29.06.2021, 18:20
Mal eine kurze Frage: Wenn man mit den Ergebnissen der schriftlichen Arbeiten nicht zufrieden ist, aber bestanden hat wann könnte man denn gegen die Notengebung vorgehen?
Ich darf ja erst Einsichtnahme nach der abschließenden Prüfung, also der Mündlichen beantragen, also erst danach? Und wie ist es dann, wenn man wegen schlechter Noten durch die Mündliche gefallen wäre?
Danke fürs Aufklären schonmal :)
Ich darf ja erst Einsichtnahme nach der abschließenden Prüfung, also der Mündlichen beantragen, also erst danach? Und wie ist es dann, wenn man wegen schlechter Noten durch die Mündliche gefallen wäre?
Danke fürs Aufklären schonmal :)
29.06.2021, 18:55
Gegenstand der Prüfungsanfechtung ist erst derjenige Verwaltungsakt, der das Prüfungsverfahren im konkreten Fall abschließt, also insbesondere:
- der Bestehensbescheid nach der mündlichen Prüfung
- der Nichtbestehensbescheid nach der mündlichen Prüfung, wenn man durch die Mündliche fällt (selten)
- der Nichtbestehensbescheid nach den Klausuren (schriftlicher Prüfungsteil)
- der Bestehensbescheid nach der mündlichen Prüfung
- der Nichtbestehensbescheid nach der mündlichen Prüfung, wenn man durch die Mündliche fällt (selten)
- der Nichtbestehensbescheid nach den Klausuren (schriftlicher Prüfungsteil)
09.07.2021, 08:20
Hallo,
Gibt es hier Leute, die mit einer Prüfungsanfechtung Erfolg hatten?
Würde gerne mal ein paar Erfahrungen wissen.
Vielen Dank
Gibt es hier Leute, die mit einer Prüfungsanfechtung Erfolg hatten?
Würde gerne mal ein paar Erfahrungen wissen.
Vielen Dank
09.07.2021, 08:27
(09.07.2021, 08:20)Gast schrieb: Hallo,
Gibt es hier Leute, die mit einer Prüfungsanfechtung Erfolg hatten?
Würde gerne mal ein paar Erfahrungen wissen.
Vielen Dank
Kann nur aus der anderen Perspektive berichten, dass die Widersprüche, die ich bislang hatte, nicht sehr gut gemacht waren, aber sehr viel Arbeit gemacht haben. Erfolg hatte bislang keiner. Es kam aber auch nur einmal vor, dass etwas angegriffen wurde, was von mir wirklich ungeschickt gemacht war, ansonsten war der Vortrag oft, dass nicht berücksichtigt worden sei, dass die Aufgabe doch schwierig und die Lösung doch eigentlich super war. Das kann man sich dann auch sparen...
09.07.2021, 08:41
Deshalb nimmt man sich auch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der auf prüfungsrecht spezialisiert ist. Auch ist es ratsam vor dem Examen eine rechtsschutz für Vrw abzuschließen.
09.07.2021, 08:44
(09.07.2021, 08:27)Praktiker schrieb:(09.07.2021, 08:20)Gast schrieb: Hallo,
Gibt es hier Leute, die mit einer Prüfungsanfechtung Erfolg hatten?
Würde gerne mal ein paar Erfahrungen wissen.
Vielen Dank
Kann nur aus der anderen Perspektive berichten, dass die Widersprüche, die ich bislang hatte, nicht sehr gut gemacht waren, aber sehr viel Arbeit gemacht haben. Erfolg hatte bislang keiner. Es kam aber auch nur einmal vor, dass etwas angegriffen wurde, was von mir wirklich ungeschickt gemacht war, ansonsten war der Vortrag oft, dass nicht berücksichtigt worden sei, dass die Aufgabe doch schwierig und die Lösung doch eigentlich super war. Das kann man sich dann auch sparen...
Das verstehe ich natürlich.
Aber trotzdem muss es doch auch Grenzen geben in notentechnischer Hinsicht.
Klar können Bewertungen voneinander abweichen.
Aber es kann doch auch nicht sein, dass bspw.eine Klausur mit 4 Punkten bewertet wird, wenn der Prüfling eindeutig eine bessere Leistung erbracht hat?!
09.07.2021, 08:45
(09.07.2021, 08:27)Praktiker schrieb:(09.07.2021, 08:20)Gast schrieb: Hallo,
Gibt es hier Leute, die mit einer Prüfungsanfechtung Erfolg hatten?
Würde gerne mal ein paar Erfahrungen wissen.
Vielen Dank
Kann nur aus der anderen Perspektive berichten, dass die Widersprüche, die ich bislang hatte, nicht sehr gut gemacht waren, aber sehr viel Arbeit gemacht haben. Erfolg hatte bislang keiner. Es kam aber auch nur einmal vor, dass etwas angegriffen wurde, was von mir wirklich ungeschickt gemacht war, ansonsten war der Vortrag oft, dass nicht berücksichtigt worden sei, dass die Aufgabe doch schwierig und die Lösung doch eigentlich super war. Das kann man sich dann auch sparen...
Ich finde, es wird von den Examenskorrektoren nicht ausreichend berücksichtigt, dass die Klausuren immer voller werden und oft auch immer länger. ZT sind 3 unterschiedliche Urteile "verbraten" und der Sachverhalt 20 eng bedruckte Seiten, 6 Personen, 47 Daten etc. Wenn die Prüfer dann 10 Mal ranschreiben "zu kurz", "hätte ausführlicher dargestellt werden müssen", dann finde ich das eine Frechheit. WIE DENN? Früher kam KaufR, Rücktritt, SE, 2 Parteien, 12 Seiten und gut ist. Jetzt ist 3 Mal so viel drin. Die LJPAs haben schon lange das Augenmaß verloren.
09.07.2021, 08:47
Die Rechtsschutzversicherungen greifen leider in den meisten Fällen nicht, da die Fachanwälte für Verwaltungsrecht bei Prüfungsanfechtung eigentlich fast ausschließlich auf Honorarbasis arbeiten und die RSV nur die Kosten nach RVG übernimmt.
Pro Klausur kostet die Anfechtung einer Klausur ca. 600 Euro (inkl. Prüfung + Anfechtungsbegründung). Mir wurde damals gesagt, dass man auf jeden Fall mehrere Klausuren einreichen müsste, damit man Erfolg hat, weil eben nur ganz wenige Anfechtungen durchgingen.
Pro Klausur kostet die Anfechtung einer Klausur ca. 600 Euro (inkl. Prüfung + Anfechtungsbegründung). Mir wurde damals gesagt, dass man auf jeden Fall mehrere Klausuren einreichen müsste, damit man Erfolg hat, weil eben nur ganz wenige Anfechtungen durchgingen.
09.07.2021, 10:12
(09.07.2021, 08:47)Gast schrieb: Die Rechtsschutzversicherungen greifen leider in den meisten Fällen nicht, da die Fachanwälte für Verwaltungsrecht bei Prüfungsanfechtung eigentlich fast ausschließlich auf Honorarbasis arbeiten und die RSV nur die Kosten nach RVG übernimmt.
Pro Klausur kostet die Anfechtung einer Klausur ca. 600 Euro (inkl. Prüfung + Anfechtungsbegründung). Mir wurde damals gesagt, dass man auf jeden Fall mehrere Klausuren einreichen müsste, damit man Erfolg hat, weil eben nur ganz wenige Anfechtungen durchgingen.
Die Anfechtung einer Klausur kostet wage und schreibe 5.000 Euro. Bei allen 8 Klausuren wäre es die nette Summe von 40.000 Euro.
09.07.2021, 10:17
(09.07.2021, 10:12)Habeichmalgelesen schrieb:(09.07.2021, 08:47)Gast schrieb: Die Rechtsschutzversicherungen greifen leider in den meisten Fällen nicht, da die Fachanwälte für Verwaltungsrecht bei Prüfungsanfechtung eigentlich fast ausschließlich auf Honorarbasis arbeiten und die RSV nur die Kosten nach RVG übernimmt.
Pro Klausur kostet die Anfechtung einer Klausur ca. 600 Euro (inkl. Prüfung + Anfechtungsbegründung). Mir wurde damals gesagt, dass man auf jeden Fall mehrere Klausuren einreichen müsste, damit man Erfolg hat, weil eben nur ganz wenige Anfechtungen durchgingen.
Die Anfechtung einer Klausur kostet wage und schreibe 5.000 Euro. Bei allen 8 Klausuren wäre es die nette Summe von 40.000 Euro.
Aber nur inklusive Bestechung.



