freude, ein im Ergebnis richtiges Erstgutachten im Zweitgutachten erstmals mit Substanz zu unterfüttern... alles schwierig leider...
Ne, ist gar nicht schwierig. Ihr habt nur keinen Bock, euch Mühe zu geben.
Das ist in etwa so berechtigt wie zu behaupten, dass Ihr Euch keine Mühe gebt...
Naja der Bearbeiter einer Klausur hat sich immerhin 5h mit der Klausur beschäftigt und verdient vom Zweitkorrektor mehr als ein „schließe mich den Ausführungen des Erstkorrektors an - xy Punkte“
Ohne jegliche Randbemerkungen oder sonstige Anzeichen in der Klausur, dass diese überhaupt gelesen wurde. Dann also bitte dem Klausurbearbeiter nicht unterstellen, dass er sich „keine Mühe“ gebe.
Die Person schwitzt im Zweifel Blut und Wasser und verdient mehr als ein hingerotztes „schließe mich an“!
Aber auch wenn es für mich dumm gelaufen ist, haben sich die Zweitkorrektoren offensichtlich (habe die Voten noch nicht gesehen) Gedanken gemacht und nicht nur "Passt, schließe mich an" geschrieben.
16.11.2022, 23:13
(15.11.2022, 21:11)OnelasttimeHessen schrieb:(09.07.2021, 23:08)Praktiker schrieb:(09.07.2021, 19:11)Gast schrieb:(09.07.2021, 18:09)Praktiker schrieb:(09.07.2021, 08:44)Gast schrieb: Das verstehe ich natürlich.
Aber trotzdem muss es doch auch Grenzen geben in notentechnischer Hinsicht.
Klar können Bewertungen voneinander abweichen.
Aber es kann doch auch nicht sein, dass bspw.eine Klausur mit 4 Punkten bewertet wird, wenn der Prüfling eindeutig eine bessere Leistung erbracht hat?!
Die Frage ist halt immer, wer entscheidet, dass das "eindeutig" so ist. Der Prüfling jedenfalls nicht, das Prüfungsamt nicht und das VG grundsätzlich auch nicht, sondern die Korrektoren, solange sie es formal ordnungsgemäß begründen.
Aber Du hast natürlich Recht, dass es Fälle gibt, in denen jeder Bewertungsspielraum überschritten ist. Das klärt sich dann häufig über die Drittkorrektur - diese krassen Fälle, in denen der Erstkorrektur z.B. 7 und der Zweitkorrektor 2 vergeben hat, kommen vor, sind aber so selten, dass sie eigens den Prüfern in den Fortbildungen präsentiert werden, regelmäßig mit der Folge, dass alle kopfschüttelnd dastehen, weil sie in der Tat eine der Bewertungen für in jeder Hinsicht unverständlich halten. Da würde es ganz sicher auch das VG richten.
Mein Eindruck ist immer, dass die vergebenen Noten gut vertretbar sind, aber die Begründung des Votums oft unzureichend ist. Darunter leidet dann natürlich die Akzeptanz. Es macht andererseits auch nicht so viel Freude, ein im Ergebnis richtiges Erstgutachten im Zweitgutachten erstmals mit Substanz zu unterfüttern... alles schwierig leider...
Ne, ist gar nicht schwierig. Ihr habt nur keinen Bock, euch Mühe zu geben.
Das ist in etwa so berechtigt wie zu behaupten, dass Ihr Euch keine Mühe gebt...
Naja der Bearbeiter einer Klausur hat sich immerhin 5h mit der Klausur beschäftigt und verdient vom Zweitkorrektor mehr als ein „schließe mich den Ausführungen des Erstkorrektors an - xy Punkte“
Ohne jegliche Randbemerkungen oder sonstige Anzeichen in der Klausur, dass diese überhaupt gelesen wurde. Dann also bitte dem Klausurbearbeiter nicht unterstellen, dass er sich „keine Mühe“ gebe.
Die Person schwitzt im Zweifel Blut und Wasser und verdient mehr als ein hingerotztes „schließe mich an“!
Natürlich hat der Bearbeiter das ohne jeden Zweifel verdient, das steht außer Frage.
Hier ging es aber nicht darum, sondern um einen pauschalen Vorwurf ("Ihr"), der in dieser Allgemeinheit so absurd ist, wie es umgekehrt absurd wäre zu behaupten, dass die Kandidaten sich nicht anstrengen.
17.11.2022, 18:54
Hey, habe gehört RA Reckling soll sehr gut iRe Widerspruchsverfahrens sein


